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Wurde wahrscheinlich reingelegt...


carstix

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Dann würd ich mal (notfalls mit rechtlicher Unterstützung) zu dem gehen, der dir das Auto verkauft hat. Hätte ja dem schon auffallen müssen. Und da der Händler ist, als Profi erst recht.

 

Ich geht davon aus, dass du den Wagen behalten willst. Also könntest ja versuchen, die kosten für ZR-Wechsel rauszuschlagen. Oder noch mehr? Keine Ahnung, wie viel 50tkm wert sind. Ansprüch gegen deinen Verkäufer sind aber da - Rechtsbeistand wird helfen...

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Die Frage ist nur gegen wen?

Den Erstbesitzer weil er meinen Vorbesitzer geleimt hat? Oder meinen Händler der wahrscheinlich nix dafür kann, aber der mir die 60.000km in den Vetrag geschrieben hat? Hinfahren werde ich jedenfalls mal zu ihm.

Den Zahnriemen wechsel ich aber jetzt selber bzw. lasse ihn vom Freund wechseln, hab überhaupt keine Zeit. Der Händler hat ja keine Werkstatt. Freiwillig rückt er wahrscheinlich nix raus.

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Hallo zusammen.

Soviel ich noch weiß,hat der Gesetzgeber diese Lücke seit mehr als einen Jahr bereits geschlossen. Also ist der Verkäufer zu 100% verantwortlich für den Vertragsabschluss und für alle Konsequenzen. Er, der Händler muss nun auch selber gegen Vorbesitzer vorgehen. Solche Fälle gab's früher einfach zu viele, dass sich der Händler versucht mit seiner Unwissenheit zu drücken. Und das ist nun vorbei.:erstlesen:

:)

 

gruß

adasaga

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Strafrechtlich: Anzeigen wegen Tachomanipulation evtl. gegen unbekannt (?)

Zivilrechtlich: Wegen Schadenersatz, bzw Preisminderung ist dein Verkäufer der Ansprechpartner. Mit dem hast du den Vertrag geschlossen und die zugesicherte Eigenschaft von 60tkm hat wohl gefehlt.

Und da er Händler ist, muß der sich das anrechnen lassen (m.M.), da er Profi ist und sowas hätte erkennen müssen.

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  • 2 Jahre später...

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