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Gonzo

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Alle erstellten Inhalte von Gonzo

  1. Es geht auch so mit fummeln. Habe das Vergnügen gehabt, dass sich beide Lampen an einem Abend verabschiedet haben. Dunkel wars, der Mond schien helle..... Habe dann in rund 15 Minuten beide Lampen ohne Scheinwerferausbau gewechselt. Aber erst am nächsten Tag und bei Tageslicht. Fluchen tut man schon, ich möchte das auch nicht in der Nacht auf der Landstraße machen müssen. Schmale Hände helfen. Wichtig: Nachdem die Klappe des Scheinwerfers nach innen aus der Halterung gezogen ist, diese etwas verkannten und dann an den Hindernissen vorbei nach unten hin "ausfädeln". Dann den Stecker/Lichtkabel abziehen. Die Halteklammern für die Birnen sind jeweils nach rechts hin wegzudrücken, dann vorsichtigt nach hinten umlegen. Birne rausnehmen, dabei merken, wo die Haltenase liegt. Neue Birne mit der Haltenase in gemerkter Position einsetzen, dabei von vorne durch den Scheinwerfer das Einsetzen kontrollieren. Vorsichtig die Halteklammer für die Birne nach oben und dann wieder nach links in die Halterung drücken. Stecker auf Birnen setzen und nun zum Enspurt - Abdeckkappe wieder aufsetzen. Das hat die meiste Zeit in Anspruch genommen. Ehrlilch gesagt war ich zu faul, wieder nach oben zu laufen, um den Torx-Einsatz aus der Schublade zu holen. Muss doch auch so gehen - geht auch so.
  2. Gonzo

    Achsmanschette erneuern

    Achsmanschette links in Fahrtrichtung, innere Manschette zum Getriebe hin, dort der "kleine" Gummitüllenanschluss undicht (kein Riss, Fett tritt unter der Manschette ringsrum heraus). Alter 7 Jahre. 75000 km. Reparatur beim ca. 150,00 €. Die neue Manschette ist jetzt vom gleich mit einem Spannring auch an dieser Seite gesichert worden. Laut war da vorher kein Spannring.
  3. So sehe ich das auch. Und wer die Definition eines Partikelminderungssystems genau haben will, muss dort unter Ziffer 1.2 lesen. Danach sind elektronische Maßnahmen im Motorsteuermanagement keine Partikelminderungssysteme. Der Link zu Wikipedia und den Erläuterungen zur Fahrzeugklassebildung findet sich oben unter Beitrag 1327. M.E. ist danach nur die Einstufung in eine Schadstoffklasse möglich, eine Übertragung einzelner Werte funktioniert nicht. DIe Frage ist danach nur, ob eine Fahrzeugklasse mit einem ungeregelten Partikelminderungssystem, d.h. Russfilter z.B. vom Polo, übertragbar wäre. Das Problem ist dann aber wieder, dass entsprechend Anlage XXVII Ziffer 4 ein bestimmter Prüfablauf mit Vergleichsfahrzeugen einzuhalten ist. Eine einfaches Übertragen der einmal gewonnenen Werte ist m.E. leider nicht möglich durch Nachweis einer vergleichbaren Motor/Getriebekombination.
  4. Habe ein wenig "gegoogelt" zu Feinstaub, Umweltzone, Fahrverbot. Gib mal das Aktenzeichen in die bekannte Suchmaske ein, dann gibt es verschiedene Fundstellen, wo man das Urteil mit vollständigen Text finden kann. Allein der Hinweis auf das Aktenzeichen und das Gericht dürfte aber reichen. Und dann: Lesen macht bekanntlich schlau. Auch wenn es nicht immer klappt, wenn man sich die Gesetzestexte anschaut. Ich glaube nicht, das der Weg über das Umweltministerium etwas bringt. Der Zug ist abgefahren, die Gesetze auf den Weg gebracht, eine Umsetzung nach Schlüsselnummer und eingetragenen PM-Stufen ist einfach umsetzbar. Da wird m.E. nichts in absehbarer Zeit dran geändert, es sei denn, jemand begibt sich auf den Weg durch die gerichtlichen Instanzen.
