
HSV
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Ich wäre natürlich auch dabei. Ein gleichmäßig verteilter Einsatz von 26 EUR pro Person sollte hinnehmbar sein. Wobei die Feststellung der Frage, was eigentlich eine mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde ist, nicht uninteressant wäre. Da der durchschnittliche Bürger kein Jurist ist, könnte es so sein, daß der Tatbestand eines Mißerfolgs einer solchen Verfassungsbeschwerde dem beschwerdeführenden Bürger nicht angelastet werden darf. Beschwert sind wir, die wir einen A2 Diesel fahren, alle durch die Neuregelung der Kfz-Steuer. Und das Jahr hat am 01.07.2009 zu laufen begonnen. Von daher müßte es dem Grunde nach so sein, daß jeder von uns die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde hat. An anderer Stelle habe ich gelesen, daß der Instanzenweg ausgeschöpft sein muß, um eine Verfassungsbeschwerde anstrengen zu dürfen. Leider sind die Rahmenbedingungen, wann welche Möglichkeit in welcher Form besteht, wohl nicht hinreichend klar formuliert. Von daher könnte es eventuell sinnvoller sein, mit eventuell zu sammelndem Geld einen Anwalt zu bezahlen, der dann zunächst die konkreten Rahmenbedingungen prüft.
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Ich habe nun auch einen Besuch bei Carglass hinter mir. Nachdem ich bei der Versicherung (HUK) angerufen habe, wurde mir Carglass benannt, um die Selbstbeteiligung (150 EUR) zu sparen. Ich fuhr dorthin und zeigte meinen Steinschlagschaden. Die Reparatur wurde sofort begonnen, nachdem man mich darauf hingeiwesen hatte, daß die Scheibe auch ganz zerspringen kann. Ich muß dazu sagen, daß der Riß etwa 5 mm lang war und daß an einer Stelle die obere Glasschicht komplett weg war. Es ging aber gut und nach nur 30 Minuten hatte ich mein Auto zurück. Von innen ist nach wie vor etwas zu sehen. Da mir das vorher auch so mitgeteilt wurde, hielt sich meine Überraschung / Enttäuschung in Grenzen. Hätte ich die Rechnung bezahlen müssen, wären 99 EUR fällig geworden. Für 1/2 Stunde Arbeit recht viel Geld. Gemessen am Ergebnis, wieder eine haltbare Scheibe zu haben, aber ok. Eine neue Scheibe sollte man nicht erwarten.
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Die hier diskutierten Themengebiete Steuer und Politik gehören unmittelbar zusammen. Die Politik ist die Institution, die für die Umsetzung der steuerlichen Rahmenbedingungen verantwortlich zeichnet. Vor diesem Hintergrund wird eine Trennung beider Themengebiete nur schwerlich möglich sein.
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Schon Albert Einstein hat erkannt, daß zwei Dinge unendlich sind. Zum einen die menschliche Dummheit und zum anderen das Universum. Wobei Albert Einstein es selbst eingeräumt hat, daß er sich beim Universum noch nicht ganz sicher war...
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A2-Gebrauchtpreise werden nicht mehr akzeptiert?!
