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Garantiefrage


Knutschkugel2

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich hab mal ne Frage.

 

Also, wenn ich, sagen wir mal in Frankfurt, einen fast neuen A2 mit Garantie etc. kaufe (tu ich aber nicht, hab ja schon einen), wohne aber am Bodensee, wie läuft das dann mit der Garantie?

Muss ich dann wenn was ist zu dem Händler wo ich das Auto gekauft habe?

Kann eine andere Werkstatt vor Ort das mit Audi abrechnen oder wie funzt das?

 

LG

Tina

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keep cool,

sie gilt auch bei europaweiten Urlaubsreisen und jedem VAG-Händler der sich näher mit oder nur mit Audi beschäftigt: Schaltzentrale ist halt Ingolstadt mit der Bearbeitung und Abrechnung geleisteter Garantiereparaturen; vor allem bei abgeschlossener CarLifePlus-Versicherung.

Tschüßchen

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Wie bitte ??!!!

 

Also das ist doch wohl vollkommen klar.

 

Wenn man Lindau n A2 kauft, aber auf Sylt wohnt muss man auch für jeden Garantiefall bzw. jede Reparatur nach Lindau !!

 

Audi kann ja unmöglich einen anderen Händler als den in Lindau bezahlen. Das wäre wohl etwas zu viel verlangt!

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aber wenn Du einen Gebrachten aus Lindau holst und da werden vor dem Kauf noch Mängel behoben, die dann später wieder auftreten, dann mußt Du zuerst mit dem Lindauer Autohaus in Kontakt treten, weil die nämlich ein Recht auf Nachbesserung haben. Du mußt Dir dann da das OK holen, dass Du zu einem Händler in Deiner Nähe fahren darfst (bekommt man in der Regel eh).

 

Ein Tipp, damit es anderen nicht so geht wie mir: genau fragen, was die gemacht haben. Bei mir war beim Kauf der rechte Scheinwerfer nass, wir hatten eigentlich ausgemacht, dass der getauscht wird, aber die haben nur das Glas getauscht. Als er dann wieder undicht war, haben wir ihn bei einem anderen Händler tauschen lassen und da kam dann raus, dass nur das Glas getauscht wurde und wir sind auf den Kosten sitzen geblieben.....

 

 

LG

Anika

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Original von LongJohnSilver

Jepp, frido's Antort ist richtig...

 

Solltest du auch noch Gebrauchtwagengarantie haben so kannst du auch bei einem anderen Freundlichen vorstellig werden, der muss halt nur Rücksprache mit dem Händler halten der dir das Auto verkauft hat...

 

Wenn man eine Gebrauchwagengarantie von VAG oder Audi hat entfällt die Rücksprache mit dem Händler der den Wagen verkauft hat.

Es wird direkt mit der Versicherung abgerechnet.

 

Gruß

Ulrich

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Hallo,

 

eigentlich ist es ganz einfach:

 

gesetzliche Gewährleistung (Neuwagen 2 Jahre, Gebrauchte 1 Jahr):

Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, egal wo der ist. Reperaturen bei anderen Händlern muss er nicht erstatten, höchstens nach Rücksprache vorab.

Auch Wandlung kann nur erfolgen, wenn der Verkäufer 3 x vergeblich versucht hat, den gleichen Mangel zu beseitigen.

 

 

(Werks-)Garantie (von Audi):

Garantieleistungen kann jeder Händler erbringen, da die zentral über Audi laufen.

 

Welche Leistung man in Anspruch nimmt, sollte jeder selber entscheiden. Die Werksgarantie deckt ziemlich alles ab, genauso wie die Gewährleistug in den ersten 6 Monaten (Beweislast liegt beim Verkäufer!)

 

LG

Willi

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