  5. Wer Interesse hat, hier noch ein Urteil zu Umweltzonen und Fahrverboten. Daraus sind m.E. durchaus Argumentationshilfen zu gewinnen. Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2009, 4 a 5211/08 (nicht rechtskräftig) Nach sachverständiger Beratung ist dort u.a. folgendes ausgeführt: Nur 6 bis 8 % der PM10-Emissionen stammen aus den Auspuffabgasen der Kraftfahrzeuge. Dies mache bereits deutlich, dass auf Umweltzonen begrenzte Fahrverbote nur einen sehr begrenzten Verminderungseffekt hätten. Tatsächlich sei die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet (wohl Hannover) 2008 durch die Einführung der Umweltzone nur um weniger als 1% verringert worden, was ein derart geringfügiger Effekt sei, dass er messtechnisch nicht nachzuweisen sei, da die in den Messungen und Rechnungen unvermeidlich auftretenden Unsicherheiten größer seien als die Minderungen. Angesichts des kaum messbaren Verminderungseffektes dürften die für den Bürger mit der Einführung der Umweltzone einhergehenden Belastungen (Kosten für Nachrüstfilter, Entwertung "alter" Fahrzeuge, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen) kaum mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang gebracht werden können, wenn es bei der Aufstellung des Luftreinhalte-Aktionsplans allein um die Verminderung der Feinstaubbelastung gehen würde. § 47 Abs. 1, 48 a Abs. 1 BImSchG verpflichte aber zur Aufstellung des Luftreinhalteplans, weil auch die Stickstoffoxidbelastungen (NO2) deutlich überschritten würden. Hauptverursacher dieser Emissionen seien Dieselfahrzeuge, die im Vergleich zum Benziner dreimal so hohe Werte verursachen würden, weshalb die Fahrer von Dieselfahrzeugen grundsätzlich die richtigen Adressaten für Fahrverbote in den Umweltzonen seien. Nach neueren Erkenntnissen führten Oxikats, mit denen Diesel-Pkw ab Euro2 überwiegend ausgerüstet seien, um die Luftschadstoffe Kohlenmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe (HC)zu minimieren, zu einem Anstieg der direkten NO2-Emissionen. Aber da die NOx-Emissionen von Euro2 zu Euro4 sich halbieren würden, während die NO2-Werte etwa auf gleichem Stand zu Euro1 blieben, sei grundsätzlich eine Einstufung der Fahrverbote an Euro-Normen gerechtfertigt. Messtechnisch sei aber der Anstieg der durch den Oxikat verursachten NO2-Direktemissionen im Statdverkehr messtechnisch kaum nachweisbar, da der Oxikat eine Funktionstemperatur von 250 bis 450 Grad Celsius im Abgas benötige. Dieser Wert werde allenfalls an Sommertagen oder bei Fahrten über 15 Minuten erreicht, nicht aber im Kurzstreckenverkehr. Damit entspreche das Emissionsverhalten eines plakettenlosen Euro1-Fahrzeuges im Stadtverkehr dem eines Euro2-Fahrzeuges. Für Fahrzeuge ab Euro2 bestehe aber die Möglichkeit, durch den nachträglichen Einbau von Partikelfiltern in die nächst bessere Schadstoffklasse (für uns: von Schadstoffklasse 3 in Klasse 4)eingestuft zu werden, ohne dass die strengeren Anforderungen der nächst besseren Euro-Norm erfüllt werden müssen. Der Verordnungsgeber habe mit dem Instrumentarium der 35. BImSchV insbesondere die Reduzierung zu hoher Feinstaubbelastungen ermöglichen wollen (BR-Drucksache 162/06, S. 1 und 20 - den Ansatz hatten wir oben weiter ja schon mal). Die Hochstufung sei konsequent. Hinsichtlich der Partikelemissionen bestehe dann aber kein Grund, bspw. ein Dieselfahrzeug mit Euro3 besser einzustufen als ein mit Partikelfilter nachgerüstetes Dieselfahrzeug mit Euro2. Der Beitrag beider zur Feinstaubbelastung sei vergleichbar und auch im Hinblick auf mögliche Fahrverbote innerhalb einer Umweltzone seien beide Fahrzeuge dann folglich gleich zu behandeln. Die Gleichbehandlung gelte auch, soweit die nachgerüsteten Fahrzeuge nicht die NOX-Werte der nächst besseren Euro-Norm einhalten müssen. Denn der Partikelfilter