HSV antwortete auf VFRiend's Thema in Verbraucherberatung
Ich sehe es auch so. Sicher ist der A2 bis heute diverse Vorzüge, mit denen andere Fahrzeuge nicht mithalten können. Dennoch ist und bleibt er ein Nischen- bzw. Liebhaberfahrzeug. Dieses sollte man sich m.E. bei der Überlegung vor Augen führen. Zumal ich auch festgestellt habe, daß der A2 stärker zu polarisieren scheint als andere Fahrzeuge. Entweder, man mag ihn, oder man mag ihn nicht - dazwischen scheint es wenig zu geben. Aber, wirklich faire Angebote dürften tatsächlich schnell vergriffen sein. Ich bin für meinen A2 aus Norddeutschalnd nach Bayern gefahren, um ihn da gebraucht zu kaufen. Parallel dazu hatte ich ein vergleichbares Angebot in Rheinland-Pfalz entdeckt, das ähnlich war (einige Monate jünger, etwas weniger km und 500 EUR teurer). Dieses Auto war nur einen einzigen Tag im Angebot und sofort verkauft. Ich hatte bei meinem Auto das Glück, daß der Verkäufer es mir eine Woche reserviert hat, damit ich mich um die Fahrt nach Bayern und die Modalitäten kümmern kann. Ohne die Reservierung und das freundliche Entgegenkommen hätte ich mein Auto gewiß auch nicht bekommen, zumal die Diesel-Version mit 90 PS ja sehr selten ist. -
Die Petition hat heute den 100. Mitzeichner gefunden... Das aber nur am Rande, denn die Antwort, die @Joachim_A2 aus dem Bundeswirtschaftsminsiterium erhalten hat, entspricht zugleich meinen Erwartungen bzw. Befürchtungen und verwundert mich. Festzuhalten ist, daß sich trotz des Regierungswechsels alle einig scheinen. Ist Politik etwa nur ein großes Theater oder warum gaukeln unterschiedliche Personen unterschiedlicher Parteien uns Wählern immer wieder vor, daß sie unterscheidliche Meinungen haben? Warum werden diese dann nicht vertreten und es gibt kaum nachvollziehbare Verhaltensweisen - die man hier schon eher als eine besondere Form der Gleichgültigkeit sehen muß? Bemerkenswert finde ich auch die Aussage zur Rechtssicherheit der Bestandsfahrzeuge. So löblich dieser Ansatz im großen und ganzen sein mag, so unaufrichtig ist er zugleich. Denn, es geht hier ja nicht nur um eine Rechtssicherheit für Bestandsfahrzeuge. Ginge es nämlich allein um diesen Punkt und eine echte, starre Auslegung der Neuregelung, würden sich auch vor diesem Hintergrund nicht die Fragen nach einer Übergangsregelung und der Möglichkeit einer Günstigerprüfung stellen. Ganz klar ist es logisch und nachvollziehbar, daß man die Halter bzw. Fahrer alter Autos nicht übermäßig bestraft und ihnen somit etwas Rechtssicherheit gibt. Was aber passiert ab 2013 mit ihnen, wenn die Regelung allgemein umgesetzt werden soll? Im Widerspruch zu diesen Überlegungen steht die Tatsache, daß überhaupt eine Übergangsregelung bzw. die Möglichkeit einer sogeannten Günstigerprüfung eingeräumt wurde. Hierdurch wird die eigentliche Stichtagsregelung aufgeweicht. Im Politikerdeutsch würde man wahrscheinlich nur von einer "Ausdehnung" sprechen. Unaufrichtig ist und bleibt es dennoch - zumal wie zuvor bereits mehrfach betont, der "vorauseilende Gehorsam" von Haltern bzw. Fahrern besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge torpediert wird. Man kann sicher nur spekulieren, welche Ziele der Gesetzgeber im Kern damit verfolgt. Eine "Logik" kann ich hier jedoch nach wie vor nicht erkennen und nachvollziehbar ist mir die ganze Sache vor dem Hintergrund der vielen fadenscheinigen und offenkundig unaufrichtigen "Argumente" bis heute auch nicht. Verwunderlich finde ich hingegen nach wie vor, daß es offensichtlich gelungen scheint, die Interessenverbände der Autofahrer, der Steuerzahler und der Verbraucher schlichtweg mundtot zu machen und daß nun alle diese ach so hoch gelobte Novelle der Kraftfahrzeugsteuer mitzutragen scheinen. Leider kann ich mir abschließend auch einen Hinweis zur Bürgerfeindlichkeit der Politik bzw. des Bundesverkehrsministeriums nicht verkneifen. Es ist schon reichlich armselig, wenn man als Bürger abermals den freundlichen Hinweis erhält, daß einem der Rechtsweg frei steht - als würde man dieses nicht selbst wissen. Scheinbar wissen diese Leute aber auch, daß dem einzelnen Bürger dieser Rechtsweg eben nichts bringt (Stichwort Kosten-Nutzen-Rechnung) und wähnen sich deshalb in Sicherheit. Auf mich wirkt es diese Vorgehensweise arrogant, unaufrichtig, tölpelhaftig und so, daß in der Aussage ganz deutlich wird, wie wichtig der abgehobenen Politik die Meinung des Bürgers ist.
