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HSV

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  1. Ich würde es argumentativ so gestalten, daß ich mich ganz einfach dagegen zur Wehr setze, daß Haltern von Fahrzeugen, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt, überhaupt die vom Gesetzgeber offensichtlich gewollte Chance einer Günstigerprüfung genommen wird. Die entscheidende Frage ist und bleibt vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes die, warum diese Möglichkeit den einen eingeräumt und den anderen verwehrt wird. Wenn wir diese zentrale Frage in den Mittelpunkt der Argumentation rücken, laufen wir nach meiner Meinung keine Gefahr, für andere eine nachteilige Wirkung zu provozieren.
  2. Gerade über die Sache mit der Übergangsfrist habe ich auch schon mehrfach nachgedacht. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon einige Male gegen den Gesetzgeber entscheiden und ihm dann zur Abhilfe Übergangsfristen eingeräumt. Möglich wäre vor dem Hintergrund, daß die Neuregelung ab 2013 für alle gelten soll auch, daß es dem Gesetzgeber durchaus bewußt ist, daß die derzeitige Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dieses würde unter Umständen erklären, warum diese Ankündigung schon jetzt im Raume steht. Ein anderer Weg wäre ja der gewesen, die Neuregelung von vornherein nur für Neufahrzeuge anzuwenden und Altfahrzeuge bis zur Verschrottung bei der alten Besteuerung zu belassen. Dieses sind aber alles nur Mutmaßungen. Nach wie vor sehe ich in unserem Fall aber durchaus Chancen, die ein Verfahren für die Gesamtheit der Autofahrer sinnvoll erscheinen lassen könnten. Mit der Gleichbehandlung als zentralem Kritikpunkt ist und bleibt es so, daß durch die Neuregelung technisch völlig identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert werden. Hier ist der entscheidende Unterschied zu den Rußpartikelfiltern. Denn die Nachrüstung dieser bewirkt (abgas-) technisch einen Unterscheid am Fahrzeug.
  3. Ich meine, daß der nun hier diskutierte Sachverhalt grundsätzlich ein anderer ist als der der Rußpartikelfilterproblematik. Durch die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters wird die technische Ausstattung eines Fahrzeuges verändert. Um den Bürger zu animieren, dieses zu tun, kann es durchaus sinnvoll erscheinen, die Nachrüstung durch Steuererleichterungen zu fördern. Ähnlich ist es damals auch mit den Katalysatoren gelaufen. Die Probelematik, vor der wir nun aber stehen, führt durch die unnötige Stichtagsregelung dazu, daß für technisch absolut identische Fahrzeug allein aufgrund eines Stichtages eine völlig unterschiedliche Steuer erhoben wird. Gerade an dieser Stelle wird der gesetzlich garantierte Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) nachhaltig verletzt. Ich meine, daß dieser Umstand durchaus erheblich ist für den jetzigen Fall der Ungleichbehandlung. Insofern vermag ich mich auch nicht der Darstellung des BdSt anschließen, nach der sich dieser scheinbar um die Führung eines Verfahrens herumzuwinden versucht. Allerdings ist der BdSt da ja scheinbar in guter Gesellschaft mit anderen Interessenverbänden. Abschließend sei nur nochmals deutlich gemacht, daß ein einheitlicher Maßstab der entscheidende Punkt sein dürfte. Eben dieser ist gegeben, wenn man sich zwei technisch völlig identische Fahrzeuge einer Marke heraussucht. Das eine wurde am 04.11.2008 und das andere am 05.11.2008, also nur einen einzigen Tag später, erstmals zugelassen. Trotzdem werden beide Fahrzeuge völlig unterschiedlich (das eine nach der Hubraum-Regelung und das andere nach der Günstigerprüfung nach dem Schadstoffausstoß) besteuert. Wo das auch nur ansatzweise logisch, fair und mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz vereinbar ist, würde ich gern von kompetenter Stelle erklärt bekommen. Ich selbst kann mir dieses nämlich leider noch immer nicht erklären.
  4. Eben dieses versuchen wir ja derzeit gerade auszuloten (siehe vorherige Ausführungen und Erläuterungen in diesem Thread)! Ein Kernproblem ist und bleibt aber die Wirtschaftlichkeit eines solchen Verfahrens. Unter der Maßgabe, daß das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 2013 für alle kommt, reden wir von einer bis dahin kumulierten Mehrbelastung von höchstens 500 EUR für den einzelnen von uns. Ein Verfahren dürfte aber weitaus mehr kosten, ganz abgesehen von der Zeit und den Nerven, die dabei draufgehen. Von daher will so ein Schritt gut überlegt sein.
  5. Nach meinen bisherigen Feststellungen ist es so, daß verschiedene Institutionen (z.B. ADAC, Bund der Steuerzahler) im Vorwege zwar angekündigt haben, gegen das neue Gesetz vorgehen zu wollen. Wirklich getan hat es bis jetzt aber scheinbar niemand - eine entsprechende Musterklage bzw. ein Musterverfahren, an das man sich anhängen könnte, ist bisher jedenfalls nicht bekannt. Ich hatte dieses vor einiger Zeit bereits ausgeführt. Über die Gründe, die scheinbar alle Kritiker zu einem Rückzieher veranlaßt haben, wird man nur spekulieren können. Wenn irgendwo ein Musterverfahren anhängig wäre, würde man es schon mitbekommen. Von daher sind wir zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig auf uns selbst gestellt, was es nicht eben besser macht.
