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Zwei glückliche Menschen kauften sich einen A2 1.4 TDI 55 Kw. Jetzt waren sie noch glücklicher. Es handelt sich um serienmäßige und identische Fahrzeuge, mit der einzigen Ausnahme: das Fahrzeug des Herrn A wurde aus Audis Zubehörkatalog mit 205/40 R17 80 V auf 7J x 17 ET 38 ausgeliefert, dass Fahrzeug des Herrn B mit den 185/50 R16 81 T auf 6J x 16 ET 35 (wie ihr lest, ist bei mir der typische A2-Fahrer ein Mann:cool:). Die Reifendimension beider Fahrzeuge sind nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung des jeweils anderen eingetragen. Beide habe jedoch die üblichen 175/60 R15 81 T in ihren Scheinen stehen. Da dem einen seine Räder nicht sportlich genug waren und dem anderen zu unkomfortable, lassen sie ihre Räder fluggs in einer nahegelegenen Werkstätte tauschen und unternehmen auch nichts weiteres. Ist bei beiden Fahrzeugen nun die Betriebserlaubnis erlöschen? Gruß hr3
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- betriebserlaubnis
- reifen
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Mein hartnäckiges Problem (vor 1000km) bemerkte ich erstmals, als ich meine Kugel vom Räderwechsel von der Werkstatt abholte. Zufällige Fehlzündungen auf allen 4 oder 3 Zylindern (ohne auffälligen Leistungsverlust). Nachdem sich bislang kein klarer Fehlermechanismus herausfinden lässt, muss ich nun doch die verrückte Frage stellen, ob hier vielleicht doch ein Auslöser versteckt ist (und nicht nur halt ein purer Zufall). Was meint Ihr Praktiker? (Grinsen erlaubt.) Vielen Dank.
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- fehlzündung
- motorelektronik
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Von den Abmassen her (5x14 ET 35 - 4x100/57) sollten die Räder mit den Reifen 165/70 R14 vom Volkswagen up! eigentlich auch an den 1.2er gehen. Hat dies schon jemand gemacht und eingetragen? Allzeit gute Fahrt, Markus