Joachim_A2
Benutzer-
Gesamte Inhalte
3.029 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Artikel
Galerie
Forum
Kalender
Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2
-
Ich hab keinen Überblick... aber ist "jeder fünfte" nicht etwas hoch gegriffen? (Im Sinne, dass es für weniger Autofahrer heute realisierbar / realistisch ist.)
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Da stimme ich mal grundsätzlich zu. Die wesentlichen Einschränkungen sind allerdings... ... dass nicht jeder eine PV-Anlage hat / montieren kann. Den Meisten 'in den Städten wohnenden' wird dies versagt bleiben. Am Besten werden es da noch diejenigen 'mit eigenem Dach für ihr Fahrzeug' haben; sei es in Form eines Carports, Garage oder Tiefgaragenstellplatz. Nur bis da die Infrastrukturen installiert sind, wird es dauern. Von Infrastrukturen für die 'öffentlichen' Laternenparker ganz zu schweigen. In so fern hilft es absolut nichts, wenn zwar praktisch keine technischen Hindernisse existieren - der Wille allein wird es nicht richten. Es bedarf also gesellschaftlichen Engagements und entsprechender finanzieller Mittel, um hier entsprechendes in Vorlage zu realisieren und das Henne - Ei - Prinzip zu lösen. Denn was brauche ich zuerst? Das Strom konsumierende Automobil, um die Zapfsäule bereit zu stellen oder erst die Zapfsäulen, um das Automobil auch betanken zu können. Angesichts desolater Staatshaushalte und einer teilweise entsprechenden Steuermoral stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen?
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
So einfach, @cer, ist das nicht - spätestens dann, wenn Du mit der Einhaltung dieser / Deiner Maßstäbe feststellen musst, handfeste Nachteile gegenüber den Anderen zu haben! (Haben Viele sicherlich schon festgestellt.) Und das mit dem 'in Liebe ertragen' - damit habe ich es nicht so, denn es hört sich für mich nach 'Entschuldigung für jegliches Handeln' an; ungeachtet dessen, dass es tatsächlich nichts zur Besserung oder gar Lösung solcher Probleme beiträgt. Aber Du hast Recht: BTT .
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
... sorry, @cer, ich vergaß. Du weißt ja, mein Wunsch ist die Erde in einem objektiv besseren Zustand zu verlassen, als sie vorgefunden zu haben. (Und wenn ich nicht ein wenig Energie dafür aufwenden würde, diese Meinung beizubehalten ..., würde ich mich künftig einfach wie die (scheinbare) Mehrheit verhalten: "Nach mir die Sintflut".)
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Angesichts der Frage, ob ein "Q1" gleich gute Werte wie ein "A2.2" erreichen könnte (ich meine damit speziell mal die Sprit-Verbrauchswerte (andere Verbrauchswerte wie Ressourcen, Recyclebarkeit etc. dürfen aber ebenfalls einfließen)) befürchte ich, dass "Hochrechnungen" ergeben werden, dass wegen des Q-Konzepts zu viele Negativkompromisse gegenüber einem möglichen A2.2 eingegangen werden (müssen). Und ich hochrechne daraus, dass der Q1 kein (optimaler) Nachfolger des A2 werden wird. Unter 'optimaler' würde ich, entsprechen der über 10-jährigen Weiterentwicklung der Technik, beispielsweise einen deutlich geringeren Verbrauch und mehr Umweltkonformität erwarten. Siehe auch: Höchststand des CO2 Gehalts in der Atmosphäre seit über 2,5 Millionen Jahren.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
...mag sein. Bei meinen obigen Ausführungen hatte ich auch mehr an Billigbauten aus dem Osten mit Renault-Beteiligung gedacht. Entweder erfüllen diese 'neuen' Fahrzeuge nicht alle Anforderungen oder die Anforderungen machen einen so geringen Teil der Gesamtkosten aus, dass sie selbst bei Billigprodukten zu Billigpreisen realisierbar sind. Und damit schließt sich für mich der Kreis zu meiner obigen Aussage - auch ohne Insiderwissen.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
