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Geschrieben (bearbeitet)

Mache diesen Thread auf, weil ich nichts adäquates gefunden habe.

 

Heute Meldung in der Tagesschau:

 

Käufer von Gebrauchtfahrzeugen, die eine Reparaturversicherung abgeschlossen haben, können nicht gezwungen werden, die Wartung nur von einer Vertragswerkstatt ausführen zu lassen. Eine freie Werkstatt ist zur Erfüllung der Wartungsvorschriften ausreichend. Eine Klausel im Versicherungsvertrag, die eine Vertragswerkstatt vorschreibt, ist nichtig.

 

Grund: Der Käufer zahlt eine Versicherungsprämie. Eine o.a. Klausel würde zu einer ungleichen Belastung führen.

 

Anders ist es, wenn der Verkäufer diese Versicherung kostenfrei anbietet. Dann kann er als Gegenleistung auf Wartung nur durch Vertragswerkstätten bestehen.

 

Hab' jetzt vergessen, welche Instanz dieses Urteil gefällt hat (ich meine, die letzte :confused: ). Das Thema dürfte aber in den nächsten Tagen sowieso durch die Medien gehen.

Bearbeitet von horch 2

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