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Alle erstellten Inhalte von Herr Rossi
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Heftiges Rumpeln bei Neustart nach "längerer" Standzeit.
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Nun, ich gehe davon aus, dass man zum Wechseln des Filters keine Staatsexamen braucht. Aber jetzt tropft etwas Kraftstoff aus diesem Bereich auf die Fahrbahn. -
Heftiges Rumpeln bei Neustart nach "längerer" Standzeit.
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Habe nun den Dieselfilter wechseln lassen. Jetzt springt der Wagen kaum noch an. -
Welche Reifen/Felgen kann man nutzen???
Herr Rossi antwortete auf Aragon1979's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Es gibt ca. 1.000.000 Themen dazu im Forum. Dieses Thema zerstört sich in 10 Sekunden selbst. -
Reifensätze getauscht. Betriebserlaubnis erloschen - ja/nein?
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Ob COC hin oder her. Letztlich will ich ja nur darauf hinaus, dass alles, was nicht den § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO erfüllt, zwar unzulässig ist, aber nicht zum Erlöschen der BE führen kann, egal, welche Reifen man sich montiert und was in irgendwelchen Papieren steht. Ich hätte auch schreiben können, statt der eingetragenen Winterreifen 155/65 R15 werden nun Winterreifen in der Größe der eingetragenen Sommerreifen gefahren. Da sind ja einige auch schon der Meinung, die BE würde erlöschen. Den Nachweis, dass 19 Abs. 2 Nr. 2 erfüllt ist muss immer noch die Verfolgungsbehörde führen und nicht in Beweisumkehr, der Halter muss beweisen, dass seine Räder nicht den Tatbestand erfüllen. Deswegen halte ich diese ganze Zum-TÜV-Fahrerrei und Zulassungsstelle in vielen Fällen für reine Geldverschwendung. Nichts desto trotz könnte eine Unvorschriftsmäßigkeit nach 31 StVZO vorliegen. Aber, dass man, um die zu beseitigen, gleich zum TÜV rennen muss, halte ich für übertrieben. Da müßte es reichen, wenn man mit Vergleichsdokumenten zum SVA geht. Und wenn man`s nicht macht - auch egal. OLG Köln 1997 v. 07.02.1997: Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn davon keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu befürchten ist Das OLG Köln hat entschieden, daß eine veränderte Reifenverwendung nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn durch die Verwendung der Reifen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist: Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Der Betroffene befuhr am 25. 3. 1996 mit seinem Pkw öffentliche Straßen in B. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, daß an diesem Fahrzeug Reifen der Größe 235/45 ZR 17 montiert waren. Diese Reifengröße war nicht im Kfz-Schein eingetragen; dort waren lediglich Reifen der Größen 250/60 R 15, 185/65 R 15 und 215/45 ZR 17 zugelassen. Das AG verurteilte den Betr. wegen „fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §§ 18 I, 69 a StVZO i. V. mit § 24 StVG” zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 150 DM:D. Die gem. § 80 I Nr. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassene Rechtsbeschwerde des Betr. führte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das AG. Das angefochtene Urteil ist materiellrechtlich unvollständig und deshalb rechtsfehlerhaft. Dieser Rechtsfehler beruht - wie sich aus der Begründung des AG ergibt – offenkundig darauf, daß das Gericht die Neuregelung des § 19 II StVZO noch nicht hinreichend beachtet hat... . Das AG hat darauf abgestellt, durch die Benutzung einer nicht eingetragenen Reifengröße seien Teile des Fahrzeugs verändert worden, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt habe. Diese Argumentation stützt sich erkennbar auf § 19 II StVZO a. E., wonach eine gern. § 18 StVZO grundsätzlich erforderliche Betriebserlaubnis regelmäßig dann erlosch, wenn Fahrzeugteile willentlich verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben war oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen konnte. Diese Regelung ist jedoch durch die 16. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vorn 16. 12. 1993 (BGBl 1, 2106) neu gefaßt worden. In der seit dem 1. 1. 