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5L-Status gestrichen bei anderer Reifengröße?


rudi123

Empfohlene Beiträge

Hi,

als ich heute bei der Dekra Spurverbreiterungen eintragen lies, hab ich mal nachgefragt wegen allgemein anderen Reifengrößen auf den Style-Felgen oder anderen Alus.

 

Der Prüfer meinte dann, sobald ich eine andere Reifengröße als bereits eingetragen fahren wollte, würde automatisch der 5L-Status gestrichen werden (jetzt ganz unabhängig von der Spurverbreiterung!).

Also z.B. bei 185-55R15 auf den Style-Felgen oder 195-45R16 auf Dritt-Alus.

 

Soll das stimmen ?( ?( Kann ich mir kaum vorstellen, oder?

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Das war mir auch angekündigt worden, ist aber nicht erfolgt.

Das liegt wohl auch daran, dass (jedenfalls bei mir) die zugehörige Steuervergünstigung längst abgelaufen war.

Ursprünglich hieß es sogar, die Verwendung anderer als ursprünglich eingetragener Räder/Reifen sei deshalb nicht möglich, weil (grundsätzlich) eine einmal eingetragene Eigenschaft (hier "5-Liter-Auto") für das Fahrzeug lebenslänglich erhalten bleiben müsse.

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  • 3 Wochen später...

Meine Freundin hat seit kurzem auch einen A2.

 

Auf diesem wollten wir 7 j 15 Felgen mit 195/50 15 Bereifung eintragen lassen, da wir diese Räder von Ihrem Polo hatten.

 

Leider stand im Gutachten, dass bei A2 mit 5 bzw. 3-Liter-Status nur die Serienbereifung zulässig ist!

 

Das ist ja aber offensichtlich so nicht richtig. Ich denke da nur an die S-Line-Felge bzw. an all die Leute, die auch andere Reifengrößen eingetragen bekommen haben.

 

Ausserdem habe ich noch das Gutachen von einer anderen Felge, die genauso breit (auch gleiche Bereifung) ist, und wo dieser Zusatz nicht drin steht. Die würde man dann auch eingetragen bekommen.

 

Also für mich ist das reine Willkür!!

 

:WUEBR:

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Habe auch im Brief den 5L Status drin ,aber hatte keine Probleme beim TÜV Felgen RH Vesuv 8x17 205/40 Gutachten nur auf - Audi A3 ,Golf usw...Ist beim Smart doch ähnlich mit dem 3L Status aber es gibt den CDI jetzt auch mit breiteren Reifen ...Also ich denke mal ,wo ein TÜV da ein WEG.... :D

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Das ist ja gerade der Witz! Wenn Du ein Gutachten für die Felgen hast, in dem die Felge und die Reifengröße für den A2 zugelassen ist, hast Du in 9 von 10 Fällen o.g. Zusatz drinstehen.

 

Wenn die Felge für den A2 kein Gutachten hat, bzw. nur für eine kleinere Reifegröße, dann ist es weniger ein Problem (Einzelabnahme).

 

Naja, was will man machen. Jetzt kommen erst mal die Winterreifen drauf und im Frühjahr müssen wir dann halt mal schauen.

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  • 2 Wochen später...

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