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HSV

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  1. HSV

    Preisfrage

    Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie Der entscheidende Unterschied liegt darin, daß imRahmen der Sachmängelhaftung immer nur für solche Fehler eingestanden werden muß, die bei der Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden waren. Die Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe kann durch ein Funktionsprotokoll einer Fachwerrkstatt dokumentiert werden. Dagegen handelt es sich bei der Garantie um ein Versprechen des Garantiergebers für einen bestimmten Zeitraum für die Haltbarkeit der Teile einzustehen. Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung muß der Garantiegeber im Rahmen einer Garantie auch für solche Fehler einstehen, die erst nach Übergabe des Kfz entstanden sind. Da es sich um einen 90 PS Diesel mit der bekannten Schwäche des Turboladers, der dazu auch noch ein OpenSky hat handelt habe ich gedacht, daß eine (zusätzliche) Absicherung so gesehen nicht die dümmste Idee sein kann. Ich weiß natürlich nicht, ob ich damit einer Art Absicherungswahn verfallen würde und ob diese Absicherung überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Was passiert, wenn ein kapitaler Mangel ohne die Garantie auftritt und ich später in der Beweispflicht wäre?
  2. Ich hatte es an anderer Stelle bereits gepostet. Habe meinen A2 1,4 TDI mit 90 PS - Modell 2005, Erstzulassung November 2004, kürzlich geschrottet. Er hatte 76.600 km Laufleistung. Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert bei 11.100 EUR angesetzt. Parallel dazu habe ich ein Ersatzfahrzeug gefunden, das mir zusagen würde. Dieses ist ebenfalls ein A2 1,4 TDI mit 90 PS. Modell 2004, Erstzulassung Mai 2004, Laufleistung ca. 79.000 km. Dieser soll nun mit OpenSky und Ledersitzen 12.500 EUR kosten. Grundsätzlich finde ich das Preisniveau für Autos in diesem Alter etwas hoch. Das gilt auch für Deinen A2. Vor einigen Jahren war das Niveau für vergleichbare Gebrauchte etwa gleich - nur mit dem Unterscheid, daß diese damals entsprechend jünger waren. Letztlich muß man festhalten, daß es sehr viel Auto für das Geld gibt. Zudem scheinen die Verkäufer inzwischen auch zu wissen, daß sie da sehr gute und gefragte Autos anbieten. Zusammenfassend kann ich nur sagen, daß ich Dein Angebot ebenso wie meines preislich grenzwertig finde. Anderseits stelt sich aber die Frage nach Alternativen. Vor dem Hintergrund, daß diese dünn gesät sein dürften, tendiere ich für mich dahin, in den sauren Apfel des Preises zu beißen. Ich hoffe, meine Einschätzung hilft Dir etwas.
  3. HSV

    Preisfrage

    Danke für Eure Meinungen. Über die Garantie mußte ich mir auch Gedanken machen. Letztlich denke ich aber, daß diese eine bessere Absicherung darstellt als die gesetzliche Gewährleistung. Denn die Garantie steht 1 Jahr lang für Mängel ein - ohne, daß ein Abzug erfolgen soll. Mit 11.100 EUR Wiederbeschaffungswert wurde mein A2 1,4 TDI 90 PS ja kürzlich nach dem Unfallschaden angesetzt. Ich hatte diesen Wert als grobe Richtschnur gesehen. Mein geschrotteter A2 war Erstzulassung November 2004 und hatte 76.600 km. Die Ausstattung war allerdings erheblich schlechter (kein OpenSky, keine Ledersitze um die wesentlichsten Punkte zu benennen). Vor diesem Hintergrund bin ich davon ausgegangen, daß ein gewisser Mehrpreis schon gerechtfertigt ist. Letztlich muß ich ja auch sagen, daß mich das Fahrzeug bereinigt um den Ersatz der Versicherung etwa 2.000 EUR kosten würde. Den nackten Preis von 12.500 EUR fand ich dennoch etwas hoch. Leider ist es aber auch so, daß das Angebot solcher Autos eher dünn ist. Das scheint der Händler leider auch zu wissen.
  4. Nachdem ich meinen A2 leider geschrottet habe und eine Reparatur nicht mehr in Frage kam, war mir eigentlich klar, daß ich gern einen adäquaten Ersatz hätte - also am liebsten wieder einen A2. Nun habe ich ein Auto gefunden, das mir sehr gut gefallen hat. Nur der Preis stört mich zugegebenermaßen etwas. Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Audi A2 1,4 TDI 90 PS Preis: 12.500 EUR inkl. Umsatzsteuer beim Händler (nicht verhandelbar). Produktion: März 2004 Erstzulassung: Mai 2004 aus 1. Hand Laufleistung: ca. 79.000 km Ausstattung: Elektr. Fensterheber, Klimaautomatik, Sitzheizung, Alufelgen, OpenSky, Tempomat, Sportsitze aus hellem Leder, Sitzheizung Vordersitze, Lordose, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Sideguard, geteilte Rücksitzbank, doppelter Ladeboden, Notrad, CD-Radio (Blaupunkt). Farbe: Kobaltblau-Metallic Zustand: gut bis sehr gut mit leichten Gebrauchsspuren. Alles funktioniert bzw. wurde generalüberholt. Für 250 EUR Aufpreis gibt es zusätzlich eine 1-jährige Gebrauchtwagen-Garantie. Ich würde also auf einen Gesamtpries von ca. 12.750 EUR kommen. Was meint Ihr dazu?
  5. HSV

