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Behördenwahn


Gast simon461

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich komme gerade vom TÜV wegen einiger Eintragungen.

 

Ich hab nicht schlecht gestaunt was sich da seit 2009 geändert hat wenn man was Prüfen und Eintragen lassen möchte.

 

Also ich mit den Teilegutachten für Spurplatten und Fahrwerksfedern zum ausgemachten Termin angetreten und gleich mit der Frage konfrontiert ob ich bereit bin 39,50 Euro an die

Zulassungsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf

zu entrichten.

 

Ich dachte noch das ist aber günstig, und gleich darauf, warum Marburg wenn ich in Frankfurt beim TÜV stehe?

 

Also nachgefragt und dann als Erklärung erhalten, "Der Tüv in

Hessen überprüft zwar den technischen Schnick Schnack, aber die Zulassungsst. in Marburg kontrolliert die bürokratische Seite nochmal. :confused::kratz::crazy:

 

D.h. man bekommt seine technische Abnahme beim TÜV, zahlt diese Prüfung, in meinem Fall 80 Euronen glatt, bekommt eine Bescheinigung die man dann, mit Kopie vom Perso nach Marburg mailt, 39,50 Euro vorab zahlt und erhält nach etwa einer Woche per Post die Bestätigung, daß die Eintragung genehmigt ist und darf dann zur Zulassungstelle ums Eck und sich die Änderungen eintragen lassen.

 

Kostet dann nochmal knappe 18 Euro.

 

Unfassbar.

 

Auf die Frage nach Abnahme von Felgen mit Vergleichsgutachten oder Traglastbescheinigungen kam nur " in Hessen nicht mehr legal machbar. "

 

Andere Bundesländer wollen wohl nachziehen, es gibt ja was zu scheffeln.

 

Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Bearbeitet von simon461
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gehe ich richtig in der annahme, dass es sich bei dem "teilegutachten" um kein spezielles gutachten handelt in dem der A2 aufgeführt ist und eine abnahme nach §21 fällig wird?

es ist also eine einzelabnahme und keine normale §19-annahme? dann ist das so (zumindest bei uns in hessen) meiner letzten info nach korrekt und mittlerweile normal.

 

wenn du aber ein gutachten über die teile hast, in dem die verwendung an einem A2 passender motoriesierung bereits geprüft und bestätigt wurde, dann irrt der prüfer deiner tüv-stelle.

 

bring mal bitte noch´n bissl licht ins dunkel :rolleyes:

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Teilegutachten sind genau für das Fahrzeug mit dem ich beim Tüv war.

Abnahme nach § 19

Keine ABE

 

Ob der sich geirrt hat ??

Bearbeitet von simon461
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§19 macht jede prüstelle direkt, ohne MR :huh:

ich denke, du solltest bei einer anderen stelle vorstellig werden....

 

Hauptuntersuchung

 

 

 

Fahrzeugprüfung und Fahrzeugbegutachtung

 

 

Zu den Tätigkeitsfeldern der TÜV Service-Center gehören - im Rahmen der Fahrzeugprüfung - neben der allseits bekannten

 

  • Hauptuntersuchung (HU) an Kraftfahrzeugen und Anhängern gemäß § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einschließlich der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen und Krafträdern

auch die

 

  • Fahrzeugbegutachtung zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung der Zulassung gemäß § 17 StVZO; z. B. nach Mängelfeststellungen an Fahrzeugen bei Verkehrskontrollen
  • Fahrzeugbegutachtung bei Veränderungen an Fahrzeugen mit und ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 (2, 3) der StVZO
  • Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 der StVZO für Fahrzeuge, die erstmals oder nach Stilllegung (gemäß §14 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)) in den Verkehr kommen
  • Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung gem. §13 FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • Gasanlagenprüfung (GAP) an Kraftfahrzeugen mit verflüssigtem Gas oder komprimiertem Gas nach § 41a StVZO
  • Gassystemeinbauprüfung (GSP) an Kraftfahrzeugen, die mit einem System nachgerüstet wurden, das dem Antrieb mit verflüssigtem Gas oder komprimiertem Gas dient
  • Gutachten zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO
  • Begutachtung/Prüfung von bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen im Einzelfall gemäß § 13 Fahrzeugteileverordnung (FTVO)
  • Gutachten über Fahrzeugumbauten zum Führen durch behinderte Personen
  • Begutachtung zur Zulassung von Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS)
  • wiederkehrende Überprüfungen von GGVS-Fahrzeugen
  • Untersuchung von Fahrzeugen gemäß BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, z. B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse)
  • Sicherheitsprüfungen für LKW >7,5 t und Anhänger >10 t, die schneller als 40 km/h sind.
  • Oldtimerwertgutachten und Oldtimergutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens
  • Exportgutachten zur Zulassung von Fahrzeugen aus der Bundesrepublik Deutschland in anderen Ländern
  • Italien-/Spanien-/Portugal-Exportgutachten

 

 

Hauptuntersuchung - TÜV Hessen

Bearbeitet von vfralex1977
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Eintragen in die Papiere ist nicht Pflicht! Somit ist das Thema erledigt.

 

Anbei die 11 Gründe warum eine Eintragung sofort zu erfolgen hat.

 

Bei allen anderen ist die Eintragung nachrangig und damit nicht nötig.

Diesem Wisch hat mir der gut informierte Prüfer bei der Abnahme extra für die Kollegen in grün mitgegeben (ins Handschuhfach damit).

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Kommt drauf an, ob es sich um eine Abnahme nach §19,3 oder §19,2 handelt.

 

Bei einer Abnahme nach §19,3 erlischt die ABE des Fahrzeugs. Um die ABE wieder zu erlangen muß zunächst die Verkehrsicherheit der Änderung geprüft werden. Das machen TÜV/Dekra/GTÜ mit einem entsprechenden Gutachten.

 

Die Neuausstellung der ABE macht dann in Hessen die Zulassungsstelle in Marburg-Biedenkopf.

 

Das ganze geht da recht easy über Internet: Einfach das Gutachten und den Fahrzeugschein dort hinmailen, die Gebühr per paypal zahlen und nach 4-5 Tagen liegt die neue ABE vor. Damit dann zur Zulassung wackeln und die geänderten Papiere ausstellen lassen.

 

Das Thema hatte ich vor kurzem nach Umstellung auf 225er auch.

 

Bei einer Abnahme nach §19,2 muß keine neue ABE ausgestellt werden, da genügt es, das Gutachten von TÜV/Dekra/GTÜ mitzuführen.

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Also bei mir musste nicht nur eine Anbauabnahme erfolgen sondern mitttels Vergleichsgutachten eine ganz neue Rad/Reifenkombination in Verbindung mit Spurplatten eingetragen werden.

Laut meinem oben gezeigten Bild betrifft die Änderung der Papiere auch nur ganz andere gravierende Sachen.

Ich will ja nicht widersprechen, denn ich weiß es nicht besser aber anhand dem Zettel da und dem was gemacht wurde scheint es so zu sein.

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Abnahme nach § 19 ist nicht das Problem, der fach- und sachgerechte Anbau wurde ja vom Prüfer bestätigt.

 

Aber wenn ich das Alles richtig verstanden habe brauche ich, um eine Eintragung der geänderten Daten in die Zulassungsbescheinigung 1 + 2 zu erhalten, die Bestätigung der "Marburger", für 39,50- .

 

Ich werd morgen mal mit der hiesigen Zulassungsstelle telefonieren.

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