benötige NO2 zur Verbrennung, das im vorgeschalteten Oxikat produziert werde. In diesem System sorge der Partikelfilter dafür, dass die NO2-Emissionen sogar geringer seien als bei einem mit Oxikat ausgestatteten Fahrzeug der Euro-Norm 2 bis 4 ohne Filter. Hinzu komme, dass im Innenstadtverkehr die NO2-Emissionen der mit Oxikat ausgerüsteten Fahrzeuge nicht signifikant höher seien als die von Fahrzeugen ohne Oxikat, was darauf beruhe, dass der Dieselpartikelfilter im Stadtverkehr zwar bereits Partikel sammele, sie wegen der für das Funktionieren des Oxikats noch zu niedrigen Temperaturen mangels NO2 aber nicht verbrennen könne. Fazit m.E.: Gleichstellung kommt für uns AMF-Motoren-Fahrer auch ohne Nachrüstung durchaus in Betracht, da wir ja bereits der Intention des Verordnungsgebers entsprechend den maßgebenden Grenzwert der nächst höheren Schadstoffklasse (Euro4 Wert) für die Partikel unterschreiten. Soweit wir ohne Partikelfilter im Vergleich mit einer Nachrüstlösung kein NO2 durch die Verbrennung reduzieren können, wirkt sich dies im Stadtverkehr in den ausgewiesenen Umweltzonen i.d.R. wegen nicht erreichter Abgastemperaturen nicht aus, ansonsten führt dies zu einer messtechnisch nicht nachweisbaren Reduzierung. Danach ist m.E. ein Fahrverbot unverhältnismäßig, eine Gleichstellung aufgrund der bereits erreichten Grenzwerte der Euro4-Norm für Partikel rechtfertigt die Gleichstellung wie bei einem nachgerüsteten Euro3-Diesel, der erst aufgrund der Nachrüstung diese Grenzwerte unterschreitet. Ist ja vielleicht was für dich, S.Tatzel, wenn du mal wieder mit dem Herrn vom Umweltministerium telefonierst. Jetzt wird auch klarer, warum in Hannover gelbe Plaketten wieder freie Fahrt haben.
  6. @incunabulum und S.Tatzel, ich hoffe, ihr habt euch nicht entmutigten lassen - haben eure Aktivitäten schon zu neuen Erkenntnissen geführt? Gruß Gonzo
  7. Naja, 1000 € sind auch schnell in Gerichtsverfahren ausgegeben. Und darauf wird es hinauslaufen, mit Gang durch die Instanzen. Habe mal bei den bekannten Prüfstellen nachgefragt. Eine hat sich rückgemeldet, der nette Mitarbeiter hat sich schlau gemacht. Danach gibt es nur Gelb (war ja bekannt), eine Umschlüsselung wäre zwar eine Lösung, nur scheitert dies an den Stickoxidwerten (war ja auch bekannt, keine Möglichkeit auf Euro 3 + D4 zu kommen), auch wenn die Werte ohne Filter niedriger liegen, kann keine grüne Plakette vergeben werden, da keine Nachrüstung. Die Zulassungsstelle wußte von nichts, sie geht grundsätzlich, da keine weiteren technischen Kenntnisse, über die Schlüsselnummer oder aber die Einbaubescheinigung, was wieder auf die Nachrüstung rausläuft. Offensichtlich ist die Steuerfrage und auch die Zuteilungsfrage bereits Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, wenn auch nicht 100% vergleichbare Fälle. Zur Steuerfrage: Ausgang: Fahrzeug ohne Filtersystem, aber nachrüstfähig. Vor Erstzulassung bereits Filter eingebaut, hält erforderliche Grenzwerte ein. Frage ist, ob der Halter (wie für ein gleiches Fahrzeug, welches mit dem gleichen Filter nach Erstzulassung nachgerüstet wird), Förderungsbetrag bekommt (nein) und Strafsteuer wegen Nichtnachrüstung eines Filters bezahlen muss (JA). Hat der Bundesfinanzhof bereits mehrfach entschieden, es liege auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, da der Gesetzgeber sich im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens halte, wenn er lediglich die Gruppe der nachgerüsteten Fahrzeuge fördern wolle. Vgl. BFH II R 15/08; II R 17/08; II R 34/08. Zur Zuordnung der Fahrzeuge in Schadstoffklassen und Erteilung einer Feinstaubplakette : Halter hat, da Fahrzeug (Benziner) bereits mit Kat ausgerüstet war, Antrag bei seiner Zulassungsstelle auf Erteilung einer grünen Plakette gestellt. Wurde abgelehnt, hiergegen