    Totalschaden...

    @ HolgerBY: Danke für den Hinweis auf dieses interessante Urteil. Das erweitert den Handlungsspielraum ganz erheblich. Ein Fahrzeug, daß seit nunmehr bald 5 Jahren nicht mehr produziert wird, dürfte über den regulären Handel nur recht schwer zu bekommen sein. Ganz habe ich die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben - denn am liebsten wäre es mir, wenn mein Ersatzfahrzeug wieder ein A2 mit 90 PS wird.
  6. Meine Entscheidung für den A2 fiel nachdem ich mich in Daten und Berichte des ADAC eingelesen hatte. Hinzu kommt, daß alle meine bisherigen Autos die vier Ringe auf dem Kühlergrill hatten. Vom A2 Club und dem Forum wußte ich zu der Zeit noch nichts. Später habe ich dann mal gegoogelt und bin so auf das A2 Museum, den A2 Club und das Forum gestoßen.
  7. HSV

    Totalschaden...

    Ich habe nun noch einmal die Bedingungen der Versicherung (HUK) studiert. Darin heißt es unter Buchstabe A.2.6.5: "Bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten bzw. Abrechnung auf Totalschadenbasis wird Steuer generell nur dann erstattet, wenn und soweit sie bei der gewählten Schadenbeseitigung auch tatsächlich angefallen ist." Damit ist ganz klar gesagt, daß die Umsatzsteuer Dein privates Vergnügen bleibt wenn Du ein Ersatzfahrzeug von Privat oder unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anschaffst. Also sollte man zur Sicherung der eigenen Rechte zwingend darauf achten, daß bei der Ersatzanschaffung die Umsatzsteuer vom Händler vollen Umfangs ausgewiesen wird.
  8. HSV

    Totalschaden...

