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Tagfahrlicht - die einen wollens, die andern schaffens schon wieder ab...


A2Hesse

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Wieviel Senf aus 0,1% werden können, zeigt, wenn man weiter rechnet ...

0,1% von durchschittlich 180 g CO2/km (Link 2 gibt ca. 170 g CO2/km bei Neufahrzeugen aus 2007 an) = 0,18 g CO2/km durch Licht. Richtig ?

Gehen wir von durchschnittlich nur 10.000 km p.a. und Fahrzeug bei einem Fahrzeugbestand von über 41 Mio. aus (siehe 1. Link), ergeben sich schon:

0,18g/km * 10.000 * 41.183.594 (Pkw) = 74.130 t CO2 p.a. lichtbedingt aus den Personenkraftwagen in Deutschland.

 

Weiter wären zu addieren: alle übrigen Fahrzeuge (Lkw usw.) sowie die übrigen Staaten in Europa, ... der Welt. Und ob alle anständig fahren !? ;)

 

Link zum Fahrzeugbestand am 01.01.2008:

http://www.kba.de/Abt3_neu/FZ/Bestand/Themen_jaehrlich_pdf/bki2_2008.pdf.

Link zu direkteren CO2-Werten:

http://auto-presse.de/news-auto.php?action=view&newsid=23308.

 

Ich mag auch noch meinen Senf dazugeben:

Die 0,1% Mehrverbrauch sind schon mal nicht zutreffend, da dem betrachteten Durchschnittsauto ja nicht permanent 100kW Leistung abgefordert werden.

Geht man mal von ca. 20kW bei konstant 120km/h aus, so macht der Mehrverbrauch ca. 0,5% aus.

Was man dann allerdings wieder gegenrechnen muss, für den Fall, dass durch den Lichteinsatz der eine oder andere Unfall zu verhindern ist (mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass wohl hoffentlich keiner die Rechnung Personenschäden gegen CO2 aufmacht), ist die Energie, die für die Produktion eines dafür neu angeschafften Autos aufgewendet werden muss.

Spätestens an dem Punkt fehlt eine Basis an Erfahrungswerten...

 

Gruß,

Stefan

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ich steig ins auto ein, mach die tür zu, lass den wagen um, schalt das licht ein und schnall mich an... so läuft das immer ab. tfl finde ich sehr nützlich, vorallem für die :Hofnarr: regen oder allgemein schlechten sichtverhältnissen, vergessen ihr licht anzumachen!

 

und die 0,1 % mehr sprit, naja... mal weniger bleifuß und es ist 10fach wieder eingespart

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  • 2 Jahre später...

Hallo,

 

in den skandinavischen Ländern ist es ja Vorschrift, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Darf man dort anstelle des Abblendlichts auch mit dem Tagfahrlicht rumfahren? Frage nur, weil ja dann hinten keine Lampen an sind.

 

Was ist, wenn ich einen Wohnwagen hinten dran hab? Braucht der in diesen Ländern dann auch TFL?

 

Danke für eure Antworten!

Gruß

Eric

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Hallo,

 

in den skandinavischen Ländern ist es ja Vorschrift, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren. Darf man dort anstelle des Abblendlichts auch mit dem Tagfahrlicht rumfahren? Frage nur, weil ja dann hinten keine Lampen an sind.

 

Was ist, wenn ich einen Wohnwagen hinten dran hab? Braucht der in diesen Ländern dann auch TFL?

 

http://www.dk-forum.de/forum/ftopic23263.html

 

Gruß

Lutz

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... und das information ist auch schon alt.

 

Mit ECE R87 hat sich das Spielfeld geändert und - z.B hierzulande - gilt die "Lichter müssen hinten brennen" NICHT mehr.

 

Leider isses damit wieder gewissermassen ein "jedes Land kocht seine eigene Suppe", aber TFL leuchtet halt nur vorne und jedes Auto der auf dem Markt kommt ab 2011 hat nur vorne. Ende.

 

Bret

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... und das information ist auch schon alt.

 

Mit ECE R87 hat sich das Spielfeld geändert und - z.B hierzulande - gilt die "Lichter müssen hinten brennen" NICHT mehr.

Moment! Die ECE-Richtlinien behandeln doch nur die technische Ausstattung von Fahrzeugen. In Deutschland hat das Einfluss auf die StVZO. Die StVO ist davon doch nicht berührt. Die Aussage "Lichter müssen hinten brennen" NICHT mehr ist eindeutig StVO-Bereich und nicht StVZO-Bereich. Nach StVZO muss ein Fahrzeug Beleuchtung haben, nach StVO diese allerdings nicht immer brennen.

