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Neu dabei; gleich ein paar Fragen zum A2


Belugalinse

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Die Lampe für das Standlicht ist zugelassen, da das Leuchtmittel für diesen Einsatzzweck nicht fahrzeugspezifisch zugelassen werden muß.   

Beim A2 ist zwar W3W verbaut, das ist aber der gleiche Sockel, 3 Watt ist nur in Bezug auf klassische Glühlampen relevant, da eine konventionelle W5W das Plastikgebilde um das Leuchtmittel "ankokelt" und braun verfärbt, die Gefahr ist bei einem LED-Leuchmittel nicht gegeben. Die Standbeleuchtung zählt nicht als Scheinwerfer, deswegen muß die Ausleuchtung im Gegensatz zu Abblend- und Fernlicht sowie Nebelscheinwerfer nicht für jedes Fahrzeugmodell zugelassen werden. Aus dem Grund rechne ich auch damit, daß es Leuchtmittel für Blinker, Rücklicht, Bremslicht usw. geben kann, durch die Filamenttechnik ist das denkbar, daß das Rundstrahlverhalten dem einer konventionellen Glühlampe doch nahezu gleich ist.

 

Als konventionelles Leuchtmittel wird bei Osram übrigens W5W angegeben, dem Rat sollte man aber nicht folgen, sonst ruiniert man sich den teuren Scheinwerfer.

 

Also die Osram Night Breaker H7 LED; auch "Gen 2" sind genauso zugelassen wie die W5W LED und übrigens auch LED-Seitenblinkers, so diese eine allgemeine Zulassung haben, was es gibt, nicht zugelassen sind animierte Seitenblinkleuchten in LED-Technik. Ebenso gibt es komplette LED-Leuchten für die Kennzeichenbeleuchtung mit E-Nummer, auch zugelassen

 

Für alle anderen Leuchten, die am A2 nach außen strahlen, gibt es aktuell, also Februar 2024 keine Zulassung, egal ob Fernlicht, Nebelscheinwerfer oder alle Leuchten in der SBBR-Leuchteneinheit.

 

Gruß

 

Uli

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vor 3 Stunden schrieb Deichgraf63:

Die Lampe für das Standlicht ist zugelassen, da das Leuchtmittel für diesen Einsatzzweck nicht fahrzeugspezifisch zugelassen werden muß.   

Beim A2 ist zwar W3W verbaut, das ist aber der gleiche Sockel, 3 Watt ist nur in Bezug auf klassische Glühlampen relevant, da eine konventionelle W5W das Plastikgebilde um das Leuchtmittel "ankokelt" und braun verfärbt, die Gefahr ist bei einem LED-Leuchmittel nicht gegeben. Die Standbeleuchtung zählt nicht als Scheinwerfer, deswegen muß die Ausleuchtung im Gegensatz zu Abblend- und Fernlicht sowie Nebelscheinwerfer nicht für jedes Fahrzeugmodell zugelassen werden. Aus dem Grund rechne ich auch damit, daß es Leuchtmittel für Blinker, Rücklicht, Bremslicht usw. geben kann, durch die Filamenttechnik ist das denkbar, daß das Rundstrahlverhalten dem einer konventionellen Glühlampe doch nahezu gleich ist.

 

Als konventionelles Leuchtmittel wird bei Osram übrigens W5W angegeben, dem Rat sollte man aber nicht folgen, sonst ruiniert man sich den teuren Scheinwerfer.

 

Also die Osram Night Breaker H7 LED; auch "Gen 2" sind genauso zugelassen wie die W5W LED und übrigens auch LED-Seitenblinkers, so diese eine allgemeine Zulassung haben, was es gibt, nicht zugelassen sind animierte Seitenblinkleuchten in LED-Technik. Ebenso gibt es komplette LED-Leuchten für die Kennzeichenbeleuchtung mit E-Nummer, auch zugelassen

 

Für alle anderen Leuchten, die am A2 nach außen strahlen, gibt es aktuell, also Februar 2024 keine Zulassung, egal ob Fernlicht, Nebelscheinwerfer oder alle Leuchten in der SBBR-Leuchteneinheit.

 

Gruß

 

Uli

 

Fußnote:

 

1)Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder, mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.osram.com/nb-led.

 

Deswegen:

 

Wo genau liest du heraus, das das in D legal ist, also das D bei den jweiligen Ländern dabei ist? In der Kompatibilitätsliste für D sind die W5W auch fahrzeugspezifisch aufgeführt bei einigen Fahrzeugen, nicht aber beim A2.

