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Geschrieben

Hallo,

 

mein A2 war zur Reparatur bei einem großen VAG-Händler.

 

Der Defekt war größer und die Reparatur entsprechend teuer. Daher hat die CarlifePlus gemeint, sie zahlen erst mal nur die billigere Reparaturmethode und wenn das Auto dann wieder funktioniert, ist ja alles OK.

 

Hat aber nicht funktioniert, also musste ein zweiter Reparaturversuch gestartet werden, der dann richtig teuer war, aber auch den gewünschten Erfolg gebracht hat.

 

So, ich krieg also mein Auto wieder inkl. Rechnung. Da soll ich 60% des Materialwertes selber zahlen, allerdings für BEIDE Reparaturversuche. Ich zahle also als Kunde auch dafür, dass die Werkstatt nach dem Trial-und-Error-Prinzip vorgeht, ohne den Schaden entsprechend zu analysieren.

 

In meinem Rechtsverständnis müsste ich nur das Material bezahlen, was auch tatsächlich zum Erfolg geführt hat, oder etwa nicht? Was soll ich Einzelteile zahlen, die dann nachher in einer Baugruppe nochmals getauscht werden?

 

Liege ich da denn so falsch?

 

Am Freitag war der Meister leider nicht mehr im Haus, der wird sich aber mit Sicherheit morgen bei mir melden ;).

Geschrieben

Ich bestehe bei der Auftragsvergabe immer darauf, dass in der Auftragsbestätigung die Beseitigung des Fehlers steht, und nicht der Tausch irgendwelcher Teile, von denen vermutet wird, dass sie defekt sein könnten.

 

So steht in der aktuellen Auftragsbestätigung für unseren Altea, dass sie Airbag-Warnlampe leuchtet und sie doch bitte machen mögen, dass diese ausgeht. Von Airbags komplett austauschen stand da nix drinnen...

Geschrieben

So, mit Händler und Volkswagen Garantie telefoniert.

 

Für die Garantie sind die zwei Reparaturversuche zwei GETRENNTE Vorgänge, die GETRENNT abgerechnet werden. Also fällt für beide Vorgänge erstmal der Eigenanteil fürs Material an, ergo: Kunde ist gekniffen.

 

Wenn ich mein Auto zu nem Händler gebe und den mit der Reparatur des Fahrzeugs beauftrage, ist das für mich ein in sich geschlossener Vorgang, wo es nix zu trennen gibt.

 

Ich sehe nämlich nicht ein, die Fortbildungsmaßnahmen beim Händler zu sponsern.

 

Werde nochmal mit dem Händler sprechen (der nach seinen Angaben eh schon draufzahlt, blablabla), dass ich damit nicht einverstanden bin.

 

Parallel soll ich der Garantie schriftlich mein Anliegen mitteilen und begründen...

 

Von Reparatursplitting steht in den Garantiebedingungen natürlich nix und wie die Herrschaften intern abrechnen, ist ihr eigenes Vergnügen.

 

Im Moment hab ich aber echt Spaß mit Autowerkstätten, Telefon- und Internetanbietern, dem Staat usw. Um alles muss man sich selber kümmern, wenn man nicht verarscht werden will ;).

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