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Auf der Ebene des Beitrags #127 @cer könnte und müßte ich auch in Frage stellen, aus welchem Grunde sich dieser Staat beispielsweise hohe Subventionen für auf die Gesamtbevölkerung bemessen unbedeutende Wirschaftszweige wie Bergbau und Landwirtschaft leistet. In diesen Bereichen sind wenige Leute tätig, gleichwohl werden sie aber hoch subventioniert. Auch, wenn dieses Beispiel etwas hinkt zeigt es, daß es nicht allein darauf ankommen muß, wieviele Leute von einer Regelung betroffen sind. Im übrigen sei nochmals erwähnt, daß es in dem hier vorgebrachten Anliegen (siehe Petition) im Kern darum geht, eine fehlende Gerechtigkeit einzufordern. Und letztlich trifft auch das, was hier bereits mehrfach geäußert wurde, zu - wenn die Politik sich an ihren eigenen Vorgaben messen lassen würde, müßte sehr schnell klar sein, daß diese unausgegorene Neuregelung nur ein Schuß in den Ofen sein kann. Diese geniale Regelung führt nämlich auch dazu, daß ich belohnt werden würde, wenn ich mein vergleichsweise umweltfreundliches Fahrzeug verschrotte oder ins Ausland verkaufe und mir statt dessen ein Ersatzfahrzeug anschaffe, das erheblich mehr Abgase in die Luft schleudert. Ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, daß diese Möglichkeit wirklich durchdacht wurde, geschweige denn, daß sie politisch gewollt ist. Wobei man bei letzterem (dem politischen Willen) natürlich nie ganz sicher sein kann... Hinzu kommt auch noch, daß es wirtschaftlich völlig unsinnig ist, ein intaktes, umweltfreundliches Auto zu verschrotten oder wegzugeben und dafür ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Nicht nur vor dem Hintergrund, daß diese Transaktion das eigene Bankkonto unnötig belastet, sondern auch vor dem Hintergrund, daß die Produktion eines neuen Fahrzeuges auch Energie und Rohstoffe kostet und somit die Umwelt zusätzlich und ebenfalls unnötig belastet. Dieses nur als Hinweis an diejenigen, die von einer politischen Lenkungsmöglichkeit und vermeintlichen Anreizen sprechen.
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Hier muß ich mir dann doch mal die Anmerkung gestatten, daß es sich bei Pessimismus um "Mist" handelt, auf dem bekanntlich nichts wächst. Auch wenn das bisherige Ergebnis nicht das von mir gewünschte Ergebnis ist, bin ich nach wie vor der Meinung, daß wir unseren Kopf erst dann in den Sand stecken sollten, wenn wir es zumindestens (wahrscheinlich ergebnislos) versucht haben... @Joachim_A2: Danke und Zustimmung für Deine Ausführungen und den sehr guten Brief an unser Staatsoberhaupt Horst Köhler! Auch wenn der Herr Bundespräsident kraft seiner Funktion nicht direkt wird einwirken können erachte ich es als durchaus nicht unwichtig, daß er über die Ursachen, an denen bürgerliches Engagement leider häufig scheitert, in Kenntnis gesetzt wird. So, wie ich ihn und seine Frau vor einigen Jahren persönlich erlebt habe, gehe ich ganz stark davon aus, daß er den Brief zudem im Gegensatz zu anderen angeschriebenen Personen nicht unbeantwortet lassen wird.
