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Auch wenn ich dieses Jahr früh dran bin . Obige Dunlops in kleiner Stadt: 396,- € komplett mit Wechsel, ..., Altreifenentsorgung. Das Gleiche auf dem Land: 300,- € komplett mit Wechsel, ..., Altreifenentsorgung. Für welchen Anbieter ich mich entschieden habe ... .
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Übrigens: was die Informationslage zu Energievorkommen, deren Reichweite etc. angeht - auch die 'guten Nachrichten aus den USA', die deren Importunabhängigkeit in bälde in Aussicht stell(t)en - könnte mal hier oder speziell hier nachlesen! Vielleicht relativiert sich dann die Eine oder Andere Aussage zu unserer Fossilen-Zukunft, künftigen Versorgungssituationen, Energie-Preisen usw. In diesem Sinne und viel Spaß beim Lesen.
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EU Reifenlabel: 145/80 bei Rollwiderstand nur "C"
Joachim_A2 antwortete auf Muench's Thema in Technik
Auf der Conti-Seite gibt es ein schönes Video zu den EU-Reifenkennzeichnungen und deren Bedeutungen (Sprit-Verbrauch, Bremsweg und Rollgeräusche). Auch wenn das Label derzeit noch 'verbesserungsfähig und -würdig' ist, es ist ein Anfang. Wer denn auf dieses Label achten will, sollte vorsichtshalber nicht nur beim Reifenhändler nachsehen, sondern zusätzlich auf der Seite des Herstellers - siehe: (Sommer-) Reifen und das EU-Reifenlabel... - anderenfalls könnte man z. Zt. den falschen Reifen erwischen oder aufgrund falscher Angaben evtl. den 'Falschen' kaufen. -
Sehr geehrter Herr Bundespräsident... Sie haben Post . Kernpunkte: Die einfache und mögliche Minimierung der gerichtlich festgestellten "Ungleichbehandlung", die sich aus dem NEFZ ergebenden CO2-Daten, der Bezug des Petitionsausschusses auf ein nicht existierendes Gesetz, die Feststellung eines Finanzgerichts, dass die "Ungleichbehandlung" zwar hingenommen werden müsse, sie aber eine 'absehbar nur vorübergehend geltende Übergangsregelung' sei, weil sich 'aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ... vom 29. Mai 2009 ... ausdrücklich die Neuregelung der Besteuerung von Bestandsfahrzeugen zum 01.01.2013 ergebe', ... Über Antwort(en) werde ich berichten. PS: Dank an alle konstruktiv kritischen Geister - so konnte ich im Schreiben gleich ein paar möglichen Gegenargumenten begegnen.
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So ich schreib es mal hier rein - wenn's nicht passt oder Besseres gibt ... verschieben. Seit November (?) letzten Jahres gibt es ähnlich wie bei Elektrogeräten, Autos usw. auch für Reifen ein EU-Label (EU-Reifenkennzeichnung). Egal was man vom aktuellen Reifenlabel hält... Wer Reifen der Größe 175/60 R15 81T sucht, wird für die meisten Reifenhändlern Werte: E, B, 70 db finden - z.B. für den Continental 175/60 R15 81 H EcoContact 3. Für den Dunlop SP Street Response wird sogar E, C und 70 db angegeben. Schaut man jedoch auf die Dunlop-Internetseite findet man die Klassifizierung C, B und 68 dB. Was stimmt? Eine Nachfrage bei Dunlop zum SP Street Response in der Größe 175/60 R15 81T ergab: "durch eine Veränderung im Produktionsablauf konnten die Labelwerte verbessert werden. Der verbesserte Reifen hat die Materialnummer: 530924." Es gibt Tests, die beide Reifen dicht beieinander sehen. Der Preisunterschied liegt je nach Anbieter weiter auseinander. PS: auf der Conti-Seite gibt es ein schönes Video zu den EU-Reifenkennzeichnungen und deren Bedeutungen (Sprit-Verbrauch, Bremsweg und Rollgeräusche).