1994 gültigen Fassung bestimmt § 19 II StVZO n. E nunmehr, daß die Betriebserlaubnis nur erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Der Gesetzgeber hat durch diese Neuregelung einerseits in Nrn. 1 und 3 die Gründe für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis ergänzt, andererseits jedoch durch Nr. 2 die frühere weiterreichende Regelung bewußt eingeschränkt. Die amtliche Begründung führt zu letzterem aus, es erscheine auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel bedenklich, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Nach der Neufassung reicht daher weder die Veränderung von Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Umbaumaßnahmen aus, um die Betriebserlaubnis erlöschen zu lassen. Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird. Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt, so ist es nach der gesetzlichen Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt. Hinzuweisen ist dabei schon auf § 19 II 4 StVZO in dem ausdrücklich auf die Regelung des § 17 III StVZO verwiesen wird. Danach kann die Verwaltungsbehörde die Beibringung eines Sachverständigengutachtens oder die Vorführung des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeughalters anordnen, wenn Anlaß für die Annahme besteht, daß infolge von Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen ist. Außerdem kommt bei der Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, ein Verstoß gegen die betreffende Beschaffenheitsvorschrift oder gegen § 31 II StVZO in Betracht.Für die Praxis ist die Ahndung von Verstößen gegen §§ 18 ff. StVZO somit zwar schwieriger geworden, weil jeweils eine konkrete Einzelüberprüfung vorzunehmen ist. Häufig werden die erforderlichen Feststellungen auch die Mithilfe eines technischen Sachverständigen erfordern. Die verbleibenden Schwierigkeiten sind zwangsläufig Folge der aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewollten Einschränkung der früheren Gesetzesfassung. Dieser Wille des Verordnungsgebers ist von Verwaltungsbehörden und Gerichten gleichermaßen zu akzeptieren. Die Feststellungen des AG zum Erlöschen der Betriebserlaubnis entsprechen den dargelegten Grundsätzen nicht. Das Gericht hat Tatsachen, die die Erwartung einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern rechtfertigen könnten, weder ausdrücklich mitgeteilt noch lassen sich solche aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe entnehmen. Dabei hätten entsprechende Ausführungen vorliegend auch schon deswegen nahe gelegen, weil die Benutzung nicht eingetragener Reifen anderer Größen nach dem oben erwähnten Beispielkatalog des Bundesverkehrsministers (VkBl 1994, 159 ff.) im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen soll." Bedeutet: Ich werde mir jetzt ein paar schöne Reifen kaufen, die andere bereits zugelassen bekommen haben, und TÜV und SVA können mich mal kreuzweise. Wenn einer von den Grün- und Blauröcken mich mal anhalten sollte, was in meiner Autofahrerkarriere erst ein Mal vorgekommen ist, und die Meldung ans SVA machen, dann reicht es zu gegebenen Zeitpunkt immer noch aus, tätig zu werden. Tschüss und Gruß *Bemerkung: Der § 18 ist mittlerweile in der FZV aufgegangen.- 32 Antworten
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Reifensätze getauscht. Betriebserlaubnis erloschen - ja/nein?
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
O. K., vergessen wir das mal mit dem S-Line-Fahrwerk. So genau kenne ich mich nicht mit den Fzg. aus:rolleyes:. Also beide sind gleich. Und beide haben noch den alten Fahrzeugschein.- 32 Antworten
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Zwei glückliche Menschen kauften sich einen A2 1.4 TDI 55 Kw. Jetzt waren sie noch glücklicher. Es handelt sich um serienmäßige und identische Fahrzeuge, mit der einzigen Ausnahme: das Fahrzeug des Herrn A wurde aus Audis Zubehörkatalog mit 205/40 R17 80 V auf 7J x 17 ET 38 ausgeliefert, dass Fahrzeug des Herrn B mit den 185/50 R16 81 T auf 6J x 16 ET 35 (wie ihr lest, ist bei mir der typische A2-Fahrer ein Mann:cool:). Die Reifendimension beider Fahrzeuge sind nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung des jeweils anderen eingetragen. Beide habe jedoch die üblichen 175/60 R15 81 T in ihren Scheinen stehen. Da dem einen seine Räder nicht sportlich genug waren und dem anderen zu unkomfortable, lassen sie ihre Räder fluggs in einer nahegelegenen Werkstätte tauschen und unternehmen auch nichts weiteres. Ist bei beiden Fahrzeugen nun die Betriebserlaubnis erlöschen? Gruß hr3
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Was beinnhaltet die Reinigung? Ist das gleichzusetzen mit Desinfizierung? Wer sind eure Kunden? Gruß
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Welche Reifen sind die Besten??
