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ralflz

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Alle erstellten Inhalte von ralflz

  1. Sorry, mit dem Code kann ich momentan nicht dienen. War ich nicht selber, hat eine Werkstatt eingestellt und das vor über 3 Jahren. Gruß Raflz
  2. Habe ich sicherheitshalber noch mal getestet, bei meiner Kugel verschließt sich die Beifahrertür nach erneutem überschreiten der 15 km/h wieder automatisch. Das von dir beschriebene Verhalten kenne ich von einem A4 (BJ 2000) den ich mal umcodiert habe. Kofferraum verschließt sich bei mir ebenfalls mit (auch bei dem angesprochenen A4) Gruß Ralflz
  3. ralflz

    EURO 4 für 1.4TDI

    Lt. HJS sind es 5 Jahre und 80.000 km. Gruß Ralflz
  4. Nein, erst nach dem entfernen des Zündschlüssels aus dem Zündschloß. Einmaliges betätigen des Türöffners öffnet die Verriegelung der jeweiligen Tür, ein weiteres betätigen öffnet die Tür. Gruß Ralflz
  5. Offiziell knapp 400,- € (glaube ich), in der Bucht ca. 200,- € als Neuware von einem VW/Audi Händler. Einfach mal "rsap" in der Bucht eingeben... Gruß Ralflz
  6. Mit dem zusätzlichen Audi RSAP-Adapter (8P0 051 440 A) funktioniert das mit der Serien Freisprechanlage. Zitat von der Verpackung: "Der Adapter mit SIM-Kartenzugang (SIM-Access) erweitert die werksseitig verbaute Freisprechanlage mit Bluetooth Technologie zum SIM-Access-fähigen Autotelefon. Durch die neue Technologie ist der Wechsel zwischen vielen gängigen Mobiltelefonen möglich. Ein Adapterwechsel entfällt. Die Verbindung zur Fahrzeugaußenantenne ist ohne Einlegen des Telefons gewährleistet." Gruß Ralflz
  7. Danke cer für deinen Beitrag #127. Scheint aber leider nicht richtig anzukommen. Gruß Ralflz der die KFZ-Steuerregelung auch für schlecht umgesetzt hält, aber damit weder den Bundespräsidenten noch das Verfassungsgericht belästigen möchte, die haben wichtigeres zu tun (und abgesehen davon, halte ich es auch für verfassungskonform).
  8. ralflz

