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Geschrieben

Wie sieht es eigentlich aus mit dem "Sonnenstreifen" an der Frontscheibe.Also eine nur oberhalb getönte Windschutzscheibe??? Ist das eigentlich erlaubt und wie viel Prozent von der Gesamtfläche darf man da tönen??

Wäre nämlich garnicht mal schlecht, obwohl ich ehrlich gesagt ken Fan von Scheibentönung bin.

 

mfG CH 360

Geschrieben

A2 scheiben vor sind doch alle Grünkeil, also oben stärker getönt (die älteren also meine zumindest) .

Da ist auch ein kleiner Pfeil auf der Scheibe ganz außen ab wo das dunkel werden darf (jedenalls wüste ich nicht, was der Pfeil sonst ürn Sinn hat).

 

erstens

Geschrieben

hi CH 360,

 

laut meinen wissens darfm man mit einem farbkeil bis zu 15% der scheibe verdecken. allerdings NUR wenn man nachweisen kann das man eine sehschwäche hat. das heist wenn du eine briller bzw. kontakt. trägst kannst dus vergessen.....

 

 

GreeZ

ANdi

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Hier noch einmal die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Folien auf Frontscheiben:

Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT

 

 

• Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)

 

• Film muss optisch einwandfrei verlegt sein

 

• Einzelabnahme und Eintragung durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) bei allen Filmen mit ABG ab B-Säule notwendig

 

Beschichtung der Frontscheibe - GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT

 

 

• Maximal 10cm im oberen Bereich

 

• Maximal 10% der Scheibenfläche

 

Gruß Audi TDI+++

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