... Komplett- oder Teilkonstruktion!? Gehen wir davon aus, dass nicht jedes neue Fahrzeug auch neu konstruiert ist... bleibt lediglich das Alter, also der Zeitraum seit der letzten Konstruktionsänderungen am A2. Allerdings glaube ich auch nicht, dass alle Neufahrzeuge heute eine so deutliche Verbesserung in den genannten Punkten bringen, als dass eine Modifikation des A2 nicht sinnvoll sein könnte. Korrekterweise wären die eingesparten 'Zwischenentwicklungen' mitzuberechnen; allerdings auch die Einnahmeausfälle, da keine 'Zwischenentwicklungen' verkauft wurden.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Dazu könnte man natürlich was 'Konzept' u.v.a.m. angeht ausführen, dass es (solche) längerfristigen Konzepte immer schwerer haben. Denn wenn jeder jedes Jahr mit irgendwelchen Neuerungen 'kommen muss', muss auch irgendwo Zeit von der Planungsphase bis zum fertigen Produkt eingespart werden; Produktionsabläufe und alles was dazu gehört, lassen sich nicht beliebig kurz gestalten. Und das hat Folgen - nicht nur in der Automobilindustrie! Vielleicht könnte unser A2 auch dazu dienen, das obige 'kommen muss' in Frage zu stellen - zumindest aus Sicht des gern als Schuldigen hierfür bezeichneten Käufers.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ich würde dennoch vermuten, dass das in naher Zukunft weniger wahrscheinlich ist. Zumindest so lange, wie das 'Made in Germany' bzw. das darauf begründete positive Image von "VW" / "Audi" auch für andere Märkte wichtig sind. Wenn allerdings eines Tages klar ist, dass 'Made in Germany' eigentlich falsch ist und / oder 'Made in China' auch nicht schlechter ist... (Ich kann mich an zwei Golf Modelle (~198x), die in Belgien (?) produziert wurden, erinnern: katastrophale Qualität => beide Modelle gewandelt; das dritte Modell aus Wolfsburg war in Ordnung.)
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Da weiß ich nicht, ob Audi das auch so sehen wird. Letztlich kam irgendwo ein Interview mit einem Herrn Hahn, der - meiner Erinnerung nach - das Geschäftsgebaren von VW (und seinen Töchtern) hinsichtlich China alles andere als positiv sah. Mit anderen Worten: es wäre denkbar, dass in Zukunft - nach allem Technologie-Transfer nach China - unsere VW-Automobile ebenfalls in China gebaut und im Ergebnis von uns importiert werden. Mag sein, dass das noch ein wenig dauert. Sollte sich das aber bewahrheiten oder gar in irgendwelchen Hinterköpfen strategisch reifen, wird man auf den (im Vergleich unbedeutenden) deutschen Markt keine Rücksicht nehmen. In so fern sind wir 'nicht vielen' viel zu wenige, um als Käufergruppe, auch bei rückgehenden Neuzulassungen wahrgenommen zu werden. PS.: Ich gebe nochmals zu - eigentlich ist es ja bekannt - dass ich den extensiven Technologie-Transfers langfristig sehr kritisch gegenüber stehe. Ich halte sie nur dann und nur in dem Rahmen für vertretbar, wenn 'im Hause / zu Hause' ein permanenter Entwicklungsvorsprung von ein bis zwei Generationen vorgehalten wird, um hier (in D) langfristig wirtschaftlich und entsprechendem Personal / Arbeitsplätzen arbeiten zu können. Alles Andere dient relativ kurzfristigen Erfolgen von denen man in Zukunft allerdings weder zehren noch leben kann.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Ich finde sooo schlecht sieht er nicht aus - aber eben Elektro pur.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Übrigens... der in Post #18 genannte Preisunterschied ergab sich bei der gleichen Kette nur eben unterschiedlichen Händlern und Orten . Telefonieren kann sich lohnen.
