Zum Inhalt springen

A2RJ

Benutzer
  • Gesamte Inhalte

    989
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von A2RJ

  1. Für den Kalender 2012
  2. Für den Kalender 2012
  3. Was ich noch vergessen habe, den Aschenbecher (AB) gibt es auch vom A8 mit Aludeckel. Der AB ist etwas kleiner! Gruß A2RJ
  4. Gestern noch im Q3 – heute im A2! Gruß A2RJ
  5. Für Alu-Fetischisten! Der neue Aschenbecher vom Q3 Gruß A2RJ
  6. Hallo A2-Freunde aus NRW, darf auch ein „Nutzer“ aus WHV zu Euch kommen? Ich müsste meinen A2 noch „Winterfest“ machen, also einwachsen/polieren usw. Der Termin ist ja der 29.10. 2011 in der Schrauber Autowerkstatt Am Bahndamm 17 48739 Legden 02566/9343123 , und die Anfangszeit …….? Ich würde gerne kommen, wenn sich bei mir nichts bis zum Termin ändert! Gruß von der Nordseeküste Reinhard A2RJ
  7. Das Parken auf öffentlichen Parkplätzen muss lt. StVO nach spätestens nach drei Tagen kontrolliert werden, die Situation könnte sich geändert haben z.B. Bauarbeiten usw.
  8. Hast du schon mal den Sonnenstandssensor überprüft?
  9. Ich tippe auf die Seitenairbags – Stecker unterm Fahrersitz – auf festen Sitz und Wackelkontakt prüfen! Gruß A2RJ
  10. Für wissbegierige: http://www.audi.de/de/brand/de/vorsprung_durch_technik.html#layer=_content_de_brand_de_vorsprung_durch_technik_ultra_a2flash
  11. @Nachtaktiver Eigentlich solltest du deinen Protest, den ich gerne mit unterschreibe, direkt an www.classicdriver.de , mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn Sven Jürisch, senden. Damit er seinen Fehlgriff auch mit bekommt, wer weiß ob er unser Forum je betritt oder kennt. Ich glaube eher nicht sonst hätte er nicht so einen Sch… geschrieben. Gruß von der sonnigen Nordseeküste A2RJ
  12. Damit das Raten weiter gehen kann, noch ein paar Fotos des A2 Concept! Gruß A2RJ
  13. Hier mal zwei Freiluftaufnahmen des A2 Concept
  14. IAA 2011: Audi A2 Concept, Zukunft zum Anfassen 2011-09-13 Audi präsentiert auf der Frankfurter IAA, die vom 15. bis 25. September ihre Pforten öffnet, aktuelle Modelle wie den neuen A5, den A6 Avant, den A8 Hybrid und den R8 Spyder GT, und gibt gleichzeitig einen Ausblick auf die Mobilität von morgen. Neben dem AudiUrban Concept für die Mobilität der Zukunft als Highlight der Show zeigen die Ingolstädter eine weitere Studie: den A2 Concept. Er verschafft einen Eindruck vom kommenden, rein elektrisch angetriebenen A2, wie er 2016 auf den Markt kommen soll. Markant am A2 Concept sind dessen LED Scheinwerfer, die ein blendfreies Fernlicht garantieren sollen. Möglich macht das die sogenannte Matrix-Beam-Technologie mit einer Kombination von Leuchtdioden und Mikroreflektoren. Flexibel auch die Leuchtkraft der Rückleuchten; die Sichtverhältnisse bestimmen deren Intensität. Um Nachfolgende bei Nebel zu warnen, projizieren integrierte Laserdioden ein rotes Dreieck auf die Fahrbahn. Das Audi dynamic light genannte Leuchtband, das die Scheinwerfer mit den Rückleuchten verbindet, ist mehr als bloße Illumination. Das im Ruhezustand schwarz erscheinende Band ändert seine Farbe je nach Situation. Nähert sich der Besitzer, leuchtet es blau auf. Während der Fahrt ist es in orange, pulsiert beim Blinken, und beim Bremsen sorgt ein roter Lichtimpuls an der Flanke für erhöhte Aufmerksamkeit. Ob sich der Gesetzgeber trotz des hohen Aufmerksamkeitspotenzials dieser Technologie dafür begeistern kann, bleibt abzuwarten. Der dank Ultra-Leichtbautechnologie 1.150 Kilo leichte Audi A2 concept ist ein reines Elektrofahrzeug, das sich aus einer Lithium-Ionen-Batterie (31 kWh) mit Energie versorgt. Der quer eingebaute E-Motor schickt über ein einstufiges Getriebe 85 kW (116 PS) Spitzenleistung (60 kW Dauerleistung) und 270 Nm Drehmoment (160 Nm) auf die Vorderräder. Der Aktionsradius des A2 wird mit 200 Kilometern angegeben. Die Ladung der Batterie ist in 1,5 (400 Volt-Drehstrom) bzw. vier Stunden (230 Volt-Haushaltsstrom) erledigt. Lenkung und Bremsen des A2 arbeiten rein elektrisch (steer-by-wire und brake-by-wire), sie kommen ohne mechanische oder hydraulische Verbindung zum Lenkrad beziehungsweise zum Pedal aus. (Auto-Reporter.NET/arie) Weitere Fotos zum Thema unter UnitedPictures.com. Diese Nachricht wurde in der Rubrik Auto von MOTOR-TRAFFIC.de mit den Schlagworten - IAA 2011: Audi A2 Concept, Zukunft zum Anfassen - am 2011-09-13 veröffentlicht.
  15. A2RJ