  6. Ich möchte hier noch auf eine weitere Kuriosität des ganzen Verfahrens hinweisen die uns möglicherweise helfen könnte. Das Finanzamt hat mir unter dem Datum 10.09.2009 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen A2 zugestellt. Dieser bemißt sich nach den § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa in Verbindung mit § 9a KraftStG auf einen Steuertarif in Höhe von 16,64 EUR je angefangene 100 ccm - also nach 15 angefangenen 100 ccm Hubraum. So weit, so gut. Was mich aber verblüfft, ist eine weitere Angabe unter "Grundlagen der Festsetzung", über die ich erst jetzt gefallen bin... Es steht dort nämlich unter anderem auch folgendes: Kohlendioxidemission (g/km) . . . . . . . 118 Diese schlichte Angabe bedeutet in meinen Augen nichts anderes als die Tatsache, daß dem Finanzamt -und damit dem Gesetzgeber- der Schadstoffausstoß eines A2 auch schon jetzt zwiefelsfrei bekannt ist. Man kann somit folglich eigentlich nur noch zu dem Ergebnis kommen, daß es schon einen Hauch von böser Absicht haben muß, diesen Wert einerseits unter "Grundlagen der Festsetzung" zu benennen, um ihn dann bei der eigentlichen Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer dennoch zu ignorieren.
  7. Ganz sicher ist es generell so, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Das bedeutet für diesen Fall leider, daß ein Petitionsausschuß (der ja ebenfalls aus Abgeordneten des Bundestages besteht) wahrscheinlich nicht zu dem Ergebnis kommen wird, daß das, was der Bundestag (möglicherweise sogar unter Mitwirkung der Abgeordneten, die im Petitionsausschuß sitzen) beschlossen hat, rechtlich nicht haltbar ist und daß der Bürger im Ergebnis Recht hat. Wie zuvor bereits geschrieben, ist der Durchlauf des Rechtsweges zeit- und kostenaufwendig. Da zudem das Instrument Petionsausschuß vorhanden ist, sollte es nach meiner Überzeugung zumindestens versucht werden, über diesen Weg etwas zu erreichen. Überrascchungen gibt es ja immer wieder... @ Joachim_A2: Danke für die weiteren Ausführungen und Kommentierungen. Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen in Verbindung mit der eindeutig formulierten Zielsetzung der Neuregelung dürfte nunmehr unzweifelhaft feststehen, daß die Regelung, Halter von älteren umweltfreundlichen Fahrzeugen auszugrenzen, klar an der eigentlichen Zielsetzung vorbei geht.
  8. Die Petition verfolgt das Ziel, eine Änderung der gesetzlichen Regelung herbeizuführen. Eine geänderte gesetzliche Regelung würde dann unter Umständen später zur Folge haben, daß ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid entsprechend zu ändern wäre. Ein Einspruch (kein Widerspruch) kann hier im übrigen auch nicht wirklich abhelfen. Das Finanzamt hat materiell nur die Möglichkeit, auf Grundlage des geltenden Rechts (also des Gesetzes) zu entscheiden. Nach dieser Prüfung kann das Finanzamt zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, daß mein Einspuch in der Sache unbegründet ist und daher zurückgewiesen werden wird. Entscheidend ist beim Durchlauf dieses Prozederes etwas anderes: Die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes stellt eine klagefähige Grundlage dar, um den Weg der Finanzgerichtsbarkeit zu durchlaufen. Natürlich macht auch diese Überlegung nur dann Sinn, wenn diese Absicht konkret besteht. Ob ich diese Absicht konkret habe, kann ich aber leider noch immer nicht klar beantworten - dafür liegen die Stellungnahmen und Handlungsweisen der einzelnen Institutionen und Verbände einfach zu weit auseinander. Nicht zu vergessen ist zudem der Aspekt, daß so ein Verfahren eine Menge Zeit und Geld kostet - ein Aufwand, der sich für den einzelnen kaum lohnt. Erst recht dann nicht, wenn es ab 2013 tatsächlich zu einer Umsetzung der Neuregelungen auf den dann noch vorhandenen Fahrzeugbestand kommt. Wenn es so wirklich so kommen würde, wäre der kumulierte Mehraufwand für den einzelnen im Höchstfall bei etwa 500 EUR anzusiedeln. Diesem Mehraufwand stünden aber weit höhere Verfahrenskosten gegenüber. Das, was leider abermals fehlt, ist die Verläßlichkeit. Wenn der Gesetzgeber verbindlich erklären würde, daß die Neuregelung ab 2013 in identischer Form auch auf Bestandsfahrzeuge angewendet wird, würde ich mich hiermit vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen zufrieden geben. Da es sich aber auch hier bis jetzt lediglich um Absichtserklärungen handelt und die Kassen- und Haushaltslage des Bundes sich in den nächsten Jahren eher verschärfen als verbessern wird, sollte der Grundsatz der mehrfach erwähnten gesetzlichen Gleichbehandlung eine tragende Rolle spielen. Ungeachtet dessen bleibt aber in jedem Falle eine Kernfrage offen. Die, wozu es überhaupt einer "Übergangsfrist" bis 2013 für Altfahrzeuge bedarf, wenn den Halter von ab dem 05.11.2008 erstmals zugelassenen Fahrzeugen bereits jetzt die Möglichkeit einer Günstigerprüfung eingeräumt wird.
