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Silverstar

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Alle erstellten Inhalte von Silverstar

  1. Hallo Manu, auch von mir herzlich Willkommen im Forum. Grundsätzlich gibt es kaum einen günstigeren Wagen (effektive Kosten) als den A2, also bist Du hier schonmal richtig. Und ja, der 1.4TDI ist das richtige für Dich. Habe Deine Daten in mein kleines Berechnungsprogramm eingegeben und komme bei einem Kaufpreis von 12.000 €, wofür Du einen vernünftigen A2 bekommen solltest, der dann auch auf jeden Fall die bessere Wahl ist, auf mtl. Kosten von knapp 390 € (incl. Finanzierungskosten sprich Zinsen von mtl. 50 €!) Damit ist aber dann auch alles bezahlt incl. Wertverlust, Reifen, Tüv, Inspektionen etc. Zum Vergleich: Bei 14.000€ wären es mtl. ca. 414€ (incl. höheren Finanzierungskosten) Einen guten für 8.000 wirst Du nicht finden - ganz sicher nicht. Zudem schlagen die anderen Kosten dann höher zu buche (Reparaturen, Verschleißteile)
  2. Wer hat denn da falsch kopiert? Bei mir bitte auch 2P fürs Restaurant. Dankeeee.
  3. Hallo rister, würde wenn es um die beiden geht den vom Händler nehmen, allerdings solltest Du einen 90PS-ler bevorzugen. Macht einfach mehr Spaß und kostet fast das gleiche.
  4. Silverstar

    ich jetzt auch

    Man könnte jetzt weiter spekulieren, aber ich sehe das gelassen. Es ist denke ich mal alles gesagt. Kommt Zeit kommt Rat.
  5. Sehr gut. Na dann wollen wir mal sehen, dass wir 24 Teilnehmer zusammen bekommen.
  6. Schade. In dem Fall will ich es nicht. Bleibe lieber bei mehr Design.
  7. Silverstar

    ich jetzt auch

    Zum Geräusch: Hast Du denn keine Musik im Auto laufen. Da hört man für gewöhnlich nichts mehr vom Motor, auch ohne dicke Anlage. Euro4 ist vorhanden. Zur Nachrüstung: Wie gesagt wurde ist der Motor auch bei anderen Modellen im Einsatz. Daher unproblematisch. Zudem gibt es ja für das 75PS-Modell schon einen Anbieter (s.o.), also bedarf es keiner Audi-Nachrüstung und es bedarf auch nur noch geringfügiger Modifikationen im Ggs. zum 75PS-Modell. Und Platz wird auch sein, schließlich ist der ja beim kleineren Bruder auch vorhanden.
  8. Kann man auch das Leder-3-Speichen-Sportlenkrad mit der Multifkt. ausstatten oder geht das nur bei dem 4-Speichen-L. ?
  9. Stimmt genau. Zudem können ältere mit weniger KM auch eher eine schlechte Vergangenheit haben (Vorführfahrzeug, Ersatzfahrzeug etc., sprich viele verschiedene Fahrer denen die Fahrweise beim einmaligen benutzen völlig egal war und dementsprechend schlecht mit dem Wagen umgegangen sind.)
  10. Hallo, denke mal mit Zuschauern sind NICHT Beifahrer gemeint. Wer im Auto mit dabei ist kein Problem schätze ich, die wollen nur nicht Leute da rumlaufen haben... Wegen der Sicherheit versteht sich.
  11. Silverstar