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Ich möchte mich nun auch mal wieder zu Wort melden. Als erstes möchte ich allen Unterstützern und Mitstreitern danken, daß wir es bis hier geschafft haben. Ich würde aber Lügen, wenn ich jetzt behaupten Würde, daß die Resonanz auf die Petition (bis jetzt 86 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner) mich nicht enttäuschen würde. Ebenso enttäuscht bin ich von einer allgemein bekannten Interessenvereinigung für Autofahrer. Nachdem ich von dort eine (in meinen Augen) unzureichende Antwort erhalten habe, habe ich nochmals versucht, meine Position deutlich zu machen. Eine weitere Antwort hat es nicht gegeben - und wird es vermutlich auch nicht mehr geben... Aufgefallen ist mir dagegen ein Satz, den der neue SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am 13.11.2009 anläßlich seiner Rede auf dem Parteitag in Dresden verkündet hat: "Ich sage euch in aller Offenheit: Für mich ist das Fehlen einer Börsenumsatzsetuer mindestens genauso ungerecht wie die Tatsache, daß wir mit Steuergeldern Energiefresser und Spritfresser auch noch subventionieren, obwohl dieses die Klimakatastrophe weiter befördert, liebe Genossinnen und Genossen." Davon abgesehen, daß die Aussage stimmt, finde ich sie dennoch sehr bemerkenswert. Waren es nicht das SPD-geführte Bundesverkehrsministerium und das von Sigmar Gebriel höchst persönlich geführte Bundesumweltministerium, denen wir Bürger nun diese gleichermaßen irrsinnige wie überflüssige Regelung der Kfz- Steuer zu verdanken haben? Für mich beweist das einmal mehr, daß wir leider fast ausschließlich von Lügnern umgeben sind. Naja, was soll man denn auch von einem Bundesumweltminister halten, der durch viele unnötige Flüge selbst einen schönen Anteil zur Verschärfung der Klimakatatstrophe beigetragen hat? Ich möchte hier nun aber keine politische Grundsatzdebatte führen oder einige als schlechter als die anderen hinstellen. Meine Befürchtung geht mehr dahin, daß doch alle gleich sind und daß wir am Ende doch nichts erreichen werden in unserem Anliegen.
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So, die zuvor bereits erwähnte Petition steht seit heute bis zum 23.12.2009 online auf der Seite des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag: Petitionen Hier kann auch migezeichnet werden.
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@ Joachim_A2: Danke für den sehr guten Brief! Auch dann, wenn das Bundeswirtschaftsministerium zumindestens auf den ersten Blick nicht die richtige Adresse für die berechtigte Kritik zu sien scheint, erachte ich diesen Weg als den grundsätzlich richtigen. Zum einen kann Herr Brüderle für sich und seine FDP mal intensiv darüber nachdenken, wie man dort die Steuergerechtigkeit wirklich interpretiert, zum anderen denke ich ganz persönlich, daß es uns in der Sache nur dienen kann, wenn unser Anliegen möglichst weite Kreise zieht und hohe Wellen macht. Leider hat sich in der Sache meiner Petition noch nichts ergeben, was ich hier mitteilen könnte. Sobald sie (hoffentlich) öffentlich gemacht wird, werde ich den Link hier einstellen.
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Dieser Satz spielt nach meiner Ansicht keine entscheidende Rolle. Denn, es geht generell um die Frage der Günstigerprüfung. Wahrscheinlich ist es so, daß Euro5- und Euro6- Fahrzeuge stärker als Euro4-Fahrzeuge von der Günstigerprüfung profitieren würden. Diese deshalb aber erneut von vornherein auszuklammern, würde aber keinen Sinn machen. Im übrigen bedeutet die Formulierung "zumindest" etwas anderes als die Formulierung "ausschließlich".
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Ich habe noch eine Stellungnahme vom Bund der Steuerzahler (BdSt) gefunden, die Ihr hier nachlesen könnt: http://www.steuerzahler.de/files/40/Stellungnahme_Neuregelung_der_Kraftfahrzeugsteuer.pdf Bemerkenswert daran sind die Ausführungen auf Seite 2 zu Nr. 14. Darin kommt der BdSt zu einem ähnlichen Ergebnis wie wir. Ein Kernzitat der Ausführungen ist dieses hier: Dies dürfte vor allem dem Gleichheitsgrundsatz entgegenstehen, wonach wesentlich Gleiches, gleich besteuert werden muss, das heißt, für gleiche Steuertatbestände muss die gleiche steuerliche Veranlagung erfolgen Interessant, daß der BdSt im März 2009 offensichtlich auch schon zu dem Ergebnis gekommen ist, daß diese Neuregelung nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein dürfte.
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Ich würde es argumentativ so gestalten, daß ich mich ganz einfach dagegen zur Wehr setze, daß Haltern von Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt, überhaupt die vom Gesetzgeber offensichtlich gewollte Chance einer Günstigerprüfung genommen wird. Die entscheidende Frage ist und bleibt vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes die, warum diese Möglichkeit den einen eingeräumt und den anderen verwehrt wird. Wenn wir diese zentrale Frage in den Mittelpunkt der Argumentation rücken, laufen wir nach meiner Meinung keine Gefahr, für andere eine nachteilige Wirkung zu provozieren.
