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Manfred

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Alle erstellten Inhalte von Manfred

  1. Manfred

    Abkürzung TDI

    Dann siehst Du nur noch die Rücklichter. Grün für den A2 1,2 TDI und Lupo. Gruß Manfred
  2. Manfred

    Abkürzung TDI

    Hallo, bei VW gibt es auch noch die Farbe Blau z. B. beim Multivan. Gruß Manfred
  3. Manfred

    Lichtsensor

    Hallo Der Sensor könnte auch im Kombiinstrument verbaut sein. Ca. 1cm links neben der digitalen Kilometeranzeige und Tageskilometeranzeige. Dort ist so ein kleiner Punkt, der wie ein Sensor aussieht. Gruß Manfred
  4. Hallo, bei meinem sind es auf einen 2 Jahresdurchschitt berechnet 5,3 l/100km. Sicherlich haben wir aber auch schon nur 4,2 l/100km verbraucht. Da bin ich dann aber auch nur mit 120km/h und Tempomat ca. 600km an einem Stück gefahren. Gemessen am 24.03.2004 von uns nach Berlin. Gruß Manfred
  5. Hallo Maniac09, die Teile aus dem Styling - Paket werden im Ersatzteil Katalog auch einzeln angeboten, jedoch ist immer der Zusatz "..nur in Verbindung mit". Hier mal die Einzelteile: 8Z0 071 609 9AX Frontschürze 373,00€ 8Z0 071 610 9AX Heckschürze 414,00€ 8Z0 071 640 9AX Heckklappen-Spoiler 330,00€ 8Z0 071 685 9AX Seitenschweller-Satz 425,00€ Ob Dein Freundlicher Dir die Teile einzeln bestellt, und ob eine Einzelmontage zulässig ist, ohne TÜV Vorführrung / Gutachten etc. kann ich Dir nicht sagen. Gruß Manfred
  6. Hallo Thomas, es sieht so aus, wenn keiner mehr das Prob. hat. Gruß Manfred
  7. Hallo TSchabe, Teilenummer 8Z1 955 425 F Preis 18,50€ Gruß Manfred
  8. Hallo ersetzt, das "Ding" - Phantomspeiseadapter- heißst wirklich so und ist KEIN Aprilscherz. Gruß Manfred
  9. Nach HiFi - Handy - Navi . Gruß Manfred
  10. Fahrzeug wurd aus der Datenbank entfernt! Gruß Manfred
  11. Hallo, ich mache es kurz und knapp Reisegeschwindigkeit ca.130km/h lt. Tacho, Tempomat einschalten, Verbrauch ca. 4,2 ltr/Diesel. Gemessen: letzte Woche auf der Fahrt nach Berlin (A2). Gruß Manfred
  12. Hallo deckwise, die Teilenummern sind von Bj. 99 - 04 immer die gleichen. So steht es im Ersatzteil Katalog drin. Gruß Manfred
  13. Hallo deckwise, hier die Teilenummern von meiner Rechnung: 8N0 721 173 A Bremspedalkappe 8N0 721 174 A 01C Kupplungspedalkappe 8N1 721 647 B Gaspedalkappe 8N1 864 777 A 4PK Fussablage unter diesen Nummern findet sie auch Dein Freundlicher. Gruß Manfred
  14. Hallo Frodo, benutze doch bitte die Suchfunktion und gib dort "Austattungscodes" ein und Du wirst sehen, es tun sich Welten auf. Viel Spass weiterhin im Forum. Gruß Manfred
  15. Hallo, der Verstärker ist bei den 150€ nicht mit dabei. Diesen mußt Du extra kaufen. Gruß Manfred
  16. Teilenummer für die Zierleiste und Preis 8Z0 807 443 2zz / 46,28€ Chromleiste für Heckstoßstange 8Z0 807 577 / 0,60€ 1 Satz Befastigungsteile für Zierleiste Gruß Manfred
  17. Hallo snoop, bis auf Seitenschweller kanst Du auch Sachen von "projektzwo" bekommen. http://www.projektzwo.de Frontgrill 255,00€ Frontspoiler 355,00€ Heckschürzenaufsatz 255,00€ Heckflügel 255,00€ lt. Preisliste von 01/02 Gruß Manfred
  18. Hi @ all, bevor Ihr Euch die Finger wund tippt, schaut doch mal unter "Becherhalter hinten: Durchmesser" und unter "Probleme beim Einbau Getränkehalter hinten" nach. Dort wurde schon einiges darüber geschrieben. Gruß Manfred PS. Bitte benutzt doch öfters mal die Suchfunktion.
  19. Du hast richtig gelesen - bohren muß Du nicht. Nur schrauben. Gruß Manfred
