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Gebrauchtwagenkauf - Garantie !?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens erhält man ja Garantie (für glaub ich 6 Monate), solange man diesen bei einem Händler kauft.

Darin sind aber meines Wissens nach die Verschleißteile nicht mit inbegriffen, oder ?

 

Wie ist das beim Kauf "von privat" ? Ist man da völlig dem Risiko ausgeliefert oder gibt es da Möglichkeiten Versicherungen bzw. Garantien zu "kaufen" ?

Geschrieben

Mahlzeit.

 

Es ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie.

 

Bei der gesetzlichen Gewährleistung muß dir der Händler bei einem Schaden in den 1. 6 Monaten nach dem Kauf beweisen, daß der Schaden erst nach dem Kauf entstanden ist, um nicht leisten zu müssen.

Ab dem 7. Monat mußt du dem Händler beweisen, daß der Schaden schon vor dem Kauf war, damit der Händler in die Pflicht genommen werden kann. Dies ist aber i. d. R. unmöglich, also das Beweisen.

 

Von daher bieten die meisten seriösen Händler eine 12 Monats Garantie an, womit die 2jährige Gewährleistung hinfällig wird. In den Garantiebestimmungen steht genau drin, welche Teile enthalten sind und welche nicht. Dies ist meiner Ansicht, die bessere Variante.

 

Ich glaube auch, daß weder bei der Garnatie, noch bei der Gewährleitung Verschleißteile drin sind. Ob man so eine Garantie auch bei einem Privatkauf abschließen kann weiß i ned. Geht warscheinlich nur bei bestimmten Fahrzeugen (Z.B nicht älter als 8 Jahre und weniger als 150tkm)

 

 

Angaben sind ohne Gewähr, weil i etz ned 100% sicher bin, ob mei geschreibsel komplett richtig is ;)

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Hallo

Ich hab jetzt - nachdem drei Wochen nach dem Kauf ein Radlager vorne wegen Edelpfusch kaputt war- in meinem Kaufvertrag gelesen, das der Händler eine Garantie ausschließt .........: "gekauft wie gesehen - ohne Garantie"

Darf der das ????

Tiko Hölz

Geschrieben

Wenn dann müsste es nicht Garantie sondern Gewährleistung heißen.

 

Ein Ausschluss ist nicht zulässig, weil er sich nicht über die Gesetzgebung der Länder und BRD hinwegsetzen kann.

 

Manchmal ist Wikipedia auch nütze:

aus Gewährleistung – Wikipedia

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

 

Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie gehört die Mängelhaftung zum gesetzlichen Standardinhalt eines Kaufvertrags.

d.h. er muß dir Beweisen, dass das Radlager noch nicht kapute war.

 

Weitere Schritte dann über die Schiedsstelle vom KfZ-Gewerbe (oder so ähnlich)

 

Ein Hinweis: Vernünftigen Rat gibts beim lokalen Automobilclub oder auf der Seite des ADAC.

 

Viel Erfolg.

Geschrieben
Von daher bieten die meisten seriösen Händler eine 12 Monats Garantie an, womit die 2jährige Gewährleistung hinfällig wird. In den Garantiebestimmungen steht genau drin, welche Teile enthalten sind und welche nicht. Dies ist meiner Ansicht, die bessere Variante.

Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt trotzdem.

 

Ich hab jetzt - nachdem drei Wochen nach dem Kauf ein Radlager vorne wegen Edelpfusch kaputt war- in meinem Kaufvertrag gelesen, das der Händler eine Garantie ausschließt .........: "gekauft wie gesehen - ohne Garantie"

Darf der das ????

Tiko Hölz

Garantie kann er ausschließen, weil eine freiwillige Leistung. Gewährleistung kann er maximal auf 1 Jahr verkürzen (wenn Händler bzw. gewerblicher Verkauf und der Artikel gebraucht ist).

 

Ein Ausschluss ist nicht zulässig, weil er sich nicht über die Gesetzgebung der Länder und BRD hinwegsetzen kann.

Jepp so isses ;)

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