Klage. Betrifft zwar keinen Diesel und "nur" die Anlage XXV zu § 47 StVZO, ist m.E. aber vergleichbar. Es kann danach schon fraglich sein, ob die Versagung überhaupt ein angreifbarer Verwaltungsakt ist. Das Verwaltungsgericht führt dann aus, dass zwar nicht verkannt werde, dass das Fahrzeug letztlich nur deswegen nicht der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden kann, weil es bereits von Anfang an einen Katalysator hatte und nicht erst nachträglich mit einem Kat nachgerüstet worden ist. Die Verordnung privilegiere aber ältere Fahrzeuge nur beschränkt auf die im Anhang 2 Abs. 2 ausdrücklich genannten Fälle. Die Verordnung eröffne den für die Plakettenausgabe zuständigen Stellen auch kein Ermessen. Der Wortlaut der Verordnung - auch wenn die Lösung aus Umweltschutzgesichtspunkten nicht sinnvoll erscheine - gebe keinen Raum für eine erweiternde Auslegung oder eine Analogie. Es ergebe sich nämlich aus den Materialien zur Begründung der Aufnahme der Regleungen in die 35 BImSchV gemäß der Bundesratsdrucksache 464/07 zur 1. Änderungsverordnung der 35 BImSchV, S. 14, dass der Verordnungsgeber die Problematik der Behandlung älterer Fahrzeuge (mit Fremdzündungsmotor = Benziner) gesehen habe und sich gleichwohl für die getroffene Regelung entschieden habe. Vgl. VG Berlin, Urteil vom 08.10.2008, 10 A 156.08 Ob das Urteil rechtskräftig ist, habe ich nicht sicher feststellen können. Ausführungen zur Gleichbehandlung habe ich dem Urteil nicht entnehmen können. Es sieht also eher schlecht aus, eine schnelle Lösung wäre wohl eher mit einer Nachrüstung über den Remus Filter gangbar, wenn dieser vergleichbar ist. Dafür müsste man mal die Leistungsangaben haben und die Gründe erfahren, warum Remus nicht die deutsche Zulassung hat. Ich habe auch nicht in Erfahrung bringen können, ob es sich um einen Kombikat handelt. Jedenfalls scheint in Österreich der Einbau des Filters trotz der Bedenken von Audi (zusätzliches Gewicht, Hitzeschutz) kein Problem zu sein. Auch gibt Remus 3 Jahre bzw. bis 80.000 km Garantie. Nun ihr, wer hat erfreulichere Neuigkeiten, Gruß Gonzo
  8. Anlage XXVI Ziffer 7.2: "Partikelminderunssyteme aus anderen Mitgliedsstaten der EG für Nachrüstung von KFZ mit Dieselmotor werden anerkannt, wenn dasselbe Niveau für die Partikelminderung gewährleistet wird, das diese Anlage beinhaltet." Remus bietet weiterhin einen Nachrüstfilter, der zwar keine Zulassung nach den deutschen Normen und dem deutschen Prüfsystem hat, interessant wären aber die Leistungsdaten. Immerhin hat der Filter die sogn. Österreichzulassung und eine sogn. ECE-Zulassung, so jedenfalls auf der Homepage Remus.at zum Lieferprogramm ausgewiesen. Der Filter soll 525 € kosten. Hat jemand Infos zum Wirkungsgrad? Es muss ja eigentlich nichts weiter gemindert werden, denn der Wert liegt ja schon unter 0,025g/km ohne Filter. Ggf. wäre dann doch der Remus-Filter die Lösung.
  9. Gonzo

    A2-Tausch? Meinungen?

    Warte doch erst mal des Ergebnis der derzeitigen "Ermittlungen" zum Thema "Russpartikelfilter" ab. Hatte vor einiger Zeit auch mit dem Gedanken gespielt, hatte einen 90 PS TDI gefunden mit guter Ausstattung (u.a. Seitenairbags und Piepser hinten), gleiche Laufleistung wie unser 75 PS TDI (mit neuen Bremsscheiben vorn, Inspektion und TÜV gerade durch). Altersunterschied rund 6 Monate. Als der Händler aber 5.000 € Zuzahlung wollte, war das Thema erledigt, zumal die Bremsscheiben bei dem "Neuen" nicht wirklich gut aussahen. Wäre bereit gewesen, 2.500 € als Verhandlungsangebot draufzuzahlen. Habe das Angebot dann aus den Augen verloren, nachdem der Händler den ursprünglichen Preis um 2.200 € reduziert hatte. Da stand das Fahrzeug dann aber bereits rund drei Monate. Bei der Zuzahlung wäre dann eher interessant, auf den Euro4-1.4 TDI durch Motortausch umzurüsten.