    @ HolgerBY: Ganz genau kann ich Dir die Frage leider nicht beantworten. Die Versicherung hat mit mir zunächst auf Basis das Gutachtens bzw. des Wiederbeschaffungswertes ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, daß mir der Umsatzsteueranteil später insoweit erstattet werden würde, wie ich Aufwendungen für eine Ersatzbeschaffung nachweise. Die Obergrenze liegt hier beim Wiederbeschaffungswert. Ich habe dann noch nachgefragt, was es für mich konkret bedeutet. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, daß beispielsweise bei einer belegten Ersatzanschaffung über 9.500 EUR die anteilige Umsatzsteuer aus den 9.500 EUR nachträglich erstattet werden würde. Im selben Zusammenhang wies ich die Versicherung noch darauf hin, daß diese Systematik für mich nicht nachvollziehbar ist. Die offenkundige Absicht, die dahinter steckt ist demnach die, daß die Umsatzsteuer nur noch dann erstattet werden soll, wenn sie auch tatsächlich anfällt. Hiermit wollte man scheinbar verhindern, daß Bastler die ihr Fahrzeug selbst wieder herrichten, die Umsatzsteuer "verdienen" können. Soweit macht es Sinn, weil dadurch die (Fach-) Werkstätten gestärkt werden und somit sichergestellt werden kann, daß eine sach- und fachgerechte Unfallreparatur erfolgt. Das was darüber hinaus geht, macht für mich als Endverbraucher aber keinen Sinn. Als Endverbraucher bin ich Kraft Gesetz Träger der Umsatzsteuer. Hieraus folgt für mich, daß ein angesetzter Wiederbeschaffungswert von 11.100 EUR für mich in jedem Falle diesen Betrag erreicht. Ich bin weder befugt, mir die Umsatzsteuer erstatten zu lassen noch bin ich befugt, sie auszuweisen. Also habe ich davon als Endverbraucher garnichts. Stutzig geworden bin ich, als ich den Restwert im Gutachten gefunden habe. Dort wurde ein Betrag von 4.810 EUR inklusive Umsatzsteuer angegeben. Für mich stellte sich die Frage, was das konkret soll. Welchen Betrag muß ich vom Aufkäufer kassieren? Die vollen 4.810 EUR oder den um die im Gutachten ausgewiesene Umsatzsteuer verminderten Betrag? Die Versicherung teilte mir hierzu mit, daß ich den Betrag von 4.810 EUR vom Restwertaufkäufer kassieren muß, denn die Umsatzsteuer hat für mich als Endverbraucher ja keine Bedeutung. Eigentlich ist das die Antwort, die ich erwartet habe. Dennoch ist genau an dieser Stelle der Knick in der Logik der Vorgehensweise der Versicherung. Während man mir den (fiktiven) Anteil der Umsatzsteuer einerseits schädlich anrechnet, erhalte ich sie im selben Geschäftsvorfall andererseits erstattet. Dieses paßt beim besten Willen nicht zusammen. Wenn ich mir nun kein Ersatzfahrzeug anschaffen würde, dann würde ich die Umsatzsteuer aus dem Wiederbeschffungswert vollen Umfangs beisetzen. Gleichzeitig wird aber vom Gutachter ein Umsatzsteueranteil in den Restwert eingerechnet. Man könnte folglich insoweit an dieser Stelle auch auf die Idee kommen, daß die Umsatzsteuer doppelt berechnet wird. Fakt ist und bleibt für mich als Endverbraucher jedoch, daß ich den Restwert brutto für netto (also ohne ausgewiesene Umsatzsteuer) an den Restwertaufkäufer abgeben muß. Auch dann wenn das alles für mich als Endverbraucher wenig Sinn macht, ist es schwer nachvollziehbar. So oder so bleibe ich auf der (ggf. fiktiven) Umsatzsteuer sitzen. Da ist es mir nicht nachvollziehbar, weshalb ich diese auf der einen Seite erhalten soll während sie mir auf der anderen Seite vorenthalten werden soll. Den Vorteil aus dieser seltsamen Regelung haben eindeutig die Versicherungen.
  9. Es waren bei beiden Paketen die Bremsbeläge, die Bremsscheiben sowie der Arbeitslohn inkludiert. Bei den vorderen Bremsen wurden als Bremsbeläge die Ersatzteilnumer 1J0 698 151 G verbaut. Als Bremsscheiben wurde 2x die 8Z0 615 301 B verbaut. Dazu kamen noch 2 Schrauben N 106 483 01. Bei den hinteren Bremsen wurden als Bremsbeläge die Ersatzteilnummer 6Q0 698 451 B verbaut. Als Bremsscheiben wurde 2x die 1J0 615 601 N verbaut. Auch hier kamen noch 2 Schrauben N 106 483 01 hinzu.
  10. HSV

    Totalschaden...