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In der Kurzfassung meine ich, es müssten erst einmal die Mitglieder des Petitionsausschusses darüber informiert werden, dass sie unter Bezugnahme auf "Das Gesetz sieht vor, dass sie {die Bestandsfahrzeuge} ab 2013 in die neue Systematik der CO2-orientierten Besteuerung überführt werden" falsch entschieden haben. Zumindest die Obmänner des Ausschusses (alle, weil wir ja nicht wissen, wie der Ausschuss beim Entscheidungstermin zusammengesetzt war) sollten diesbezüglich mit dem Wunsch nach einer Antwort, Post bekommen. Und um dieses 'Problem' etwas breiter zu treten, wäre unter Cc der Chef (Bundestagspräsident Lammert) zu nennen. Wenn diese Info als sinnlos eingestuft wird, käme das m. E. der Idee gleich, der Ausschuss habe wissentlich falsche Aussagen als Tatsachen dargestellt. Deshalb erst recht auch an den Chef. Sinngemäß gleiches - hier nur als Info - an das Sächsische Finanzgericht. Denn egal ob die damalige Senatsentscheidung den Punkt "Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung {bis 2013}" als Haupt- oder Nebensatz einfügte, für ein Gericht zählt immer die Summe aller Einzelheiten. Und diese Einzelheit schien dem Gericht immerhin so wichtig, sie in Urteil zu schreiben. Ungeachtet dessen, dürfen auch Juristen im Laufe ihres Lebens schlauer werden und evtl. etwas weniger Politikgläubigkeit an den Tag legen... Danach könnte man weiter sehen oder in der Zwischenzeit weiter überlegen. Obiges halte ich - wie gesagt - für wichtig. Oder würdet Ihr einen Mangel oder Falschaussagen zu Eurem A2 unwidersprochen hinnehmen!?? Versteht Ihr, wir haben uns an viel zu vielen Stellen angewöhnt zwar vielleicht noch Missstände festzustellen, aber dann nur noch leise, hinter vorgehaltener Hand oder gar nicht mehr zu reagieren. So ändern wir rein gar nichts - und sanktionieren das Handeln von Missständen. Ich jedenfalls werde bei Gelegenheit den Gesamtkomplex unserem Staatsoberhaupt in passendem Kontext zukommen lassen. @zinn2003: Selbst wenn Du Recht hast, wovon man ausgehen kann, interessiert es mich nicht! Ebenso wenig, wie es die Bundesregierung interessierte, wissentlich eine Ungleichbehandlung mit der Einführung der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer und den Stichtagsregelungen in Kraft zu setzen. Und wenn als Ergebnis unserer Bemühungen diese Ungleichbehandlung auf weniger Personen zutrifft - also kleiner wird - wäre etwas Positives erreicht. Auch wenn es noch Positiver ginge oder wünschenswert wäre.
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Kleine Zusatzinfo: Eine Nachfrage bei den Audianern in IN hat sinngemäß folgendes ergeben: Seit ca. 2000 hat sich an der Feststellung und Ausweisung des CO2-Ausstoßes nichts wesentliches geändert. Die Messungen basieren nach wie vor auf dem NEFZ und werden bezogen auf den 'kombinierten' Verbrauch in den COCs ausgewiesen. In so fern dürften die o. g. Hinweise des BMF für einen Teil der Bestandsfahrzeuge nur vorgeschoben sein. Der Herr vom Audi-Kundendienst fand die Frage jedenfalls sehr spannend, weil doch viele Fahrzeuge betroffen wären. Vielleicht wären - da die Aussagen sehr vorsichtig und nach dem Motto 'ja nichts falsches sagen' getroffen wurden - Nachfragen bei den Automobilclubs durch Mitglieder hilfreich. Prinzipiell könnte man hinsichtlich der Gesamtsituation auch mal bei "AutoMobil" (VOX), ... nachfragen .
