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215 40 R17 auf S-Line Felgen


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Drauf machen kannste sie zwar, weil sie ja passen (siehe anderer Thread, es gibt dort von Dunlop sogar eine Freigabe).

Wenn Du sie aber nicht eintragen lässt, kann sich die Versicherung von Leistungen freisprechen und Du kannst im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls arge Schwierigkeiten bekommen. Einzelabnahme beim TüV und Eintragung bei Strassenverkehrsamt kosten rund 100 Euro zusammen, das muss drin sein, um Ärger zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu fahren...

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Zur Zulassungsstelle muss keiner! In die Papiere wird das beim Verkauf und Ummeldung eingetragen. Eintragungspflicht dürfte imho dafür nicht bestehen (nachrangig), genau wie für Spurverbreiterungen. Verstehe nicht, warum alle zum Amt rennen und eintragen. Bei den meisten Sachen reicht doch Abnahme nach §19.3 also zum TÜV, der nimmt ab, stellt eine Bescheinigung aus (für 30-50€, eher so um 40€) und die führt man im Auto mit.

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dann unterscheiden wir dann 2 vörgänge:

1 - zum TüV - beim nächstmöglichen Prüfung wird der Schein warscheinlich gefordert, i.e. der unbedenklichkeitsbescheinigung oder ABE von (z.B) Dunlop. Damit wird dann ein "TÜV-OK" erstellt, diesen ist dann mitzuführen. Das wäre eh Schritt 1 und beim nächsten TÜV wäre er eh fällig. Also... wenn der HU in der Winterzeit liegen würde, kommst Du um ein zweitbesuch nicht herum; wenn es in der Zeit liegt, wo die Reifen drauf sind, dann kannst du es bis zum HU lassen.

2 - zur Zulassungsstelle - diese ist nicht *zwingend* notwendig, da auch in Teil II die Reifen nicht mehr angezeigt werden. Also müssen eh die Papiere mit. Und diesen braucht auch noch die Papiere von teil 1, also...

 

Bret

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Die sog. Anbauabnahme bei Gutachten nach §19.3 muss man sowieso bezahlen. Reifen, da muss eben auch die korrekte Montage und Freigang und Umfang geprüft werden, kostet was. Das muss man auch sofort machen. Dann hat man die Bescheinigung und die im Auto mitführen reicht.

Eintragung in die Papiere auf der Zulassungsstelle erfolgt beim nächsten Regulären Besuch selbiger also z.B. vom Käufer beim Ummelden, wenn man den Wagen verkauft hat.

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