    Ja, ich sehe es ähnlich. Ein zusätzliches Problem ist, daß ich gern wieder einen 90 PS Diesel hätte. Insofern bin ich natürlich ziemlich eingeschränkt. P.S.: Die Frage ist äußerst spannend. Da es für beide noch um alles geht, könntest Du mit 18-19 inklusive Schieds- und Linienrichter ganz gut liegen. Ich bin sehr gespannt und hoffe, daß am Ende der Bessere (und nicht der Glücklichere) gewinnt. Viel Spaß morgen!
  11. Ich habe Ende Januar beim Freundlichen folgende Preise bezahlt: Servicepaket Bremsscheiben vorn 239,00 EUR Servicepaket Bremsscheiben hinten 179,00 EUR jeweils brutto und inklusive Materialien und Arbeitslohn. Also genau die Preise, die Herr Rossi in seinem Posting vom 28.04. genannt hat. Zusätzlich wurde noch ein Servicepaket Bremsflüssigkeitswechsel gemacht. Dieses hat mit 58,57 EUR brutto für Arbeitslohn und Bremsflüssigkeit zu Buche gestanden. Saldiert habe ich dafür mithin 476,57 EUR auf den Tisch des Hauses legen dürfen.
  12. Leider sind die Angaben zum Fahrzeug wenig aussagekräftig bzw. unvollständig. Ich habe es eben mal bei Schwacke durchgespielt. Dabei habe ich die volle Laufleistung von 290.000 km angesetzt. Zudem habe ich ein Radio und eine Klimaanlage angegeben. Weitere Extras habe ich nicht eingegeben. Als Motorvariante habe ich den 1,4 TDI mit 55 kw angegeben. Nach Schwacke würde der Händler-Verkaufspreis mit diesen Angaben bei ca. 4.000 EUR liegen. Vielleicht hilft Dir diese Angabe ja als grober Anhaltspunkt.
  13. HSV

    Totalschaden...

    @ Semmel: Über einen Golf Plus habe ich nachgedacht. Als ich ihn dann live und in Farbe gesehen habe wußte ich leider sofort, daß wir beide keine Freunde werden... An den A2 kommt er nicht ansatzweise heran. Schade. @ flixe: Danke für den Hinweis. Die Versicherung hatte es mir bei der Erstattung auch mitgeteilt. Ich habe zunächst nur den Nettobetrag erhalten. Die (anteilige) Umsatzsteuer erhalte ich nach einem Ersatzkauf bis zur Höhe der nachgewiesenen Ausgaben, maximal bis zur Höhe des im Wiederbeschaffungswert steckenden anteiligen Umsatzsteuer. Hierzu hatte V-Mann sich ja auch bereits geäußert. @ V-Mann: Mein Hund ist etwas größer. Hinzu kommt, daß ich eine von der Firma Schmidt Fahrzeugbau für den A2 maßgefertigte Hundebox habe. Höhenmäßig sieht es im A3 so aus, daß die Box die Scheibe der Heckklappe beim schließen heraushauen würde. Es geht nichts über den A2...
  14. Ich habe diesen Thread erst jetzt entdeckt... Zunächst kann auch ich mich nur anschließen und Deiner Frau eine gute Besserung wünschen. Auch wenn es ärgerlich ist - Blechschaden ist reparabel. Mir geht es ja ähnlich, denn auch ich habe meinen A2 an dem besagten Wochenende geschrottet. Sehr erstaunt bin ich darüber, wie stabil die Karosserie letztlich doch zu sein scheint. Daß es bei Tempo 120 die eine oder andere Deformierung gibt, ist klar. Daß die Karosserie aber so in Form bleibt, überrascht mich. Aluminium scheint in Verbindung mit der ASF-Technik keine so schlechte Alternative zu Stahlblech zu sein. Gerade die Sicherheit war für mich auch immer ein Argument für den A2. Dieses sehe ich bei diesen Bildern bestätigt. Der Marktwert von 9.500 EUR erscheint mir angemessen. Mein A2 wurde mit weniger Laufleistung und größerem Motor auf 11.100 EUR geschätzt. Vielleicht sind hier aber auch regionale Unterschiede zwischen Norddeutschalnd und Bayern zu beachten. Aber wichtiger als das ist ohnehin, daß es keinen Personenschaden gab.
  15. HSV

    Totalschaden...

    @ alcapwn: Da ich nicht weiß, ob ich das Gutachten hier veröffentlichen dürfte, möchte ich es sicherheitshalber nicht hier einstellen. @ A2-D2: Aus dem Gutachten gehen als Positionen die nach rechts verzogene und zu richtende Front sowie die Punkpe der Servolenkung als Ersatz hervor. Letztlich haben mir bisher alle abgeraten das Fahrzeug noch reparieren zu lassen. @ V-Mann: Über einen A3 habe ich auch nachgedacht. Jedoch habe ich diese Alternative verworfen, da der A3 einen kleineren Innenraum hat als der A2. Interessant ist das für mich vor dem Hintergrund der Unterbringung einer Hundebox. Von daher bin ich derzeit unentschlossen, welchen Ersatz es geben wird. Aber dennoch danke für den Tip.
  16. HSV

    Totalschaden...

