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Herr Rossi

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Alle erstellten Inhalte von Herr Rossi

  1. Nun, ja! Es handelt sich wohl nicht mehr um Fahrzeuge, die dirket aus der Werkswagenbörse kommen, sondern nur um welche, die bereits bei den Händlern stehen. Scheint irgendwie eher ein Link in die Gebrauchtwagenbörse zu sein. Die Preise überraschen mich ein wenig. Ganz schön teuer geworden, der Kleine.
  2. Ihr kriegt das eh' net hin. Los, strengt euch mal an. Sowas hab' ich gerne. Erst große Töne spuken:D und dann . . . ? Nix iss! So was will ein A2-Fahrer sein? Ts, ts! Das wäre früher so nicht im Sande verlaufen:P
  3. Alles schon dagewesen, Klaus! Es gibt nichts, das das Forum net weiß Ich mache meinen Reifenwechsel zum Halbjahr . .. . Gruss HR
  4. Diva, geht mal in die Suchmaschine und gib mal " Reifenwechsel - Termine wie bei Prof. Dr. Dr." ein. Gruss HR
  5. Da kommst de nicht dran vorbei. Unvorschriftsmäßig ist es nach wie vor und mit 25 € zu ahnden, nur, ob es gleich ein Eröschen der BE sein muss . . . . Hinzu kommt natürlich noch der Driss, dass man es nachher wieder umbauen muss. Also immer schön alles eintragen. Nur soviel vorher schon vorweg: das OLG Köln schließt sich meiner Meinung an. Doch, so einfach ist es doch:D Im öffentlichen Recht muss nicht der Betroffene den Nachweis führen, dass die Reifenkombi zu einer Gefährdung anderer VT führt. Im Privatrecht sieht es schon anders aus. Einfach zu unterstellen, dass eine neuen Reifengröße zu einer Gefährdung führt, ohne den Nachweis dafür erbringen zu können, ist nicht mehr. Wenn dies gelingt, hast du natürlich recht. Es gibt aber auch immer wieder noch die Problematik, dass einige zum TÜV fahren müssen, weil sie glauben, ihnen würde die BE sonst verloren gehen. Es ist nicht einzusehen, warum bei einem serienmäßig mit bestimmten Reifen ausgeliefertem Fahrzeug die BE erlöschen soll, wenn dieses mit Rädern ausstattet wird, die bei einem anderen absolut identischen Fahrzeug serienmäßig ausgeliefert wurden. Montiert man bei beiden Fahrzeugen die Räder ab, sind beide Fahrzeuge absolut gleich, darum geht es. Nur im ersten Fall sind die Reifen des zweiten nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Es handelt sich also nur um eine reine Formalie, die niemals zum Erlöschen der BE führen kann, weil es ja bei dem anderen gleichen Fahrzeug zulässig ist. Noch einmal zum Verständnis. Es geht nicht darum, irgendwelche wilden Rad/Reifenkombinationen zu montieren, sondern welche, die bei völlig identischen Fahrzeugen montiert und in den jeweiligen Fahrzeugscheinen eingetragen sind. Um das ganze mal auf die Spitze zu treiben: dann würde ja nach deiner Theorie, heavy-metal, bei beiden Fahrzeugen die BE erlöchen, wenn man die Räder beider Fahrzeuge tauscht, obwohl jedes Fahrzeug diese Reifen im Fahrzeugschein stehen hat. Das wäre ja absolut hahnebüchener Unsinn oder wie Mr. Spuk sagen würde, das ist nicht logisch. Zugegeben haben sich Gesetzgeber und Automobilhersteller mit der derzeitigen Unübersichtilichkeit keinen Gefallen getan. Meiner Meinung nach gehört zu jedem Fahrzeug eine Übersicht aller möglichen Rad/Reifen-Kombinationen bereits serienmäßig mitgeliefert, die an einem unveränderten Serienfahrzeug montiert werden können. Ich weiß auch nicht, warum Hersteller und Gesetzgeber sich so schwer damit tun. Und warum der TÜV den Gesetzgeber immer wieder darauf drängt, dass er sowas überprüft haben muss, dass können wir uns doch schließlich alle denken, oder? So long! HR