  20. @ Crazysozius Das hat Du aber fein gemacht, dann spare mal fleißig weiter. Denn 2006 wird er wohl nicht mehr gebaut werden. Du hättest mal deinen Vater fragen sollen. Gruß Manfred (Vater)
  21. Hallo Leute, ich verschiebe das jetzt mal in den Bereich "Ausstattungen und Umbauten". Es hat nicht mehr viel mir dem eigentlichen Thema zu tun "suche sonnenrollos". Gruß Manfred
  22. Das Datum ist der 24.07.04 und als Ausweichtermin wird der 10.07.04 genannt. Uhrzeit wird noch nicht genannt. Ich habe zwar Dienst an diesen Tagen, würde aber versuchen zu tauschen, wenn von UNS genügend mitmachen.Wäre bestimmt eine tolle Sache. Gruß Manfred
  23. @Rossi991 Es ist richtig, das jedes Auto, wenn es im öffentlichen Verkehr bewegt wird, eine Haftpflichtversicherung haben muss. Es gibt aber auch Regeln, die du als Eigentümer, Halter oder Fahrer beachten musst. Machst du das nicht, fährst du ohne Versicherungsschutz. (Gerade dann, wenn du einen "über den Durst getrunken hast".) Man handelt in so einem Fall "Vorsätzlich", das "Unrecht" ist dir vor dem Genuss von Alkohol bekannt gewesen (wenn du Alkohol zu dir nimmst, soll man halt die "Finger" vom Auto lassen) und dagegen kannst du dich nicht versichern lassen. Hier nur mal ein Beispiel, wie so etwas im "Juristendeutsch" aussieht. "§ 323a StGB: Vollrausch Eine Besonderheit ist der in § 323a StGB so genannte Vollrausch. Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass jemand, der wegen einer im Vollrausch begangenen Tat schuldunfähig ist, straflos bleibt. Es handelt sich nach herrschender Meinung um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Der Täter wird dann wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vollrausches bestraft. Diese Strafe darf allerdings nicht höher ausfallen, als wenn er wegen der eigentlichen Tat bestraft würde. Voraussetzung ist des Weiteren, dass der Täter hat wissen können, dass er unter Alkohol unkontrollierte Handlungen begehen können. Erstkonsumenten sind damit in der Regel nicht betroffen. Besonders häufig sind bei alkoholisierten Tätern Verkehrs- und Gewaltdelikte, Letztere schließen nicht selten sexuelle Gewalt gegen Frauen ein. Auch der (seltene) Eifersuchtswahn der Alkoholabhängigen spielt bei Gewaltdelikten eine Rolle. „(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.“ (stgb-online.de/atindex.html)" So ist nun mal unser "Juristendeutsch". Es obliegt dann der Versicherung, ob sie mitmacht oder nicht. Sie können zahlen, müssen aber nicht. Die Versicherungsgesellschaften haben sich dadurch ein "Hintertürchen" offen gelassen. So, nun reicht es mit der Fachsimpelei. Hoffen wir doch, das die Sache sauber über die Bühne geht, und formfunktion bekommt ohne viel Ärger seinen Schaden ersetzt. Gruß Manfred
  24. Hallo, Ich habe mir meine "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" einmal durchgelesen. Dort steht unter "§2b Einschränkungen des Versicherungsschutzes": "1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, a)..... b)..... c)..... d)..... e) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder der Eigen- tümer die Obliegenheitsverletzung gem. vorstehender Buchstaben b,c oder e den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen hat oder schuldhaft ermöglicht hat." (Zitat ende) Wie das bei älteren Verträgen aussieht weis ich nicht, und wie die priv. Haftpflicht so etwas regelt, kann ich auch nicht sagen. So steht es jedenfalls in "neuen Verträgen" drin. Und danach hast du als Geschädigter erst einmal Pech. Gruß Manfred
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