Bearbeitet von A2 HL jense
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Danke, genau darauf bezog ich mich, es ist kein Abgleich mit einer Kompatibilitätsliste erforderlich, maßgeblich ist der angegebene Verwendungszweck als Begrenzungsleuchte hinter weißen Glas, was z.B. den Einsatz als Leuchtmittel in den Seitenblinker ausschließt, da es eben ein Blinker ist, der ein orangefarbenes Leuchtmittel benötigt, die LED ist aber weiß, also nicht zulässig und als Blinkerleuchtmittel bislang auch nicht zulässig.

 

Als Leuchtmittel in der Funktion als Begrenzungsleuchte ist sie meiner Meinung nach zulässig.

 

Gruß

 

Uli

Bearbeitet von Deichgraf63
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vor 8 Minuten schrieb Deichgraf63:

Danke, genau darauf bezog ich mich, es ist kein Abgleich mit einer Kompatibilitätsliste erforderlich, maßgeblich ist der angegebene Verwendungszweck als Begrenzungsleuchte hinter weißen Glas, was z.B. den Einsatz als Leuchtmittel in den Seitenblinker ausschließt, da es eben ein Blinker ist, der ein orangefarbenes Leuchtmittel benötigt, die LED ist aber weiß, also nicht zulässig und als Blinkerleuchtmittel bislang auch nicht zulässig.

 

Als Leuchtmittel in der Funktion als Begrenzungsleuchte ist sie meiner Meinung nach zulässig.

 

Gruß

 

Uli

 

Wäre ja schön, wenn es so wäre, allerdings bleibt es unklar, ob es wirklich so ist. Mein GTÜ Mensch fand die nicht so toll, er meinte es wäre unzulässig, hat aber dann darüber hinweg gesehen.

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Bei Phillips bezüglich der ultinon w5w:

 

Zitat

Die Lichtfarbe des Ultinon Pro6000 W5W-LED beträgt 6.000 Kelvin, was ein helles weißes Licht bedeutet. Die Verwendung als Stand-, Begrenzungs- oder Parklicht ist allerdings auf die Automodelle beschränkt, die für so eine Umrüstung zugelassen sind. Philips hat dafür eine Kompatibilitäts-Liste veröffentlicht, die die Firma fortlaufend erweitert. Die Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgt in Deutschland gemäß §22a StVZO in Form einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Allerdings kommt der W5W-Sockel auch bei vielen Fahrzeug-Innenraumleuchten zum Einsatz. Da diese Leuchten keinen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, kann hier in jedem Fahrzeug ein rechtskonformer Austausch erfolgen.

 

Spricht auch eher gegen die allgemeine Zulassung bei Positionslichtern. Im Innenraum kannst du machen, was du willst ....

Bearbeitet von A2 HL jense
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vor 21 Minuten schrieb A2 HL jense:

Da ist doch auch die gleiche Fußnote, die ich oben zitiert habe?

Ja die 1) Hast du zitiert. Der Text den ich markiert habe spricht aber gegen 1)

 

 

Ich finde alle* A2 Fahrer super.

 

*alle Fahrer auf meiner Liste

 

Sind eben Blödaussagen ;)

 

Übrigens:

 

Alt:NIGHTBREAKERLEDW5WLED2825DWNBC-02B.thumb.jpg.1521d238b9cc3c77919aa132ee1ac35d.jpgNeu OSRAM-Night-Breaker-LED-W5W-Standlicht-12V-Zugelassen-mit-E-Pruefzeichen---2825DWNB-2HB135651828_1.thumb.jpg.e3c7e8a9b918d0442d975bc2c50aba20.jpg

Bearbeitet von _Manni_
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vor 31 Minuten schrieb _Manni_:

Ja die 1) Hast du zitiert. Der Text den ich markiert habe spricht aber gegen 1)

 

 

Nein, darunter steht die gleiche Fußnote in englisch, spricht also nicht dagegen...

 

grafik.thumb.png.a7968798339cc0731ea547c3a8035adc.png

Bearbeitet von A2 HL jense
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Wir werden die Verwirrung nicht auflösen.

 

Aus der "blauen Fraktion" weiß ich: Blendet du nicht --> egal

 

Da hat keiner Lust auf LED Jagd zu gehen, außer bei sowas wie Tuningscenentreff, wo die Chance hoch ist zB Xenonumbauten "hopps" gehen zu lassen.