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Sorry - Du könntest wissen, dass dieser Ansatz falsch ist! Recht gebe ich Dir bzgl. der gefundenen BMF-Mitteilung, die mir entfallen war. Im Übrigen bleiben aber die falsche Rechtsgrundlage für das Finanzgericht ebenso, wie die flasche Entscheidungsgrundlage des Petitionsausschusses. Aber: Für Neuzulassungen zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 wurde eine Wahlfreiheit zwischen alter (hubraumbezogener) und neuer (CO2-bezogener) Besteuerung eingeräumt. Nichts anderes als diese Wahlfreiheit für Bestandsfahrzeuge ist das Ziel! Sozusagen als eine Art Belohnung für vorbildliches Umweltverhalten derer, die ein Fahrzeug mit entsprechend geringen CO2-Emissionen gekauft hatten, und somit dem Wunsch des Gesetzgeber voreilend Rechnung trugen. (Entsprechende Ausführungen - auch zu den Protokollen des Deutschen Bundestages - kannst Du hier im Thread nachlesen.) Und selbstverständlich auch, um eine Gleichbehandlung von sonst völlig identischen Fahrzeugen auf dieser Basis zu ermöglichen! Um weiteren 'Ungerechtigkeitsdiskussionen' vorzubeugen: Selbst wenn nicht alle zugelassenen Bestandsfahrzeuge über eine COC o. ä. zum Nachweis der CO2-Emissionen verfügen, könnte man die Ungerechtigkeit gegenüber denen, die diese Papiere haben, abschaffen. Nur für diejenigen, die keine diesbezüglichen Papiere haben und deren Fahrzeughersteller solche Papiere auch nicht ausstellen wollen (oder können), würde eine entsprechende Wahlfreiheit nichts nutzen. Diese Situation wäre etwa der Problematik 'A2 und Feinstaubfilter' gleichzusetzen - für die aber die Hersteller verantwortlich wären.
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Da ich gerade versuchte meine Kfz-Steuer CO2-basierend zu ermitteln, habe ich hier folgendes gefunden: "Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)" Wenn das so stimmt... ist die Aussage in der Beschlussbegründung zur Petition (vom 21.02.2013 'abschließend beraten und beschlossen') definitiv FALSCH. Anmerkung: spekulativ könnte der Beschluss allerdings auch schon lange in der Schublade liegen, sonst hätte der Inhalt "BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012" hier Einzug halten müüssen. Im Ergebnis macht es aber den Beschluss des Petitionsausschusses nicht richtiger! entbehrt das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts hinsichtlich "Der Gesetzgeber wird auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab 01.01.2013 neu regeln, wie sich aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174]) ausdrücklich ergibt. Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung." seiner Grundlagen. PS: Schade, dass in diese CO2-Datenbank unser A2 nicht gelistet ist.
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Also zurück zu Motivierenderem. Mir stellt sich die Sachlage nun wie folgt dar: Der Petitionsausschuss hat über die Petition 8025 vom 26.10.2009 nicht umsonst seine Entscheidung erst im Jahr 2013 getroffen; also über 3 Jahre nach Eingang der Petition. Den Grund hierfür kann man dem 2. Absatz auf Seite 2 entnehmen: "Das Gesetz sieht vor, dass sie {Anmerkung: die Bestandsfahrzeuge} ab 2013 in die neue Systematik der CO2-orientierten Besteuerung überführt werden." Damit musste der Petitionsausschuss nun keinerlei 'Geld kostende' Entscheidungen mehr treffen, weil sich der Grund für die Petition nun ja erledigt hat. Leider hat der Petitionsausschuss wohl nach Aktenlage entschieden - ohne sich darum zu kümmern, ob der Gesetzgeber sein Vorhaben der Überführung von Bestandsfahrzeugen in die CO2-oritentierte Besteuerung auch tatsächlich umgesetzt hat. Damit unterliegt der Petitionsausschuss einer Fehleinschätzung, was seine Entscheidung als Fehlentscheidung einstufbar macht. Das Sächsische Finanzgericht hatte unter Aktenzeichen 8K1767/10 vom 02.03.2011 eine "Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber" festgestellt, diese sei jedoch 'als Ausfluss der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit hinzunehmen' (bb). Gleichzeitig vermerkt der Senat in seiner Urteilsbegründung aber: "Der Gesetzgeber wird auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab 01.01.2013 neu regeln, wie sich aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174]) ausdrücklich ergibt. Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung." Ich werte diese Aussage als eindeutigen Bestandteil der Begründung des Urteils! Was ergibt sich meiner Ansicht nach daraus? Irren ist menschlich. Aber dass sich zwei Institutionen mit gleichen Argumenten irren, scheint mir unwahrscheinlich. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass - und so war es uns ja eigentlich auch bekannt - der Gesetzgeber tatsächlich die Bestandsfahrzeuge zum 01.01.2013 in die CO2-basierende Kfz-Besteuerung überführen wollte. Er es aber einfach bis heute nicht getan hat! Daraus ergibt sich u. a. die Frage, ob auf Grund der Hinweise des Finanzgerichts "Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174])" sich eine Verpflichtung des Gesetzgebers für sich selbst zur Durchführung seines damaligen Vorhabens ergibt? Eines Vorhabens auf das sich ein Finanzgericht und der Petitionsausschuss stützen!?? Ich persönlich werde mich rein vorsorglich an mein Finanzamt wenden und zunächst einmal einen Kfz-Steuerbescheid für dieses Jahr anfordern. (Habe ihn möglicherweise wegen Umzugs nicht bekommen - die Steuer wurde allerdings abgebucht.) Dann werde ich wie schon 2009 Einspruch gegen die Kfz-Steuer einlegen; diesmal werde ich zur Begründung außerdem obigen Absatz aus dem Finanzgerichtsurteil und das Zitat aus der Petitionsausschussbegründung anhängen. Und dann abwarten . PS 1: Hier sind die Mitglieder des Petitionsausschusses gelistet. Man könnte diese also einzeln anmailen. PS 2: Der oben im Zitat des Finanzgerichts genannte "Artikel 4" lautet eindeutig (Quelle: http://npl.ly.gov.tw/pdf/6845.pdf, Seite 1174): Artikel 4. Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt." PS 3: Vielleicht ergibt sich über genügend viele Einsprüche gegen die Erhebung der Kfz-Steuer nach Hubraumbemessung ein Handlungszwang!? PS 4: Anregungen, Meinungen, Hinweise - vielleicht auch bzgl. der Verpflichtung o. g. 'Artikel 4' in die Tat umzusetzen - wären hilfreich! PS 5: Haben fertig - vorerst .
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@zinn2003: Ich kann mit Deinem Post nicht viel anfangen. Sagst Du uns was Neues? Nein, eher nicht. Und es ist schön wenn Du eine Firma, zwei Ehrenämter und ... hast und nebenbei ... Aber was willst Du uns damit sagen? Überlass es doch jedem selbst, ob, wann und wie viel er sich wo engagieren mag. Es zwingt Dich doch niemand sich zusätzlich noch sonst wo zu engagieren, oder? Aber lass dann zumindest die Anderen, die noch irgendwo (nebenbei) was reißen wollen, dies tun - ohne sie mit "Ach komm, ..." zu demotivieren, statt zu motivieren. (Wobei 'motivieren' natürlich auch konstruktive Kritik beinhalten darf.)
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Aber ich bin sicher, Du möchtest Dich auf diesen / Deinen Verdiensten nicht ausruhen, oder? Ansonsten könnte ich seit Jahrzehnten mein Engagement bereits eingestellt haben - viele Andere wohl auch .
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Das mag schon sein. Aber meine Lebenserfahrung zeigt, dass sich ein gewisser Aufwand manchmal lohnt - manchmal auch nur aus Prinzip und um zu zeigen, dass wir nicht Alles einfach hinnehmen und über eigenes Hirn verfügen. Oder wie war das mit "Wir sind das Volk"!?
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... ein Blick auf den Genfer Autosalon (Auto mobil auf Vox) zeigte, wo es (auch) hin geht: von 0 auf 200 km/h in ca. 7 Sekunden!
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Nun das Problem ist ..., dass auch VW auf mehreren Beinen steht und längst an Öl und Benzin mit verdient. Und da sich niemand freiwillig Einnahmen selbst kürzt... Das sind leider Auswüchse der 'freien Marktwirtschaft' die passieren, weil nur die Menge des eingenommenen Geldes zählt, nicht die Vernunft. Siehe hier: Flucht in die Karibik - auch da kommt (u. a.) VW vor.