    Erstmal vielen Dank für Eure rege Anteilnahme und die vielen guten Hinweise. Inzwischen tendiere ich mehr und mehr dahin, daß ich mich von dem Auto verabschieden werde. Im Raume steht für mich, daß der A2 das bisher beste Auto war, das ich hatte. Insofern hätte ich unter halbwegs sinnvollen Rahmenbedingungen in jedem Falle versuchen wollen, das Auto zu retten. In der Tat klingt es auf den ersten Blick so, als müßte ich nur etwa 1.000 EUR zuschießen, um eine fachgerechte Reparatur zu finanzieren. Letztlich birgt die ganze Aktion für mich im Endergebnis dann aber doch zu viele Risiken. Niemand kann mir garantieren, daß esbei den veranschlagten Kosten bleibt. Niemand kann mir garantieren, daß nicht nach kurzer Zeit ein anderes Bauteil, das möglicherweise zunächst unsichtbar in Mitleidenschaft gezogen wurde, den Geist aufgibt. Zudem ergibt sich in jedem Falle eine Wertminderung - denn es ist und bleiibt ein verunfalltes Fahrzeug. Mithin werde ich den für mich sehr schweren Schritt gehen und mich von meinem geliebten Automobilzwerg verabschieden (müssen). Die Versicherung wäre hinsichtlich der Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert (also etwa 11.000 EUR) mitgegangen und hätte die Kosten übernommen. Zum Restwert wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, daß das verunfallte Fahrzeug mein Eigentum ist und bleibt. Insofern bin ich in meiner Entscheidung der Verwertung frei. Das höchste Gebot, das die Versicherung erhalten hat, beläuft sich auf etwa 5.000 EUR. Diese Summe wurde von der an mich gezahlten Entschädigung abgezogen (denn ich erhalte sie ja vom Restwertaufkäufer, sofern ich das Fahrzeug an diesen verkaufe). Wenn ich selbst jemanden finde, der mehr zahlt, dann könnte ich den Mehrerlös sogar selbst einstreichen. Ebenso ginge ein Mindererlös bei Veräußerung an einen anderen Bieter zu meinen Lasten. Ich kann also grundsätzlich selbst entscheiden. So jedenfalls wurde es mir von der Versicherung erklärt. @ A2-D2: Laut Gutachter sollen Motor und Getriebe einwandfrei sein. Soweit ich es erinnere, ist beim Unfall nur Kühlwasser ausgelaufen. Die Airbags sind nicht aufgegangen. Hierzu war der Aufprallwinkel nach Aussage des Gutachters nicht ausreichend. @ V-Mann: Vielen Dank für die Blumen. Natürlich muß ich sagenl, daß es schlimmer hätte kommen können und daß es zum Glück keinen Personenschaden zu beklagen gibt (abgesehen vom Einsatz des Rettungswagens und der Behandlung vor Ort). Dennoch ärgert mich mein eigenes Versagen sehr. @ a.lenzi: Das (wirtschaftliche) Ergebnis ist nicht in jedem Fall identisch. Wenn ich das Fahrzeug an den Bieter veräußere und mir zudem ein Ersatzfahrzeug anschaffe, erhalte ich von der Versicherung die Differenz zum Restwerterlös und somit insgesamt maximal den um die Eigenbeteiligung verminderten Widerbeschaffungswert. Wenn ich das Fahrzeug reparieren lasse, fällt der Restwert flach (denn dieser wird ja nicht realisiert). Die Versicherung würde mir ungeachtet dessen die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes erstatten. Somit wäre das wirtscahftliche Ergebnis für mich zunächst tatsächlich in jedem Fall identisch. Bei der zweiten Variante wäre der Anteil, den die Versicherung tatsächlich zahlen würde, aber höher. Für mich wäre aber in beiden Fällen eben maximal der Wiederbeschaffungswert zu erlösen. Zu bedenken wäre zudem, daß ich bei der ersten Variante mein Auto hergebe, während ich es bei der zweiten behalten könnte. Insofern hätte ich bei der zweiten Variante einen (nicht realisierbaren) Buchwertvorteil in Höhe des Restwertes.
  17. HSV

    Totalschaden...