    Hologramme auf meiner Kugel

    Kommen die Hologramme eigentlich auch dann vor, wenn man mit der Hand anstatt mit der Maschine poliert?
  16. Ich habe gute Erfahrung mit Mineralwasser gemacht, Flecken werden durch das „Gas“ aufgelöst. Aber immer die ganze Fläche machen, sonst gibt es erneut Flecken.
  17. A2RJ

    Hologramme auf meiner Kugel

    Hallo, vielen Dank für die Hinweise und Tipps! Ratschläge zur Pflege benötige ich eigentlich nicht (obwohl ich die Tipps vom „Nachtaktiver“ sehr aufschlussreich fand und ich mir einiges aneignen werde!), mir geht es um die Hologramme. Wie / wodurch entstehen sie und wie vermeidet man/Frau sie – kann mir das jemand erklären? Ich möchte die Hologramme von vorne herein ausschließen und „Zeit + Arbeit“ sparen, die kann ich lieber mit meiner Frau oder mit meinen Hunden verbringen. Gruß von der Nordseeküste A2RJ
  18. Moin, ich brauche mal eure Hilfe, und zwar hatte ich die letzten Male nach dem Versiegeln/Polieren immer Hologramme auf meiner Kugel – besonders auf den Türen und das nervt. Wie vermeide ich diese, für eure Ratschläge bin ich dankbar. Gruß A2RJ
  19. @ heavy-metal – besser so; nun hoffe ich das ein Mod es noch in den Artikel einfügt! Die Quelle des Artikels: Verkehrsregeln, die kaum einer kennt AutoNEWS, </SPAN>Updated: 03.08.2011 veröffentlicht bei MSN AUTO Gruß von der sehr windigen Nordseeküste A2RJ
  20. Verkehrsregeln, die kaum einer kennt Die Bilder fehlten noch!
  21. Das habe ich heute im Internet gefunden und könnte auch Euch interessieren (ich bin aber nicht der Schulmeister!): Verkehrsregeln, die kaum einer kennt Wann darf man auf der Autobahn rechts überholen? Gilt im Kreisverkehr eigentlich manchmal auch "rechts vor links"? Dürfen Radfahrer den Zebrastreifen benutzen? Solche und ähnliche Fragen tauchen schon mal auf, wenn der Führerschein zehn, zwanzig oder noch mehr Jahre in der Brieftasche steckt. Klar, die Verkehrsregeln haben wir alle mal gelernt, aber manches wird auch vergessen. Wir haben die wichtigsten Zweifelsfälle für Sie zusammengestellt. Autobahn (Bild 1): Darf man auf der mittleren Spur fahren, wenn die rechte frei ist? Manchmal darf man es. Auf der Autobahn gilt zwar das Rechtsfahrgebot. Wilde Schlangenlinien muss man deshalb jedoch nicht fahren. Auch wenn nur hin und wieder rechts ein Fahrzeug fährt, darf man auf dem mittleren Streifen bleiben. Als Faustformel gilt: Wenn man für länger als 20 Sekunden rechts fahren könnte, sollte man dorthin wechseln. Autobahn (Bild 2): Wann darf man rechts überholen? Die Straßenverkehrsordnung ist scheinbar eindeutig: Es ist links zu überholen. Doch bei Stau oder zäh fließendem Verkehr gilt das nicht. Dann darf auch rechts schneller gefahren werden als links. Nach der Rechtsprechung ist das in allen Fällen