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Hallo @HSV, hallo Stefan, schade, dass nun etwas vorliegt. Ich hatte mir bereits ein paar Stichworte für ein Schreiben an Herrn Lammert aufgeschrieben; inhaltlich: Ob der Petitionsausschuss am konkreten Beispiel seinen demokratischen Aufgaben gerecht wird usw. Das Schreiben dürfte sich erübrigen, es sei denn die Antwort des Petitionsausschusses gäbe noch etwas her. Ansonsten ist, da stimme ich Stefan zu, zu überlegen, ob und wann ggf. etwas zu unternehmen wäre. Denn im Ergebnis haben wir derzeit ein Gerichtsurteil das die Regelungen zwar für ungerecht aber rechtens - weil zeitlich bis 2013 befristet - beurteilte. Und, wenn ich Eure Aussagen richtig interpretiere, eine Entscheidung des Petitionsausschusses, der ebenfalls davon ausgeht, dass ab 2013 die Altfahrzeuge in die CO2-Besteuerung überführt werden. In so fern wäre eine baldige Reaktion sinnvoll - wenn die Mitglieder des Petitionsausschusses aus Unwissenheit (?) hier eine (falsche) Entscheidungen treffen / bzw. falsche Begründungen liefern. (Es dürfte klar sein, dass kein Bundestagsabgeordneter sich Gedanken über Empfehlungen der eigenen Ausschüsse macht.) Das Einfachste wäre vorerst, den Petitionsausschuss auf dieses Problem hinzuweisen und nach dem "Gesetz" zu fragen; mit cc an die einzelnen Mitglieder des Ausschusses (vielleicht auch direkt über http://www.abgeordnetenwatch.de/). Bleibt die Anfrage unbeantwortet, das Gesetz ungenannt, könnte man weiter überlegen.
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@A2-E: Dass das Prinzip des 'Hubkolbens' nicht das Gelbe vom Ei ist, ist klar. Allerdings vermute ich, dass es (leider) noch immer Gründe gibt, die heute wie in der Vergangenheit eben für diese Technik sprechen. Allein deshalb und weil die Rückkehr zur Elektromobilität (die ersten Automobile waren elektrisch betrieben) noch auf sich warten lässt, sind Weiterentwicklung auf diesem Gebiet - selbst wenn sie nur ansatzweise Energie spart - durchaus sinnvoll. @heavy-metal: 'geplante Obsoleszenz' ist nicht 'Gott gegeben' sondern von Menschenhand zwecks Verkaufsförderung (und Ressourcen-Verbrauchs) erfunden - ja ggf. sogar speziell entwickelt. Es sollte daher möglich sein, entsprechend etwa 'Pumpe-Düse'-Systemen entsprechende Haltbarkeiten und Kilometerleistungen zu erzielen. Und falls nicht, würde sich vor dem Hintergrund von Einsparungen die Frage stellen, was Ersatzteile kosten, wie groß der Aufwand des Austauschs etc. sind.
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... falls die angesprochenen 30% Leistungssteigerung bei 30% weniger Kraftstoffverbrauch auch nur ansatzweise stimmen sollten... Wird es interessant - wegen evtl. Patenten usw. - ob und wann Andere diese Technik auch einsetzen dürfen!? Und, ob sie es wollen!
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Schaut mal hier: Das Aus für Nockenwelle, Zahnriemen und Steuerkette.
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ARD: Ratgeber - Auto-Reise-Verkehr zu Elektrofahrzeuge im Winter.
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Die Idee eines - sich nicht mit Verbrennungsmotoren - Auskennenden: Vielleicht könnte man über entsprechende Elemente im Pleuel die Brennraumgrößen steuern - statt einer Zylinderabschaltung?
