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Geschrieben
Hallo Gemeinde,

ist eigentlich das Reifenreparaturset pflicht beim Tüv??

Oder kann das ganze Ding einfach raus??

 

Danke Andre

Danach, wie auch nach den Verbandskasten, hat der DEKRA Prüfingenieur noch nie gefragt.:huh:

Grüße vom

Dieter

Geschrieben

Christoph hat Recht,

 

die StVO schreibt weder das eine noch das andere vor.

 

Das Tire Mobility System vergiss', ...hilft bei Beschädigungen

über 4 mm Durchmesser eh' nicht weiter.

 

Dann lieber 'n Faltrad, ...darf damit zwar nur noch bis

80 km/h fahren, bin dafür aber weiterhin mobil.

 

Gruß Harry ;).

Geschrieben

Danke für die Antworten!

Ich hab den Platz für wesentlich wichtigeres verwendet und müsste jetzt den hässlichen Styroporwürfel irgendwo auf dem Dachspeicher suchen!

 

Alles bestens, bis neulich und beste Grüße

Geschrieben

Es gibt auch einen Styroporeinsatz, den man in den Beifahrerfußraum, also das "Geheimfach" rein machen kann. Das hatten Fahrzeuge mit BOSE-Anlage. Da kann man wunderbar das ganze Bordwerkzeug unterbringen - auch den Wagenheber.

Geschrieben

Genau diesen im Beifahrerraum hab ich rausgeschmissen! Ich hab Bose, aber mein Wagenheber usw. befindet sich im Kofferraum neben dem Subwoofer!

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