Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich war gerade beim TÜV zur HU. Alles i.O. bis auf die Nebelscheinwerfer die leuchten zu hoch. Ich hab dann die Blende abgemacht und versucht an der Schraube das ganze einzustellen aber auf dem Gerät des Prüfers hat sich nichts geändert. An meinen Kennzeichen natürlich auch nix - ich hab die Plakette nicht bekommen. So ein mist! Ich benutze die Dinger ja eh nie....

Kann man noch etwas anderes einstellen?

 

Grüße

Thomas

Geschrieben

Sollte der Einstellmechanismus verrottet sein, könntest Du, durch unterlegen von Scheiben an den oberen Schrauben, den Lichtkegel senken.

Die Nebler sind mit 3 Schrauben befestigt und die Seite mit den zwei schrauben dann an der oberen ein bis zwei Scheiben unterlegen. 

Das solltest Du aber mit einem Scheinwerfereinstellgerät vorher testen, oder an der Garagenwand abmessen.

 

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 396

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    2. 8

      A2 Motor fällt im Betrieb aus, stottert im Betrieb oder springt nicht an

    3. 8

      Öl Ansaugseite Turbolader 90 PS ATL

    4. 11

      Kauf A2 geplant

    5. 11

      Kauf A2 geplant

    6. 11

      Kauf A2 geplant

    7. 11

      Kauf A2 geplant

    8. 11

      Kauf A2 geplant

    9. 11

      Kauf A2 geplant

    10. 8

      Öl Ansaugseite Turbolader 90 PS ATL

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.