    ich jetzt auch

    Glückwunsch auch von mir. Obwohl ich den Rußfilter nicht vorschieben würde. Es ist ja noch kein Nachteil, keinen zu haben. Außerdem wird das Nachrüsten ohne Probleme machbar sein.
  12. Am Samstag, den 12.08. Schau einfach mal in die Threads rein.
  13. Bin auch baff... Das dürftest Du wirklich der Einzige sein. Komm doch nach Berlin zum Treffen. Würden wir uns alle gerne anschauen. Auch Deine anderen Umbauten. Gruß Pierre
  14. Zunächst mal darf die Werkstatt den Wagen als Pfand einbehalten gem. §647 BGB: Unternehmerpfandrecht Dieses Pfandrecht könnte durch §812.2 (Herausgabeanspruch) wieder aufgehoben werden, wenn der mit dem Werkvertrag "bezweckte Erfolg" nicht eingetreten wäre. Allerdings ist der Lenkwinkelsensor ja i.O. und damit eigentlich auch der "bezweckte Erfolg" eingetreten. Bei Werkverträgen kenne ich mich so genau nicht aus, aber ich denke, dass hier ja erst die Fehlermeldung zu einer nötigen Prüfung geführt hat. Und genau die scheint ja fehlerhaft zu sein wenn kein Fehler vorlag. Ansonsten wäre der Fehler ja nicht behoben und Du hättest Anspruch auf Nacherfüllung. Aber die Frage ist, ob der Fehler immer noch da ist und deshalb ein Mangel vorliegt. M.E. gehört auch dazu, dass die Fehlermeldung nicht mehr auftritt.
  15. Habe ich auch gesehen. Leider kenne ich die Knete auch nicht und wüßte auch nicht wo man sie bekommt.
  16. So, bin nun auch fix dabei und das mit zwei Personen, natürlich Tagesprogramm + Restaurant. Überweisung folgt in Kürze. Gruß Pierre
  17. Das Deiner kein OSS (Open Sky System) hat ist schonmal gut. Auch wenn jetzt einige hier schon stöhnen- ich kann es nur immer wieder wiederholen-: Das OSS ist eines der größten Schwachpunkte beim A2. Darauf kann man guten Gewissens verzichen, so schön wie es auch ist... Und beim Preis dürfte auch noch was drin sein. Grundsätzlich ist er aber angemessen und nicht jenseits von gut und böse... Die Mehrkosten für einen FSI würde ich nicht in Kauf nehmen. Natürlich kommt das auch auf Deine Fahrleistung an, aber bitte rechne ausführlich vorher, damit Du Dich hinterher nicht ärgerst. Habe letztes Jahr eine detaillierte Excel-Berechnung angestellt, um ein günstiges Auto zu ermitteln. Heraus kam der A2 TDI. Der 90PSler ist dabei m.E. Pflicht. Denn er hat eine deutlich spürbare Mehrleistung bei gleichem Verbrauch.
  18. Na das ist doch schonmal was ! Weiter so!
  19. Silverstar

    Komfortblinker

    Frag einfach bei www.umfeldbeleuchtung.de nach. Da habe ich meins auch her und er hat es auch eingebaut.
  20. Hallo Holger, von wann bis wann ist das Zimmer reserviert und was sollte es kosten? Gruß Pierre
  21. Zunächst die gute Nachricht zum Haftungsausschluss: Martin hatte Recht ! Habe ich gar nicht mehr dran gedacht: Da Du ja als Verbraucher etwas vom Unternehmer gekauft hast, ist jeglicher Ausschluss von der Gewährleistung gem. §475 BGB unwirksam. D.h. es kommt gar nicht mehr darauf an, ob er es arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie dafür übernommen hat. Und nun die schlechte Nachricht: Wenn Du dem Händler nicht mal die Möglichkeit gegeben hast nachzubessern, hast Du schlechte Karten. Dem BGH-Urteil zufolge keine Chance. Und selbst wenn Du in dem Fall der Benzinpumpe noch über seinen Nachbesserungsanspruch hinauskommen würdest: Klar läge dann die Beweislast bei ihm, aber 1. kannst Du ohne die Benzinpumpe nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel gehandelt hat und 2. könnte der Händler seine Unschuld ja gar nicht mehr beweisen, denn das evtl. entlastende corpus delicti ist ja zu seinem Nachteil nicht mehr vorhanden. Und wer hat das zu verantworten? - Leider Du. Also: Zumindest bei der Benzinpumpe hättest Du 100%-ig keine Chance auf irgendwelche Ansprüche. Der Weg ist also richtig, sich so mit dem Händler zu einigen. Denn er würde sicher alle rechtlichen Wege gehen, wenn es drauf ankommt. Eine friedliche Lösung sollte auch für die in bestem Interesse sein. Gut dass Dein Anwalt nicht gleich um jeden Preis auf einen Rechtsstreit aus ist.
  22. Hallo Fabi, langsam wird es schwieriger. Aber dieses BGH-Urteil sollte helfen. Die Entscheidung ist vom 21.12.05, also hochaktuell. Leider ist es doch kein so beklopptes Argument vom Händler, denn: Das wichtigste hier: Zum Thema Verschleißteil: Sich darauf zurückzuziehen dürfte für den Händler schwieriger werden: Anders gesagt: Der Satz: "Das ist ja ein Verschleißteil, da müssen Sie mit rechnen dass das kaputt geht..." bzw. "Das ist doch klar dass das durch Verschleiß kaputt gegangen ist und nicht schon bei Gefahrübergang mangelhaft war" zieht hier nicht. Die Beweislastumkehr wird also auch in Deinem Fall nicht ausgehebelt. Ach ja, hat Du eigentlich die mangelhaften Teile alle noch, ansonsten könntest Du nämlich etwaige Mängel gar nicht beweisen.
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