-
Kleiner Elektroflitzer bricht Rekorde; "Detroit Electric SP:01". Wenn man auf die Rekord-Features verzichten könnte, ... wäre das mit der Reichweite besser.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
... so ländlich nun auch wieder nicht .
-
Auch wenn ich dieses Jahr früh dran bin . Obige Dunlops in kleiner Stadt: 396,- € komplett mit Wechsel, ..., Altreifenentsorgung. Das Gleiche auf dem Land: 300,- € komplett mit Wechsel, ..., Altreifenentsorgung. Für welchen Anbieter ich mich entschieden habe ... .
-
Übrigens: was die Informationslage zu Energievorkommen, deren Reichweite etc. angeht - auch die 'guten Nachrichten aus den USA', die deren Importunabhängigkeit in bälde in Aussicht stell(t)en - könnte mal hier oder speziell hier nachlesen! Vielleicht relativiert sich dann die Eine oder Andere Aussage zu unserer Fossilen-Zukunft, künftigen Versorgungssituationen, Energie-Preisen usw. In diesem Sinne und viel Spaß beim Lesen.
- 3.411 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
EU Reifenlabel: 145/80 bei Rollwiderstand nur "C"
Joachim_A2 antwortete auf Muench's Thema in Technik
Auf der Conti-Seite gibt es ein schönes Video zu den EU-Reifenkennzeichnungen und deren Bedeutungen (Sprit-Verbrauch, Bremsweg und Rollgeräusche). Auch wenn das Label derzeit noch 'verbesserungsfähig und -würdig' ist, es ist ein Anfang. Wer denn auf dieses Label achten will, sollte vorsichtshalber nicht nur beim Reifenhändler nachsehen, sondern zusätzlich auf der Seite des Herstellers - siehe: (Sommer-) Reifen und das EU-Reifenlabel... - anderenfalls könnte man z. Zt. den falschen Reifen erwischen oder aufgrund falscher Angaben evtl. den 'Falschen' kaufen. -
Sehr geehrter Herr Bundespräsident... Sie haben Post . Kernpunkte: Die einfache und mögliche Minimierung der gerichtlich festgestellten "Ungleichbehandlung", die sich aus dem NEFZ ergebenden CO2-Daten, der Bezug des Petitionsausschusses auf ein nicht existierendes Gesetz, die Feststellung eines Finanzgerichts, dass die "Ungleichbehandlung" zwar hingenommen werden müsse, sie aber eine 'absehbar nur vorübergehend geltende Übergangsregelung' sei, weil sich 'aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ... vom 29. Mai 2009 ... ausdrücklich die Neuregelung der Besteuerung von Bestandsfahrzeugen zum 01.01.2013 ergebe', ... Über Antwort(en) werde ich berichten. PS: Dank an alle konstruktiv kritischen Geister - so konnte ich im Schreiben gleich ein paar möglichen Gegenargumenten begegnen.
-
So ich schreib es mal hier rein - wenn's nicht passt oder Besseres gibt ... verschieben. Seit November (?) letzten Jahres gibt es ähnlich wie bei Elektrogeräten, Autos usw. auch für Reifen ein EU-Label (EU-Reifenkennzeichnung). Egal was man vom aktuellen Reifenlabel hält... Wer Reifen der Größe 175/60 R15 81T sucht, wird für die meisten Reifenhändlern Werte: E, B, 70 db finden - z.B. für den Continental 175/60 R15 81 H EcoContact 3. Für den Dunlop SP Street Response wird sogar E, C und 70 db angegeben. Schaut man jedoch auf die Dunlop-Internetseite findet man die Klassifizierung C, B und 68 dB. Was stimmt? Eine Nachfrage bei Dunlop zum SP Street Response in der Größe 175/60 R15 81T ergab: "durch eine Veränderung im Produktionsablauf konnten die Labelwerte verbessert werden. Der verbesserte Reifen hat die Materialnummer: 530924." Es gibt Tests, die beide Reifen dicht beieinander sehen. Der Preisunterschied liegt je nach Anbieter weiter auseinander. PS: auf der Conti-Seite gibt es ein schönes Video zu den EU-Reifenkennzeichnungen und deren Bedeutungen (Sprit-Verbrauch, Bremsweg und Rollgeräusche).
