Na ja, original von Audi ist der Aufkleber sicher nicht. Wenn jedoch der Lieferant des Kombis das Gerät vor Verkauf und Versand selbst geprüft und dann neu versiegelt hat, kennt er ja den "Auslieferungszustand". Daraufhin kann/wird er eine Garantie aussprechen. Wird das Siegel gebrochen, geht er dann (wie ein Originalhersteller auch) davon aus, dass das Teil unbefugt und von unwissenden Händen geöffnet und bearbeitet wurde und wird die Garantieleistung verweigern.
Das ändert jedoch nix daran, dass bei vorliegen eines Fehlers ein Recht auf Nachbesserung (oder Umtausch) besteht und, sofern über Internet gekauft, ein 14-tägiges Widerrufsrecht...