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rechtliche frage


a2noobie

Empfohlene Beiträge

hallo leute

bin seit freitag stolzer oder soll ich sagen besorgter a2 besitzer.

hab einen gebrauchten a2 beim audi händler gekauft mit einem jahr

gebraucht garantie. bin am wochenende gefahren und hab das

komplette programm: wummern im rechten frontbereich und das

klackern beim gas geben, also das was hier im forum auffällig häufig

auch gepostet wird.

also hab ich mir gedacht fängt ja gut an. heute morgen direkt zum audihändler ja muss neues radlager eingebaut werden auf kulanz klacken wüsste er nicht woher das kommt. und das nach 2 tagen......

überlege jetzt denen das auto wieder auf den hof zu stellen, der

verkäufer sagte mir bei verkauf 14-tägiges rückgaberecht zu.

wie verhalte ich mich am besten? geht das mit der rückgabe so einfach?

können die mir irgendwelche kosten berechnen?

hilfe eurerseits bräuchte ich supereilig!!!!!

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Je weniger km Du gefahren bist, um so günstiger für Dich. Es gibt Richtwerte pro Km, die der Audihändler Dir berechnen darf. Spreche doch einfach mit dem Händler, vielleicht ist er ja kulant, Du hast ja letztendlich nur eine größere Probefahrt gemacht bei der Du die Mängel festgestellt hast. Wenn Du ein Rückgaberecht hast, muss das noch nicht einmal begründet werden. Mehr wird ihn der zusätzliche Briefeintrag stören, den darf er aber m.W. nicht mit einrechnen.

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Wenn Du Dein Fahrzeug tatsächlich 'wandeln' musst, also das kulanzhalber eingeräumte Rückgaberecht aus irgend einem Grund nicht greift, so berechnen sich (im Falle einer berechtigten Rückabwicklung des Vertrags) die Kosten für Dich nach dem Schlüssel:

 

Preis des Fahrzeugs / erwartete (Rest-)Laufleistung x gefahrene Kilometer. Die Gesamtlaufleistung wird dabei üblicherweise mit 150.000 km angesetzt. Beispiel:

 

Audi A2, 25.000 km alt, 10.000,- EUR, nach dem Kauf 2.000 km gefahren:

 

10.000 / 125.000 x 2.000 = 160,- EUR

 

Bei mir waren das Mal: Neuer Focus C-Max 19.000,- EUR nach 20.000 km gewandelt: 19.000,- / 150.000 x 20.000 = 2533,- EUR (so etwa...)

 

Aber Vorsicht! Das Recht auf Wandlung hast Du nur, wenn Du dem Händler zuvor das Nachbesserungsrecht (2x AFAIK) eingeräumt hattest und er das Fahrzeug nicht dauerhaft in einen vertragsgerechten Zustand bringen kann!

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...oder einfach reparieren lassen. Wenn es wirklich nur ein Radlager und eine klackende Gelenkwelle sind, ist das doch überschaubar.

 

Stutzig würde ich nur werden, wenn die Laufleistung sehr gering ist und beide Defekte vielleicht auch noch auf der selben Seite sind. Dann müßte man fragen wieso das dazu kommen konnte.

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hallo leute

erstmal dankeschön für eure postings :D

 

hab heute mit meinem freundlichen verkäufer gesprochen.

er rät mir nicht von meinem rückgaberecht gebrauch zu machen

bei so kleinigkeiten wie radlager und klackern bei lastwechsel.

sein vorschlag ist den wagen abzuholen mir einen leihwagen zu

verfügung zu stellen und den wagen dann 2 tage in der werkstatt

auf den kopf zu stellen und zu reparieren auf kulanz. sollte das alles

immer noch nicht zu meiner zufriedenheit sein könnte man immer

noch wandeln.

tja montag läuft das rückgaberecht ab, dienstag soll ich dann einen

termin für die abholung genannt bekommen, stehen halt nicht soviele

leihwagen zu verfügung.

meine frage ist jetzt: was ist denn der rechtliche unterschied zwischen

wandlung und rückgabe. sollte ich mir nicht wenigstens eine schriftliche

verlängerung des rückgaberechtes geben lassen zumindest bis ich den

reparierten wagen wieder gefahren bin? ?(

alles nicht so einfach ich hoffe auf weitere aufschlussreiche postings von

euch.

dabei hab ich die aluknutschkugel schon so ins herz geschlossen.

