Wenn ich meinen Kunden eine Eigenschaft meines Produktes zusichere und dabei auf eine Falschaussage meines Lieferanten reinfalle, dann werden sich meine Kunden nicht an meinen Lieferanten wenden, sondern an mich.
Mir ist klar, dass der Vergleich rein juristisch nicht 100%ig passt aber auf der anderen Seite hat das KBA meiner Meinung nach auch eine gewisse Sorgfaltspflicht und Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Deshalb stört mich diese Verfahrensweise, jetzt den Schwarzen Peter an diejenigen zu schieben, die diese Tests realistischerweise garnicht durchführen konnten und sich auf das KBA und die Herstelleraussagen verlassen mussten.
In diesem Zusammenhang finde ich übrigens die Anmerkung warum man dann unbedingt bei den ersten sein musste gelinde gesagt überflüssig. Die Filter hatten eine gültige Zulassung. Wie soll das System funktionieren, wenn man dann trotzdem noch nicht nachrüsten darf (um nicht der Dumme zu sein)? Ob die Beweggründe für die Nachrüstung zum damaligen Zeitpunkt die Minimierung der Kosten, das Umweltgewissen oder einfach nur die (inzwischen wohl unbegründete) Sorge war, dass der große run auf die Filternachrüstung erst noch losgehen würde, spielt meines Erachtens hier keine Rolle.
Für mich ist das einfach eine Frage des Vertrauens in Vater Staat. Ob der Staat gut beraten ist dieses Vertrauen (so weit noch vorhanden) zu erschüttern mag jeder für sich selber beantworten. (Sonst kommen wir hier noch in unerwünschte politische Diskussionen... oder sind wir da womöglich schon drin?)
Gruß
Ralflz