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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Da sollte es doch eigentlich Schriftliches zum Thema '500 €' seitens des Richters geben. Was steht diesbezüglich drin? Und ist das schriftlich (von ihm) widerrufen worden? Was steht im Verhandlungsprotokoll (wahrscheinlich nur über (D)einen Anwalt ansehbar)? Das sollte Klärung darüber bringen, wie die '500 €' zu Stande kamen, zu welchem Zweck usw. Und auch etwas Licht darüber bringen, wie sich das mit der 'Straf- und Zivilprozess-Aussage' (#172) verhält.
  2. Einerseits hatte ich es so verstanden, dass die 500 € keine 'Schadenersatzforderung' war und ist ... womit alle Hinweise zu einem solchen Urteil hinfällig sind! Ungeachtet dessen: ohne das Urteil und worum es dabei ging zumindest (laienhaft) gelesen zu haben, glaube ich nichts. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass auch der 'sehr umgängliche und auskunftsfreudige Herr Anwalt' in dem Haus residiert, dass zuerst versucht hat, an die 500 € zu kommen. Ist meine Erinnerung diesbezüglich richtig!? In jedem Fall: siehe #191 und #195 bzgl. wer Deinen Anwalt zahlen dürfte. PS: Bzgl. der 500 €: die würde ich, wenn möglich, wieder zurück auf's eigene Konto buchen!
  3. ... vielleicht ein Grund sich kompetente Hilfe zu holen. Schließlich kann man nicht alles Wissen und 'die auf der anderen Seite' dürften über dies auch noch, allein aufgrund ihrer Tätigkeiten, über mehr Erfahrungen verfügen.
  4. Ich gebe @DerTimo Recht, Du solltest einen Anwalt beauftragen; es sei denn, Dir macht dis Sache Spaß, Du rechnest Deine Zeit zu 0 € ab, ... Die 500 € gehören, so wie ich es lesen kann, Dir. Da das alles in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht, dürfte Dein Anwalt - wenn Du Recht hast - wohl von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Zudem könntest Du beginnen Deine Zusatzaufwendungen in Rechnung stellen ... selbst wenn Du auf diese dann - nachdem Du die 500 € wieder in der Hand hast - 'im Rahmen einer endgültigen Aktenschließung' großzügig verzichten würdest.
  5. @cers Basteleien in #755 - speziell die Bilder 1, 2 und 6 - haben was; ggf. aus runden Einzelelementen (Bild 3) zusammengesetzt. Ich vermute allerdings, dass auch (kleine) Einzelelemente eine zu tiefe Bauform für unsere Abdeckungen haben. Und zur Bild 6 - Lösung wird es kaum kommen, es sei denn, es gäbe eine übernehmbare Lösung von einen anderen Fahrzeugtyp.
  6. Ich würde abwarten, was da noch kommt (denn es muss schriftlich geschehen und begründet sein). Wahrscheinlich hat Gegnerins Anwalt zuvor ein Schwätzchen mit dem Richter gehalten, ihn belabert (kann wörtlich genommen werden) und nun der Versuch auf diese Art. Für 500 € lohnt sich sicherlich auch eine Rechtsberatung. Und das mit dem 'Kleintierzuchtverein' würde ich mir nachträglich noch mal überlegen.
  7. Ja, das mit dem 'Äußerst zufrieden' hatten wir schon mal: etwa hier, hier (#1764 und folgend), ... Scheinbar sind die Urheber dieses Textes sehr lern- oder denkunfähig. Oder es gilt einfach: 'deutsches sprache, schweres sprache' .
  8. bzw. die Bundesaufsicht für Versicherungswesen (BAV).
  9. Dies gehört einerseits an die BAFIN und als Beschwerde an die Versicherungsgesellschft (Einschreiben mit Rückschein an die Aufsichtsratsvorsitzenden)!