  9. Ergänzend zu meinem letzten Beitrag kommt hier noch der Wortlaut meiner Petition, mit der ich mich heute an den Deutschen Bundestag gewendet habe. Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Es wird beantragt, die nach dem Schadstoffausstoß bemessene Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung" nicht ausschließlich auf Fahrzeuge, deren Erstzuassungsdtum zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 liegt, anzuwenden, sondern diese Möglichkeit auch für Fahrzeuge zu öffnen, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt. Bitte begründen Sie Ihre Petition! Ich sehe in der seit dem 01.07.2009 geltenden Anwendung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Unvereinbarkeit mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die hier gesetzlich garantierte Gleichheit vor dem Gesetz wird hier meiner Meinung nach nicht beachtet. Der Gesetzgeber hat das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert und die Neuauslegung auf den Schadstoffausstoß ausgerichtet. Nach dem Inhalt des gesetzlichen Wortlautes soll diese Regelung grundsätzlich gelten für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab dem 01.07.2009 erfolgt ist. Darüber hinaus soll die Regelung auf dem Wege einer Günstigerprüfung auch gelten für Fahrzeuge, deren Erstzulassung erfolgt ist zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009. Die hier getroffenen gesetzlichen Regelungen führen dazu, daß es bei technisch völlig identischen Fahrzeugen allein aufgrund eines gerade vom Halter von älteren Fahrzeugen nicht zu beeinflussenden Erstzulassungsdatums zu völlig unterschiedlichen Besteuerungen kommt. Ich meine, daß für technisch gleichartige Fahrzeuge auch nur die gleiche Summe an Kraftfahrzeugsteuer erhoben werden kann - und das unabhängig vom Datum der Erstzulassung. Vor diesem Hintergrund möge der Deutsche Bundestag beschließen, das durch die Günstigerprüfung eingeräumte Wahlrecht in der Besteuerung auch auf vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge auszudehnen, sofern für diese verläßliche Daten zum Schadstoffausstoß vorhanden vorgelegt werden können.
  10. @ Joachim_A2: Danke für den Hinweis! Den von Dir erwähnten Thread kannte ich bisher leider nicht. Inzwischen habe ich mich dort aber umgesehen. Begründet durch die Tatsache, daß dieser Thread mit der Petition vor einer entsprechenden abschließenden gesetzlichen Regelung entstanden ist stehen wir nunmehr vor einer konkret angreifbaren Faktenlage, die uns eben klar benachteiligt. Dieses zeichnete sich zwar auch schon damals ab, war aber keinesfalls als sicher anzusehen. Insofern meine ich, daß es sich heute aus einer Faktenlage unter Umständen etwas anders argumentieren läßt als damals. Einen (weiteren) Versuch sollte es nach meinem persönlichen Dafürhalten nach wie vor wert sein. Klar ist das Ergebnis völlig offen und in keinster Weise absehbar, ob es einen (Teil-) Erfolg bringen wird. Ich meine aber auch, daß wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht allzu sehr darauf versteifen sollten, daß die Neuregelung ab 2013 tatsächlich -und dann vollen Umfanges- auf Altfahrzeuge ausgedehnt wird. Da die Kassen- und Haushaltslage des Bundes bis dahin nicht besser werden wird, könnte ich mir argumentativ durchaus vorstellen, daß die umfassende Umsetzung über das Jahr 2013 hinausgezögert werden wird. Schließlich wird man die Halter von "Stinkekutschen" nicht unnötig verprellen wollen und könnte dann argumentieren, daß eine Erleichterung für uns Geld kostet, das nicht vorhanden ist. Es würde auf eine (weitere) Quersubventionierung hinauslaufen, die das Kraftfahrzeugsteuerrecht praktisch heute schon ist. Mit der Folge, daß das eigentliche Ziel, echte umweltpolitische Anreize zu schaffen, vom Gesetzgeber selbst untergraben bzw. außer Kraft gesetzt wird. Eine klare und bindende gesetzliche Regelung würde hier eine Rechtssicherheit schaffen. Nach wie vor meine ich, daß die jetzige Regelung nicht oder nur sehr schwer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Da das Grundgesetz das "Dach" aller unserer Gesetze ist, hat jedes nachgeordnete Gesetz die durch das Grundgesetz geforderten Regularien zu beachten und zu erfüllen. Gerade auch vor dem Hintergrund, daß seit Jahren bekannt ist, welch ein "Flickenteppich" gerade die Steuergesetzgebung ist und wie viele steuerliche Gesetzesänderungen schon "einkassiert" wurden, sehe ich hier unvermindert Chancen. Als Beispiele unausgegorener steuerlicher Regelungen möchte ich hier nur die Steuerfreistellung des Existenzminimums, die Anwendung der Kinderfreibeträge und die Kappung der Entfernungspauschale erwähnen - um einige Dinge zu benennen, die gerade in den letzten Jahren für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar befunden wurden. ---> Nur weil schlaue Leute sich ein Gesetz ausgedacht haben, muß dieses eben noch lange nicht durchdacht sein. Daß die Regelung ales andere als gerecht ist, haben ja zuvor auch schon andere erkannt. Ich denke aus den vorgenannten Überlegungen nach wie vor, daß es durchaus Sinn machen könnte, gegen diese Regelung anzugehen.
