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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, ich weiß, dass die Sache oft lief, aber wenn ich die Suchfunktion nutze, kommen sehr viele Antworten, die teils passen oder von TÜV-Horrorgeschichten berichten.
Ich würde mich freuen, wenn meine Rechercheergebnisse hier im Forum abgenickt würden, damit ich kein Fehlkauf tätige!

Also, ich will mir die Continental AllSeasonContact 165/70R14 81T anschaffen.
Ich habe den 1.2 TDI 8Z, Erstzulassung wohl 11.2000.
Der Wagen hat eine Bereifung mit 145/80 R14 vermutlich auf Lupo 3l-Felgen (jedenfalls haben die ein VW-Logo).
Der Wagen und ich stehen in Berlin

Rechercheergebnisse für Überlegungen vor dem Kauf:

  • Das Schreiben von Audi mit der Anlage von Bridgestone sagt, dass die Größe: 165/70R14 für den Wagen in Ordnung geht --> check?
  • Die Forumsaussagen von Mitgliedern sagen, dass ich die ALTEN Felgen der 145er mit den NEUEN 165er beziehen darf --> check?
  • Das Schreiben von Bridgestone empfiehlt die Ganzjahresreifen Multiseason von Firestone, die eine Kraftstoffeffizienzklasse von D haben. Meine Wunschreifen habe da ein C, so dass der TÜV hier nicht meckern können sollte. --> check?

 

Wenn alles in Ordnung geht, glaube ich wie folgt vorgehen zu müssen:

  1. die Reifen aufziehen lassen,
  2. die Schreiben von Audi und dazu das von Bridgestone ausdrucken. Dazu packe ich die ausgedruckten Produktinfos des Continental AllSeasonContact und zum Vergleich die des Firestone Multiseason.
  3. Dann muss ich zum TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Vermutlich bitte ich da um eine "Änderungsabnahme". Das kostet wohl zwischen 50 bis 80 €. Damit verbunden ist wohl die Hoffnung, dass die Prüfer die Kopie der Schreiben von Audi und Bridgestone als eine Art Teilegutachten akzeptieren. Wenn ich Pech habe bestehen die Prüfer auf eine Einzelabnahme, was teurer wäre.
  4. Habe ich die Genehmigung, muss ich (was in Berlin der schlimmste Punkt wäre) aufs Amt, um mir die Änderung als neuen Schein ausfertigen zu lassen. Dafür muss ich den alten Schein mitnehmen. Kosten wohl 15 €.


Soweit so richtig? Lieben Dank!

Bearbeitet von tobacco
Geschrieben

ist ne einzelabnahme, da keine typgenehmigung vorliegt,

d.h du musst zu einer Prüfstelle die Einzelabnahmen nach §19.2 StVZO durchführen darf.

geht aber recht schnell und problemlos, da die Umfangsdifferenz nur +0,2 % beträgt und genug Platz im Radhaus ist etc.

kostet ca 115 + Eintragung

ansonsten wie von dir beschrieben! 

die genaue Profilart/Hersteller/winter,sommer allwetter ist egal, nur die Kennwerte  interessieren und werden eingetragen:

165 70 R14, und Traglastindex wohl 81T, wobei die Originalen 145er eig sogar nur 76T haben

grüße

Geschrieben

Sowohl im Schreiben von Audi als auch bei Bridgestone steht explizit "Einzelabnahme", also ohne Abnahme und Eintragung ist es immer ein Graubereich...
 

vor einer Stunde schrieb tobacco:

Der Wagen hat eine Bereifung mit 145/80 R14 vermutlich auf Lupo 3l-Felgen (jedenfalls haben die ein VW-Logo).

 

Der VW Lupo Radnabendeckel allein heißt noch nicht viel, haben auch viele A2 Fahrer mangels Alternative montiert wenn man ohne originale Radzierblende fährt. Sonst mal eine Felge abnehmen und auf die ET schauen. Sollte ET38 sein. Lupo 3L Felgen haben ET35, die sonst gleich mit den neuen Reifen eintragen lassen...

Geschrieben

kriegst halt  auch keine HU mit den 165er Reifen ohne Eintragung.

dafür reichen die Dokumente von Bridgestone und Audi nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb 3ltdi:

(...) Sonst mal eine Felge abnehmen und auf die ET schauen. Sollte ET38 sein. Lupo 3L Felgen haben ET35, ... (...)

Wenn ich "ET35" finde, und dann deinem Rat folgen will, die Sache mit einzutragen, benötigt dieser Umstand dann auch zuvor einer Begutachtung durch TÜV-Menschen?

Hätte ET35 Auswirkungen auf die Frage, ob ich ein 165er-Reifen auf diese Felge montieren darf?

Frage, weil mein Auto ein Straßenparker ist, wo man jetzt nicht mal eben so die Felgen ab- und anmontieren möchte. Aber ggf. möchte ich bereits jetzt die Folge abschätzen können.

Lieben Dank, Tobias

Bearbeitet von tobacco
Geschrieben

Naja, Wagenheber ran, Rad abschrauben, gucken, wieder anschrauben, Wagenheber in Kofferraum geht auch auf dem Supermarktparkplatz. Dann hättest Du Gewissheit. 

 

ET 35 mit 165ern habe ich auch schon als Einzelabnahme gesehen, aber ist wieder eine Sache mehr, über die sich der Prüf.-Ing. Gedanken machen müsste... Aber wenn es ET35 Felgen sind, auf jeden Fall mit eintragen (vorher die Prüfstelle fragen, ob die da ein Problem sehen).

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