  10. Leider muss man anmerken, dass in den heutigen Zeiten wohl auch eine Rechtsschutzversicherung nötig sein dürfte. Aber das mit der Staatsanwaltschaft würde ich in jedem Fall mal machen. Eine weitere hilfreiche Adresse könnte auch die Anwaltskammer sein. [OT] Ich bin verfechter solcher Maßnahmen. Ich kann mich an eine Beschwerde über einen Arzt via Krankenkasse erinnern, bei der die Krankenkasse mehrfach nachgefragt hat, ob die Beschwerde denn wirklich (an die Ärztekammer) weiter geleitet werden soll usw. Ich bestand darauf. Heute ist der Arzt seine Kassenzulassung dauerhaft los! Ich will dies ausdrücklich nicht allein auf meine Beschwerde zurück führen - das wäre wohl auch nicht richtig -, aber es müssen wohl mehrere Beschwerden zusammen gekommen sein und dann zählt vielleicht jede Einzelne. [/OT]
  11. ... ansonsten könnte ich noch anmerken, dass ein Anwalt Auftragnehmer seines Mandanten ist und im Rahmen der Auftragsannahme natürlich auf das vertrauen muss, was ihm seine Mandantschaft erzählt. Im Zweifelsfall, wenn die Mandantschaft - evtl. angestachelt vom Versuch der eigenen Versicherung (#143) - und auch nach Beratung und (negativer) Erfolgsabschätzung durch den Anwalt zu dem Schluss kommt, es versuchen zu wollen, kann der Anwalt den Auftrag allenfalls ablehnen. Aber ob er das tun wird? Ansonsten wird er eben im Sinne seiner Mandantschaft 'alles' versuchen - wie die Versicherung zuvor. Abwägungen oder gar Entscheidungen über Recht / Unrecht sind den Gerichten vorbehalten. Dass das manchmal mit Moral nichts zu tun hat, ist klar. Aber da sind Anwälte wohl auch nur Mitglieder einer Gesellschaft.
  12. Erstens: evtl. muss sich der Anwalt nun gegenüber seiner Kundin rechtfertigen und 'noch was rausholen'. Zweitens - nicht vergessen!: Es gibt viele Leute, die aus was für Gründen auch immer - trotz einer gewissen Sachkenntnis -, etwas verschüchtert oder wegen zu wenig Zeit oder wegen ... sich nicht streiten wollen oder können. Und genau mit dieser Personengruppe gewinnen solche Anwälte, Versicherungen usw. Selbst dran Schuld!? Könnte man vermuten oder sagen. Aber es sind oftmals sehr junge Unerfahrene oder ältere Menschen, die mit solchem Schwachsinn noch nicht oder nicht mehr klar kommen. Beispiele gibt es in den Automobilforen genügend, etwa wenn es um die Frage geht, wie ein Reparaturauftrag auszusehen hat und / oder ob die Rechnung auch bei Misserfolg zu bezahlen ist.
  13. 3. TÜV: alles Bestens. Trübungswerte: 0,84; 0,84 und 0,85 immer noch mit dem originalen Rohrreiniger und ohne sonstige Tricks. Diesmal stehen die Trübungswerte wieder nicht mehr im Prüfbericht. Schade. Dafür hat der Prüfer eine Taschenlanpe unter meinem Auto gefunden - steckte zwischen den Windungen der hinteren Rad-Feder und dürfte von der letzten Inspektion stammen; ist also im letzten Jahr viel rumgekommen .
  14. Die IAA ist vorbei und es ist, angesichts der Spekulationen im Vorfeld zur IAA, sehr ruhig hier!? Gibt es nichts zu bestätigen oder zu dementieren bzgl. "Neuauflage des A2 | Zukunft des Automobils... "? Ich war nicht da, aber was - wie immer - berichtet wurde, ist die IAA teilweise mit steigendem Anteil wohl auch eine Art 'Haute Couture' Show der Automobilindustrie - viele Fahrzeuge, aber für die Wenigsten kaufbar - also eher keine 'Street-Fashion'!?
  15. ... gar keine Frage, jeder kann und muss seine Prioritäten setzen. Etwa, obwohl ich auf den Wert meines A2s achte und ihm normalerweise auch Wachs etc. zukommen lasse, genügen mir die 'billigeren' Nano-Produkte. Damit könnte ich mir / ihm einen Schluck des etwas teureren Öls leisten können wollen .