  10. Ob in der für deine Bereifung erforderlichen Größe was dabei ist, kann ich dir nicht sagen, aber zufrieden bin ich - auch wegen der einfachen Montage - mit Pewag Sportmatic Standseil. Die spannen sich selbst. Gibt es in vielen Größen. Ansonsten: Ketten beim ADAC leihen/mieten.
  11. Vielleicht noch ein Ansatz: Die GAT-Filter-Geschichte ist ja bekannt. Es gab die Förderung und die grüne Plakette. Filter erfüllt aber die Vorgaben an die Minderung nicht, die Betriebserlaubnis ist wieder entzogen worden. Wer war dafür zuständig, das Verkehrministerium, welches ja auch für die Einstufung und Vergabe der Schlüsselnummern zuständig ist? Dennoch ist für die GAT-Nachrüster für den A2 1.4 TDI (AMF) keine "Rückstufung" erfolgt, sie können die Förderung behalten, sie können aber auch die grüne Plakette behalten. Hat das vielleicht etwas damit zu tun, dass bereits die PM2-Grenzwerte auch so eingehalten werden?
  12. Das Schaubild dort ist m.E. missverständlich. Die durch die Nachrüstung zu erreichende Partikelminderungsstufe ist dort in der selben Farbe hinterlegt, wie das Fahrzeug bereits ohne Nachrüstung einzustufen ist. Deshalb steht dort in PM2 auch nur der Grenzwert von Euro4, der erreicht werden muss. Und dafür gibt es dann die grüne Plakette. Das kann man aus dem Schaubild nicht entnehmen. Eindeutig sind die Erläuterungen beim ADAC und TÜV Hessen. Mal unter "Partikelminderungsstufen" googeln, dann gibt es die entsprechenden Links. Danch muss ein EURO3-Diesel durch die Nachrüstung den Grenzwert der nächst höheren Euro4 Stufe für Partikel erfüllen. Oder anders, wenn ich es richtig verstanden habe: Grün gibt es bei einer Einordnung des Fahrzeuges in die Schadstoffgruppe 4. In die Schadstoffgruppe 4 werden auch Dieselfahrzeuge eingeordnet, wenn sie mit einem Partikelminderungssystem nach PM2 oder PM3 nachgerüstet werden.
  13. @S.Tatzel Audi bewegt sich, prima. Die Bescheinigung wird wahrscheinlich jeder erhalten, der sich an Audi unter Bezugnahme auf deine Anfrage wendet. Damit - aber wohl auch mit der COC - ist der Nachweis für den Partikelausstoß wohl ohne weiteres zu führen. Wenn wir hier einen "Maulwurf" an der Quelle haben, dann führt das vielleicht zu kurzfristigen Erkenntnissen. Sonst ist wahrscheinlich nur der Weg über die Zulassungsstelle der gangbare Weg. Antrag auf Eintragung der PM2-Stufe in den Fahrzeugpapieren verbunden mit einem Antrag auf Zuteilung einer grünen Plakette. Das ganze förmlich mit einer entsprechenden Begründung und Vorlage der COC und ergänzend dem Schreiben von Audi. Nicht mit einer mündlichen Versagung abgeben, sondern auf einem rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Wenn Versagung, dann wäre wohl dagegen zu klagen. Oder jemand klagt gegen die Festsetzung der Strafsteuer wegen Nichtnachrüstung eines Partikelminderungssystems. Bei gleichen Werten dürfte eigentlich nur der gleiche Steuersatz gelten. Aber die steuerliche Einstufung bringt einem dann ja noch nicht grün, da sind ja wieder zwei unterschiedliche Behörden mit befasst. Und es dürfte sich wohl auch um zwei unterschiedliche Rechtswege handeln. Steuer - Finanzgericht, Eintrag in die Papiere - Verwaltungsgericht. Ist das nicht etwas für die einschlägigen Automobilclubs? Die haben doch auch schon die Klagen gegen die Umweltzone unterstützt.