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Gerade über die Sache mit der Übergangsfrist habe ich auch schon mehrfach nachgedacht. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon einige Male gegen den Gesetzgeber entscheiden und ihm dann zur Abhilfe Übergangsfristen eingeräumt. Möglich wäre vor dem Hintergrund, daß die Neuregelung ab 2013 für alle gelten soll auch, daß es dem Gesetzgeber durchaus bewußt ist, daß die derzeitige Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses würde unter Umständen erklären, warum diese Ankündigung schon jetzt im Raume steht. Ein anderer Weg wäre ja der gewesen, die Neuregelung von vornherein nur für Neufahrzeuge anzuwenden und Altfahrzeuge bis zur Verschrottung bei der alten Besteuerung zu belassen. Dieses sind aber alles nur Mutmaßungen. Nach wie vor sehe ich in unserem Fall aber durchaus Chancen, die ein Verfahren für die Gesamtheit der Autofahrer sinnvoll erscheinen lassen könnten. Mit der Gleichbehandlung als zentralem Kritikpunkt ist und bleibt es so, daß durch die Neuregelung technisch völlig identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert werden. Hier ist der entscheidende Unterschied zu den Rußpartikelfiltern. Denn die Nachrüstung dieser bewirkt (abgas-) technisch einen Unterscheid am Fahrzeug.
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Ich meine, daß der nun hier diskutierte Sachverhalt grundsätzlich ein anderer ist als der der Rußpartikelfilterproblematik. Durch die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters wird die technische Ausstattung eines Fahrzeuges verändert. Um den Bürger zu animieren, dieses zu tun, kann es durchaus sinnvoll erscheinen, die Nachrüstung durch Steuererleichterungen zu fördern. Ähnlich ist es damals auch mit den Katalysatoren gelaufen. Die Probelematik, vor der wir nun aber stehen, führt durch die unnötige Stichtagsregelung dazu, daß für technisch absolut identische Fahrzeug allein aufgrund eines Stichtages eine völlig unterschiedliche Steuer erhoben wird. Gerade an dieser Stelle wird der gesetzlich garantierte Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) nachhaltig verletzt. Ich meine, daß dieser Umstand durchaus erheblich ist für den jetzigen Fall der Ungleichbehandlung. Insofern vermag ich mich auch nicht der Darstellung des BdSt anschließen, nach der sich dieser scheinbar um die Führung eines Verfahrens herumzuwinden versucht. Allerdings ist der BdSt da ja scheinbar in guter Gesellschaft mit anderen Interessenverbänden. Abschließend sei nur nochmals deutlich gemacht, daß ein einheitlicher Maßstab der entscheidende Punkt sein dürfte. Eben dieser ist gegeben, wenn man sich zwei technisch völlig identische Fahrzeuge einer Marke heraussucht. Das eine wurde am 04.11.2008 und das andere am 05.11.2008, also nur einen einzigen Tag später, erstmals zugelassen. Trotzdem werden beide Fahrzeuge völlig unterschiedlich (das eine nach der Hubraum-Regelung und das andere nach der Günstigerprüfung nach dem Schadstoffausstoß) besteuert. Wo das auch nur ansatzweise logisch, fair und mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz vereinbar ist, würde ich gern von kompetenter Stelle erklärt bekommen. Ich selbst kann mir dieses nämlich leider noch immer nicht erklären.
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Eben dieses versuchen wir ja derzeit gerade auszuloten (siehe vorherige Ausführungen und Erläuterungen in diesem Thread)! Ein Kernproblem ist und bleibt aber die Wirtschaftlichkeit eines solchen Verfahrens. Unter der Maßgabe, daß das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 2013 für alle kommt, reden wir von einer bis dahin kumulierten Mehrbelastung von höchstens 500 EUR für den einzelnen von uns. Ein Verfahren dürfte aber weitaus mehr kosten, ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die dabei draufgehen. Von daher will so ein Schritt gut überlegt sein.
