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Freigängigkeit Hinterräder mit 195/55 R15 auf 6,5x15 ET38?


EotBase

Empfohlene Beiträge

Hallo Reifenexperten,

 

da meine bessere Hälfte sich angewöhnt hat, die Leistung des 66kW TDI ständig auch kräftig auszunutzen, und die bisherigen Winterreifen (175/65 R15) ihrer Dienst bei den aktuellen Schneeverhältnissen eher versagen, soll kurzfristig Ersatz in 195/55 R15 her. Die Räder werden auf den vorhandenen RC Design Alufelgen Typ A1 6,5x15 ET38 montiert, im Gutachten ist die Reifengröße freigegeben mit folgender Auflage:

 

"K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."

 

Welche Erfahrungen habt ihr mit dieser Reifengröße gemacht, musste tatsächlich was nachgearbeitet werden? Ich hab in Sachen abweichende Reifengrößen keine Erfahrungen, weiss also nicht, was auf mit zukommen würde.

 

Danke für ein paar hilfreiche Tipps also, und viele Grüsse aus Stuttgart,

 

EotBase

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Bei ET38 und 6,5x15 wird kein Nacharbeiten notwendig sein, weil

 

  • der Reifenumfang von 195/55R15 identisch ist mit 205/40R17 (S-Line)
  • die S-Line Felgen ebenfalls ET38 besitzen, jedoch bei 7x17 - hier müssen keine Nacharbeiten am Radhaus erfolgen

Optional kann man noch Spurplatten verbauen. Vorne auf jeden Fall bis zu 10 mm pro Rad und hinten bis zu 15 mm pro Rad, ohne dass die Reifen schleifen...

 

Gruss

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Optional kann man noch Spurplatten verbauen. Vorne auf jeden Fall bis zu 10 mm pro Rad und hinten bis zu 15 mm pro Rad, ohne dass die Reifen schleifen...

Gruss

Obiges Teilzitat zum besseren Verständnis umformuliert:

 

Man könnte sogar noch Spurplatten verbauen, ohne dass die Reifen schleifen. Vorne auf jeden Fall bis zu 10 mm pro Rad und hinten bis zu 15 mm pro Rad...

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Bei ET38 und 6,5x15 wird kein Nacharbeiten notwendig sein, weil

  • der Reifenumfang von 195/55R15 identisch ist mit 205/40R17 (S-Line)
  • die S-Line Felgen ebenfalls ET38 besitzen, jedoch bei 7x17 - hier müssen keine Nacharbeiten am Radhaus erfolgen

 

Dann ist die Angabe im Gutachten also eher pro forma bzw. mit reichlich Reserven versehen?

Sind bei der Eintragung irgendwelche Probleme zu erwarten wegen des 5l-Status? Oder ist das aktuell nicht mehr relevant?

 

Danke und Gruss,

EotBase

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