Hier die Definition, die bei uns im Volkswagen-Intranet steht:
Die Bundesregierung definiert Jahreswagen als alle PKW, die längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder Automobilleasinggesellschaft in Deutschland zugelassen waren.
Gruß Bernd