Herr Rossi antwortete auf Quetschi's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Dazu alle möglichen Dimensionen des Vogels. SKMBT_C25209040612271.pdf -
Lass es mich diplomatisch ausdrücken: "Schön ist, was gefällt!":D Es ist gewagt, progressiv, aggressiv, extravagant, außergewöhlich, extrovertiert, teuer! Angeblich arbeitet man seid Jahren an einer Black-Dash-ABE für vorne. Glaubst du noch dran?
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Herr Rossi antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Ich finde, dass ist eine ehrliche und erschöpfende Aussage von Audi. Vielleicht sollte man sich damit zufrieden geben und das Thema Rußpartikelfilter ad Akta legen.- 1.444 Antworten
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Andy, darf ich meinen ehrlichen Kommentar zu den Felgen abgeben?
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Die Mähr vom höheren Verbrauch in niedrigen Gängen
Herr Rossi erstellte Thema in Verbraucherberatung
Ich wollte mal ausprobieren, was passiert, wenn ich auf den 5. Gang nach Möglichkeit verzichte. Normalerweise schalte ich früh. Bei 55 km/h innerorts bin ich bereits im 4., auf Landstraße und Autobahn ab 80 km/h im 5. Gang. Meine Strecke besteht aus 1/3 Bundesstraße und 2/3 Autobahn. Meistens fahre ich im Bereich um 120 bis 130. In der Regel lande ich am Ende einer Tankfüllung bei 4,9 Liter, selten mal etwas darüber oder darunter. Nun habe ich ein kleines nobelpreisverächtliches, nach streng wissenschaftlichen Kriterien und methodischen Mitteln durchgeführtes Experiment beendet. Unter der Hypothese: „ Wenn ich in niedrigeren Gängen bei höherer Drehzahl fahre, dann erhöht sich auch der Verbrauch“, habe ich mein Schaltverhalten etwas geändert. Nur noch zum Warmfahren und Auslaufen habe ich den 5. Gang benutzt, in der Stadt bin ich im 3. Gang geblieben. Mit der 1. Tankfüllung habe ich versucht, auf der Autobahn möglichst Geschwindigkeiten von 120 zu erreichen, mit der zweiten Tankfüllung 130. Überraschendes Ergebnis nach FIS: Tankfüllung 785 Kilometer 10:40 Std. gefahren Durchschnittgeschwindigkeit 74 km/h Verbrauch: 4,6 Liter Tankfüllung 740 Kilometer 10:30 Std. gefahren Durchschnittsgeschwindigkeit 74 km/h Verbrauch: 4,6 Liter Der Verbrauch ist also gesunken:eek:! Die alte Weisheit, dass leicht niedertouriges Fahren zu einem geringeren Verbrauch führt, mag für den alten Opel Astra Eco4 noch funktioniert haben, beim A2 TDI, 90 PS trifft dieses nicht zu, zumindest nicht bis zu den angetesteten Geschwindigkeiten. Aber die Geräuschkulisse bei 3400 bis 3600 Touren im 4. Gang ist dann noch nervig. Gruß- 17 Antworten
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67 Euro der Geber. Kann man selbst wechseln - zumindest erst einmal versuchen. Ist nur der Austausch eines Steckers.