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... wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Gleiches gilt sicherlich auch für Brennstoffzellen. Denn nur mal theoretisiert: wenn wir nachhaltig und umweltschonend erzeugte, elektrische Energie speichern und z.B. in Brennstoffzellen nutzen könnten, wäre auch das ein Schritt in die richtige Richtung. Und wenn "nachhaltig und umweltschonend erzeugt" stimmt, wären sogar in der Anfangszeit größere H2-Verluste tragbar. Leider finde ich eine in meiner Erinnerung schlummernde Aussage derzeit nicht, wo ein Vergleich zwischen 'Akku' und 'Brennstoffzelle' vom Ressourcenaufwand bis hin zum Recyclen zu gunsten der Brennstoffzelle ausfällt.
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Ich persönlich finde es schade, dass statt echter Änderungsgedanken eher ein 'weiter so' stattfindet. Ich versuch's in der Kurzfassung: Wir A2-Fahrer/innen fahren ein Fahrzeug das vor über 12 Jahren entwickelt wurde; u.a. eine 3l und eine 5l - Version. Und scheinbar sind die Meisten zufrieden. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung unterstellt, sollte heute ein 5l-Auto "Stand der Technik" sein können. Angesichts der endlichen Ressourcen (Stichwort auch: "Grenzen des Wachstums") - und egal auf welche perfiden Ideen man noch kommen mag - sollte man auch folgende Gedanken denken, entwickeln, diskutieren und evtl. gesellschaftsfähig machen dürfen: Jedes Fahrzeug das zum Tag seiner ersten Zulassung mehr als dem jeweiligen 'Stand der Technik entsprechend' seiner Fahrzeugklasse verbraucht, wird mit einer einmaligen Steuer auf den Fahrzeuglistenpreis von 15% pro Liter Mehrverbrauch belegt - ab z.B. 2016; die Abstufungen erfolgen in 0,1 l - Schritten. Die Steuern werden ausschließlich im Bereich Umwelt, nachhaltige und regenerative Energien verwendet oder in deren Infrastrukturen. Die Definitionen der Fahrzeugklassen und dem jeweiligen 'Stand der Technik' unterliegen einem jährlich entscheidenden Gremium aus Automobilindustrie, Politik, Hochschulen / Forschungseinrichtungen, ... und Umweltverbänden, wobei Letztere die Mehrheit haben sollen. Der Erfolg wird sein, dass private Käufer sehr viel mehr auf ihren Verbrauch achten und die Leasing-Nutzer, die ja monatlich einen Prozentpunkt vom Neuwagenpreis abführen müssen - aber i.d.R. keinerlei Fahrzeugnebenkosten haben (Versicherungen, Steuern, Sprit) -, würde es ebenfalls betreffen. Und vielleicht würde auf diesem Wege der Eine oder Andere 'eine Nummer kleiner' wählen. Zumindest wäre ein Ergebnis, diejenigen, die unnötig viel Energie verbrauchen, auch etwas mehr zur Kasse gebeten werden. Diese Idee wäre sicherlich noch verfeinerbar . Und ansonsten halte ich mich mal ein wenig zurück - oder ich versuch es mal .
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Mir scheint, ihr wollt nicht wirklich über "Die Zukunft des Automobils..." diskutieren, denn die Frage des Antriebs gehört wesentlich dazu. Im Übrigen habe ich nur einen Post von @cer vom 21.01.2013 aufgegriffen; er meinte damals: "Hiobsbotschaft heute: In USA wurden in den letzen Jahren erhebliche Öl- und Gasvorkommen gefunden. ..." - und nun will man es bei uns mit der gleichen Technik versuchen. Danke für den Hinweis. Aber hast Du den 'Sarkasmus'-Smiley vergessen (ich meine wegen möglicher Missverständnisse). Ansonsten fände ich Deinen Umgang mit dem Leid anderer wenig passend - selbst dann, wenn die noch weit weg sind! Im Übrigen hoffe ich, dass so manche Reaktionen Ausdruck von ansatzweisem 'schlechten Gewissen' sein könnten, angesichts beginnender Erkenntnis, dass wir Öl, Gas etc. vielleicht doch nicht essen oder trinken können, ...
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Yepee - wir brauchen wohl gar keine Batterien usw. Denn auch bei uns soll - zumindest nach Wünschen unserer Regierung - Fracking erlaubt werden! Wo darf ich den :Kanone:platzieren?
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