 

greetz tim

 

a2 1.4 benz opensky 40000km 2001 advance und style

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ganz bestimmt solltest Du Dir die Verlängerung des Rückgaberechts schriftlich geben lassen! Unbedingt!

 

Ein (freiwillig eingeräumtes) Rückgaberecht ist in der Regel en keinerlei Bedingungen geknüpft. Im Prinzip kannst Du Dein Auto sogar zurückgeben, nur weil Dir die Farbe nicht mehr gefällt...

 

Eine Wandlung ist etwas ganz anderes: Sie ist ein Rechtsanspruch den Du allerdings nur hast, sofern der Verkäufer es innerhalb 2 oder 3 Versuchen nicht schafft, EINEN schwerwiegenden Mangel zu beseitigen. 3 verschiedene Probleme hintereinander (z.B. Montagsauto) nutzen Dir dabei gar nichts (Selbst meine drei Motorschäden im C-Max waren in diesem Sinne 3 verschiedene Probleme...)

 

Deshalb ist eine Wandlung kurioserweise stark von der Kulanz des Verkäufers abhängig - wenn Du sie vor Gericht einklagen willst oder musst kann das sehr langwierig und 'mühsam' werden.

 

Wenn Du Sorgen hast, nimm sie ernst. Der A2 ist ein super Auto. Aber muß es wirklich unbedingt DIESER A2 sein?

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VORSICHT !!! Ich gehe davon aus, daß Du den Wagen über die Audi-Bank finanziert hast. In dem Falle ist es so, daß der Finanzierungsvertrag und der Kaufvertrag gekoppelte Geschäfte sind. Durch das (gesetzlich vorgeschriebene) 14-tägige Rücktrittsrecht bei dem Finanzierungsvertrag (= Ratenkredit) wird also bei Rücktritt automatisch auch der Kaufvertrag ungültig.

Dieses Rücktrittsrecht ist aber nur an den Finanzierungsvertrag gekoppelt, und wenn Du den Wagen in die Werkstatt bringst, juckt das die VAG Bank wenig und die Frist läuft ab!!

 

Der Händler will gerade seinen Arsch retten, erst war nix mit Kulanz, bei Drohung mit Rücktritt klappt's plötzlich doch.....

 

Er muß sich nämlich sonst von der Audi Bank die Frage gefallen lassen, warum Du zurückgetreten bist. Das ist für die Bank mit erheblichem Aufwand verbunden....

 

Habe auch mal vom Rücktrittsrecht gebrauch gemacht, weil ich den bestellten Wagen bei einem anderen Händler nochmal 2000 Mark billiger angeboten bekam, da war allerdings noch nicht geliefert und es war problemlos möglich.

 

Viele Grüße

 

 

Flo

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hallo nochmal

 

ende gut alles gut

:D

 

nachdem im gespräch am samstag noch so details wie reimport

und mängel am auto ans tageslicht kamen, hab ich meinem freundlichen den wagen heute auf den hof gestellt.

der rücktritt vom finanzierungsvertrag lief dann auch ganz kulant

von seiten meines freundlichen ab, kein problem.

und nun das neuste:

bin danach zu einem anderen händler gefahren und hab

dort erstmal eine ausfürliche probefahrt mit meinem nun neu

erstandenen A2 gemacht. war dort alles ein unterschied wie tag

und nacht. jetzt weiss ich wie schön a2 fahren ist 8)

und wie leise so ein auto sein kann.auch vom service her

der wagen bekommt audi plus garantie mit 110 punkte checkup

dekracheck war alles gleich sehr vertrauenswürdig.

danke an dieser stelle noch mal allen leuten für ihre postings

speziell archinaut für die richtige emotionale formulierung:

"Wenn Du Sorgen hast, nimm sie ernst. Der A2 ist ein super Auto. Aber muß es wirklich unbedingt DIESER A2 sein? "

DerFlo für seine doch sehr rechtliche darlegung:

"Der Händler will gerade seinen Arsch retten, erst war nix mit Kulanz, bei Drohung mit Rücktritt klappt's plötzlich doch....."

 

danke nochmal :TOP:

 

greetz tim

 

A2 1.6 FSI eisblau opensky ;)

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