  11. Nachreichen möchte ich noch den Link zum Gesetzesentwurf vom 26.01.2009 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/117/1611742.pdf Bedeutsam dürfte diese Passus in den Erläuterungen sein: "Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäi- schen Union zur Minderung der CO2-Emissionen." Damit dürfte das Ziel der Reform klar umrissen sein. Die Tasache, daß dieses klar formulierte Ziel durch willkürlich gewählte Stichtage aufgeweicht wird, bedeutet letztlich nichts anderes, als daß Altfahrzeugfahrer damit ausgegrenzt werden und das eigentliche Ziel für diese somit nicht zu gelten scheint. Da dieses mehr als widersinnig erscheint und nicht im eigentlichen Sinne der Regelung sein kann, wachsen meine Bedenken, was diesen Punkt angeht.
  12. @Joachim_A2 Danke für die weitere Stellungnahme und die Ausführungen zu den Vorlagen des Deutschen Bundestages. Ich habe parallel mal eine öffentliche Petion zu dem Thema eingereicht. Nach Prüfung müßte diese auf der Seite Deutscher Bundestag: Petitionen erscheinen. Hier besteht auch die Möglichkeit, daß andere diese Petition dann unterstützen. In der Quintessenz habe ich das gefordert, was auch die Grünen gefordert haben. Eine Ausdehnung der Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge auf Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 liegt. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie posten. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere Unterstützer der Petition und wir erreichen gemeinsam etwas.
  13. Hallo, Joachim_A2! Danke für die Stellungnahme. Daß das Bundesfinanzministerium die Angelegenheit als verfassungskonform einstufen würde, war natürlich von vornherein klar. Die stille Hoffnung, die hinter meiner Anfrage stand, war die, etwas mehr über die tatsächlichen Hintergründe dieser Kraftfahrzeugsteuernovelle herauszubekommen. Dieses gelang mit meiner Anfrage aber leider nicht. Die eigentliche Enttäuschung war für mich die Antwort des ADAC, von der ich mir erheblich mehr versprochen hatte. Von einer Interessenvertretung "aller" Autofahrer hätte ich es ehrlich gesagt nicht erwartet, daß eine derart ungenügende Antwort kommen würde. Der Hinweis auf die Einsichtnahme der Beratungsvorlage des Bundestages könnte in der Tat vielversprechend sein. Nach wie vor muß ich zugeben, daß ich etwas im Zwiespalt bin. Zum einen würde man so ein Verfahren vermutlich nicht allein durchstehen können, zum anderen macht mich die "Ignoranz" auch etwas stutzig. Warum vertritt der ADAC die Haltung, daß die Regelung ausgewogen und gerecht ist owohl viele Autofahrer nachweislich benachteiligt werden? Warum geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun offenbar doch nicht gegen die Regelung vor? Und das, obwohl man im Vorwege mehr oder weniger vollmundig angekündigt hatte, sehr wohl dahgegen vorgehen zu wollen? Ein anderer Weg, den ich gerade durchdenke, ist der Anruf des Petitionsausschusses des Bundestages. Auch hier habe ich momentan aber leider keinerlei Überblick, ob und/oder welchen Erfolg dieser bringen könnte. Vielleicht ergibt sich ja auch vor dem Hintergrund der genannten Argumente doch noch ein Weg, etwas zu erreicehn? Ich werde die sich bietenden Möglichkeiten auf jeden Fall weiter prüfen.
  14. Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, daß die Versicherungen sich teilweise in der Leistung unterscheiden. Dieses sollte man immer beachten, wenn man sich für oder gegen eine Versicherung entscheidet. So kann beispielswiese ein "Rabattretter" lohnend sein. Ebenso sinnvoll ist es, bei den Leistungen in der Kasko zu differenzieren. Verzichtet meine Versicherung beispielsweise auf die Einrede grober Fahrlässigkeit? Und zahlt meine Versicherung für jeden Zusammenstoß mit einem Tier oder nur bei Zusammenstößen mit Haarwild? Dieses nur, um einige Beispiele zu nennen.
  15. Inzwischen habe ich doch einige Zweifel, ob es lohnend wäre, so ein Verfahren durchzuziehen. Natürlich betrifft die Ungerechtigkeit nicht allein die Fahrer des Audi A2. Für mich war dieses mehr eine Art Aufhänger - denn, um ein Verfahren durchziehen zu können, braucht es zunächst einmal einer Grundlage. Ein Ruhenlassen bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung setzt voraus, daß diese irgendwo von irgendjemandem angestrengt wird. Leider habe ich bisher nicht in Erfahrung bringen können, ob irgendwo so ein Verfahren anhängig ist. Dafür habe ich inzwischen zwei Antworten auf Anfragen vorliegen. Eine vom Bundesfinanzministerium und eine vom ADAC. Vorab sei gesagt, daß beide Antworten völlig unbefriedigend sind. Im Hause des Bundesfinanzministeriums hält man die Regelung für verfassungskonform. Man hat mir empfohlen, doch das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn ich Bedenken sehe. Beim ADAC hat man recht lapidar darauf hingewiesen, daß es gerade der ADAC war, der sich zur Vermeidung von Härten dagegen ausgesprochen hat, die neue Regelung auch auf Besatndsfahrzeuge anzuwenden. Für die meisten Autofahrer mag diese Regelung günstiger sein - aber eben nicht für alle. Dieses kann oder will man offfenbar auch im Hause des ADAC nicht wahrhaben. Immerhin wurde aber vom ADAC eingeräumt, daß es dem Gesetzgeber darum geht, umweltpolische Anreize zu schaffen. Daß man diese von einem Stichtagsprinzip abhängig macht, erachte ich nach wie vor als häöchst bedenklich. Hinzu kommt, daß die Regelung durch die Möglichkeit, bei Erstzulassungen zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 die günstigere Anwendung auszusuchen, aufgeweicht wird. Eine klare Linie ist nicht zu erkennen, denn dem nachvollziehbaren Gedanken, umweltpolitische Anreize zu schaffen, steht ein scheinbar politisch gewollter Wirrwar entgegen. Ein Anreiz, neue Fahrzeuge anzuschaffen, wurde durch die Verschrottungsprämie geschaffen. Da bedarf es nicht einer zusätzlichen, einseitigen und kaum nachvollziehbaren steuerlichen Regelung. Wenn der Gesetzgeber (oder die im angeblich im Sinne der Bürger agierenden Politiker) es gewollt hätten, wäre es einfach gewesen, die umweltpolitischen Anreize so zu konstruieren, daß alle, die ein umweltfreundliches Auto fahren, davon profitieren. Denn selbst bei 10 Jahre alten Autos ist der Schadstoffausstoß zumeist bekannt bzw. läßt sich unschwer ermitteln. Leider muß ich zum jetzigen Zeitpunkt aber wohl zu dem Ergebnis kommen, daß es kaum lohnend sein dürfte, ein Verfahren gegen politische Ignoranz und ohne Rückendeckung einer Interessenvereinigung wie dem ADAC durchzuziehen. Ungeachtet dessen werde ich die Rahmenbedingungen aber weiter ausloten.