  14. @incunabulum, das ist auch mein Problem, fang ich an die Gesetzestexte mit den ewigen Weiterverweisungen zu lesen, dann frage ich mich, ob ich Männlein oder Weiblein bin. Aber ich denke, dass eben der wesentliche Punkt die Frage der Gleichbehandlung ist. Bei gleichen Werten ist es nur schwer vermittelbar und eine Frage der Verhältnismäßigkeit, wie dann ohne Nachrüstung mit gelber Plakette ein Fahrverbot in Umweltzonen gilt, mit Nachrüstung mit grüner Plakette hingegen freie Fahrt. Bei den bisherigen Leseversuchen habe ich noch keine Lösung für unseren speziellen Fall gefunden. Es scheint eine planwidrige Lücke im Gesetz zu geben. Lösung wäre die analoge Vergabe/Eintragung der PM2 ohne Nachrüstung, da Partikelgrenzwerte schon erreicht.
  15. Die Einordnung nach Schadstoffgruppen ist doch eigentlich uninteressant. Danach ist doch klar, dass der 1.4 TDI AMF (=alt) nur Klasse3 (was dann nach meinem Verständnis = Euro3) ist und damit gelb. Gelb bekommen danach auch die nachgerüsteten Euro2, die den Partikelwert von Euro3 einhalten. Und grün nach Schadstoffgruppe 4 bekommen dann halt die Euro4 sowie die nachgerüsteten Euro3, die die Partikelwerte von Euro4 erfüllen. Damit stellt sich erneut die Frage eines Eintrages nach PM2 ohne Nachrüstung. Denn es ist wieder die Fallgruppe: Euro3 Diesel erfüllt bereits die Euro4 Partikelgrenzwerte, was = PM2. Und dafür gibt es - mit Nachrüstung, die das hinbekommt, Grün. Wir wollen ohne Nachrüstung Grün, weil die Euro4 Grenzwerte bereits so erfüllt werden.
  16. Eine Neubenennung wäre nicht schlecht, aber dann nicht 1.4 TDI bis Baujahr 2002, der AMF-Motor ("alter" 1.4 TDI 75 PS) wurde bis ins Jahr 2003 gebaut. Und das dürfte dann ja Baujahr 2003 gewesen sein.
  17. Wenn ich weiter oben was zur Flottenlösung und Wiki angeführt habe, so ist aus den Links zu den Gesetzestexten die Zulassungsprozedur ersichtlich, dort meine ich etwas von Flottenlösung (Flottengenehmigung) gelesen zu haben. In Wiki (link in Beitrag 1327) steht nun m.E. im letzten Absatz vor der Zeichenerklärung und der Übersichtstabelle zu den einzelnen Euronormen eine Erklärung, die wohl die Flottenlösung näher beschreibt. Danach müsste man nur eine vergleichbare Motor/Getriebekombination haben, für die bei einer Nachrüstung Grün vergeben wird. Diese Zulassung wäre dann bei gleicher Motor/Getriebekombination (Polo/Seat/Skoda mit 1,4 TDI "alt", aber nachgerüstet mit lieferbarem Filter) ggf. auf den A2 mit 1,4 TDI "alt" zu übertragen. Dann wäre ggf. nur noch ein ordnungsgemäßer Einbau eines solchen Filters im A2 nachzuweisen, d.h. fester Sitz und keine Brandgefahr. Und das zumindest müsste doch auch für den GAT-Filter möglich gewesen sein, unabhängig von seiner Partikelminderungswirkung. Ansonsten: Bin gespannt, ob jemand PM2 eingetragen bekommt, ohne einen Filter nachzurüsten, wenn auch schon die Partikelminderungswerte nach Euro4 eingehalten werden. @Günter Hermann, die beiden maßgebenden Gesetzestexte sind weiter oben verlinkt, Beiträge 1298 und 1314.
