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Ölpumpe defekt, Kosten ??


alexeij

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Hallo Loite,

 

an meinem A2 hat sich nach nur 9 Monaten Benutzung und entsprechend jungem Austauschmotor (ca. 16Tkm) die Ölpumpe verabschiedet (heftigstes Warnsignal). Habe es aber Gottseidank rechtzeitig gemerkt und das Auto gleich auf die Seite gestellt. Meine Frage an Euch:

 

Welche Schäden können auftauchen ?

Was kostet ein Wechsel der Ölpumpe ?

 

Hat der Händler die A...karte gezogen, da der Motor ja noch Garantie hat ?!!

 

Was ist zu tun ??

 

Greez aus dem Saargebiet

 

alexeij

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Wahrscheinlich ist die Kette, welche die Ölpumpe antreibt, gerissen. Also ansich ein kleiner Schaden, der aber richtig Ärger machen kann.

 

Vorgehen könnte ich mir so vorstellen: Ölwanne ab, Kette raus, Kette rein inkl. einfädeln an Kurbelwelle, Ölwanne drauf. Zusammen maximal 3 Stunden Arbeit, wenn echt alles schief geht. Die Kette selber ist nicht teuer, mit guten 300€ müsste das also passiert sein. Dazu könnten noch Folgeschäden an Lagern und Kolbenringen, Laufbuchsen usw. kommen, wenn du den Motor nicht rechtzeitig abgestellt hastl.

 

Hatte dein AT-Motor denn Garantie? Oder hattest nur Gewährleistung? Im ersteren Falle zahlt der Verkäufer des Motors, im zweiten Falle müsstest du beweisen dass die Kette schon beim Kauf einen Schaden hatte. Eher schwierig...

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Hallo Nachtaktiver,

 

es war ein ATM, Garantieleistungen nach BGB, also Gesetzlich...ich glaub' ich werde das aber mal rechtlich checken lassen, wenn da nicht noch mehr dazu kommt. Man weiß ja nie...AUßerdem trau' ich diesem Freundlichen nicht...

 

Danke für die schnelle Antwort :-)

 

Greez

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Nach BGB gibts keine Garantie, sondern nur Gewährleistung auf gebrauchte Waren, falls der Motor nicht aufgearbeitet wurde und daher als Neuteil gilt. Dabei muss der Händler dir das erste halbe Jahr nachweisen, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorhanden war, danach mußt du ihm nachweisen dass der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war. Beides fast unmöglich, daher in der Praxis wie ein halbes Jahr Garantie und danach selbst zahlen. Bei einem Neuteil, als welches aufgearbeitete AT-Teile auch gelten dürften, siehts wieder anders aus. Glaube da sind 24 Monate Gewährleistung vorgeschrieben, weiß aber nicht genau ab wann dort die Beweislastumkehr greift.

 

Insgesamt würde ich es erstmal auf dem Kulanzwege versuchen, kann ja eigentlich nicht sein nach so kurzer Zeit.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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