Telefonvorbereitung Bluetooth
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7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
Gibt auch eine Sonderregelung bis 1000kg und bis 1000€ kann man mündlich anmelden ... aber leider nicht für KFZ ... die gelten per se als ware und lösen deshalb die Pflichanmeldung aus, man kann deshalb nicht einfach dort an der Grenze vorsprechen. -
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Audi A2 3L 1,2 1.2 TDI ANY AYZ >>> Kurzfragen & Laberthread <<<
Was bedeutet das? Karosse vom 3L mit normalem1,4er TDI drin? -
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Audi A2 3L 1,2 1.2 TDI ANY AYZ >>> Kurzfragen & Laberthread <<<
Hey, da war ich letztens auch. Allerdings nicht mit dem A2. -
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Regelmäßiges Treffen im Norden...
Die Idee ist top. Danke. Zumal Hamburg als Location einen größeren Einzugsbereich hat (wenngleich die Leute aus dem Süden durch den Elbtunnel müssen ;-) also Du kannst damit die Leute aus SH, MV und Niedersachen ansprechen und / oder ein Besuch kann mit einem Wochenende in Hamburg kombiniert werden (gibt ja noch mehr zu sehen in HH). Wie sieht es bei den Treffen mit dem Catering aus? Die Nahrungsversorgung ist ja bei solchen Treffen auch immer so eine Sache .... Es gab doch mal hier im Forum den Versuch der regelmässigen Treffen (Stammtisch?) in Hamburg. Was ist eigentlich daraus geworden ...? -
7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
Hat mit dem Vertrag wenig bis nichts zu tun, der Wert wird vom Zollamt festgelegt. Anhand vergleichbarer Angebote, kommt wohl auch sehr darauf an, an welchen Beamten man da gerät, der eine winkt das für 100€ durch, der nächste guckt bei Kleinanzeigen und sagt, ist viel mehr wert. Auch da habe ich telefonische Auskunft erhalten. Bei so alten Autos ist es aber wohl halbwegs nachvollziehbar. Ich habe einen Schenkungsvertrag über 0€, ich würde 300€ als Wert angeben wollen. -
7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
Schade. Hätte ja klappen können. Hatte ja geschrieben: "(ob bei Fahrzeug, muss geprüft werden) " -
7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
Das funktioniert wohl nicht, man muss zwingend vorher elektronisch anmelden, ich habe bereits dort im Zollamt angerufen und gefragt ob ich da einfach vorfahren kann. -
7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
KFZ sind immer kommerziell, auch bei privatem Verkauf -
7.009
Der "ich habe 'ne kurze Frage" Thread
und was soll daran schwierig sein? ich sehe er ein Problem mit dem "Wert". Wenn Du den Wagen selbst über die Grenze bringst, musst du diesen zunächst - wie beschrieben - bei der Schweiz als Ausfuhr deklarieren. Machbar. Wenn der Warenwert unter 1000 Euro? (ich glaube, das war die Grenze?) kannst Du die Anmeldung auch mündlich machen! So führst du die Einfuhr durch: 1. Grenzübergang auswählen Eine Grenzstelle wählen, an der sowohl die Schweizer Handelswarenausfuhr als auch die deutsche Einfuhrabfertigung geöffnet sind. 2. Schweizer Ausfuhr vorbereiten Der Verkäufer beziehungsweise Ausführer erfasst die definitive Fahrzeugausfuhr in e-dec web. Mitnehmen: - e-dec-Ausdruck, - Schweizer Fahrzeugausweis, auch annulliert, - Kaufvertrag und Zahlungsnachweis, - Ausweise, - Fahrzeug mit lesbarer FIN, - gegebenenfalls Ursprungsnachweis (sofern vorhanden) Die definitive Ausfuhr eines Fahrzeugs muss bei einer für Handelswaren zuständigen Schweizer Zollstelle angemeldet werden; unter bazg.admin.ch 3. Auf deutscher Seite aktiv zum Zoll fahren Nicht einfach weiterfahren, sondern am Zollschalter melden: "Ich melde den privat gekauften, nicht fahrbereiten Audi A2 zur endgültigen Einfuhr an. Kaufpreis 100 CHF, Totalschaden mit Motor- und Getriebeschaden, Transport auf eigenem Anhänger. Ich beantrage die Reisefreimenge; hilfsweise die EU/Schweiz-Ursprungspräferenz." Als Anmeldeverfahren habe ich deshalb eingetragen: „mündlich; gegebenenfalls IZA 4000“ Info: Nichtkommerzielle Waren dürfen grundsätzlich mündlich angemeldet werden. (ob bei Fahrzeug, muss geprüft werden) Falls die Zollstelle eine förmliche Anmeldung verlangt, wird die IZA mit Verfahren 4000 verwendet. 4. Problem: Niedrigen Kaufpreis belegen Zusätzlich zu Kaufvertrag und Zahlung möglichst mitnehmen: - Fotos des Schadens, - Diagnose oder Werkstattbericht, - Reparaturkostenschätzung, - Hinweis im Kaufvertrag: „nicht fahrbereit, Motor- und Getriebeschaden, Totalschaden“. - Schriftlichen Nachweis verlangen - Auch bei 0 Euro Abgaben solltest du einen schriftlichen Verzollungsnachweis beziehungsweise eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung mit FIN verlangen. Dieser Nachweis wird bei einer späteren deutschen Zulassung regelmäßig benötigt. Ich sehe eher ein Problem beim Kaufpreis. Dir wird keiner abnehmen, dass der "Haufen Alu" nur 100 Euro / CHF Wert ist. Da wird es sicherlich Diskussionen geben ..... und die Zeit / Transportkosten und Aufwand. Da bist Du doch dann kalkulatorisch / fiktiv auch wieder auch bei 2-3.000 Euro angekommen, oder? Wenn Du sowieso vor Ort bist, kannst Du doch vorab einfach zum Schweizer Zoll fahren und fragen, sodann 100 Meter zum deutschen Zoll. Eigentlich sind die Leute dort alle immer sehr nett und hilfsbereit; freuen sich über Besuch aus dem Norden.
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