Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Steinschlag trotz Reparatur weitergerissen, Garantie?


fritti

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

habe einen A2 gekauft, der aufgurnd eines Steinschlags an der Scheibe repariert wurde (Rechnung habe ich übergeben bekommen).

 

Jetzt 2 Wochen später ist der Riss weitergerissen.

Mein Haus und Hof Glaser sagt, dasss die Reparatur fehlerhaft / nicht ordnungsgemäß war.

 

Gibt es eine Garantie auf die Steinschlagreparatur (eventuell gesetzlich)?

Was würdet ihr mir empfehlen?

Der Reparateur war nicht CarGlas und ist auch nicht um die Ecke.

 

Gruß

Frank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Garantie nicht, aber Gewährleistung 2 Jahre ... Beweislast der mangelhaft ausgeführten Reparatur liegt bei dir.

Kannst den Betrieb nur auf den Mangel hinweisen, wenn man sich Stur stellt wirst du schlechte Karten haben.

Bearbeitet von Tho
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Innerhalb von 6 Monaten muss du nichts Beweisen erst danach.

 

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

 

Definition und FAQs: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - channelpartner.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir sprechen hier aber nicht über einen Warenkauf, sondern eine Dienstleistung.

Das macht zunächst mal keinen Unterschied, denn auch bei einem Werkvertrag muss der Auftragnehmer auf seine Arbeit die gesetzliche Gewährleistung geben.

 

Bevor wir aber nicht die AGBs des ausführenden Betriebs kennen, wird es schwierig mit Ratschlägen. Wenn der Schaden aber innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung entstanden ist, sehe ich erstmal gute Chancen für eine Nachbesserung. Ist diese - warum auch immer - nicht möglich, bliebe nur der Tausch der Scheibe. Aber eben nicht zu Lasten des ausführenden Betriebs.

 

Da stellt sich glatt die Frage, ob es nicht die eleganteste Lösung ist, die Scheibe bei einer Werkstatt seiner Wahl tauschen zu lassen und den Schaden zu Lasten der eigenen (Teil-)Kaskoversicherung abzurechnen. Lohnend aber wohl nur dann, wenn für TK-Schäden keine SB vereinbart ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, dann hast Du wohl keine andere Alternative als EUR 150 zu investieren. Denn ich gehe mal davon aus, dass auch ein Glasprofi die Reparatur als "erfolglos" einstuft und den Tausch der Scheibe als die einzig Erfolg versprechende Maßnahme empfiehlt. Was soll er auch anders machen? Den Riss ausschleifen und mit Harz füllen ginge ja nicht.

 

Wenn der Riss nicht allzu groß und auch nicht gerade im Sichtfeld oder an der Verklebung / Dichtung ist, kannst Du Dir mit der Reparatur auch noch ein wenig Zeit lassen. Spätestens der TÜV wird bei der nächsten HU aber ein Auge auf die Scheibe werfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.