  16. Ich habe gegen meinen Kfz-Steuerbescheid vorsorglich Einspruch eingelegt. Dieser diente zunächst allerdings lediglich der Wahrung der Rechtsbehelfsfrist, sodaß ich eine geeignete Begründung noch nachschieben muß. So, wie ich die Sache momentan sehe, stellt sich nach meinem persönlichen Empfinden nicht so sehr die Frage, ob irgendein Stichtag anwendbar und/oder als rechtens anzusehen ist. Rein argumentativ sehe ich den entscheidenden Punkt an anderer Stelle als einem Stichtag selbst. Ich sehe ihn an der Stelle, daß unsere höchste Rechtsnorm, das Grundgesetz, im Artikel 3 eine Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz garantiert. Diese Gleichbehandlung ist m.E. nicht gewährleistet, wenn ein identischer Schadstoffausstoß in einem Steuersystem, das eben kernpunktmäßig auf diesen abzielt, allein aufgrund eines unterschiedlichen Erstzulassungsdatums zu einer unterschiedlichen Besteuerung führt. Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob und inwieweit es Sinn machen könnte, die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Finanzamt selbst kann aufgrund der geltenden Gesetzeslage nur eine klagefähige Einspruchsentscheidung erstellen. Möglicherweise wäre zu überlegen, den Instanzenweg bis zum BVG (Bundesverfassungsgericht) durchzuziehen. Das BVG müßte dann nämlich irgendwann letztinstanzlich darüber befinden, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen steht ein für den einzelnen A2-Fahrer unverhälnismäßiger Aufwand an Kosten. Das Verfahren würde für den einzelnen ein Vielfaches der Kosten, die bei einem Erfolg eingespart werden könnten, verursachen. Eventuell wäre hier eine Überlegung angebracht, ob und inwieweit Kräfte gebündelt werden könnten. Ein erfolgreiches Durchlaufen eines solchen Verfahrens würde schließlich der Gesamtheit der A2-Fahrer nützen.
  17. Hallo, Frank! Ich habe mir vor etwa 1 1/2 Monaten einen A2 mit dem 90 PS-Dieselmotor gekauft. Alles in allem kann ich nur sagen, daß ich sehr mit dem Auto zufrieden bin. Die Laufeigenschaften des Motors und die Spritzigkeit überzeugen mich restlos. Ich würde mir das Auto heute noch einmal kaufen. Dein Angebot habe ich mir angesehen. Zu dem OSS können andere hier mehr sagen. Grundsätzlich halte ich das Angebot mit dem Preis von ca. 10.000 EUR aber für gut. Wenn ich meinen A2 nicht schon hätte, würde dieses Auto für mich auf jeden Fall in der Auswahlliste stehen. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Probefahrt!
