dann unterscheiden wir dann 2 vörgänge:
1 - zum TüV - beim nächstmöglichen Prüfung wird der Schein warscheinlich gefordert, i.e. der unbedenklichkeitsbescheinigung oder ABE von (z.B) Dunlop. Damit wird dann ein "TÜV-OK" erstellt, diesen ist dann mitzuführen. Das wäre eh Schritt 1 und beim nächsten TÜV wäre er eh fällig. Also... wenn der HU in der Winterzeit liegen würde, kommst Du um ein zweitbesuch nicht herum; wenn es in der Zeit liegt, wo die Reifen drauf sind, dann kannst du es bis zum HU lassen.
2 - zur Zulassungsstelle - diese ist nicht *zwingend* notwendig, da auch in Teil II die Reifen nicht mehr angezeigt werden. Also müssen eh die Papiere mit. Und diesen braucht auch noch die Papiere von teil 1, also...
Bret