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Ist ein Motorsteuergeraet ein Verschleissteil?


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Geschrieben

Tach zusammen, seit 5 Wochen bin ich stolzer Besitzer meines 2ten A2,s ein 1.4 i vor etwa 3 Wochen leuchtete die Mstgleuchte zum 1ten mal auf, Diagnose nach Fehlerspeicherauslesen, der Motor waere zu mager eingestellt die entsprechenden Werte waren aber bestens, also Fehler geloescht Lampe aus. Vor etwa 1ner Woche wieder Leuchte an ich jetzt ziemlich :bur: Diagnose, wieder Magermix und dazu Lambadasonde defekt die Werte i.O. der Freundliche und ich total :confused:,nach weiteren Tests nun das Endergebniss Mstg hinueber. Zum Glueck ja Garantie, dachte ich der Freundliche aber nicht sicher ob das Mstg moeglicherweise ein Verschleissteil ist und die Garantie nicht besteht. Ein Mstg ein Verschleissteil? :kratz: Bin mal gespannt wie das ausgeht. Gruss Olly

Geschrieben
Ein Mstg ein Verschleissteil? :kratz:

 

Niemals.

Verschleißteile sind Bremsbeläge und -scheiben, Glühlampen, Scheibenwischerblätter und Filter.....

 

Soweit ich mich erinnere kann auch ein Update des Motorsteuergerätes in bestimmten Fällen helfen, aber da darf die Teile-Nummer nicht als letzten Buchstaben "Q" haben, dies ist nicht updatefähig.

Geschrieben

das mit dem verschleißteil ist so ne sache. viele hersteller bzw. garantien sehen vieles anders. warum zum teufel ist eine fahrwerksfeder ein verschleißtteil während der fensterheber inkl. meachanik und motor keines ist??? nur so als beispiel.

 

aber steuergeräte sind normal natürlich kein verschleißteil.

Geschrieben

Tach auch,

 

auch auf Steuergeräte hast du mind. 1 Jahr Sachmängelhaftung!

Hat im Zweifel nichts mit irgendeiner Gebrauchtwagengarantie zu tuen.

Wenn du von einem Gewerbetreibenden (nicht Privatperson) ein gebrauchtes, technisches Gerät erwirbst hast du mind. 1 Jahr Sachmängelhaftung ... außer auf übliche Verschleißteile. Ein Steuergerät ist aber kein übliches Verschleißteil.

Die Sachmängelhaftung geht vom Verkaüfer (Händler) aus und kann nicht durch irgendeine andere Grantie-Versicherung ausgeschlossen werden.

 

Eine Gebrauchtwagengarantie gilt halt parallel zur Händlergewährleistung (Sachmängelhaftung), hebt die Verantwortung des Händlers aber nicht auf ... ich will damit sagen, dass die Garantie vielleicht das Steuergerät ausschliesst, der Händler sich damit aber nicht von seiner Sachmängelhaftung frei kaufen kann!

 

Freundlich und bestimmt eine Nachbesserung einfordern ... hier gilt: miteinander reden!

 

Allerdings gibt es "windige" Kaufverträge, die einiges ausschliessen können.

 

 

Tot ziens,

Christoph

Geschrieben (bearbeitet)

Schoenen guten Tag wuensch ich, neues Mstg is drin, auf Garantie :happy:und es ist ein" EG " das "Q" ist wohl ersatzlos gestrichen. Danke fuer die Tips, Info,s und die Erfolgswuensche, n,echt dolles Forum :TOP: Gruesse Olly

Bearbeitet von A2OH!

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