  16. Was den Preis angeht, ist das leider richtig. Geht man in einen Baumarkt, kostet der 4200er 5l-Kanister über 90 Euro; im Versandhandel ist der gleiche Kanister für rund 55 € zu haben. Schön rechnen lässt sich das Ganze für diejenigen, die ihre Inspektion beim Freundlichen machen lassen. Dieser berechnet für "5W30 OLL 3 - 4,2 l = 82,95€". Den 5 l Kanister also im Versandhandel bestellt und beigestellt spart rund 28 € und 0,8 l bleiben sogar noch übrig. Vorausgesetzt: der Freundliche erhebt nicht anderweitig einen Zuschlag für die Verdiensteinbuße beim Öl.
  17. Vollkommener Unsinn ! Ungeachtet, dass ich möglicherweise schrieb - träum weiter. Im Übrigen gibt es viele Möglichkeiten einen Mitarbeiter direkt oder auch indirekt 'zu beteiligen'; es müssen nicht zwingend auf dem Gehaltszettel ausgewiesene Boni sein .
  18. Ja, denn wenn man solche Versuche künftig verhindern will!Man darf nicht vergessen: der nette Sachbearbeiter ist an diesen (Zusatz-) Einnahmen möglicherweise beteiligt! Und ich halte es für eher weniger Wahrscheinlich, dass sein Unternehmen nichts von seinem Tun weiß - schließlich liegt es auch in dessen Interesse. In so fern kann man vielleicht daran denken, ein 'cc' des Schreibens an die Bafin der Unternehmensleitung der Versicherung zukommen zu lassen. Mach es!
  19. Ja, auch. Und, weil ich den Eindruck habe, dass Herr Prost unterstützenswert denkt und arbeitet {siehe hier}.
  20. Auch wenn es nicht der jüngste Thread zum Thema Motorenöl ist ... möchte ich darauf hinweisen, dass es auch min. einen deutschen Hersteller von Motorenölen gibt: Liqui Moly. Auf dessen Ölwegweiser-Seite ist dann auch das passende Öl zum Fahrzeug zu finden. Ein Hersteller übrigens, zu dem ich - ich glaube ich sagte es schon - bei passender Gelegenheit wechseln werde!
  21. ... bevor Du davon ausgehst, dass Dein 2000er nicht unter Warranty fällt, würde ich erst mal fragen .
  22. ... insbesondere die TFLs, die schon am Tag so hell sind, dass sie blenden! (Oftmals auch bei selbst eingebauten, aber nicht ordentlich ausgerichteten Modulen. Auch wenn ich TFL-LED-Fan bin, würde ich die max. Helligkeit der TFL-LEDs um min. 10% senken.)
  23. Sehe ich auch so. 'Netter, aber unverschämter Versuch'. Die Versicherung würde ich mir Zwecks Meidung merken.
  24. @Nichtensegen, @Dude72: Nun mich interessiert der Wertverlust, den ich etwas umfangreicher betrachte, auf jeden Fall. Sagt er mir doch, in welcher Zeit ich wie viel Geld zurücklegen muss, um nach der Nutzungsdauer des Aktuellen einen Neuen / Gebrauchten / 'Gleichwertigen' kaufen zu können. Wenn ich alle paar Jahre einen Neuen kaufe kann ich den Wertverlust ziemlich direkt in diesem Zeitraum als Verlust ansehen. Fahre ich ein Fahrzeug "bis dass der TÜV uns scheidet" kann ich den Wertverlust zwar senken, muss aber dennoch das Geld für die Neuanschaffung zurückgelegt haben; was zumindest einen 'Wertverlust' auf meinem Konto nach sich zieht. PS: Nach heutigen Radiomeldungen scheinen Audi und BMW derzeit Rekordabsätze zu tätigen. Offensichtlich sind wir einfach nur 'falsch drauf'.
  25. Lassen wir uns überraschen - aber ich sehe es ebenso. Und ob ich privat bereit bin, Geld in dieser Größenordnung für ein Fahrzeug auszugeben, werde ich mir sehr gut überlegen. Denn nach rund 3 Jahren, dürfte sich der Wert der Investition halbiert haben.
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