  18. 300.001 - 400.000 km 333.333 mjohkoester 1.4 TDI (55kW) 23.09.2009 EZ 6/2002 326.485 Schimkus Hans, 1.4 TDI, 31.12.2008, EZ 07/2001 322.100 arosar 1,4 TDI 01.09.2009 EZ 03.2003 1xBV/1xGetr/1xKP/1xOS/1xBR 320.050 Boris 1,2 TDI 06.01.09 EZ 09/2001 3xBV/3xBH/1xGS/0xSD/0xKP/1xLM/3xRL 317.500 Unser_Pabst, 1.4 TDI, 17.09.2009 EZ 08/2000 312.000 Audi-A2-L 1,2 TDI EZ 11/2001 200.001 - 300.000 km 277.500 voccmoccer 1.4 TDI (55 kW) 18.03.2009 EZ ? 246.000 bruhain 1,4 TDI 27.04.2009 1 gebr. Feder vorne + 1 Turbo + 2 Radlager 243.500 PStadtfe 1.4 TDI (55 kW), 13.05.2009, EZ 11/2000 241.179 Nichtensegen 1.4 TDI (55 kW), 15.05.2008, EZ 9/2001 227.000 Durnesss 1,4 TDI 19.07.2009 EZ 10/2000 222.222 Karat21 1.2 TDI 11.03.2009 EZ 03/2002 222.000 Audi-A2-3L 1.2 TDI 30.4.2008 EZ ? 222.100 Doktor.Maus 1,4 TDI (55 kw) EZ 09.11.2000 (TL bei 95.000)07 221.673 florix 1.4TDI 10.2007 EZ 05/2003 221.555 Eddy 1.4 TDI 10.06.2007 EZ 10.2000 218.215 dborrmann 1.2 TDI 27.05.2007 EZ 01.2003 214.000 Nachtaktiver 1.4TDI 29.7.09 Ez 10/2003 212.300 avks 1.2 TDI 01.2007 EZ 12/2001 (1. Gangsteller ) 209.600 Andreas1968 1.4 TDI 12.01.2009 EZ 03.02.2003 208.756 Pudsche 1.54 TDI 05.02.2008 Es 21.12.2001 201.980 Mütze 1.2TDI EZ 01.2003 - die ersten 200000 sind geschafft, Original Kupplung und Getriebe - keine Probleme! 201.454 DieselPower 1,4 TDI 08.03.2007 EZ 08.2001 200.080 DerTimo 1.4 Benziner 13.09.2009 EZ 04/2002 200.002 de-windig-klaus, A2 1.4 Tdi, Biodiesel bis 160tst!, EZ 05.2002, 70tsd kopfdichtung, 120tsd Beläge und scheibe vorn, 160tsd Fahrwerk, 175tsd RL vl, Umbau auf PÖL, Weitec-FSD (28.6.09) 150.001 - 200.000 km 198.400 FL-TDI 1.4 TDI 3.4.2009 EZ 2/2001 191.500 Wochenende 1.4 TDI 06.09.2009 EZ 02/2002 190.449 wat4640 1.2TDI 05.12.08 EZ 03.2003 190.000 Wulfi 1.2TDI EZ 07.2002 ohne Gangstellerprobleme 189.264 BastianE 1.4 TDI, 29.09.08 EZ 2003 188.500 hub 1,4 TDI 55KW EZ 03/2001 184.100 audia2tdi 1.2 TDI 02.09.07 EZ 10.10.02 180.085 checkert 1.2TDI 28.05.2009 180.000 carlaron 1.2TDI 27.08.2008 EZ 09.2001 178.831 brill 1,4 TDI 13.11.20 178.500 NrwOtti 1.4 TDI 12.03.2009 EZ 02.2002 (verkauft) 177.777 ToasterA2 1,4 TDI 23.01.2007 EZ 10.04.2001 176.928 EotBase 1.4TDI 30.01.2008 EZ 08.2001 172.250 PStadtfe 1,4 TDI, 08.12.2006 EZ 11.2000 171.300 sevenbit 1,4 TDI(75PS) 01/2009 - EZ 06/2002 170.059 Dose 1,4TDI 90PS, am 11.07.2007, EZ 01/2004 167.900 Audi TDI 1.4 TDI 05.05.2007 EZ 06/2001 167.600 raphael00 1.4 TDI 4.12.06 (und nun ZKD durch:-((() 166.450 brue, 1.6FSI, 15.04.2007 EZ 10.2002 165.000 Sl4yer 1.4 Benziner EZ 01.2002 162.000 danield24 1.2 TDI 17.07.2007 EZ 11/2001 161.161 gallex2000 1.4 TDI EZ 02.2001 .. 161.100 Luna 1,4 TDI, EZ 07/2001 159.500 mathiasschuldt 1.2TDI 14.01.2007 EZ 10.2001 155.940 peha, 1.4 TDI 75 PS, 20.05.2009, EZ 08/2002 154.900 TDIler 1,4 TDI 75 PS, EZ 12/2000 152.301 funsearcher, 1,4 TDI 75 PS, EZ 152.200 M@x 1.4 TDI 06.01.2009 EZ 06/2002 152.000 friedel.kronach 1.4 TDI 09.12.2007 EZ 01.08.2003 150.001 A2-s-line 1.4 TDI (66kW), 17.05.2009, EZ 12.2003 100.001 - 150.000 km 150.000 4maa 08.01.2008 149.960 sander0505 1,4 TDI(90PS) 10.2007 148.200 Jodha 1.4 TDI 20.10.2006 147.500 SLINEA2 1.4 TDI EZ 11/2002 146.000 SP_UT_NIK EZ 22.06.2001 146.000 Bfi 1.4 TDI 07.04.2008 145.600 AudiRS2 1,4TDI 13.10.2006 144.444 morgoth 1.4 TDI 01.08.2009 