erlaubt, wenn links nicht schneller als 60 km/h gefahren wird. Dann darf rechts mit 20 km/h mehr vorbeigefahren werden, maximal also mit 80 km/h. Autobahnkreuz mit Abbiegespuren (Bild 3): Wann darf ich rechts schneller fahren? An Autobahnkreuzen gibt es meist schon lang vor der Abzweigung eine oder mehrere Abbiegespuren. Eine Schilderbrücke über den entsprechenden Fahrbahnen alleine reicht aber nicht. Irgendwann gehen die normalen Markierungsstreifen in breite Streifen über. Ab diesem Moment darf man rechts schneller fahren als links. Innerorts (Bild 4): Muss man grundsätzlich immer rechts fahren? Nein. Wenn es mehrere markierte Spuren pro Richtung gibt, darf man genauso gut auch links fahren - vorausgesetzt, das eigene Fahrzeug ist unter 3,5 Tonnen schwer. Dann darf rechts auch schneller als links gefahren werden. Auf Stadtautobahnen gilt allerdings die Autobahn-Regelung. Stopp-Schild (Bild 5): Was heißt eigentlich anhalten? Das Schild Nummer 206 besagt: Halt! Vorfahrt gewähren. Das bedeutet, man muss die Geschwindigkeit tatsächlich auf null km/h senken, wenn auch nur kurz. Anzuhalten ist da, wo man die andere Straße einsehen kann (Sichtlinie), in jedem Fall aber an der Haltelinie. Ob man nun zweimal anhalten muss, darüber streiten sich die Gelehrten. Fahrschülern wird dies geraten, so ganz falsch liegt man damit also nicht. Grünpfeil-Schild (Bild 6): Heißt das Abbiegen auch bei roter Ampel erlaubt? Jein. Man darf zwar abbiegen, muss aber zuvor an der Haltelinie anhalten. Das gilt für jedes einzelne Fahrzeug, man darf also nicht einfach einem vorausfahrenden Fahrzeug folgen, hinter dem man kurz zuvor angehalten hat. Nach dem Halten muss man Fußgänger und Radfahrer vorbeilassen. Erst dann darf man rechts abbiegen. Kreisverkehr (Bild 7): Gilt da rechts vor links? Jein. Streng genommen hat im Kreisverkehr derjenige Vorfahrt, der im Kreisel ist. Doch ein Kreisverkehr im rechtlichen Sinn sind nur solche Kreisel, die mit dem blauen Schild mit kreisförmigen Pfeilen (unser Bild) darauf bezeichnet sind. Andere Rondelle sind im rechtlichen Sinn kein Kreisverkehr, auch wenn sie ähnlich aussehen. Innerorts (Bild 8): Gilt eigentlich immer rechts vor links, wenn kein Schild dasteht? Nein. Wer aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kommt, muss auch auf Autos warten, die von links kommen. Das Gleiche gilt auch für Spielstraßen - doch da steht ja ein Schild. Supermarktparkplatz (Bild 9): Gilt da rechts vor links? Nein, so einfach ist es nicht. Manche Großmarktparkplätze sind so groß, dass es mehrere Straßen gibt. Hat hier - falls dort kein Schild steht - der Vorfahrt, der von rechts kommt? Nein. Die Rechtsprechung geht dahin, dass bei einem Unfall beide Beteiligten eine Teilschuld bekommen - meist erhält der Schnellere die größere. Auf