das weiß ich schon mit dem verlust der versicherung, daher sagte ich ja auch "...auch wenns nicht gerade zulässig ist :erstlesen:"
das mit dem xenon kannst ja auch mit den brennern, du musst ja nur noch zusätzlich eine elektronisch leuchtenweitenregulieren einbauen und zum tüv.
die frage bezog sich darauf, ob man belangt werden kann, wenn man einen solchen umbau ankündigt, da er ja ohne lwr illegal ist