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benakiba

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Alle erstellten Inhalte von benakiba

  1. Nein, das Modul ist fest eingestellt und mit Schrumpfschlauch umschlungen. Die Dimmung wird mit dem Modul nicht via Potentiometer oder Widerständen erreicht. Ich denke, der Einbau macht nur Sinn, wenn man zusätzlich noch einen ein/aus-Schalter setzt, um im Fall einer Kontrolle oder beim TÜV nichts heraufzubeschwören. Ich habe vor einigen Tagen mit einem MA von X-Light telefoniert. Er sagte selber, dass die 20 und 30% Module sehr hell sind. Kurz danach war auch ein 40%-Modul bei denen auf der Website. Mein 20%-Modul ist definitv zu hell und auf der BMW-Site hat inzwischen der Autor des Threads ebenfalls eine stärke Dimmung empfohlen. Meiner Meinung nach dürfte eine 60%ige Dimmung aber wohl zu dunkel sein. Letztlich ist es eine Frage, welche Scheinwerfer du nimmst. Bei NSW ist das relativ egal, da diese ja schon abgeblendet sind. Bei FSW ist es heikel. Mir hat X.Light freundlicherweise den kostenlosen Umtausch angeboten. Aber ich kann nur hoffen, dass 40% genug sind. Wenn ich's eingebaut habe,schreib ich mal meine Erfahrung. Ich werde es aber auf jeden Fall auch bei den FSW meines A2 einbauen.
  2. Gut zu wissen, dann werde ich mal meinen Händler danach fragen....und erspare mir damit die von allen so befürchtete Urheberrechtsverletzung....
  3. Kannst du mal die URL vom Lehrer posten?
  4. Solange HELLA nur Nachrüstsätze für den A2 anbietet, kommt mir so eine "Notlösung" nicht an mein Auto. Wer keine NSW hat, sollte sich überlegen, die FSW zu nutzen. Ich habe das X.Light-Modul bei meinem BMW an die Fernscheinwerfer angeschlossen. Die liegen höher, es sieht besser aus und man entgeht der Gefahr, dass die Sheriffs einen wegen unerlaubt eingeschalteter Nebelscheinwerfer anhält. Denn wenn die erstmal vor dem Fzg stehen, geht die Diskussion los. Laut EU-Richtlinien müssen TFL die Kennzeichnung RLauf dem Scheinwerferglas haben. Somit ist im Grunde jegliche "elektronische" Nachrüstung vorerst nicht erlaubt. X.Light bietet mehrere Dimm-Stufen an: 30, 40 oder 60%. Es gab einmal eine Serie, die hatte 20%. Leider habe ich solch ein Exemplar erhalten. 20% sind definitiv zu wenig Dimmung. Je nach Reflektorgröße der FSW würde ich mindestens 40% nehmen. Wen's interessiert...hier ist ein 5er BMW zu sehen mit FSW als TFL Ruhig ganz nach unten scrollen, da ist noch ein Vergleich zwsichen TFL und FSW. Da ich das Modul auch bei meinem A2 einbauen möchte, interessiert mich natürlich die Lichtelektrik des A2. Wird das Licht hier noch stumpf über Schalter und Relais geschaltet oder ist bereits ein zentrales Lichtkontrollmodul verbaut?
  5. Kläre ich alles...
  6. Nachdem ich den ersten Schreck nach der Durchsicht der Papiere überwunden hatte, habe ich mal etwas tiefer recherchiert. Seit dem 1.10.05 wird wohl jedem Neufahrzeug eine EWG-Bescheinigung beigelegt, auch als COC bekannt (Certificate of Conformity). Da stehen dann auch alle anderen Daten des Herstellers drin. Audi bietet, wenn ich das richtig interpretiere, dass auch für ältere Modelle an, kassiert dafür aber 40 Euro Gebühr. Schaut mal hier Ich werde am WE mal zum Händler fahren und nach einer Kopie fragen. Ggf. könnte man sowas dann der Community als Datei/Scan zur Verfügung stellen. Aus dem 7er-Forum habe ich noch gehört, dass der eine oder andere alle Sondereintragungen ebenfalls in den neuen Papieren hat. Offensichtlich gibt es da aber Verfahrens-Unsicherheiten bei den Zulassungsstellen. Da hilft im Einzelfall nur : hartnäckig bleiben
  7. Hm, wie schaut das denn mit extra eingetragenen Rad/Reifen-Kombinationen aus? Ich hab solche zwar nicht, aber frage mal lieber nach...
  8. Ich habe heute meinen neuen Gebrauchten zugelassen - richtiger: meine Frau hat es getan. Erwartungsgemäß wurde der alte Brief eingezogen und es gab die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Heute Abend habe ich dann gesehen, dass im neuen Fahrzeugschein (ZB Teil 1) und auch Brief (ZB Teil 2)nur eine Reifenpaarung drin ist. Alternativbereifung und M&S-Reifen stehen nicht mehr drin. Bevor ich nun morgen die Zulassungsstelle rund mache, stelle ich mal hier die Frage, ob jemand weiß, wie sich das verhält?