Parkplätzen gilt: Jeder muss auf jeden achten, am besten verständigt man sich per Handzeichen. Auch bei zurückstoßenden Fahrzeugen darf man als Vorbeifahrender nicht davon ausgehen, dass man Vorfahrt hat. Ampel (Bild 10): Verhalten sich Autofahrer, die bei Gelb heftig bremsen, richtig? Ja. Viele Autofahrer geben bei Gelb noch mal Gas, um noch drüberzurutschen. Doch wer bei Gelb bremst - und zwar auch durchaus heftig - verhält sich richtig. Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hildesheim (Az. 47 C 119/08) darf der bremsende Fahrer sich darauf verlassen, dass die Autos hinter ihm anhalten können. Ist barfuss Auto fahren erlaubt (Bild 11)? Ja. Das Fahren mit hochhackigen Schuhen, mit Badelatschen oder barfuss kann zwar zum Abrutschen von den Pedalen führen und ist daher gefährlich. Dennoch ist es nicht generell verboten. Wenn allerdings ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar geschädigt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden. Wenn es also zum Unfall kommt, hat man barfuss schlechte Karten. Auch die Versicherung stellt dann Fragen nach einer Mitschuld. Zebrastreifen (Bild 12): Muss man auch für Radfahrer anhalten? Jein. Ein Zebrastreifen erleichtert Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Begleittieren das Queren der Straße. Radfahrer im Sattel müssen dagegen am Zebrastreifen die Autos vorbeilassen oder absteigen - dann sind sie Fußgänger und haben Vorfahrt oder Vorgang. Wenn ein Radfahrer allerdings trotzdem quert, sollten Sie ihn nicht zur Strafe überfahren... Parkrempler (Bild 13): Reicht es, sich am nächsten Tag zu melden? Nur zur Not. Wer einen Unfall verursacht, muss solange am Unfallort bleiben, bis er den Geschädigten über seine Personalien informiert hat. Im Prinzip gilt das auch bei einem Lackkratzer, den man an einem parkenden Wagen hinterlassen hat. Hier gilt: Wenn der Eigentümer nicht zu finden ist, kann es auch genügen, einen Zettel mit diesen Angaben zu hinterlassen und den Unfall umgehend bei der Polizei melden. Seit einiger Zeit gilt auch das Prinzip der tätigen Reue: Wer einen Bagatellschaden an einem parkenden Auto innerhalb von 24 Stunden nachmeldet, wird nicht bestraft. Diese Entscheidung fällt allerdings erst der Richter. Deshalb ist es besser empfehlenswert, sofort die Polizei zu informieren und um Aufnahme des Unfalls zu bitten. Fahrradstraße/Autos frei (Bild 14): Dürfen Radler nebeneinander fahren und so die Straße für Autofahrer blockieren? Ja und nein. Anders als auf normalen Straßen dürfen Radler auf Fahrradstraßen auch nebeneinander fahren. Andere behindern oder gar schikanieren dürfen sie dabei jedoch nicht. Die Radler müssen ein von hinten kommendes Auto also vorbeilassen. Quelle: msn. Auto
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.