-
In der Kurzfassung meine ich, es müssten erst einmal die Mitglieder des Petitionsausschusses darüber informiert werden, dass sie unter Bezugnahme auf "Das Gesetz sieht vor, dass sie {die Bestandsfahrzeuge} ab 2013 in die neue Systematik der CO2-orientierten Besteuerung überführt werden" falsch entschieden haben. Zumindest die Obmänner des Ausschusses (alle, weil wir ja nicht wissen, wie der Ausschuss beim Entscheidungstermin zusammengesetzt war) sollten diesbezüglich mit dem Wunsch nach einer Antwort, Post bekommen. Und um dieses 'Problem' etwas breiter zu treten, wäre unter Cc der Chef (Bundestagspräsident Lammert) zu nennen. Wenn diese Info als sinnlos eingestuft wird, käme das m. E. der Idee gleich, der Ausschuss habe wissentlich falsche Aussagen als Tatsachen dargestellt. Deshalb erst recht auch an den Chef. Sinngemäß gleiches - hier nur als Info - an das Sächsische Finanzgericht. Denn egal ob die damalige Senatsentscheidung den Punkt "Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung {bis 2013}" als Haupt- oder Nebensatz einfügte, für ein Gericht zählt immer die Summe aller Einzelheiten. Und diese Einzelheit schien dem Gericht immerhin so wichtig, sie in Urteil zu schreiben. Ungeachtet dessen, dürfen auch Juristen im Laufe ihres Lebens schlauer werden und evtl. etwas weniger Politikgläubigkeit an den Tag legen... Danach könnte man weiter sehen oder in der Zwischenzeit weiter überlegen. Obiges halte ich - wie gesagt - für wichtig. Oder würdet Ihr einen Mangel oder Falschaussagen zu Eurem A2 unwidersprochen hinnehmen!?? Versteht Ihr, wir haben uns an viel zu vielen Stellen angewöhnt zwar vielleicht noch Missstände festzustellen, aber dann nur noch leise, hinter vorgehaltener Hand oder gar nicht mehr zu reagieren. So ändern wir rein gar nichts - und sanktionieren das Handeln von Missständen. Ich jedenfalls werde bei Gelegenheit den Gesamtkomplex unserem Staatsoberhaupt in passendem Kontext zukommen lassen. @zinn2003: Selbst wenn Du Recht hast, wovon man ausgehen kann, interessiert es mich nicht! Ebenso wenig, wie es die Bundesregierung interessierte, wissentlich eine Ungleichbehandlung mit der Einführung der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer und den Stichtagsregelungen in Kraft zu setzen. Und wenn als Ergebnis unserer Bemühungen diese Ungleichbehandlung auf weniger Personen zutrifft - also kleiner wird - wäre etwas Positives erreicht. Auch wenn es noch Positiver ginge oder wünschenswert wäre.
-
Kleine Zusatzinfo: Eine Nachfrage bei den Audianern in IN hat sinngemäß folgendes ergeben: Seit ca. 2000 hat sich an der Feststellung und Ausweisung des CO2-Ausstoßes nichts wesentliches geändert. Die Messungen basieren nach wie vor auf dem NEFZ und werden bezogen auf den 'kombinierten' Verbrauch in den COCs ausgewiesen. In so fern dürften die o. g. Hinweise des BMF für einen Teil der Bestandsfahrzeuge nur vorgeschoben sein. Der Herr vom Audi-Kundendienst fand die Frage jedenfalls sehr spannend, weil doch viele Fahrzeuge betroffen wären. Vielleicht wären - da die Aussagen sehr vorsichtig und nach dem Motto 'ja nichts falsches sagen' getroffen wurden - Nachfragen bei den Automobilclubs durch Mitglieder hilfreich. Prinzipiell könnte man hinsichtlich der Gesamtsituation auch mal bei "AutoMobil" (VOX), ... nachfragen .
