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WLTP wird für Altfahrzeuge wie den A2 nicht angewandt, gilt nur für Neuzulassungen (ab dem 01.09.2018 Grundlage für die Kfz-Steuerberechnung).

Für den A2 bleibt es bei der alten Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer.

 

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