Ich bin leider nicht so in dem Thema, aber kann eine nationale Verordnung mehr verlangen als eine ECE vorschreibt? Ich dachte die ECE wäre nur die Mindestanforderung, nationale Gesetze (und der Markt!) können mehr verlangen.

Leider isses damit wieder gewissermassen ein "jedes Land kocht seine eigene Suppe", aber TFL leuchtet halt nur vorne und jedes Auto der auf dem Markt kommt ab 2011 hat nur vorne. Ende.
Was die StVO angeht, war es doch schon immer so: weitgehende nationale Freiheiten. Das ändert auch die ECE-R87 nicht. Wenn in Finnland die StVO geändert wird, dann zumindest nicht unter dem Zwang der ECE-R87.
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StVZO implementiert "nur" ECE R48 in nationalen Gesetz. Es wäre unverständlich für Konsumenten dass DRLs nicht genug sind.

 

Die explizite Wunsch der EU ist auch dass CO2 Ausstoss vermindert wird... und Abblendlicht ist nicht der weg.

R48 sieht nicht vor dass andere Lichter gleichzeitig brennen, DRL ist halt nur vorne. Hier galten bis dieses Jahr "DRL sind akzeptablen ersatz für Scheinwerfer" was ziemlich mehrdeutig ist. Dazu kommt dass die Länder aufgefordert wurden bis Okt 2009 die Regelung umzusetzen; ich sehe kein Provision dass lokalen Regelungen Vorrang haben können, denn ohne Type Approval kein Zulassung...

Mein Verständnis ist dass R48 der "übeltäter" ist und nicht 87. 48 schreibt ja die Genehmigungsprozess vom Autolichter vor und da kommt dann die Vorschriften.

 

Bret

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StVZO implementiert "nur" ECE R48 in nationalen Gesetz. Es wäre unverständlich für Konsumenten dass DRLs nicht genug sind.
Ja eben. Nur die technische (Mindest)Ausstattung wird über ECE geregelt. Wenn in Finnland jetzt das Leuchten der hinteren Fahrzeugleuchten nicht mehr Zwang ist, dann ist das (a) Sache einer StVO-ähnlichen Regelung und damit unabhängig von technischen Forderungen und (b) nicht unbedingt auf andere Länder übertragbar, da die StVO immer noch Länderhoheit ist.

 

Auch wenn nach ECE TFL Pflicht als technische Ausstattung ist, dann regeln immer noch die Staaten, wie dies zu betreiben ist. Einige sagen gar nichts, andere "empfehlen" es, die nächsten sagen Licht vorne Pflicht ohne die Rückleuchten zu beachten und wieder andere schreiben vorne und hinten Licht vorn. Letztere sind im Moment z.B. die Dänen (wenn ich die verlinkte Diskussion richtig verstehe und sich seit meinem DK-"Urlaub" 1995 nichts geändert hat). Somit ist die verlinkte Information nicht alt sondern gültig, bis aktuell.

 

Ich habe zwar die ECE R48 nicht vorliegen, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann beschreibt sie die Positionierung der Leuchtenetc. für die vordere Beleuchtungseinrichtung ohne auf die hintere einzugehen. Das heißt aber nicht, dass diese nicht brennen darf. Oder? So kann national durchaus der Betrieb eines TFL nach ECE R48 (= mindestens Licht vorne) und zusätzlich der Betrieb von Rückleuchten gefordert werden. Und das kann der Hersteller dann technisch umsetzten, wie er will. Wo das gefordert ist, wird es sicher mit einer Schalterstellung gemacht und nicht zwei verschiedenen (vorne + hinten getrennt oder TFL nur vorne + TFL vorne/hinten)

 

Nochmal: Technische Zulassung (ECE, StVZO) und die Nutzung (StVO) selbst sind grundsätzlich zwei unabhängige Paar Schuhe. StVZO schreibt vor, was im Fahrzeug sein muss; StVO schreibt vor, wie was zu bedienen/nutzen ... ist.

Theoretisch wäre es sogar denkbar, dass die StVZO eine technische Einrichtung verlangt, deren Betrieb nach StVO verboten ist - oder umgekehrt, was noch schlimmer ist. :crazy:

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