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Nach meinen bisherigen Feststellungen ist es so, daß verschiedene Institutionen (z.B. ADAC, Bund der Steuerzahler) im Vorwege zwar angekündigt haben, gegen das neue Gesetz vorgehen zu wollen. Wirklich getan hat es bis jetzt aber scheinbar niemand - eine entsprechende Musterklage bzw. ein Musterverfahren, an das man sich anhängen könnte, ist bisher jedenfalls nicht bekannt. Ich hatte dieses vor einiger Zeit bereits ausgeführt. Über die Gründe, die scheinbar alle Kritiker zu einem Rückzieher veranlaßt haben, wird man nur spekulieren können. Wenn irgendwo ein Musterverfahren anhängig wäre, würde man es schon mitbekommen. Von daher sind wir zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig auf uns selbst gestellt, was es nicht eben besser macht.
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Ich möchte hier noch auf eine weitere Kuriosität des ganzen Verfahrens hinweisen die uns möglicherweise helfen könnte. Das Finanzamt hat mir unter dem Datum 10.09.2009 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen A2 zugestellt. Dieser bemißt sich nach den § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa in Verbindung mit § 9a KraftStG auf einen Steuertarif in Höhe von 16,64 EUR je angefangene 100 ccm - also nach 15 angefangenen 100 ccm Hubraum. So weit, so gut. Was mich aber verblüfft, ist eine weitere Angabe unter "Grundlagen der Festsetzung", über die ich erst jetzt gefallen bin... Es steht dort nämlich unter anderem auch folgendes: Kohlendioxidemission (g/km) . . . . . . . 118 Diese schlichte Angabe bedeutet in meinen Augen nichts anderes als die Tatsache, daß dem Finanzamt -und damit dem Gesetzgeber- der Schadstoffausstoß eines A2 auch schon jetzt zwiefelsfrei bekannt ist. Man kann somit folglich eigentlich nur noch zu dem Ergebnis kommen, daß es schon einen Hauch von böser Absicht haben muß, diesen Wert einerseits unter "Grundlagen der Festsetzung" zu benennen, um ihn dann bei der eigentlichen Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer dennoch zu ignorieren.
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Ganz sicher ist es generell so, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Das bedeutet für diesen Fall leider, daß ein Petitionsausschuß (der ja ebenfalls aus Abgeordneten des Bundestages besteht) wahrscheinlich nicht zu dem Ergebnis kommen wird, daß das, was der Bundestag (möglicherweise sogar unter Mitwirkung der Abgeordneten, die im Petitionsausschuß sitzen) beschlossen hat, rechtlich nicht haltbar ist und daß der Bürger im Ergebnis Recht hat. Wie zuvor bereits geschrieben, ist der Durchlauf des Rechtsweges zeit- und kostenaufwendig. Da zudem das Instrument Petionsausschuß vorhanden ist, sollte es nach meiner Überzeugung zumindestens versucht werden, über diesen Weg etwas zu erreichen. Überrascchungen gibt es ja immer wieder... @ Joachim_A2: Danke für die weiteren Ausführungen und Kommentierungen. Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen in Verbindung mit der eindeutig formulierten Zielsetzung der Neuregelung dürfte nunmehr unzweifelhaft feststehen, daß die Regelung, Halter von älteren umweltfreundlichen Fahrzeugen auszugrenzen, klar an der eigentlichen Zielsetzung vorbei geht.
