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Versicherungstechnik !!! ???


miwei

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe A2-Fahrer,

da ich meine Autos gerne lange lange Jahre fahre und es mit der Kugel auch vorhabe, mal eine versicherungstechnische Frage:

 

Nachdem ich es mit meinem Vorgänger auf 14 Jahre und 160.000 Km ohne Inspektion (do it yourself) (wird bei meiner Kugel genauso laufen) gebracht habe... komme ich zur eigentlichen Frage...

 

...fuhr mir dann, nach 14 Jahren ein unachtsames Männlein bei Glatteis und roter Ampel von hinten voll auf die Kutsche. Päng!

 

Es war also denn ein Schaden bei dem der Zeitwert des Fahrzeugs den Reparaturwert überschreitet. Böses Erwachen. Punkt und nochmal Päng.

 

Was erwartet uns bei unserem Aluwunder wenn es mal in die Jahre kommt, und der Instandsetzungspreis aufgrund der Alukonstruktion sehr hoch sein wird und der Zeitwert des Fahrzeugs den Reparaturwert überschreitet?

 

Dazu braucht es m.E. keine 14 Jahre, denn das wird auch schon im siebten oder achten Jahr je nach Schaden interessant.

 

Eure Meinungen sind gefragt...

Gruß Miwei

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Nun, die Suche (oder der wachsame Forumsleser) zeigt, dass wir einige Heckunfälle mit 10000€ und 11000€ hier hatten. Da ist es schnell vorbei.

Bei Youngtimern, vom Aussterben bedrohte A2's und so weiter, darf der Reperaturwert dann auch glaube bis zu 20% über dem Zeitwert liegen.

Denn der Kapitale ist schnell erreicht, wenn der Restwert noch auf 3000e geschätz wird, dann zahlt die Versich. ja nur die Diff. zwischen Zeitwert und Restwert.

Tja dann heißt es: anderen gebrauchten suchen und den Schrott mal hier im Forum anbieten:D

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Hallo,

 

die oben gestellte Frage hat mit Young. oder Oldtimer nichts zu tun.

 

Wie erstens schon sagte, gibt es Auffahrunfälle mit einem Schaden von 10000,- Euro und mehr. Aber auch welche im Bereich von 600,- Euro (mir ist selber mal einer auf exakt meine Abschleppöse an meinem Alt Farhzeug aufgefahren, Twingo, ca 500,- Euro).

 

Die Rechnung ist bei Unfallschäden:

Wiederbeschaffungswert 10000,- Euro

Restwert: 3000,- Euro

Rep.Kosten: 9000,- Euro

 

a)Du teilst der regulierenden Gesellschaft mit, dass das Auto repariert wird. Rechnung kommt ueber Werkstatt.

b)Du willst selber reparieren. Die Versicherung bekommt ueber Restwertbörse ein Angebot von 4000,- Euro für dein Auto. Du bekommst ausbezahlt: 10000-4000-1480 (Mehrwertsteuer mit 16 Prozent gerechnet)=ca 4520

Nach der Reparatur in Eingenregie gehst du zu dem Gutachter vom Unfall und lässt dir die Reparatur bestätigen. Dadurch erhälts du nachträglich die Differenz zu den 9000,- Euro abzüglich der Steuer. Die gibts nur, wenn sie auch nachweisbar angefallen ist. Die Rechnungen also beifügen, denn auch wenn du vieles selber gemacht hast, sind für Teile ja Steuern angefallen.

c) RepKosten 11.000,- Euro: Geht bis 30% ueber Wiederbeschaffungswert. Allerdings muss der Reparaturweg gemäß Gutachten peinlich genau eingehalten werden. Und auf eigenes Risiko. Heisst: Wird ein größerer Schaden beim Reparieren erst ersichtlich, bekommst du maximal 130% wenn du weiter machst, oder musst dir bei Abbruch die Totalschadenabrechnung wie bei b) gefallen lassen.

d)rep.Kosten 15000,- Euro: siehe b) ohne Möglichkeit auf c) nachträglich abzurechnen

 

Den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt ermittelt der Gutachter .

 

Hoffe konnte etwas helfen

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