    Finnland fahrkurs

    Hallo ihr verrückten, ich melde mich nun auch mal zu Wort, nach dem ich die Geschichte lange verfolgt habe und mit mir gerungen habe. Bret hat da schon ein sehr reizvolles Programm aufgestellt. Habe mich jetzt letztendlich aus diversen Gründen (zeitlicher und finanzieller Art) doch gegen eine Teilnahme entschieden. Zum Thema Navi: Auf www.navigon.de kann man eine 30 Tage Testversion des Navigators mit Europakarten herunterladen. Die Software läuft auf diversen Handys und Smartphones inkl. iPhone. Es gibt allerdings einen Haken bei der Testversion. Sie baut beim Start kurz eine Internetverbindung auf. Wahrscheinlich um dabei die 30 Tage Frist gegen einen Navigon-Server zu checken. Die Kaufversion der Software macht das nicht. Muss man also überprüfen ob das mit den finnischen Data-Roaming-Kosten eine Alternative ist (vorausgesetzt man hat schon ein kompatibles Gerät). Weiterhin viel Spaß bei der Reiseplanung! Gruß Ralflz
  9. [Klugscheissermodus] Auf den 31.11. würde ich gang gelassen warten. [/Klugscheissermodus]
  10. Stimmt, hatte ich ein paar Jahre so. Die Garage war leider im Nachbardorf. Ich musste immer in der Nacht vom 31.3 auf 1.4 und vom 31.10. auf 1.11 um Mitternacht die Autos tauschen. Es gibt halt leider keine Karenzzeit. Der Vorteil war, ich musste nicht auf Winterreifen wechseln. Ich habe einfach die Autos getauscht.
  11. Meines Wissens ist das fahren ohne Versicherungsschutz. Außerhalb der Saison ist das Fahrzeug gleich einem abgemeldetem Fahrzeug. Man hat mit den Saisonkennzeichen nur eine An-/Abmeldeautomatik. Sehr bequem, und die Vorfreude auf die erste Fahrt in der Saison ist auch immer sehr groß. Gruß Ralflz
  12. Der nächste Satz in der zitierten Quelle lautet: "Zumindest die Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sollten daher in die Günstigerprüfung einbezogen werden." Ob die Argumentation zum Thema Gleichheitsgrundsatz mit einer Quelle, der es offensichtlich nicht wirklich um die Gleichheit geht - schließlich werden Euro 4 Fahrzeuge hier aus dem Gleichheitsgrundsatz ausgeklammert - zielführend ist, wage ich zu bezweifeln. Ansonsten empfehle ich mal mit dem Stichwort "Stichtagsregelung" auf den oben verlinkten Seiten des Bundesverfassungsgerichts zu suchen. Meine Prognose ist, eine entsprechende Klage würde vom Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen werden. So sehr ich die Regelung auch politisch für falsch halte und bedauere, bin ich noch immer der Meinung sie ist und bleibt verfassungskonform und ich hoffe sehr, dass sich das Verfassungsgericht auf wichtigere Dinge konzentrieren kann als die KFZ-Steuer. Gruß Ralflz
  13. Hallo, Versicherungsnehmer und Halter des Fahrzeugs müssen nicht identisch sein. Du könntest den Wagen also auf dich ummelden und die Versicherung weiterhin auf deine Eltern laufen lassen (umgekehrt natürlich auch). Aber warum einfach so ändern. Kostet doch nur Zeit und Geld. Wenn du das nächste mal sowieso dein Auto an-/ummelden musst, z.B. wg. Umgzug oder halt anderes Auto, dann kannst du das doch entsprechend anders anmelden. Aus lauter "Jux und Dollerei" ist das doch eine gebührenpflichtige ABM für dich und die Zulassungsstelle. Meine Meinung Gruß Ralflz
  14. Ich sehe den Unterschied zwischen einem am 31.12. und einem am darauf folgendem 1.1. geborenen Kind im Bezug auf Elterngeld weiterhin nicht. Die Kinder leben doch ab dem 1.1. auch beide in der gleichen Zeit. Ein Kind ist halt einen Tag älter als das andere, das gilt für die Autos aber auch. Beim Elterngeld wird auch "unnötig" ungleich behandelt. Im einen Fall will der Gesetzgeber die Menschen über finanzielle Anreize animieren mehr Kinder in die Welt zu setzen, in dem anderen Fall sollen verbrauchsarme Neufahrzeuge gekauft werden. Ich will hier aber auch nicht ins OT abrutschen. War nur ein Beispiel warum die Stichtagsregelung im Falle der KFZ-Steuer vermutlich eben doch relevant und auch rechtskonform ist auch wenn sie sich quasi als Unrecht "anfühlt". Ich finde es sehr schade und politisch falsch, dass der Gesetzgeber die Stichtagsregelung so gewählt hat. Aber nicht alles was man für politisch falsch hält, ist auch ungesetzlich. Gruß Ralflz
  15. Hier schreibst du und hier das unterschiedliche Erstzulassungsdatum ist doch genau der Stichtag. Ist nicht sogar das Elterngeld, dass Eltern bekommen für Kinder die ab dem 1.1.???? geboren worden vom Verfassungsgericht als korrekt abgesegnet worden? Da wurde auch argumentiert, dass dem Staat Kinder aufgrund des Geburtsdatums (Stichtag) unterschiedlich viel Wert sind. Ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass der Staat offensichtlich über Stichtagsregelungen an sich identische Sachverhalte unterschiedlich behandeln darf. Mir gefällt die Stichtagsregelung für die KFZ-Steuer auch nicht, scheint aber nun mal trotzdem verfassungskonform zu sein. Gruß Ralflz
  16. ralflz