    Hier kommen noch ein paar weitere Photos. Ich hoffe, sie haben genügend Aussagekraft.
  18. HSV

    Totalschaden...

    Erstmal vielen Dank für Eure Hinweise. Ich habe mir mein Fahrzeug heute das erste Mal nach dem Unfall angesehen (er steht etwa 100 km entfernt). Das Entsetzen war dann doch ziemlich groß. Wenigstens konnte ich so ein paar Photos machen, die ich mal angehängt habe. @ HolgerBY: Dein Hinweis war sehr gut! Ich bin auch bei der HUK versichert. Auf Nachfrage wurde mir heute mitgeteilt, daß nach Punkt 2.62 der Bedingungen für die Versicherung tatsächlich die nachgewiesenen Kosten bis zur Höhe des Widerbeschaffungswertes übernommen werden würden. Voraussetzung ist, daß es eine anerkannte Werkstatt die Reparatur vornimmt und daß das Fahrzeug verkehrssicher und voll funktionstüchtig hergerichtet werden würde. Allerdings bin ich momentan höchst unentschlossen, was ich tun werde. Einerseits würde ich das Auto gern retten, andererseits bleibt es ein Fahrzeug, das einen erheblichen Aufprall abbekommen hat.
  19. Ich habe es nun leider auch geschafft und meinem A2 zu einem (wirtschaftlichen) Totalschaden verholfen... Zu allem Überfluß habe ich es auch noch selbst vermurkst. Wie es aussieht, habe ich eine rote Ampel überfahren. Der schöne A2 ist hat einen kapitalen Frontschaden und ist nach rechts verzogen. Nach dem Gutachtren handelt es sich um einen Totalschaden. Die Kasko-Versicherung rechnet nun auf dieser Basis mit mir ab. Als Wiederbeschaffungswert wurden dabei ca. 11.000 EUR angesetzt. Die Reparaturkosten belaufen sich laut Gutachten auf ca. 12.000 EUR. Für den Restwert gibt es ein Angebot von etwa 5.000 EUR. Gerade der letzte Punkt mit dem Restwert ist für mich und meine Logik etwas zu hoch. Durch dieses in meinen Augen astronomische Gebot wird leider jede Überlegung einer Reparatur ins Absurdum getrieben. Auf der anderen Seite muß ich mich aber schon fragen, worin der Sinn besteht, für den Restwert derart viel Geld zu zahlen. Es gibt ein konkretes Gebot, das ich annehmen werde. Kennt jemand vergleichbare Fälle? Habe ich eventuell die Möglichkeit, mein Auto auf anderem Weg zu retten? Oder machen alle Denkspiele angesichts dieser hohen Restwertsumme keinen Sinn? Die Versicherung freut sich sicher, weil sie mir so weniger zahlen muß. Nur ich bleibe so oder so der angeschmierte...
  20. Nach einigen Monaten möchte ich mich als der Petent auch mal wieder zu Wort melden. Zur Chronologie des bisherigen Hergangs kann ich nur folgendes beitragen: 23.12.2009 - Ende der Mitzeichnungsfrist der Petition 08.01.2010 - Datum einer Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Mir wird hierin mitgeteilt, daß die aufgrund meiner Eingabe eingeleitete Prüfung noch andauern würde. 23.02.2010 - Datum einer weiteren Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Mir wird hierin mitgeteilt, daß der Ausschußdienst des Petitionsausschusses für die parlamentarische Beratung meines Anliegens eine Beschlußempfehlung mit Begründung erstellen wird. Im Anschluß wird der Petitionsausschuß mein Anliegen beraten und dem Deutschen Bundestag eine Beschlußempfehlung zur Erledigung meiner Eingabe vorlegen. Den Beschluß des Deutschen Bundestages soll ich dann mitgeteilt bekommen. Genau an dieser Stelle befinden wir uns also momentan - ich warte auf die Zustellung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zu meiner Eingabe. Soviel zur derzeitigen Zwischenmeldung. Wenn es in der Sache etwas Neues zu vermelden gibt, werde ich das hier bekannt geben.