  6. Sagen wir mal so, welche Alternative hast du? Wenn du gar nichts machst, wird das für dieses Problem bekannte Moosgummi auch weiterhin festfrieren. Also schmier' irgendwas druff. Vaseline oder Spezielles aus dem Fachhandel. Was es da alles gibt, steht in einem Thema, welches über die Suchmaschine zu finden ist. Gruss Hr
  7. Jetzt in der Zeitung gesehen: Castrol Longlife 2 0-W-30 5-L-Kanister 49.95 bei M+W Autoteile Marl http://www.mw-autoteile.de/Unsere_Standorte/Marl/marl.html
  8. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn man mit einem kurzen Blick auf den A2 feststellen könnte, ob da ein Forumsuser unterwegs ist. Stehe aber damit wohl alleine da. Gruss Hr
  9. Grundsätzlich nicht. Man müßte nachweisen, dass diese falsche Reifengröße zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen könnte. § 19 StVZO (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Der § 19 StVZO wurde aus diesem Grund damals geändert, weil fast jede kleine Veränderung theoretisch zum Erlöschen der BE geführt hat, sogar die Montage der 3. Bremsleuchte, die heute vorgeschrieben ist.
  10. Habe einen identischen bei ATU gesehen. 19,90 Euro. Bei meinem sitzt das Plastik an den Enden etwas locker, was dazu führt, dass das Plastik bei bestimmten Motorfrequenzen vibriert. Geht mir mächtig auf die . . . . Werde das jetzt mal mit Sekundenkleber fixieren. Wollte unbedingt einen Kleiderbügel haben. Jetzt schmeiss ich die Klamotten doch eh rein. Gruss Hr
  11. Hätte gerne auf einem A2 gelernt. Habe die als Fahrschulwagen gesehen. Leider bin ich 20 Jahre zu früh geboren. Gruss HR
  12. Soviel icke wees, sind die Werksdienstwagenfahrer vertraglich auf gewisse Verhaltensregeln mit dem Werkswagen verpflichtet, die einer Überprüfung unterliegen. Werden diese nicht erfüllt, gibts keinen Werkswagen mehr. Natürlich läßt sich damit aber sicherlich nicht im einzelnen die Fahrweise überwachen. Gruss Hr
  13. Zur Erinnerung für große Menschen, für die die Kopfstütze zu niedrig ist. Gruss Hr
  14. Dann ist meine Frage beantwortet und ich beruhigt. Danke
  15. Uff, das höre ich auch zum ersten Mal. Meine größte Sorge galt eigentlich den Bremsen. Die Scheiben laufen ja schon beim Waschen zusehends ein, aber was wäre nach 2 Monaten? Bekommt man die dann überhaupt noch wieder frei? Sollte man die Handbremse angezogen haben, oder würde die dann festbappen? @erstens: Läge dir was an einer Radtour durch Neuseeland, Nord- und Südinsel, oder mit dem Rucksack von Sumatra bis Flores, Myanmar und Basislager Mount Everest oder Annapurnarunde? Philipinen steht auch noch auf dem Programm. Gruss Hr
  16. Ist das wahr? Ich muss also unweigerlich unter Klimaanlagenluft fahren, damit der Zuheizer sich einschaltet? Gruss Hr
  17. Hallöchen! Ich habe vor, für zwei Monate zu verreisen. Ist es unbedenklich, den A2 solange stehen zu lassen? Gruss Hr
  18. Vielleicht ist ja auch nur die Brücke in einer Nacht- und Nebelaktion versetzt worden. Ab wann schaltet sich der Dieselzuheizer denn eigentlich zu? Mein Ölstand steht momentan im unteren Drittel, wo ich ihn sonst immer an der oberen Marke habe. Von daher gesehen müßte der Ölstand eher für eine schnellere Erwärmung sprechen. Gruss Franz (auf was man alles kommen kann?)