-
Sorry - Du könntest wissen, dass dieser Ansatz falsch ist! Recht gebe ich Dir bzgl. der gefundenen BMF-Mitteilung, die mir entfallen war. Im Übrigen bleiben aber die falsche Rechtsgrundlage für das Finanzgericht ebenso, wie die flasche Entscheidungsgrundlage des Petitionsausschusses. Aber: Für Neuzulassungen zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 wurde eine Wahlfreiheit zwischen alter (hubraumbezogener) und neuer (CO2-bezogener) Besteuerung eingeräumt. Nichts anderes als diese Wahlfreiheit für Bestandsfahrzeuge ist das Ziel! Sozusagen als eine Art Belohnung für vorbildliches Umweltverhalten derer, die ein Fahrzeug mit entsprechend geringen CO2-Emissionen gekauft hatten, und somit dem Wunsch des Gesetzgeber voreilend Rechnung trugen. (Entsprechende Ausführungen - auch zu den Protokollen des Deutschen Bundestages - kannst Du hier im Thread nachlesen.) Und selbstverständlich auch, um eine Gleichbehandlung von sonst völlig identischen Fahrzeugen auf dieser Basis zu ermöglichen! Um weiteren 'Ungerechtigkeitsdiskussionen' vorzubeugen: Selbst wenn nicht alle zugelassenen Bestandsfahrzeuge über eine COC o. ä. zum Nachweis der CO2-Emissionen verfügen, könnte man die Ungerechtigkeit gegenüber denen, die diese Papiere haben, abschaffen. Nur für diejenigen, die keine diesbezüglichen Papiere haben und deren Fahrzeughersteller solche Papiere auch nicht ausstellen wollen (oder können), würde eine entsprechende Wahlfreiheit nichts nutzen. Diese Situation wäre etwa der Problematik 'A2 und Feinstaubfilter' gleichzusetzen - für die aber die Hersteller verantwortlich wären.
-
Da ich gerade versuchte meine Kfz-Steuer CO2-basierend zu ermitteln, habe ich hier folgendes gefunden: "Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)" Wenn das so stimmt... ist die Aussage in der Beschlussbegründung zur Petition (vom 21.02.2013 'abschließend beraten und beschlossen') definitiv FALSCH. Anmerkung: spekulativ könnte der Beschluss allerdings auch schon lange in der Schublade liegen, sonst hätte der Inhalt "BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012" hier Einzug halten müüssen. Im Ergebnis macht es aber den Beschluss des Petitionsausschusses nicht richtiger! entbehrt das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts hinsichtlich "Der Gesetzgeber wird auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab 01.01.2013 neu regeln, wie sich aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174]) ausdrücklich ergibt. Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung." seiner Grundlagen. PS: Schade, dass in diese CO2-Datenbank unser A2 nicht gelistet ist.