EZ 07.2001 144.283 3l-Fan 1,2 TDI, 18.09.2008, EZ 09.2001, meiner seit 08.2004, 1x GS-Dichtung 143.000 baaluu 1,4TDI 14.10.2006 143.000 zigzac0123, 1.4 TDI 06.07.2008 142.345 UH017 1,4TDI 142.000 Da-shim 1,4TDI EZ 04/2002 141.000 zigzag0123 1.4 TDI 2002 140.850 chris 1.4 TDI 06.02.2008 EZ 06/2002 140.140 DidiHH 1.4TDI 66kW 03.04.2009 EZ 11/2004 138.000 Sputnik 1.2 TDI 9.9.2007 136.980 vfralex1977 1.4TDI (75PS) EZ 03/2002 136.500 Tho 1.4 AUA Benzin 07.09.2009 EZ 02/2002 136.101 munich, 1.4 TDI EZ 08/01, 05.09.2008 134.000 keulenr.1 1.4 EZ 2001 133.621 A2hesse 1.4TDI, 15.08.2007, EZ 23.11.2001 133.600 Tuareg 1,4 TDI 05.09.03 EZ 10/2002 133.565 pirx 1.2TDI 26.10.06 132.500 rennmaus, 1.2 TDI, 7.7.2007, EZ 6.02 132.000 ever2less 1,4 Benz. EZ 10/2000 130.100 Audi 80 CC 1.4 TDI 27.08.2008 EZ 10/01 1xBV/1RL/1xZR/BR rep. 130.056 Jörg_WL 1.4 Benz. 25.02.2009 EZ 03/2002 130.000 Bahmer 1.4 TDI 129.741 gnittlpfuett 1.4 TDI 29.10.2006 128.500 hollowkillah 1.4TDI 11/2000 - KK, BR 126.790 Alu_Kugel 1.4 TDI 26.02.2009 EZ 08/2001 (verkauft) 126.757 AndererYogi 1.4 TDI 28.01.2008 EZ 05.2001 125.400 S.Tatzel 1,4 TDI EZ 06.02.2001 125.005 blacky1.2 1.2 TDI 02.07.2009 EZ 10/2002 125.000 arbeitstier 1.4 Benz. 10.2007 124.500 Der Abschlepper 29.11.2007 EZ2002 124.500 jiggy 1.4TDI 4/2002 Zuheizer neu 123.800 Mehrschwein 1,2 TDI 29.11.2006 EZ 3/2003 123.787 Streckbieger 1.2 TDI 5.3.2007 EZ 04.2002 123.500 e-k.vs 1.4 Benz. 29.03.2009 122.000 escobari 1.4 Benzin 2.1.2009 EZ 05/2002 120.800 Audi-IN-A2 1,4 LPG 02.07.2009 EZ 02/01 119.800 2001 A2 1,4 Benzin 14.01.2008 118.117 Hylke 1.4 TDi 02.05.2007 EZ 08.2004 117.671 ca3sium 1.4 AUA 30.05.2009 EZ 2000 117.336 linteo 1.4 TDI 5.2.2009 EZ 7/2003 115.736 MKquattro (nicci) 1,4 75PS EZ 1.8.03 115.500 KWH 1,2TDI 20.10.2006 115.000 Bahmer 1.4 TDI 10.2007 EZ 12/2000 114.388 Goerdi 1,6 FSI, 28.06.2009, EZ 05/2002 111.200 A2-NL 1.4 TDi 27.06.2007 EZ 05.2001 111112 fendent, 1.4 TDI 02.07.2009, EZ 05/2005 110.400 Primbs 1.4 90PS EZ 09.2004 Zahnriemen neu 04.2009 110.000 Echo A2 1,4 Benziner 4.12.2008 EZ 08/2003 108.000 fbi-network 1.4 TDI 08.03.2007 EZ 12.2000 107.031 BikerMiceOnMars 1,4 Benziner 12.08.2009 EZ 01.2001 106.364 Radler 1.2 TDI 30.10.06 EZ 05.2001 105.306 Tischaaa 1,4 Benzin 28.6.2009 EZ 04/2001 105.015 Falmmer 1.4 TDI 04.08.2009 EZ 09/2003 104.040 flea 1.4TDI 13.08.08 EZ 11.2001 104.000 Bleifuß 1.4 TDI 24.10.2007 EZ 04.2002 103.932 mifo 1,4 TDI 11.04.2009 EZ 16.02.2006 103.800 titleist311 1.4 TDI 14.10.2006 103.000 Manualmediziner 1,6 FSI 17.11.2008 EZ 09.12.2002 102.500 flip 1.4 TDI 31.01.2009 EZ 03.04.2003 102.250 Milka001 1,4 Benz 08.12.2007 EZ 09/2000 102.000 R.Schwarz 1.4 TDI EZ 12/2000 101.800 J.G.8 1.6 FSI 31.08.2007 EZ 06/2002 101.638 audi-man18 1.4i 10.07.09 EZ 06/2001 100.150 A2-D2 1.4 1.1.2009 EZ 10/2003 100.118 KANE.326 1.4TDI 114KW 14.09.2009 EZ 03/2004 100.080 erstens 1.4 Benz. 05.09.2008 EZ 6/00 50.001 - 100.000 km 99.999 Hermann 1.4 Benz. 01.02.2008 EZ 10/2000 99.699 S line 1.6 FSI 15.08.07 EZ 07/2002 98.900 Annette 1,6 FSI 06.02.2008 EZ 12/2003 96.750 Don Vari 1.4 Benziner, 30.11.2008 EZ 07/2001 96.000 gelbo 1.6 FSI EZ 04.2004 92.216 derLars 1.4 TDI 55kW EZ: 05/2001 91.000 Ulrich 1,6 FSI 06.02.2008 EZ 06/2002 90.577 90.000 jovi 1,4TDI 66kW 14.2.2009 EZ.25.02.2004 89.900 Hoffi999 1.4 Benzin 01.2008 EZ ? 