  18. Es geht nicht um ein Umschlüsseln. Eine Umschlüsselung findet bei Nachrüstung eines Partikelminderungssystems gerade nicht statt. Dies ist m.E. der Ansatz im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbotes, wenn ein Fahrzeug mit Nachrüstung die grüne Plakette bekommt, die dem alten 1.4 TDI versagt wird, obwohl er vergleichbare Werte schon ohne Nachrüstung aufweist, dennoch nur gelb bekommt. Die Argumentation richtet sich nicht wie bei den bisherigen Klagen gegen die Einrichtung einer Umweltzone vor Ort, sondern gegen die Versagung der Erteilung einer grünen Plakette, die im Vergleich anderen Fahrzeugen mit nicht besseren Partikel/Abgaswerten aber erteilt wird. Es muss doch bei den anderen Euro3 Dieseln nicht D4 oder eine andere günstigere Schlüsselnummer durch die Nachrüstung erfüllt sein. Vielmehr muss allein der Euro4 Grenzwert für Partikel (0,025 g/km) durch die Nachrüstung unterschritten werden. Kein anderer Abgaswert muss m.E. verbessert werden. Und diesen Partikelgrenzwert unterschreitet der alte 1.4 TDI bereits von Werk aus. Der Link zu wiki weiter oben führt eine "Fahrzeugflottenlösung" auf: Maßgebend ist die Prüfung von Motor/Getriebekombination. Ist danach z.B. für einen Golf I GTI geprüft, gilt dies auch für einen Jetta I GTI u.a.. Wäre es also doch möglich, einen Nachrüstfilter z.B. vom Polo 1.4 TDI mit dem alten A2 1.4 TDI zu kombinieren?
  19. Liest man die oben verlinkten Gesetzestexte, so ist interessant, dass Wille des Gesetzgebers die Förderung der Reduzierung der Partikel ist. Dies wird vor allem im ersten Link a.E. deutlich. Der Gesetzgeber war sich dabei bewusst, dass die Schadstoffeinstufung, d.h. die Schlüsselnummer, gleich bleibt, da ein Partikelminderungssystem lediglich die Partikel mindert. Dabei sind die Partikelminderungsstufen jeweils definiert worden mit Grenzwerten. Euro3 hat 0,050 g/km. Mit einer Nachrüstung muss allein der Partikelgrenzwert der Euro4 Norm, d.h. 0,025 g/km erreicht werden, damit man grün bekommt. Warum aber dann ein Fahrzeug, welches schon zuvor wie der "alte" 1,4 TDI (Euro3) die Grenzwerte für Partikel nicht nur von Euro3 unterschreitet, sonderen bereits auch die Euro4 Werte, dann nicht einem nachgerüsteten Fahrzeug gleichzustellen ist, ist mir nicht klar. Ist der Gesetzgeber vielleicht davon ausgegangen, dass die bisher am Markt vorhandenen Euro3 Diesel die Grenzwerte für Euro4 nicht erfüllen? Dann wäre da vielleicht die Gesetzeslücke. In den Fahrzeugpapieren wird doch auch nicht die Schlüsselnummer geändert, sondern lediglich bescheinigt, dass das Fahrzeug nunmehr (durch Einbau eines Minderungssystems xy am zzz durch www) die PM2-Grenzwerte für Partikel erfüllt. Eine solche Bestätigung wäre doch bereits jetzt ohne Nachrüstung eines Minderungssystem für den A2 einzutragen. Zudem ist Voraussetzung für die Gewährung einer gründen Plakette eine Nachrüstung, also der Einbau eines definierten Partikelminderungssystems NACH ERSTZULASSUNG. Man wird also nur dann belohnt, wenn man nachträglich Geld in die Hand nimmt, um Partikel zu mindern. Nimmt man hingegen zuvor schon Geld in die Hand, um ein - jedenfalls nach damaligen Verständnis - umweltfreundliches Fahrzeug sogleich zu kaufen, wird man nachträglich bestraft, es gibt nur die gelbe Plakette. Die Frage nach der Gleichberechtigung erscheint mir da der beste Ansatz. Eine Möglichkeit zur Umschlüsselung scheint an den maßgebenden Grenzwerten zu scheitern. Was ist eigentlich mit den sogenannten Flottengenehmigungen nach Fahrzeugklassen, die im Gesetzestext anklingen. Ein Partikelminderungssystem muss doch nur den Nachweis erbringen, dass es die Grenzwerte voraussichtlich für 5 Jahre und 80.000 km Laufleistung einhält. Kann der 1,4 TDI als Motorklasse nicht derart bewertet werden. Für ihn gibt