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Zuggesamtgewicht des A2...


svenno

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Moin!

 

Habe übers Museum eine Frage bekommen, die ich nicht beantworten kann. Vielleicht kennt hier jemand die Antwort :kratz:

 

Es geht um das Zuggesamtgewicht. Da ich erst nichts mit dem Begriff anfangen konnt, hab ichs mir erklären lassen:

 

....Das ist so: es gibt zulässige Gesamtgewicht, zulässige Anhängerlast zeitweise zwei sogar: bis zu 8% und bis zu 12% Steigung) und zulässige Zuggesamtgewicht, welches evtl. kleiner sein kann, als die Summe von

Gesamtgewicht und Anhängerlast. Das bedeutet, beim Ausreizen der Ahängerlast, darf man das Zugfahrzeug nicht bis zum zulässigen Gesamtgewicht beladen, da der Zuggesamtgewicht nie überschritten werden darf. Der beste Beispiel dazu ist der VW Sharan, welcher zul. Anhängerlast von 1700 kg hat, darf dabei aber fast 300 kg weniger in Fahrzeg selber zulaladen, als es ohne Anhänger möglich wäre.

Das gleiches gilt übrigens für Achslasten bei einem Fahrzeug. Es ist öfters so, daß die Summe des zul. Achslasten, grösser ist, als die zul. Gesamtgewicht. In diesem Fall kann man das Fahrzeug bis zum Wert der Summe des Achslasten auflasten lassen, vorausgesetzt man findet einen Prüfingenieur, welcher seine bezeichnung auch verdient ;-) Das hatte ich z.B. bei meinem ex Fahrzeug LR Defender, welcher ich von

2,81 auf 3,2 tonnen auflasten habe lies.......

 

Gruß

 

svenno

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Das ist aber sehr merkwürdig. Durch ein leichteres Zugfahrzeug steigt das Risiko, das der schwere Anhänger das Zugfahrzeug wegschiebt oder ins Schleudern bringt.

 

Ich habe noch nie gehört, das man sein Zugfahrzeug minderbeladen muss, damit man den Anhänger vollpacken kann....

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Das gleiches gilt übrigens für Achslasten bei einem Fahrzeug. Es ist öfters so, daß die Summe des zul. Achslasten, grösser ist, als die zul. Gesamtgewicht. In diesem Fall kann man das Fahrzeug bis zum Wert der Summe des Achslasten auflasten lassen, vorausgesetzt man findet einen Prüfingenieur, welcher seine bezeichnung auch verdient ;-) Das hatte ich z.B. bei meinem ex Fahrzeug LR Defender, welcher ich von

2,81 auf 3,2 tonnen auflasten habe lies.......

 

Gruß

 

svenno

 

Tja ganz so einfach ist die Sache nicht. Denn für für eine Vielzahl von Typprüfungen eines Fahrzeugs ist zumeist das zulässige Gesamtgewicht und nicht die Summe der Achslasten ausschlaggebend! Zum Beispiel Typprüfung der Bremsanlage. Also entweder Du hattest einen Prüfer, der sich der ganzen Sache genau angenommen hat oder Du hattest eine Pfeife, die von Tun und Blasen keine Ahnung hat!

 

Daniel

Bearbeitet von da2
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Ich habe noch nie gehört, das man sein Zugfahrzeug minderbeladen muss, damit man den Anhänger vollpacken kann....
ist auch so gewesen beim letzten Mondeo. 2000kg AHL, aber nur xkg Gesamtzuggewicht.

 

Wie mann auflasten kann ist nicht hier wirklich relevant. Die Frage läutet "Gibt es ein Zuggesamtgewicht limitierung beim A2?" und die Antwort läutet "nein", sonst wäre es in den Papieren.

 

Bret

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Da gehts um die Prüfsteigung. Der Motor muss dabei in der Lage sein innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens den Zug an der Prüfsteigung auf eine bestimmte Geschwindigkeit zu beschleunigen. Darum auch die unterschiedlichen Anhänglasten bei 8% und 12% Steigung.

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