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Joachim_A2

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Leistung von Joachim_A2

  1. Danke für die Vergleichsidee. Bzgl. der aktuell vertriebenen H7-LEDs sehen die wichtigsten Dan so aus (Quelle für "LED Fern- und Abblendlichtlampen (straβenzugelassen"): NIGHT BREAKER H7-LED: 19 Watt, 6.000 K, 1.500 lm ±10%, 1.500 / 2.500 Stunden (B3 /Tc) NIGHT BREAKER H7-LED GEN2: 16 Watt, 6.000 K, 1.500 lm ±10%, 1.500 / 2.500 Stunden (B3 /Tc) NIGHT BREAKER LED START H7: 16 Watt, 6.000 K, ???, 1.500 / 2.500 Stunden (B3 /Tc) NIGHT BREAKER LED SMART H7: (*) 16 Watt, 6.000 K, 1.550 lm ±10%, 1.500 / 3.000 Stunden (B3 /Tc) NIGHT BREAKER LED SPEED H7: (*) 16 Watt, 6.000 K, 1.550 lm -13/+7%, 1.500 / 3.000 Stunden (B3 /Tc) (*): Das wäre, wie oben schon geschrieben, eigentlich die aktuelle Empfehlung. Freilich, wir wissen im Ergebnis nicht, welche Rest-Helligkeit nach x Jahren Gebrauch noch übrig bleibt. Zurück zur ausgefallenen H4: ... sorry, ... wir schicken Ihnen einen Satz H4 Smart zu. Danke, das ist Service.
  2. Ja, wir sind, was Standardisierungen angeht, weit gekommen. Eine Nachfrage nach der Adresse war nicht nötig - die Stand ja im mitgesandten Kaufnachweis. Und eine Telefonnummer zur Herbrechtingener Adresse ist in der mir geschickten E-Mail nicht vorhanden. Die werden vielleicht wissen warum .
  3. So, geringfügig OT... Aber eine der im April gekauften und Ende April 2024 verbauten H4-LEDs sind heute ausgefallen (Fahrlicht leuchtet nur noch schwach in einer Art 'Notfallmode', Fernlicht ok). Das Garantie-Formular auf dieser Seite ist eine reine Katastrohe, was bei der Länderauswahl beginnt und trägt man etwas in die Eingabefelder ein, wird der Eintrag erst sichtbar, wenn man in das nächste Feld gesprungen ist. Aber was soll's, so ist das heute. Bereits nach ca. 30 Minuten war eine Antwort da mit dem Wunsch ein - defektbeweisendes Foto oder Video zum Sachverhalt zu schicken. Also dies getan und nun mal abwarten. Übrigens schaut man sich die Garantiebedingungen im obigen Link an, ist klar, dass bei einem Neukauf eigentlich nur die NIGHT BREAKER LED SMART / NIGHT BREAKER LED SPEED in Frage kommen, denn die haben nun allgemein 5 Jahre Garantie und bei Kauf und Einbau über eine Werkstatt sogar noch ein weiteres Jahr.
  4. Na, wenn der oder seine Vasallen hier mit lesen, wirst Du mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit, den nötigen Korrekturen und deren Umsetzung warten müssen. Von neuen Gesinnungen ganz zu schweigen.
  5. Um Missverständnisse zu vermeiden: Ihr zwei @Lupo_3L und @lisaratte redet von den "OSRAM H7 Night Breaker LED GEN2" bzw. SM, nicht von den "OSRAM H7 Night Breaker LED SP" (Speed), oder? Ich denke, auch die LED-Hersteller können nicht zaubern und wenn eines Tages die Lichtausbeute einer 10 W - LED der Gleichen entspricht wie 16 Watt (Gen2 | SP) / 19 Watt (Gen1), dann ist das in Ordnung. Auf jetzigem Stand würde die 10-Watt-Stromspar-LED wohl ähnlich wirken, wie die Halogen-Spar-Glühbirnen ('Longlife' o.ä.) und damit im Vergleich 'Teelichtern' entsprechen; was den Vorteil der aktuellen LED-Generation zu Nichte machen würde. Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass wir mit 16 bzw. 19 Watt LEDs gegenüber 55 Watt Halogen pro Scheinwerfer doch schon eine erhebliche Stromeinsparung bei besserer Lichtausbeute haben.
  6. Auch wenn es unsere A2 nicht betrifft: Hier ist nachzulesen, dass die neuen "sogenannten Night Breaker Speed" auch kein "zusätzliches Steuergerät" mehr benötigen; mit "Steuergerät" ist dabei die Komponenten bzgl. Lampenüberwachung gemeint. Ein kurzer Blick in die entsprechende Kompatibilitätsliste scheint das zu bestätigen. Damit könnte sich der Aufpreis für die 'Speed' rechnen, da nun ggf. weder der mechanische Adapter noch der CAN-Bus-Adpater benötigt werden.
  7. Wenn genuegend Wasser drin ist, sollte doch die "Springbrunnen-Animation" gar nicht angezeigt werden. Oder ist was kaputt?
  8. Hast Du Dich schon mal hier durchgewühlt? Die Suche nach Deiner "DSLA 156 P1041" liefert die Nr. 0433 175 302; aber hier scheint es auch nicht weiter zu gehen. Kenne mich jedoch zu wenig aus, aber vielleicht hilft es irgendwie weiter.
  9. @Seb Gurkyh hat Recht bzgl. genereller Zulassung nur für Rechtsverkehr. Muss ich die Lampe wieder ausbauen, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre? Darf ich mit der Lampe ins Ausland fahren?: Fragen und Antworten zu LED-Produkten NIGHT BREAKER LED Muss ich die Lampe wieder ausbauen, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre? Darf ich mit der Lampe ins Ausland fahren? Nein, es gelten auch im Ausland die Gesetze des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Das heißt ein Fahrzeug kann in einem Land, in dem es nicht zugelassen ist, auch nicht beanstandet werden. Eine Ausnahme bilden Länder mit Linksverkehr (z.B. Großbritannien). Hier muss der Fahrer auf Halogenlampen zurückrüsten, auch wenn das Fahrzeug im Heimatland zugelassen ist. Quelle (OSRAM).
  10. Die 25 Jahre auf den Aufklebern sind ja ganz schön - aber falls der Aufkleber länger drauf bleiben soll, würde ein "2025" fehlen, um auch später noch zu sehen, auf was sich das "25". Jubiläum bezog.
  11. Und schon wieder wurde ein A2 in Mitleidenschft gezogen: Wetter - Glätte - Winter.
  12. ... das könnte sicherlich ein Grund sein; der Kontaktverschleiß steigt sicherlich mit dem zu schaltenden Strom. Etwas Strom an dieser Stelle zu reduzieren ist aber einfach... LED anstelle von H7 (Halogen) ... bringt ein Minus von 6 bis 6,5 A und helleres (Fahr-) Licht. Allerdings nur, wenn beim Starten schon das Licht eingeschaltet ist - oder anders gesehen, wenn Licht zum Zeitpunkt des Anlassens noch ausgeschaltet ist, lassen sich hier gut 9 A vermeiden.
  13. Ausführungen des '644'er Relais sind sogar für 70 A ausgelegt; während gemäß obigem Bild das '370'er nur für 50 A ausgelegt ist. Damit sollte das 644 als Ersatz in jedem Fall passen; den Rest muss die Sicherung erledigen.
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