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Gebrauchtwagengewährleistung


Norman

Empfohlene Beiträge

Habe vor etwa zwei Monaten einen gebrauchten A2 bei einem Autohändler gekauft. Zu diesem Zeitpunkt heulte der Anlasser nach dem Starten des Motors etwas nach und die Motorleuchte war an. Der Verkäufer (Opel) sagte mir, er könne nicht feststellen, was das für ein Fehler sei.

 

In dieser Woche war der A2 in der Werkstatt. Es wurde der Anlasser getauscht, die Lambdasonde und die Koppelstangen.

 

Bei den Koppelstangen sag ich ja nichts, aber sind Anlasser und Lambdasonde nicht ein Gewährleistungsfall? Die Fehler lagen bei Kauf vor und im Vertrag wurden diese nicht aufgeführt.

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Tach auch,

 

du musst nichts bezahlen, auch nicht die Koppelstangen.

Sie sind keine typischen Verschleissteile.

 

Im Übrigen sind sie bei dir noch kein Gewährleistungsfall sondern ein Garantiefall, das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

 

Typische Verschleissteile sind Bremsbeläge und -scheiben, Reifen, Scheibenwischblätter, etc.

Diese Teile sind zum Verschleiss gebaut, also funktionieren nur wenn sie verschleissen.

 

Alle anderen Teile verschleisen zwar, sind aber keine typischen Verschleissteile.

 

Und lass dich da auf Nichts ein, du kannst dich auch vorher bei der Kfz-Schiedsstelle genau informieren.

 

 

Tot ziens

Christoph

Bearbeitet von Christoph
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Habe vor etwa zwei Monaten einen gebrauchten A2 bei einem Autohändler gekauft. [...] Der Verkäufer (Opel) sagte mir [...].

 

In dieser Woche war der A2 in der Werkstatt. Es wurde der Anlasser getauscht, die Lambdasonde und die Koppelstangen. ...

Für die Gewährleistung durch den Händler wäre zu wissen, in welcher Werkstatt der A2 war: in der des (Opel-) Händlers oder in einer anderen. Wenn letzteres, muss zumindest dieses zuvor mit dem Händler abgesprochen (-> Zusicherung der Kostenübernahme etc.) werden.

 

Die Fehler lagen bei Kauf vor und im Vertrag wurden diese nicht aufgeführt.
Wenn die Fehler im Vertrag nicht dokumentiert sind, lagen sie beim Kauf auch nicht vor. Oder gab es Zeugen? -> Glück gehabt. ;)

 

 

@halloween:

 

Garantie und Gewährleistung sind zwei Dinge. Nicht vermischen!

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Ich habe meinen A2 bei einem Händler gekauft - keine Werkstatt.

 

Habe ich dann automatisch Garantie oder nur Gewährleistung? Der Kaufvertrag ist so ein Standard-Formular, da steht nicht so viel drin.

 

Und wie lange habe ich dann Garantie bzw. Gewährleistung? 1 Jahr oder länger?

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Ich habe den A2 bei einem Opel-Händler in Engelskirchen gekauft. Die Gewährleistung liegt normal hier. Natürlich gibt haben wir auch eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

 

Diese Woche habe ich die Reparaturen durch eine freie Werkstatt hier in Bielefeld durchführen lassen.

 

Ich ruf mal bei der Schiedsstelle an und frag da nach.

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Ich habe meinen A2 bei einem Händler gekauft - keine Werkstatt.

 

Habe ich dann automatisch Garantie oder nur Gewährleistung? Der Kaufvertrag ist so ein Standard-Formular, da steht nicht so viel drin.

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Den musst du lesen und verstehen. Grundsätzlich sind drei Dinge denkbar:

 

  1. Verkauf im Kundenauftrag: Wenn der "Kunde" (= eigentlicher Verkäufer) eine Privatperson ohne Selbstständigkeit ist, hast du weder Garantie noch Gewährleistung.
  2. Steht wirklich nichts drin, ist es Gewährleistung. Was das genau umfasst, sollte der mündige Bürger wissen.
  3. Steht tatsächlich irgendwo Garantie, ist es eine Garantie des Händlers, wobei irgendwo stehen sollte, was ein- bzw. was ausgeschlossen wird.Garantie ist kein Rechtsanspruch und die Spielregeln bestimmt in aller Regel derjenige, der die Garantie gibt.

Natürlich gibt es auch

Und wie lange habe ich dann Garantie bzw. Gewährleistung? 1 Jahr oder länger?
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

 

@ Bluefake:

 

Bei Gewährleistung ist der Händler erste (und rechtsverbindlich auch einzige) Ansprechperson. Das gleiche gilt bei einer Garantie, die der Händler gibt. Er bestimmt das Vorgehen. Auch hier ist vor der Reparatur des Fahrzeugs in einer anderen Werkstatt zunächst der Garantiegeber zu kontaktieren. So zumindest meine Sicht.

Bearbeitet von giant78
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Jetzt bin ich auch selber erhellt.

 

Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen, um auszuloten, ob ich einen Anspruch habe (ADAC-Rechtsberatung funktioniert toll). Der Anwalt bestätigte mir, dass ich mit der eigenmächtigen Reparatur meinen bestehenden Anspruch auf Gewährleistung gegen den Verkäufer vernichtet hätte. :eek:

 

Dumm gelaufen und ärgerlich, aber sowas passiert einem auch nur einmal.

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Der Anwalt bestätigte mir, dass ich mit der eigenmächtigen Reparatur meinen bestehenden Anspruch auf Gewährleistung gegen den Verkäufer vernichtet hätte. :eek:
Gut - oder auch nicht. Jede andere Aussage des Anwalts hätte mich jetzt verwundert.

 

Die andere Möglichkeit wäre gewesen, wenn der Fehler detailiert im Vertrag einschließlich einer Formulierung ala "Instandetzung des Fehlers xyz durch den Käufer, Kostenübernahme durch den Verkäufer" aufgeführt worden wäre. Nur welcher gewerbliche Verkäufer mit Werkstatt macht das?

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