    antenne fse

    Teile-Nr. 8Z0862057
  17. Ich formuliere es mal positiv: Diejenigen, die weite Strecken für eine Stammtisch zurücklegen, verdienen unseren besonderen Respekt. Ansonsten stimme ich deinem letzten Satz voll zu. Gruß Ralf
  18. @Ge.Micha: Wie kommst du eigentlich auf die plus 70 km? Lt. Google Maps sind es von der Raststätte Garbsen an der A2 bis zum alten Treffpunkt 27,7 km bzw. 18 min. Vom gleichen Punkt aus nach Hildesheim sind es 55,3 km bzw. 31 min. Für mich ergibt sich daraus eine Differenz von 27,6 km bzw. 13 min. Die Strecken die Google dafür heranzieht halte ich für die jeweils schnellste und nicht die kürzeste Strecke (A2 und A352 bzw. A2 und A7). Selbst wenn du die Alm in Garbsen quasi als westlichsten Hannover Treffpunkt (wo wir uns noch nie getroffen haben) als Referenz nimmst, sind es maximal 50 km mehr nach Hildesheim. Gruß Ralf, der eigentlich schon nachvollziehen kann, wenn jemand nicht mehr als 50 km einfache Strecke für einen abendlichen Stammtisch fahren möchte.
  19. Ja, machen wir. Es sei denn, HI ist mir doch noch zu weit. Ist ja für mich schließlich 8 mal so weit als zur Alm in Garbsen... Gruß Ralf
  20. Ich habe meine Kugel seit gestern repariert wieder. Die Werkstatt konnte mir den Klimakompressor im Austausch für 285,- € anbieten. Daraufhin habe ich den komplettaustausch in Auftrag gegeben. Der Aufpreis zu der eigentlich angedachten Alternative nur die Riemenscheibe zu tauschen war nur noch 100,- bis 150,- €. Dafür wollte ich das Risiko, dass der Kompressor doch ein Problem hat nicht eingehen. Lt. Werkstatt war das im Nachhinein wohl auch die richtige Entscheidung, da aus dem Kompressor schon Späne kamen und der wohl doch schon Verschleißerscheinungen zeigte. Die Späne könnten auch der Grund gewesen sein, warum die Riemenscheibe kaputt gegangen ist. Kompressor kurz blockiert,.... Ich bin etwas enttäuscht, dass der Kompressor überhaupt schon defekt ist. 125000 km und 4 Jahre ist für mich deutlich unter der Lebenserwartung. Vor 2 Jahren hatte ich wenige Tage nach der Reparatur eines Frontschadens schon einmal Probleme mit der Klimaanlage. Bis zur Reparatur der Klima musste ich noch ca. 800 km mit dem Wagen fahren. Ursache damals war fehlendes Kältemittel aufgrund einer Undichtigkeit. Kann das jetzige Problem mit dem Kompressor eine Spätfolge der 800 km mit zu wenig Kältemittel sein oder muss man das doch als normalen Verschleiß ansehen? (Es geht mir nicht um einen Kulanzantrag an Audi, Schadensersatzforderungen, -klagen oder ähnliches, reines Interesse meinerseits.) Gruß Ralflz
  21. Nein, hatte und habe ich nicht vor. Ich bezweifle auch, dass sie das zulassen würde. Ich denke, ich werde die Werkstatt erstmal die alte Riemenscheibe demontieren lassen. Je nachdem wie die dann aussieht, gibt es eine neue Riemenscheibe oder halt doch den neuen Kompressor. Momentan kann ich glücklicherweise ohne große Probleme ein paar Tage auf die Kugel verzichten. Erst auseinandernehmen, dann Teile besorgen ist also derzeit kein Problem. Gruß Ralflz
  22. Garbsen? Prima, Heimspiel das ist ca. 5 min von mir entfernt. Da bin ich dafür. Zu den anderen vorgeschlagenen Orten würde ich aber auch fahren. Zur Not auch wieder nach Mellendorf, fände aber mal einen Alternativtreffpunkt nicht schlecht. Gruß Ralf
  23. Wo?
  24. 12.9. geht i.O. könnte höchstens sein, dass ich etwas später komme. Gruß Ralf
  25. Bei meinem bleibt das "innere" der Riemenscheibe stehen. Den Unterschied habe ich inzwischen beim Vergleich zwischen meinem A2 und dem 1.4 Benziner A2 meiner Schwägerin sehen können. Lt. Aussagen der Werkstatt lässt sich der Kompressor mit der Hand drehen. Nen leider nicht. Da ich selber kein VAG-Com habe, kann ich das jetzt gerade leider nicht nachholen. Kane326 hatte am Sonntag in Großenhain den Fehlerspeicher meines Wagens kurz ausgelesen und dabei keinen Fehler feststellen können. Kann der Fehlereintrag evtl. auch durch die Messungen der Werkstatt verursacht worden sein? Angesichts der Tatsache, dass der Kompressor definitiv nicht mitläuft und am Sonntag noch kein Eintrag im Fehlerspeicher war, denke ich erstmal werde ich mich um die Riemenscheibe kümmern müssen. Der Fehler scheint jetzt ja auch dauerhaft zu sein. Oder meinst du das sich der Eintrag von "sporadisch" auf "dauhaft" ändert? Verstehe ich das richtig, dass zwischen dem äußeren Teil der Riemenscheibe und dem inneren Teil (der letzlich die Verbindung zum Kompressor herstellt) eine feste, nicht schaltbare Verbindung besteht? Das würde dann ja bedeuten, dass die Riemenscheibe in meinem Wagen auf jeden Fall defekt ist. Ist die Riemenscheibe bei einem neuen Kompressor automatisch dabei oder würde im schlimmsten Fall die alte defekte Riemenscheibe an den neuen Kompressor montiert? Letzte Frage für den Moment: Kann man die Riemenscheibe wechseln ohne den Kompressor auszubauen? Gruß Ralflz
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