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Garantie auf Werkstattarbeiten


Chrischn

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Bei der letzten Inspektion wurde bei meinem A2 der Dieselfilter getauscht. Nun ist leider der Deckel gerissen und der Wagen verliert Diesel. Wie lange muss eine Werkstatt Garantie auf die Arbeiten und Teile geben ? Wenn es weniger als 6 Monate her ist, müssten die dann die Kosten, oder wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen ?

 

Gruß

 

Chrischn

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Hallo!

 

Die Antwort ist, auch für einen Nichtjuristen wie mich - relativ - einfach ;) :

 

- Wenn der besagte Deckel zum Filter gehört, dann unterliegt das Teil (also der kpl. Filter) der gesetzlichen Gewährleistung. Gem. BGB haftet der Verkäufer für dessen Mängelfreiheit 2 Jahre. Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate ist lt. BGB davon auszugehen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Will der Händler nicht haften, müsste er das Gegenteil beweisen.

 

- Auch für den fach- und sachgerechten Einbau muss der Händler natürlich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geradestehen. Es handelt sich hier um einen sog. "Werkvertrag", indem der Händler Dir neben der eigentlichen Arbeitsleistung ein "Ergebnis" (also die erfolgreiche Reparatur / den korrrekten Einbau des Ersatzteils) schuldet. Auf die Arbeitsleistung sind bzgl. Gewährleistung bei Werkverträgen die gleichen Regeln wie beim Kauf von Sachen abzuwenden.

 

Innerhalb der ersten 6 Monate hast Du - ohne irgendeinen Nachweis erbringen zu müssen - Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, inkl. eines mängelfreien Ersatzteils. Also auf zur Werkstatt. Sollte sich der Händler jetzt herausreden wollen, nur das Teil zu ersetzen, nicht aber die Arbeitsleistung: das geht schonmal nicht, da sich ja das Teil nicht von selbst einbaut und Du - aus welchen Gründen auch immer - die Werkstatt beauftragt hast. Die zusätzliche Arbeit, die entsteht (und im Prinzip ja auch Geld kostet), fällt hier unter den Begriff "Mangelfolgeschaden", für den derjenige aufkommen muss, der den ursprünglichen Mangel (also den tropfenden Filter) zu verantworten hat. Sollte das z.B. zufällig der Hersteller des Ersatzteils sein (weil die Werkstatt den Nachweis erbringen kann, das Teil fachgerecht eingebaut zu haben), so liegt es an der Werkstatt, sich die Kosten für den Arbeitslohn - beim Hersteller des Teils! - zurückzuholen.

 

Etwas anders wäre die Lage, wenn der besagte Deckel nicht zum Dieselfilter gehört. Dann müsstest Du nachweisen, dass der Filter (nebst Deckel) nicht fachgerecht eingebaut worden ist, dass der Deckel also durch den Einbau beschädigt wurde. Der Schaden könnte z.B. durch ein zu hohes Anzugsdrehmoment beim Festschrauben des Filters entstanden sein. Ein Fachmann (Sachverständiger) wird das sicher feststellen können. Aber diesen deswegen vor dem Werksattbesuch aufzusuchen, schießt zunächst wohl ein wenig über das Ziel hinaus, denn ich würde erstmal der Werkstatt Gelegenheit zur Stellungnahme (und zur Übernahme der erneuten Reparaturkosten) geben. Wenn die Werksatt seriös ist, wird sie wohl kaum einen Aufstand machen. Und wenn doch, nimmst Du das Auto wieder mit, natürlich ohne dem Mechaniker Gelegenheit zu geben, Spuren zu verwischen...

 

CU!

 

Martin

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