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Garantie


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Geschrieben

Hallo,

 

ich spiele mit dem Gedanken einen gebrauchten A2 bei einem Autohändler (kein Audihändler!) zu kaufen.

 

Wie sieht es mit der Garantie dann aus? Wieviel muss der Händler mir garantieren und kann ich dann in eine Audi Werkstatt fahren? Kann ich zusätzlich bei Audi eine Mobilitätsgarantie bekommen oder was macht, Eurer Meinung nach Sinn?

 

Vielen Dank für die Beantwortung.

 

Viele Grüße

 

Axel

Geschrieben

Hallo Hansel,

 

Garantie hast Du 6 Monate danach 18 Monat Gewährleistung von Audi zählt ab erstem Zulassungstag.

 

Mobilitätsgarantie hat man ab Neukauf bis zur ersten Inspektion werden diese bei einem Audi Vertragspartner durchgeführt wird diese verlängert bis zur nächsten.

 

Sollte der Audi schon ausserhalb der Garantiezeit sein so haftet der Händler bei Mängel die man bei diesem Alter nicht erwarten darf. Die allerdings nicht für den Laien wahrnehmbar sind.

 

Sinn würde eine Gebrauchtwagen Versicherung machen die sich nach Ablauf der Herstellergarantie anschliesst.

Geschrieben

Hallo,

 

wenn du bei einen NICHT-Audi Händler kaufst, stehen dir laut EU Recht 12 Monate Gewährleistung zu. Das heißt, du mußt eigentlich nachweisen, das der Mangel vor dem Kauf schon seinen Grund hatte. Audi hat mit der Gewährleitung eines fremden Händlers nichts zu tun (eigentlich ist Gewährleistung immer Händler- und nicht Markenbezogen).

Die Mobilitätsgarantie zählt immer von einer Regelinspektion bis zur nächsten (wenn diese bei Audi durchgeführt werden).

Kulanzaktionen oder Rückrufaktionen gelten natürlich auch für ein zwischenzeitlich weiterverkauftes Auto (ob Händler oder Privat), müssen aber bei Audi durchgeführt werden. Auch ist es möglich noch nachträglich eine Garantieversicherung zu machen (z.B. Carlife+), wenn für das Auto ein "TüV"-Gutachten gemacht wird (ca. 50€). Hierbei werden alle "Aggregate" mit einer Selbstbeteiligung von 50 bis 250€ versichert.

 

Gruß Klaus

Geschrieben
Original von KWH

Hallo,

 

wenn du bei einen NICHT-Audi Händler kaufst, stehen dir laut EU Recht 12 Monate Gewährleistung zu.

 

Gilt da nicht die 24-monatige für Neuware und 6-monatige für Gebrauchtware ? (Bei erster mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten)

 

Ich kenn nur dieses EU-Gesetz.

 

Michael

Geschrieben

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und das sieht so aus:

 

Bei Neuware beträgt die Gewährleistung 24 Monate. Bei Übergabe ("Gefahrübergang") auf den Käufer muss die Ware mängelfrei sein, sonst muss der Händler nachbessern. Nachbessern kann er insgesamt zwei Mal bei demselben Mangel, bei der dritten Nachbesserung desselben Mangels kann der Käufer auf Minderung (also etwas Geld zurück und Mangel akzeptieren) oder Wandlung (Ware zurück, Geld zurück - bei Autos abzüglich Kilometerpauschale für gefahrene km) bestehen. Tritt innerhalb der ersten zwölf Monate nach Kauf ein Mangel auf, dann geht man davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Also dreimalige Nachbesserung, Minderung oder Wandlung, siehe oben. Tritt nach zwölf Monaten ein Mangel auf, so muss der Käufer dem Händler nachweisen, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag. Dann wieder dreimal nachbessern, dann mindern oder wandeln.

 

Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung vom Händler auf 12 Monate begrenzt werden. Soweit ich weiss, muss nach 6 Monaten der Käufer beweisen, dass der reklamierte Mangel schon bei Kauf vorlag.

 

Ansprechpartner für Gewährleistung ist immer der HÄNDLER.

 

--

 

Garantie ist eine freiwillige Leistung zu den Bedingungen desjenigen, der Dir etwas garantiert. Meistens also der HERSTELLER. Das sieht bei Audi so aus:

 

Audi geht im Rahmen seiner Neuwagen-Garantie auch nach 12 Monaten bis zu einem Autoalter von 24 Monaten davon aus, dass ein Mangel schon bei Auslieferung bestand und bessert auch in dieser Zeit kostenlos nach. Diese Leistung ist aber freiwillig!

 

--

 

Gebrauchtwagenhändler bieten manchmal ReparaturVERSICHERUNGEN an, oft gegen Aufpreis (CarLife, Apple Care Protection Plan (für Computer;) ) und anderes). Das ist aber alles an die Bedingungen der Versicherung geknüpft und hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

 

--

 

FAZIT: Bei jedem Audi - egal, wo gekauft - hat man bis zu einem Alter von 24 Monaten das Recht, die Audi-Garantie in Anspruch zu nehmen und Mängel bei einer Audi-Werkstatt kostenlos beseitigen zu lassen, wenn diese schon bei Fahrzeugauslieferung bestanden. Abgefahrene Bremsbeläge o.ä. gehören natürlich nicht dazu. Das ist aber eine freiwillige Garantieleistung von Audi und nicht per Gesetz vorgeschrieben.

Per Gesetz ist der Händler zur Gewährleistung dessen verpflichtet, dass er Dir nichts verkauft hat, was mangelhaft war.

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