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Muss der Händler mir einen Leihwagen bezahlen?


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Servus,

 

ich habe meinen A2 ja nun seid 4 Monaten und bereits vor 2 Monaten kam eine Fehlermeldung vom Abgassystem, worauf hin ich den A2 in eine Audi- Werkstatt brachte. Der BMW Händler wo ich den A2 gekauft hatte, gab der Werkstatt das Ok zum reparieren und die Audi Werkstatt wechselte auf Vermutung einen Sensor. Die Kosten wurden voll von der Gebrauchtwagengarantie übernommen. Nach 300km fahrt kam aber wieder selbe Fehler gemeldet und ich brachte den Audi in eine andere Audi Werkstatt. Die BMW- Werkstatt gab auch hier ihr Ok zur Reparatur und es wurden 2 Bauteile gewechselt. Nach 700km kam wieder der selbe Fehler und die jetzige Audi Werkstatt möchte das Problem durch "suchen" beheben. DIe Gebrauchwagengarantie will aber vorab sich weigern die Bauteile zu bezahlen, wenn sich dann später raus stellen sollte, dass diese nicht kaputt sind. Ich habe dem BMW Händler drauf informiert, dass die Kosten, welche die Garantie nicht übernehmen will er doch tragen solle. Nun hat er mir vorgeschlagen, den A2 zu ihm zu bringen und ihm eine Woche lang Zeit zu geben für die Reparatur. Er wird ihn aller vorraussicht in eine Audi Werkstatt bringen zur Reparatur. Soweit auch ok. Meine Frage ist nun, ich muss zu dieser BMW Werkstatt knapp 650km fahren und muss dann 1 Woche auf das Auto verzichten. Ist der BMW Händler da hier verpflichtet mir den Mietwagen voll oder teilweise zu bezahlen? Oder soll/ bzw. kann ich den A2 zurück geben und den Kaufpreis verlangen? Vielen Dank für die Hilfe

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Ich sag mal jein ... würde eher sagen der Leihwagen ist Kulanz.:erstlesen:

Meine Meinung , aber auch nicht zu 100% fundiert.:janeistklar:

Hab immer einen bekommen "aber" Neuwagen vom gleichen AH und SH beim Händler usw...

Hab von der BMW Leasing gleich Gutschein für eine Leihwagen bekommen :eek::huh:...sollte mir zu denken geben.:rolleyes:

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Moin!

 

Also meines Wissens nach muss er dir den Meitwagen nicht kostenlos zur Verfügng stellen. Und für eine Wandlung ist das Problem wohl nicht "schlimm" genug.

 

Finde es aber vergleichsweise schon sehr gut von deinem BMW Händler, wie die ganze Sache bisher gelaufen ist.

 

Gruß

 

svenno

 

PS: Mietwagen kostet dann in der Regel meist nicht mehr als 20 oder 30 Euro pro Tag.

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Naja schlimm ist gut. Der Fehler besteht schon seid knapp 2 Monaten und es ist schon ein gravierender Fehler. Und die 2 Monate haben mich schon genug Zeit und vor allem Geld gekostet. Denn jedes mal musste ich zur Werkstatt fahren und die Techniker sind auch ausgiebig Probe gefahren, was auch Benzin gekostet hat. Ich habe mir von der jetzigen Audi- Werkstatt sagen lassen, dass ich dem BMW Händler 3 mal die Möglichkeit geben muss, den einen Fehler zu beheben. Wenn das nicht klappt kann ich den Wagen zurück geben und den Kaufpreis zurück verlangen. Da der Wagen schon 2 mal in der Werkstatt war, müsste nach der nun folgenden Mängelbeseitung ich doch das Recht haben, den Wagen wieder an den Händler abzugeben. Oder nicht??? Klar ist natürlich, dass der Fehler nach diesem Versuch dann weiterhin vorhanden ist.

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Ich glaub ein recht hast du nicht! Ich bin den ersten Monat auch mehr Golf wie A2 gefahren, den Bemerkungen 10€ por tag für den Golf zu zahlen entgegnete ich das sie dann den A2 auch gleich wieder zurück nehmen können, bezahlt hab ich dann letzentlich nix außer Spritkosten, was ich auch schon arg ärgerlich fand.

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Du kannst den Wagen so nicht wandeln da du bereits eine "fremde" Werkstatt den Auftrag erteilt hast. Diese hat Ihren Reperaturauftrag nicht erledigt und ist somit dein Ansprechpartner nicht der Händler der die Rep gar nicht gemacht hat.

Einen Leihwagen muß dir BMW nicht stellen, du hättest doch auch ein Fahrzeug in deiner Gegend kaufen können. Bei unserem Händler (BMW, Audi, VW) sind bei dem Ersatzwagen 20km frei, fährt man mehr muß man je nach Fahrzeug 25 bis 49Euro pro Tag bezahlen.

Unsere Fahrzeuge haben einen deutlich höheren Wert als der A2 und dennoch zahlen wir das gerne, das eigene Auto würde ich doch auch bewegen und das wir dadurch auch nicht wertvoller.

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Nun ja, ruf einen Anwalt, zahl 50 Euro und er hilft dir fachmännisch weiter. Dieses Forum kann und will das nicht leisten.

 

Der Mangel muß bei der Übergabe des Fzg vorgelegen haben. Wenn ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, wird dies bis 6 Monate nach Kauf gesetzlich vermutet, §476 BGB. Der Käufer sollte also zusehen, dass alles bis zu diesem Zeitpunkt geregt ist, sonst ist der Käufer beweispflichtig.

 

Der Verkäufer muß nacherfüllen, wenn obiger Mangel vorhanden ist. Er trägt alle Kosten dazu, §439 II BGB. Das bedeutet, dass er die Kosten des Transportes des PKW zu ihm tragen muss. Nicht der Käufer. Der Käufer sollte also anrufen und sagen, dass er den Wagen abholen soll oder er beauftragt ein Unternehmen und stellt die Kosten in Rechnung.

 

Der Käufer kann in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung 2x fehlgeschlagen ist, §440 BGB. Bei besonders komplexen Fehler kann auch eine 3. Nacherfüllung erlaubt sein. Wenn der Verkäufer die NAcherfüllung von anderen vonnehmen lässt oder dies akzeptiert, zählen diese Versuche.

 

Ob ein Recht auf einen Mietwagen vorliegt, ist abhängig von den AGB des Verkäufers und ob dem Käufer ein Schaden entstanden ist. Normalerweise schliessen die AGB dies aus.

 

Ich habe keine Ahnung von Jura und dies ist keine Rechtsberatung.

Ich empfehle dir einen Anwalt zu konsultieren.

 

Gruß

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