es doch bereits wie oben ausgeführt Nachrüstfilter für die anderen Fahrzeuge im VW/Audi/Seat/Skoda-Konzern. Ist dann der Prüfaufwand/Nachweisaufwand wirklich so groß, wenn denn mal jemand einen solchen Filter in den A2 einbauen würde? Einen ordnungsgemäßen Einbau, d.h. fester Sitz und keine Brandgefahr für umliegende Teile müsste doch auch durch die bekannten Prüforganisationen im Rahmen einer Einzelabnahme bescheinigt werden können. Gegen die Einführung der Umweltzonen ist ja bislang ohne Erfolg auch bis in die Berufungsinstanz geklagt worden. Schaut man sich die Begründungen an, soweit man die im Netz erhalten kann (vollständigen Text habe ich bislang nicht gefunden), so wird die Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Umweltzonen ja auch mit den Übergangslösungen und Ausnahmegenehmigungen sowie Nachrüstmöglichkeiten begründet, die aus wirtschaftlicher Sicht dem Fahrzeughalter zumutbar sind. Ist es verhältnismäßig, ein Fahrzeug mit einem teilweisen Fahrverbot zu belegen, wenn es im Abgasverhalten ohne Minderungssystem bereits einem Fahrzeug gleichsteht, welches erst durch den Einbau eines Minderungssystems diese Partikelwerte erreicht, ansonsten aber genauso Euro3-Werte aufweist? Hierzu habe ich bislang nichts in den Urteilsbegründungen bzw. Berichten über diese Urteile gefunden.
  20. Bei Peugeot ist der Sachverhalt wohl ein anderer. Wenn ich das richtig verstehe, gibt es dort Euro3-Diesel, die aber bereits das FAP-System, also einen Partikelfilter (bzw. vergleichbares System zur Partikelminderung) mit an Board haben. Der A2 ist Euro3-Diesel, der nur bereits die Euro4-Partikelwerte einhält, jedoch keinen Filter an Bord hat. Verstehen tut das aber keiner, dass allein ein Partikelfilter uns eine grüne Plakette bescheren müsste, wenn denn nur einer einen solchen Filter bauen würde, obwohl die Partikelwerte schon jetzt ausreichend wären.
  21. @Tatzel, vielen Dank für deine Forschung. Auch wenn in deiner Region noch kein Plakettenwahn gilt, man kann ja nicht wissen, was die Zukunft bringt. Erfreulich finde ich, dass Audi sich auf deine Nachfrage bemühen will, für die DEKRA Unterlagen herauszusuchen. Egal wie das Ergebnis ausfällt, lass uns bitte davon wissen. Es wäre wirklich nicht nachzuvollziehen, wieso grün nicht zu vergeben ist, wenn die Grenzwerte jeweils so eingehalten werden, wie sie mit Nachrüstfilter sein müssten, um die gründe Plakette zu erhalten. Denn der NOX-Wert ändert sich doch durch die Nachrüstung eines Filters nicht. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Änderung allein des NOX-Wertes damals für die Einstufung auf EURO 4 maßgebend gewesen? Einen Filter braucht die EURO4-Motorversion ja wohl nicht mehr, da bereits vorher der Euro4-Grenzwert eingehalten wurde.
  22. @Uwe F., wie kommst du dann in Berlin zurecht, da gibt es doch schon den Plakettenwahn ()in verschärfter Form. Wir alten 1.4 TDI-Fahrer sind aber auch selbst schuld:peitsch:, haben wir doch ein Auto gekauft, welches wegen der Umweltverträglichkeit bereits zwei Jahre von der Steuer befreit war - jetzt rächen sie sich alle. Audi, weil sie mit der Kugel kein Geld verdient haben, Mutter Staat, weil sie nun bei einem Neukauf mit Steueraufschlag das verlorene Geld wiederbekommen. Na denn, fröhliche .
  23. Aber dann plötzlich und sofort bitte. Das würde ja hoffen lassen, noch in diesem Jahr die Umrüstung hinzubekommen und damit bei Zug über Los noch 330 € Förderung mitzunehmen.
  24. Wie wäre die Borbet CA? Haben wir im Sommer mit 195/45 in 16". Einzelabnahme war nötig beim 1,4 TDI im Hinblick auf die Schlüsselnummer wegen Entfall 5-Liter Förderung. Ziffer 43 wurde in Ziffer 44 abgeändert. Sonst wohl kein Problem ohne Einzelabnahme, da Papiere dabei.
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