  21. Nicht nur, daß ich über einen Steuerbescheid (vom 10.09.2009) mit den entsprechenden Daten verfüge. Denn, aufgrund dieses Steuerbescheides habe ich Einspruch eingelegt und mich darauf berufen, daß ich im Zuge der Gleichbehandlung aller Steuerbürger eine geänderte Steuerfestsetzung unter Einbeziehung dieses Wertes vom Finanzamt erwarte. Hierauf erhielt ich dann die mindestens ebenso bemerkenswerte Einspruchsentscheidung mit der Begründung, daß dieser Wert in meinem Steuerbescheid auftaucht, weil er seit dem 01.07.2009 (also mit der Einführung des neuen Gesetzes) zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt werden muß. Rätselhaft, in sich völlig unschlüssig und damit angreifbar bleibt für mich nach wie vor die Tatsache, daß der Wert von 118 co2/km unter im Steuerbescheid unter "Grundlagen der Festetzung" aufgeführt ist - und das, obwohl er, wie das Finanzamt mir mit der Einspruchsentscheidung freundlicherweise nochmals mitgeteilt hat, eben garnicht in diese Grundlagenberechnung einfließt. Somit kann ich auch hier nur zu dem Ergebnis kommen, daß an irgendeiner Stelle ein Bruch in der Logik bzw. der konsequenten Auslegung der Rechtsgrundlagen zu sehen ist. Da Behörden und ähnliche Institutionen für gewöhnlich einen "angemessenen" Vorlauf benötigen, um eine Sache später auch reibungslos umsetzen zu können, würde ich davon ausgehen, daß die sich hieraus ergebende Konsequenz schon relativ frühzeitig bekannt gewesen sein dürfte. Ob man hieraus allerdings einen echten Angriffspunkt hinsichtlich der Sachfrage selbst machen könnte, wage ich zu bezweifeln. Ein entsprechender Nachweis dürfte sich kaum führen lassen.
  22. Ich wurde am 31. August mit etwa 20 km/h mehr als erlaubt waren auf der A9 im Thüringer Wald in Richtung Berlin fahrend geblitzt. Nachdem nun drei Monate um sind, ist hinsichtlichtlich der Ordnungswirdigkeit die Verjährung eingetreten. Einen Bußgeldbescheid habe ich nicht erhalten.
  23. Zunächst @ gifty ein Dankeschön für die Mitzeichnung der Petition! Zu dem oben zitierten Passus möchte ich eine Anmerkung machen, die diesen doch sehr in Frage stellt. Es mag sein, daß es zum Zeitpunkt der ersten Petition, aus dessen Begründung der Passus ja stammt, so war oder so gesehen wurde. Ich zitiere dagegen aus meiner ganz frischen Einspruchsentscheidung, die ich unter dem Datum 25.11.2009 vom Finanzamt erhalten habe. Darin heißt es unter anderem (siehe auch mein Beitrag vom 26.11.2009): Der co2 Wert ist in dem Steuerbescheid angegeben, da dieser seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle übermittelt wird. Die Tatsache, daß der co2 Wert nunmehr zwingend anzugeben ist, bedeutet, daß er den Behörden in jedem Falle bekannt sein muß. Denn wenn ich beispielsweise einen Audi 100, Baujahr 1973 -losgelöst von der sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenz- abmelden und später wieder anmelden würde, würde auch hier ein neuer Kraftfahrzeugsteuerbescheid ergehen. Auch dieser neue Bescheid müßte dann den co2 Wert enthalten, da er seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt wird. Unter der Würdigung dieser offensichtlich inzwischen eingetretenen Tatsache dürfte heute auch das "Argument", es würde mangels vorhandener Daten nicht machbar sein, den Altbestand umzustellen, für den Gesetzgeber nicht mehr haltbar sein.
  24. Ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen. Mein Einspruch gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid wurde als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Dieser Verwaltungsakt entspricht exakt meinen Erwartungen, denn das Finanzamt kann nur so entscheiden, wie das Gesetz es vorgibt. Dennoch möchte ich einen Teil der Entscheidungsbegründung hier einstellen, da ich meine, daß dieser uns argumentativ enventuell weiterhelfen kann. So heißt es darin unter anderem: "Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (BGBl, I 2009, 1170), ist festgelegt worden, daß die neue Kohlendioxidkomponete nur für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 01.07.2009 gilt. Weiter ist in dem o.g. Gesetz festgelegt worden, daß Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 liegt, für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit sind (längstens bis zum 31.12.2009). Für diese Fahrzeuge wird nach Ablauf der Steuerbefreiung die Kraftfahrzeugsteuer nach der für sie günstigeren Berechnung festgesetzt. Für alle