  19. Hallo, liebe Gemeinde! Mir ist da beim meiner Kugel was aufgefallen. Im letzten Jahr und bis zum Sommer konnte ich die Uhr danach stellen, dass meine Kugel auf dem Weg zur Arbeit an einer bestimmten Brücke die 90 Grad erreicht hatte, egal ob Winter oder Sommer, egal ob schonend oder flott losgefahren. Bis auf ein paar hundert Meter paßte das immer. Diese Brücke ist ca. sechs Kilometer entfernt. Nun beobachte isch aber seit einiger Zeit, dass der Wagen erst viel später warm wird. Neulich war es sogar bis ca. drei Kilometer hinter dieser besagten Brücke. Was könnte die Ursache sein? Gruß Hr
  20. Ho, ho, ho, liebe Geimeinde! Da sich das Roadstop-Treffen zu arg mit dem Jahrestreffen in Dülken beißt, werden wir das Treffen verschieben und im nächsten Jahr, nachdem der Weihnachtsstress abgefallen ist und die Straßen schön glatt sind, ein Willkommen-im-neuen-Jahr-Treffen machen. Gruss und bis in Dülken Franz
  21. Hallo, liebe Gemeinde! [sizept=16]Es wurde angemerkt, dass der Zeitraum zwischen Roadstop-Treffen und Jahrestreffen Dülken zeitlich recht eng beieinander liegt - eine Woche, um genau zu sein - dazu ebenfalls räumlich auch recht nahe, zumindest aus bundesweiter Sicht gesehen. Bestünde Interesse daran, das Roadstop-Treffen eine oder zwei Wochen eher stattfinden zu lassen, oder sogar jetzt schon am Wochenende [sizept=10](gut für mich:D)[/sizept] oder sogar zwei oder drei Wochenenden nach dem Jahrestreffen? Oder soll der Termin so bleiben, wie er ist? [/sizept] Bin für spontane Aktionen (jetzt WE) immer zu haben. Mir käme auch drei WE nach dem Jahrestreffen ganz recht, also kurz vor Weihnachten. Ansonsten kann ich euch auch zwei WE nacheinander ertragen Gruss Franz
  22. Das habe ich schon mit meiner Kofferraumverkleidung gemacht. Die Antwort war, ich solle mich an meinen Freundlichen wenden und der sagt, wir machen nix. Kohle her. Gruss Hr
  23. Nicht uninteressant der Artikel. Allerdings stören mich immer diese Slogans wie "Ersparniss bis zu . . .". Bis zu kann bedeuten von fast nix bis noch weniger wie fast nix. Bei einer geschätzten Investition von mind. 650 Euro wären 5 Prozent von meinen 5 Liter Verbrauch 0,25 Liter, also nicht beachtenswert bis 20 Prozent = 1 Liter ganz beachtlich. Leider gibt einem vorher nur niemand eine Garantie, vielviel es nun wird. Ich denke, bei dem ohnehin schon recht sparsammen und effektiven A2 sitzt da net mehr soviel drin. Gruss Hr
  24. Weiteres Argumentieren half bei mir net. Es kam wieder die Klamotte mit . . . "Das ist ein Verschleißteil. Sechs Monate und/oder 10.000 Km und dann Schluss!" Dass es sich durchaus um ein Konstruktionsfehler handeln kann, interessiert niemanden. Dumm nur, wenn dieses Pfeifen erst nach 6 Monaten auftaucht. Ich werde wahnsinnig von diesem Gesumme. Gruss hr
  25. Das einzige, was mich beim Schippen interessieren würde, um wieviel geht der Verbrauch bei gleicher Fahrweise wie vorher runter, und zwar beim 90 PS-Diesel. Gruss Hr
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