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Geschrieben

hi,

 

bei meinem a2 rupft die kupplung relativ stark. bei berganfahrt und beladen ist es heftig.

 

übernimmt die o.g. garantie einen schaden an der kupplung oder gilt dies als verschleißteil. klar, es ist ein verschleißtteil, aber eben noch nicht verschlissen, sondern defekt.

 

was meint ihr?

 

bei den bestimmungen ist es sowieso eine frechheit was die als verschleißteil ansehen und was nicht.

 

gruß

Geschrieben

Ich denke damit wirst Du kein erfolg haben, aber womit Du erfolg haben kannst wenn Du Deinen Meister überreden kannst das Dein Ausrücklager kaputt ist, denn das ist ein Garantiefähiges teil und dafür muß ja auch das Getriebe raus, dann zahl halt die paar Euro für die Kupplung, der rest wird ja übernommen.

Geschrieben

kann man so nicht sagen. 110000km langstrecke sind wie 20000km stadt. der bmw meiner schwester hat 290000km und die erste kupplung. das ding ist ja auch ncht verschlissen, sonst könnte ich nicht fahren. es ist was anderes, ein defekt.

Geschrieben

ist schon klar- aber die Kugel stammt aus 02 und hat über 100.000km drauf - da wirste den Freundlichen nicht "umstimmen" können. Aber las es doch einfach drauf ankommen - was kann schon passieren?

Geschrieben

Der Serviceberater ist mein Kumpel, ich arbeite doch da :-D

 

Aber mit der Garantie habe ich nichts zu tun, deswegen wollte ich erst hier euch fragen.

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