 

Einen privaten mit LED Einbau zu erwischen und dann ein Ticket zu verpassen "lohnt" nicht. Da ist Überladen, TÜV abgelaufen, falschen TÜV ausgestellt usw wichtiger.

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Vielleicht kann ich etwas zu einer vermutlichen Klärung beitragen.

Die bisherigen W5W-LEDs sahen so aus; das entspricht @_Manni_s obigem Post (Alt). Diese alten W5W-LEDs waren, wie in den Kompatibilitätslisten aufgeführt, ebenfalls wie die H7-LEDs genehmigungspflichtig und heißen nun: NIGHT BREAKER LED W5W CARSPECIFIC; Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNBC.

 

Die Neuen heißen nur noch NIGHT BREAKER LED W5W - Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNB (ohne "C") - und sind gemäß Link (Zitat):

Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist.

 

Fazit: die neuen "NIGHT BREAKER LED W5W"-LEDs von OSRAM sind unter den Voraussetzungen gemäß obigem Zitat zugelassen; da der A2 die Rahmenbedingungen erfüllt, auch im A2.

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vor einer Stunde schrieb Joachim_A2:

 

Fazit: die neuen "NIGHT BREAKER LED W5W"-LEDs von OSRAM sind unter den Voraussetzungen gemäß obigem Zitat zugelassen; da der A2 die Rahmenbedingungen erfüllt, auch im A2.

 

Ich hoffe ja inständig du hast Recht, die Zitate oben sind aber genau von dieser Leuchte, von der hat der Deichgraf ja anfänglich zitiert hat. Über die CARSPECIFIC haben wir hier nicht gesprochen... Es steht eben auch bei der neuen Version dabei und die w5w taucht auch in den Osram Listen auf. Aber eben nicht beim A2.

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vor einer Stunde schrieb A2 HL jense:

Es steht eben auch bei der neuen Version dabei und die w5w taucht auch in den Osram Listen auf. Aber eben nicht beim A2.

Das Eine wird noch korrigiert werden ;). Das Andere ist logisch, weil sich die vorhandenen W5W-Einträge noch auf die, zum Zeitpunkt der Listenerstellung, aktuellen W5W-LEDs beziehen - also auf die "NIGHT BREAKER LED W5W CARSPECIFIC; Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNBC" und nicht die nagelneuen NIGHT BREAKER LED W5W - Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNB (ohne "C").

Darüber hinaus sind die W5W-Einträge einerseits noch wichtig, um Fragen zu vermeiden wie 'Hey, die W5W stehen nicht mehr in der Liste, darf ich die noch nutzen?' und andererseits für Fahrzeuge deren Positionslichter z.B. nicht hinter weißem Glas installiert sind, aber dennoch eine Zulassung haben. (Ich gehe davon aus, dass es bei Fahrzeugen mit W5W-Eintrag in der Kompatibilitätsliste egal ist, welche der beiden Versionen zum Einsatz kommt.)

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Für den TÜV muss ich jetzt noch den rechten (ja, auch bei mir der rechte) Scheinwerfer trockenlegen. Leider blieb ich beim Ausbau gleich stecken: Die Torx innen unten (s. anbei; auf dem Foto ist es die obere Schraube) dreht leer. 

Gibt es dazu einen Erklärungsansatz, oder ist das einfach Karma? Und wie löst man das Problem?

  1. Ausbau SW: Schlitzschaubendreher o.ä. unter die "Unterlegscheibe" stemmen, um Druck nach oben zu erzeugen?
  2. Einbau und Fixierung SW: (falls es nicht eine Schraube mit zu kleinem Durchmesser ist) breiteres Gewinde schneiden?

So wie der Kopf der Torx aussieht, sollte ich sie wohl in jedem Fall ersetzen.

 

Noch eine Frage: Es gab offenbar mal einen Reparatursatz für "abgebrochene Scheinwerfer-Besfestigungslaschen". Für den Fall, dass es das ist: Wisst Ihr, ob es den Reparatursatz noch gibt?

 

Viele Grüße

 

Nochmals zu meiner profanen Frage: ist es technisch möglich, dass das Gegengewinde, in das die markierte Torx-Schraube greift, mitdreht? Sie lässt sich nicht herausdrehen (lässt sich bewegen, aber bleibt, wo sie ist).

A2 nicht greifende Torx am rechten SW innen unten mit Pfeil.jpg

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