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Die Petition verfolgt das Ziel, eine Änderung der gesetzlichen Regelung herbeizuführen. Eine geänderte gesetzliche Regelung würde dann unter Umständen später zur Folge haben, daß ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid entsprechend zu ändern wäre. Ein Einspruch (kein Widerspruch) kann hier im übrigen auch nicht wirklich abhelfen. Das Finanzamt hat materiell nur die Möglichkeit, auf Grundlage des geltenden Rechts (also des Gesetzes) zu entscheiden. Nach dieser Prüfung kann das Finanzamt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, daß mein Einspuch in der Sache unbegründet ist und daher zurückgewiesen werden wird. Entscheidend ist beim Durchlauf dieses Prozederes etwas anderes: Die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes stellt eine klagefähige Grundlage dar, um den Weg der Finanzgerichtsbarkeit zu durchlaufen. Natürlich macht auch diese Überlegung nur dann Sinn, wenn diese Absicht konkret besteht. Ob ich diese Absicht konkret habe, kann ich aber leider noch immer nicht klar beantworten - dafür liegen die Stellungnahmen und Handlungsweisen der einzelnen Institutionen und Verbände einfach zu weit auseinander. Nicht zu vergessen ist zudem der Aspekt, daß so ein Verfahren eine Menge Zeit und Geld kostet - ein Aufwand, der sich für den einzelnen kaum lohnt. Erst recht dann nicht, wenn es ab 2013 tatsächlich zu einer Umsetzung der Neuregelungen auf den dann noch vorhandenen Fahrzeugbestand kommt. Wenn es so wirklich so kommen würde, wäre der kumulierte Mehraufwand für den einzelnen im Höchstfall bei etwa 500 EUR anzusiedeln. Diesem Mehraufwand stünden aber weit höhere Verfahrenskosten gegenüber. Das, was leider abermals fehlt, ist die Verläßlichkeit. Wenn der Gesetzgeber verbindlich erklären würde, daß die Neuregelung ab 2013 in identischer Form auch auf Bestandsfahrzeuge angewendet wird, würde ich mich hiermit vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen zufrieden geben. Da es sich aber auch hier bis jetzt lediglich um Absichtserklärungen handelt und die Kassen- und Haushaltslage des Bundes sich in den nächsten Jahren eher verschärfen als verbessern wird, sollte der Grundsatz der mehrfach erwähnten gesetzlichen Gleichbehandlung eine tragende Rolle spielen. Ungeachtet dessen bleibt aber in jedem Falle eine Kernfrage offen. Die, wozu es überhaupt einer "Übergangsfrist" bis 2013 für Altfahrzeuge bedarf, wenn den Halter von ab dem 05.11.2008 erstmals zugelassenen Fahrzeugen bereits jetzt die Möglichkeit einer Günstigerprüfung eingeräumt wird.
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Ergänzend zu meinem letzten Beitrag kommt hier noch der Wortlaut meiner Petition, mit der ich mich heute an den Deutschen Bundestag gewendet habe. Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Es wird beantragt, die nach dem Schadstoffausstoß bemessene Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung" nicht ausschließlich auf Fahrzeuge, deren Erstzuassungsdtum zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 liegt, anzuwenden, sondern diese Möglichkeit auch für Fahrzeuge zu öffnen, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt. Bitte begründen Sie Ihre Petition! Ich sehe in der seit dem 01.07.2009 geltenden Anwendung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Unvereinbarkeit mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die hier gesetzlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz wird hier meiner Meinung nach nicht beachtet. Der Gesetzgeber hat das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert und die Neuauslegung auf den Schadstoffausstoß ausgerichtet. Nach dem Inhalt des gesetzlichen Wortlautes soll diese Regelung grundsätzlich gelten für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab dem 01.07.2009 erfolgt ist. Darüber hinaus soll die Regelung auf dem Wege einer Günstigerprüfung auch gelten für Fahrzeuge, deren Erstzulassung erfolgt ist zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009. Die hier getroffenen gesetzlichen Regelungen führen dazu, daß es bei technisch völlig identischen Fahrzeugen allein aufgrund eines gerade vom Halter von älteren Fahrzeugen nicht zu beeinflussenden Erstzulassungsdatums zu völlig unterschiedlichen Besteuerungen kommt. Ich meine, daß für technisch gleichartige Fahrzeuge auch nur die gleiche Summe an Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden kann - und das unabhängig vom Datum der Erstzulassung. Vor diesem Hintergrund möge der Deutsche Bundestag beschließen, das durch die Günstigerprüfung eingeräumte Wahlrecht in der Besteuerung auch auf vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge auszudehnen, sofern für diese verläßliche Daten zum Schadstoffausstoß vorhanden vorgelegt werden können.
