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Ja, und zwar heisst es ja, das FAhrwerk kann man bis zu 50mm runterdrehen. Nun hab ich mal einen Smalltalk mit jemandem gehabt, der aber hat gemeint, sein Auto wäre unfahrbar, wenn ers runterdrehte. Also zumindest mit den S lines. Meine Frage nun: was meint er mit unfahrbar??? Heisst es, dass man das Auto mit den 17 zöllern ( S lines) nicht komplett tiefergelegt (50mm) durch den Tüv bekommt oder dass es einfach zu hart ist, im komplett runtergedrehtem Zustand????

 

Nochwas: das runterdrehen kann man ja selber machen?? oder muss die momentande Fahrzeughöhe stets neu eingetragen werden??

 

Wäre froh, wenn mich jemand bezüglich dieses Themas aufklären könnte.

 

mfG CH 360

Posted

Würde mich auch interessieren. Hab zwar nicht vor an meinem Fahrwerk etwas zu ändern, aber trotzdem :) .

 

Soweit ich bis jetzt immer geglaubt hab, wird das Fahrwerk plombiert, damit man es nicht selber runterdrehen kann. Sonst bekommt man angeblich keinen TÜV.

Posted

moment: ich glaube norbert hat hier erfahrung.

plus: mehr als 30-40mm ist meine meinung nach nicht drin; da muesst du schon federweg begrenzen (da war ein beitrag von kleinschreiber??) und dann macht's kein sinn mehr...

 

Bret

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