  9. Ja, davon muss man wohl ausgehen..... Hat denn jemand einen Tip für mich, welcher Anbieter von Schutzbriefen genau diese Mobilität deutlich leistet?
  10. Wow, der Kundenservice scheint 7/24h-Dienst zu machen. Hier ist die Expressantwort aus Ingolstadt: Sehr geehrter Herr xxxxxxx, vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich fuer ein Fahrzeug aus unserem Hause entschieden haben. Das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, ehrt uns sehr. Nach den aktuellen Richtlinien wird Ihnen dann ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfuegung gestellt, wenn die Kriterien des Liegenbleibens erfuellt sind. Dabei gilt die Mobilitaetsgarantie sowohl vor der eigenen Haustuer wie auch europaweit einschliesslich der Kanarischen Inseln. Eine Ausnahme bildet Osteuropa. Im konkreten Einzelfall bitten wir Sie, sich aber an einen autorisierten Audi Partner bzw. Audi Servicevertragspartner in Ihrer Naehe zu wenden. Dieser steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und prueft darueber hinaus grundsaetzlich vor Ort, ob ein Anspruch auf Mobilitaetsgarantie besteht. In Faellen von hoeherer Gewalt, Einfluss durch Dritte und eigenem Fehlverhalten sind die Voraussetzungen nicht erfuellt. Sehr geehrter Herr xxxxxx, haben Sie weitere Fragen oder Wuensche? Wir - sowie Ihr Audi Partner vor Ort - sind gerne wieder fuer Sie da. Freundliche Gruesse aus Ingolstadt
  11. Ich habe gerade ein Kontaktformular gefunden, wo ich diese Farge nochmals gestellt habe. Hätte ich ja gleich drauf kommen können... Da aber dieses Thema wohl den einen oder anderen durchaus interessiert, stelle ich die Antwort gleich rein, wenn ich was von der Audi-AG bekomme
  12. Yep, ebenfalls danke für die Antworten. Aus meiner Sicht bietet der Text des Links keine großartigen Gestaltungsmöglichkeiten: Ersatzwagen Muss Ihr Audi nach einer Panne in die Werkstatt, stellt Ihnen Audi für die Dauer der notwendigen Reparaturen, im Rahmen der Mobilitätsgarantie, bis zu fünf Tage einen Ersatzwagen ohne Kilometerbegrenzung kostenlos zur Verfügung. Den Wagen dürfen Sie auch noch am direkt anschließenden Wochenende oder Feiertag behalten. Es dürfte somit egal sein, ob der "Mobilitätsverlust" auf der Autobahn oder in der heimischen Garage eintritt. Nichtsdestotrotz werde ich mir das nochmals vom Audi-Verkäufer genauestens erklären lassen. Vielleicht gibt es ja noch etwas Verbindlicheres als den Link im Inet. Ich meine, da müsste es noch etwas "Schriftliches" im Sinne von AGBs geben.
  13. Ich stehe kurz vor dem Kauf eines A2 1.4 TDI. Da ich bei der Forumssuche nicht weitergekommen bin, stelle ich hier einmal die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die MG greift? Hintergrund: ich werde den Wagen für den tgl. Weg von Hannover nach Hamburg nutzen. Da kommen einige KM zusammen und wenn das Fahrzeug wirklich einmal in die Werkstatt muss, möchte ich deshalb nicht auf Busse und Bahn umsteigen müssen (leidliche Erfahrungen, außerdem teuer). Gilt die MG immer nur nach erfolgter Isnpektion bis zum nächsten Insp.-Intervall? Und welchen Umfang hat diese Garantie? Hat jemand einen Link zu den AGBs von Audi oder vielleicht ein aktuelles Dokument dazu?
  14. benakiba

    Tagesfahrlicht

    Ich habe vor einiger Zeit das X-Light-Modul der gleichnamigen Firma in meinen 7er eingebaut, =>> hier und bin, nebenbei gesagt, gerade auf der Suche nach einem A2 als Zweitwagen. Es funktioniert einwandfrei und kann wahlsweise mit dem Abblendlicht, Nebel- oder Fernscheinwerfern (wenn Xenon verbaut) verbunden werden. Man muss allerdings beachten, dass durch die Zunahme von Steuergeräten im Auto ggf. Anpassungen vorgenommen werden müssen (Beispiel ) Gruß, Stefan
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