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@ Joachim_A2: Danke für den Hinweis! Den von Dir erwähnten Thread kannte ich bisher leider nicht. Inzwischen habe ich mich dort aber umgesehen. Begründet durch die Tatsache, daß dieser Thread mit der Petition vor einer entsprechenden abschließenden gesetzlichen Regelung entstanden ist stehen wir nunmehr vor einer konkret angreifbaren Faktenlage, die uns eben klar benachteiligt. Dieses zeichnete sich zwar auch schon damals ab, war aber keinesfalls als sicher anzusehen. Insofern meine ich, daß es sich heute aus einer Faktenlage unter Umständen etwas anders argumentieren läßt als damals. Einen (weiteren) Versuch sollte es nach meinem persönlichen Dafürhalten nach wie vor wert sein. Klar ist das Ergebnis völlig offen und in keinster Weise absehbar, ob es einen (Teil-) Erfolg bringen wird. Ich meine aber auch, daß wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu sehr darauf versteifen sollten, daß die Neuregelung ab 2013 tatsächlich -und dann vollen Umfanges- auf Altfahrzeuge ausgedehnt wird. Da die Kassen- und Haushaltslage des Bundes bis dahin nicht besser werden wird, könnte ich mir argumentativ durchaus vorstellen, daß die umfassende Umsetzung über das Jahr 2013 hinausgezögert werden wird. Schließlich wird man die Halter von "Stinkekutschen" nicht unnötig verprellen wollen und könnte dann argumentieren, daß eine Erleichterung für uns Geld kostet, das nicht vorhanden ist. Es würde auf eine (weitere) Quersubventionierung hinauslaufen, die das Kraftfahrzeugsteuerrecht praktisch heute schon ist. Mit der Folge, daß das eigentliche Ziel, echte umweltpolitische Anreize zu schaffen, vom Gesetzgeber selbst untergraben bzw. außer Kraft gesetzt wird. Eine klare und bindende gesetzliche Regelung würde hier eine Rechtssicherheit schaffen. Nach wie vor meine ich, daß die jetzige Regelung nicht oder nur sehr schwer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da das Grundgesetz das "Dach" aller unserer Gesetze ist, hat jedes nachgeordnete Gesetz die durch das Grundgesetz geforderten Regularien zu beachten und zu erfüllen. Gerade auch vor dem Hintergrund, daß seit Jahren bekannt ist, welch ein "Flickenteppich" gerade die Steuergesetzgebung ist und wie viele steuerliche Gesetzesänderungen schon "einkassiert" wurden, sehe ich hier unvermindert Chancen. Als Beispiele unausgegorener steuerlicher Regelungen möchte ich hier nur die Steuerfreistellung des Existenzminimums, die Anwendung der Kinderfreibeträge und die Kappung der Entfernungspauschale erwähnen - um einige Dinge zu benennen, die gerade in den letzten Jahren für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar befunden wurden. ---> Nur weil schlaue Leute sich ein Gesetz ausgedacht haben, muß dieses eben noch lange nicht durchdacht sein. Daß die Regelung ales andere als gerecht ist, haben ja zuvor auch schon andere erkannt. Ich denke aus den vorgenannten Überlegungen nach wie vor, daß es durchaus Sinn machen könnte, gegen diese Regelung anzugehen.
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Nachreichen möchte ich noch den Link zum Gesetzesentwurf vom 26.01.2009 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611742.pdf Bedeutsam dürfte diese Passus in den Erläuterungen sein: "Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäi- schen Union zur Minderung der CO2-Emissionen." Damit dürfte das Ziel der Reform klar umrissen sein. Die Tasache, daß dieses klar formulierte Ziel durch willkürlich gewählte Stichtage aufgeweicht wird, bedeutet letztlich nichts anderes, als daß Altfahrzeugfahrer damit ausgegrenzt werden und das eigentliche Ziel für diese somit nicht zu gelten scheint. Da dieses mehr als widersinnig erscheint und nicht im eigentlichen Sinne der Regelung sein kann, wachsen meine Bedenken, was diesen Punkt angeht.
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@Joachim_A2 Danke für die weitere Stellungnahme und die Ausführungen zu den Vorlagen des Deutschen Bundestages. Ich habe parallel mal eine öffentliche Petion zu dem Thema eingereicht. Nach Prüfung müßte diese auf der Seite Deutscher Bundestag: Petitionen erscheinen. Hier besteht auch die Möglichkeit, daß andere diese Petition dann unterstützen. In der Quintessenz habe ich das gefordert, was auch die Grünen gefordert haben. Eine Ausdehnung der Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge auf Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie posten. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere Unterstützer der Petition und wir erreichen gemeinsam etwas.