anderen Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.07.2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer auf jeden Fall nach den Kohlendioxid-Werten berechnet, auch wenn die Steuer dann höher als bisher ausfallen würde. In dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid des Einspruchsführers hat das Finanzamt zwar den korrekten co2 Wert angegeben, die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer erfolgt aber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a Doppelb. aa KraftStG (nach Hubraum und Abgasnorm), da die Erstzulassung des Fahrzeugs des Einspruchsführers vor dem 05.11.2008 ist. Der co2 Wert ist in dem Steuerbescheid angegeben, da dieser seit dem 01.07.2009 zwingend von der Kfz-Zulassungsstelle übermittelt wird. Das Gesetz zur Neuregelung der Kfz-Steuer ist nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet worden. Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen sind nicht erkennbar. Auch sind bisher noch keine entsprechenden Musterverfahren in dieser Angelegenheit bekannt. Somit bestehen gegen die Steuerfestsetzung keine rechtlichen Bedenken und der Einspruch ist als unbegründet zurück zu weiden." Soweit zu den Ausführungen des Finanzamtes. Daß dieses zu dem Ende geäußerten Schluß, die Sache sei verfassungskonform, kommt, darf bei einer Exekutivbehörde nicht verwundern. Letztlich hat das Finanzamt ja "nur" die Aufgabe, die bestehenden (Steuer-) Gesetze auf die Steuerzahler anzuwenden. Interessanter könnten unter Umständen die Passagen, nach denen seit dem 01.07.2009 zwingend der co2 Wert von der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt übermittelt werden muß, sein. Dieses ist nur dann möglich, wenn dieser Wert der Kfz-Zulassungsstelle eben auch bekannt ist. Also ist hier heraus zu lesen, daß der co2 Wert den Behörden offensichtlich in jedem Falle bekannt ist. Anders würde diese Generalisierung keinen Sinn machen. Interessant ist zudem die Passage, nach denen Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 in bestimmten Fällen von einer doppelten Förderung provitieren können. Das ist immer dann der Fall, wenn die grundsätzliche Steuerbefreiung von einem Jahr (längstens bis zum 31.12.2009) greift und im Anschluß darüber hinaus im Wege der Günstigerprüfung auch noch der günstigere Steuerbetrag berechnet wird. Dieses erachte ich als überproportionale Besserstellung an der abermals eklatant deutliuch wird, wie unklar die eigentliche politische Zielsetzung formuliert ist. Daß für ab dem 01.07.2009 eine einheitliche Regelung greift, die unter Umständen für eine nahteilige Besteuerung bei dann neu zu gelassenen Fahrzeugen führt, ist im Kern nicht zu beanstanden. Denn, an dieser Stelle ist wenigstens eine klare Linie in der beabsichtigten steuerlichen Lenkungsfunktion zu erkennen. Es bleibt damit also die (nunmehr auch vom Finanzamt bestätigte) Gretchenfrage, aus welchem Grunde es diese Günstigerprüfung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 überhaupt gibt, wo für diese doch ohnehin schon eine einjährige, bis längstens zum 31.12,2009 gültige, Steuerbefreiung gilt. Wenn man die Möglichkeiten der Günstigerprüfung auf vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge ausdehnen würde, würde den ab diesem Tag erstmals zugelassenen Fahrzeugen in der Übergangsfrist immer noch die Steuerbefreiung als zusätzlicher Anreiz bleiben, was die Sache in meinen Augen nach wie vor als völlig unverständlich und ohne klar erkennbaren politischen Willen darstehen läßt. Als Fazit der Sache ist zu berichten, daß ich nun über eine klagefähige Einspruchsentscheidung verfüge. Ich kann mir nun also einen Monat überlegen, ob ich beim zuständigen Finanzgericht eine Klage einreichen werde.
  25. So, ich habe nun mal einen Beitrag in das VW Lupo Forum gesetzt, dort auf unser Anliegen hingewiesen und gleichzeitig um Mitzeichnung der Petiton gebeten. Sehen könnt Ihr es hier: Die neue Kraftfahrzeugsteuer - VW Lupo Forum
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