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Wer hatte alles einen Turboladerschaden beim 90 PS TDI
Herr Rossi antwortete auf DerFlo's Thema in Allgemein
An der Garage - eindeutig! Suche mal nach Impulsgeber, Drehzalgeber. -
Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Ist zwar ein anderes Thema, aber ich kann zumindest von der ATU-Werkstatt an meinem Ort in höchsten Tönen sprechen. Die werden bei mir demnächst die Bremsen machen. -
Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Fehlersuche 15,80 Drehzahlgeber tauschen 86,90 Drehzahlgeber 61,19 + der Obolus für unsere Staatskasse. Das ganze hätte 40 Euro günstiger werden können, wenn man bei Audi gewußt hätte, wie man das Teilchen wechselt. Zunächst schraubte der Monteur den Unterbodenschutz ab, um von unten an den Imbulsgeber zu kommen. Als das nicht funktionierte, hat man es von oben versucht und mehr Glück gehabt. Aber der Kunde zahlt ja gerne für die Unwissenheit der Audimechaniker. Das beste war aber, dass man mich mit leerem Wischwassertank wieder ziehen ließ. Ich bin davon ausgegangen, dass das bei einer Reparatur von Rund 200 Euro zum Service gehört, zumal sich das Zeugs für so einen Betrieb im Centbereich bewegt, vielleicht 1 Euro für 2 Liter. Nachdem man dafür einige Euronen sehen wollte, habe ich abgedankt und mir das Zeugs für einen Bruchteil bei ATU gekauft. Deshalb Service: mangelhaft Wenn der Motor nicht so verbaut wäre, dann wäre tauschen des Impulsgebers eine Sache von wenigen Minuten. Es ist ja nur das Wechseln eines Kabel. Aber irgendwie muss Audi ja zu seinem Geld kommen. -
Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Musste jetzt 195 Euronen zahlen, weil der Monteur nicht an den Stecker kam und zunächst den Ölkühler beseitigen mußte. -
Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
67 Euro der Geber, ca. 1 Arbeitsstunde = 70 Euro + Mehrwertsteuer = ca. 170 Euro bei Audi. Ich selbst kann das nicht/habe nicht das Werkzeug. -
Es fühlt sich an, als wenn man mit einem Reifen über ein Stück zugefrorene Eisplatte fährt und glaubt, die Räder drehen für eine Schrecksekunde durch (wobei Eisplatten meist zugefroren sind). Kostenvoranschlag: ca. 175 Euronen
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Hatte ich auch, vermutl. Drehzahlgeber. Wird gewechselt. Motor ging bei langsamer Fahrt aus.
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Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Was ich als Symbol für Einspritzung benannt habe ist Warnleuchte für Abgassystem. Das rote Warnsymbol im FIS war Bremsenwarnung lt. Betriebsanleitung. Laut dieser Störung in der Motorsteuerung. Freundlicher hat ausgelesen und sagt: Drehzahlgeber - der der in der Nähe des Getriebes sitzt. Typisches Problem, wenn ich mich recht erinnere. -
Auto streikt! Glühwedel, Einspritzsignal und großes rotes Warnsymbol leuchten?????
Herr Rossi antwortete auf Herr Rossi's Thema in Technik
Bund Deutscher Arbeitnehmer? Ich weiß net, was BDA ist! -
Hallo, liebe Gemeinde! Heute die erste "große" Störung an meinem Fahrzeug. Das Auto ging während einer langsamen Fahrt im ersten Gang ohne zu fragen aus. Stille!! Ein großes rotes Warnsymbol in der Mitte des FIS leuchtet auf. Das Glühwedelsymbol blinkt und das gelbe Einspritzsymbol rechts im Tacho leutet. Fahrzeug lies sich wieder neu starten. Das blinkende Glühwedelsymbol und das Einspritzsymbol bleiben. Bei einer "Probefahrt" schien der Wagen normal zu laufen. Was ist passiert????????????
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Steht vor einer Audi-Vertretung!
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Hi, kennt jemand ein Produkt, welches die gesamte Frontscheibe abdeckt. Ich möchte auf gerne den Scheibenwischer mit auf der Abdeckung liegen haben und nur mit einem Produkt hantieren und nicht Flickschustern mit mehreren Abdeckungen oder Pappe. Scheibenwischer hochstellen ist keine Alternative. Lockt nur Vollidioten zum Abknicken des Scheibenwischers.