-
Also zurück zu Motivierenderem. Mir stellt sich die Sachlage nun wie folgt dar: Der Petitionsausschuss hat über die Petition 8025 vom 26.10.2009 nicht umsonst seine Entscheidung erst im Jahr 2013 getroffen; also über 3 Jahre nach Eingang der Petition. Den Grund hierfür kann man dem 2. Absatz auf Seite 2 entnehmen: "Das Gesetz sieht vor, dass sie {Anmerkung: die Bestandsfahrzeuge} ab 2013 in die neue Systematik der CO2-orientierten Besteuerung überführt werden." Damit musste der Petitionsausschuss nun keinerlei 'Geld kostende' Entscheidungen mehr treffen, weil sich der Grund für die Petition nun ja erledigt hat. Leider hat der Petitionsausschuss wohl nach Aktenlage entschieden - ohne sich darum zu kümmern, ob der Gesetzgeber sein Vorhaben der Überführung von Bestandsfahrzeugen in die CO2-oritentierte Besteuerung auch tatsächlich umgesetzt hat. Damit unterliegt der Petitionsausschuss einer Fehleinschätzung, was seine Entscheidung als Fehlentscheidung einstufbar macht. Das Sächsische Finanzgericht hatte unter Aktenzeichen 8K1767/10 vom 02.03.2011 eine "Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber" festgestellt, diese sei jedoch 'als Ausfluss der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit hinzunehmen' (bb). Gleichzeitig vermerkt der Senat in seiner Urteilsbegründung aber: "Der Gesetzgeber wird auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab 01.01.2013 neu regeln, wie sich aus Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174]) ausdrücklich ergibt. Insoweit wendet sich der Kläger gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung." Ich werte diese Aussage als eindeutigen Bestandteil der Begründung des Urteils! Was ergibt sich meiner Ansicht nach daraus? Irren ist menschlich. Aber dass sich zwei Institutionen mit gleichen Argumenten irren, scheint mir unwahrscheinlich. Deshalb gehe ich im Moment davon aus, dass - und so war es uns ja eigentlich auch bekannt - der Gesetzgeber tatsächlich die Bestandsfahrzeuge zum 01.01.2013 in die CO2-basierende Kfz-Besteuerung überführen wollte. Er es aber einfach bis heute nicht getan hat! Daraus ergibt sich u. a. die Frage, ob auf Grund der Hinweise des Finanzgerichts "Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (BGBl I 2009, 1170 [1174])" sich eine Verpflichtung des Gesetzgebers für sich selbst zur Durchführung seines damaligen Vorhabens ergibt? Eines Vorhabens auf das sich ein Finanzgericht und der Petitionsausschuss stützen!?? Ich persönlich werde mich rein vorsorglich an mein Finanzamt wenden und zunächst einmal einen Kfz-Steuerbescheid für dieses Jahr anfordern. (Habe ihn möglicherweise wegen Umzugs nicht bekommen - die Steuer wurde allerdings abgebucht.) Dann werde ich wie schon 2009 Einspruch gegen die Kfz-Steuer einlegen; diesmal werde ich zur Begründung außerdem obigen Absatz aus dem Finanzgerichtsurteil und das Zitat aus der Petitionsausschussbegründung anhängen. Und dann abwarten . PS 1: Hier sind die Mitglieder des Petitionsausschusses gelistet. Man könnte diese also einzeln anmailen. PS 2: Der oben im Zitat des Finanzgerichts genannte "Artikel 4" lautet eindeutig (Quelle: http://npl.ly.gov.tw/pdf/6845.pdf, Seite 1174): Artikel 4. Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt." PS 3: Vielleicht ergibt sich über genügend viele Einsprüche gegen die Erhebung der Kfz-Steuer nach Hubraumbemessung ein Handlungszwang!? PS 4: Anregungen, Meinungen, Hinweise - vielleicht auch bzgl. der Verpflichtung o. g. 'Artikel 4' in die Tat umzusetzen - wären hilfreich! PS 5: Haben fertig - vorerst .
-
@zinn2003: Ich kann mit Deinem Post nicht viel anfangen. Sagst Du uns was Neues? Nein, eher nicht. Und es ist schön wenn Du eine Firma, zwei Ehrenämter und ... hast und nebenbei ... Aber was willst Du uns damit sagen? Überlass es doch jedem selbst, ob, wann und wie viel er sich wo engagieren mag. Es zwingt Dich doch niemand sich zusätzlich noch sonst wo zu engagieren, oder? Aber lass dann zumindest die Anderen, die noch irgendwo (nebenbei) was reißen wollen, dies tun - ohne sie mit "Ach komm, ..." zu demotivieren, statt zu motivieren. (Wobei 'motivieren' natürlich auch konstruktive Kritik beinhalten darf.)