88.500 Sebastian-NRW 1.6 FSI EZ 10/2002 87.000 Duc 1.4 Benz. 11.06.2007 EZ 07/2000 86.800 Dustin A2 1,4 TDI 22.12.2006 EZ 12.2001 86.270 Annette 1.6 FSI, 30.05.2007, EZ 19.12.2003 86.148 Audia214tdi 1,4 TDI 66KW 17.12.2008, EZ 01/2006 85.000 Vercingetorix 1,4 TDI 02.02.08, EZ 04/2001 84.546 KalleMinogue 1,4 TDI 17.04.2007 EZ 01.11.2000 84.000 newton 1,2 TDI 21.12.07 EZ 01/2002 82.251 taka-warne 1.6 FSI 28.11.2006 82.000 Cruise 1,2 TDI 21.11.2006 80.680 Bruno 1.4 TDI 66KW 14.12.2006 EZ 29.07.2004 80.600 Berleburger 1.2 TDI am 02.05.09; EZ 27.05.2005 80.066 Fockx 1.4 TDI 55KW 21.04.2008 EZ: 08/2002 78.888 XS666 1.6 FSI EZ 06/02 01.02.2008 78.750 drummer 1,4 Benz. 14.10.2006 78.616 MC_IRC 1,4 Benzin 03.08.2009 EZ 16.10.2000 78.500 Monteaup 1,4 Benz. EZ 05/02 78.000 steinlaus80 26.01.2008 EZ 2003 77.460 Ulrich 1,6 FSI EZ. 06.2002 76.850 tommy78 ??? EZ07/2003 74.500 Silberpfeilchen 1,4 Benz. EZ 13.10.2000 ( auf mich 25.04.08 ) km am 14.08.2008 72.500 Thisisit 1,4 Benz. 21.10.2006 68.200 geekus 1,4 Benzin EZ 3/2001 68.000 A2 Driver 1,4 Benzin 14.10.2006 65.582 A2 1,4 TDI (90 PS) am 03.10.2009 (EZ 11/2004) 65.000 JFGebhardt 1.2 TDI 10.11.2007 EZ 11/2003 64.250 benakiba 1.4 TDI 20.01.2006 64.000 vwalex 1.4 TDI 25.02.2007 EZ 3/2005 63.000 Wusch 1,6 FSI 1.7.2002 62.000 stormuli1 1,4 Benziner EZ 7/2004 61.116 EotBase 1.4TDI 30.01.2008 EZ 11.2004 60.288 Rafterman20 1,4 TDI, EZ 11/2004, 04.01.2008 58.800 Anatol 1.4 TDI 21.10.2006 58.119 !n9 1,4 Benz. 19.11.2007 EZ 4/2003 57.200 Silverstar 1,4 TDI 04.12.2006 56.000 Kleine 1.4 TDI 06.08.2009 EZ 15.07.2005 52.348 Mark_1 1,4 Benzin 14.10.2006 50.368 hirsetier 1.4 TDI 07.05.2009 EZ 20.12.2005 50.350 Anleger A2 1,2 TDI Eco EZ 1/04 10/07 50.210 d3lphin 1,4 Benzin 6.2.2008 EZ 12/2002 50.001 Fuchs 1.6FSI, 1.7.2009, EZ 02.2005 0 - 50.000 km 47.500 JulianG 1,4 Benzin 08.01.2008 EZ 12/2003 46.300 bene2004, 1.4 TDI 03.01.2008 EZ 01/2004 45.000 Gurkensepp 1.6 FSI 06.07.08 EZ 04/2003 45.777 newBE 1.4 TDI ABT 11/2004 42.300 Dr.House 1,6 FSI 15.03.2007 EZ 10/2003 40.000 archinaut 1,6 FSI 10.12.2006 39.832 svenno 1.6 FSI 30.07.2009 EZ 24.02.2003 39.000 Georg [WÜ] 1,4 TDI 02.03.2007 38.000 newton 1,2 TDI 21.12.07 EZ 04/2004 38.000 Youngdriver 1,4 Benziner EZ: 07.01.04 35.035 hardcorehh > hab dich mal hinzugefügt : ) 31.200 Dr.House 1,6 FSI 15.03.2007 EZ 03/2003 31.028 J.J.`s Rennfloh 1,4 TDI (88KW) EZ 25.07.2005 30.000 JFK 1,4 Benzin 27.01.2007 28.700 Deezle 1,4 TDI 06.02.2008 27.140 fmbw10 1.4 Benzin 02.07.2009 EZ 21.12.2005 26.850 Auditom 1.4 Benzin 08.12.2007 EZ 04.2005 24.500 Mike[WÜ] 1.4 TDI 02.03.2007 25.500 Biker_ede 1.4 Benzin 09.01.2008 EZ01/2004 23.200 Pyro_loe 1.6 FSI EZ 01/2006 22.400 Nomex 1.4 Benzin 30.01.2008 EZ 05.2005 14.458 A216 1.6 FSI 19.07.2009 EZ 03/2004 14.400 herme1 1,4TDI 02.03.2007 13.056 Moskito [AS] 1.4 Benzin 16.10.2006 12.512 RP 97 1,6 FSI 21.11.2006 10.150 InFSI 1,6 FSI 2.1.2009 EZ 6/2007 3.800 AlexHG 1.4 Benzin EZ 11/2001 (AT-Motor bei 126.000km)
  19. - Motorversion: 1,4 TDI (90 PS) - Baujahr: 11/2004 - gekauft im Alter von 4 Jahren und 9 Monaten - mit 62.500 km - Ausstattung Advance- und Stylepaket, Kopfairbags - Zustand sehr gut und sehr gepflegt - kein altes Fahrzeug - gekauft von Privat - 9.990 EUR
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